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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Vorlage WP7-811/2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
40 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP7-811/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-811/2007 STADT BEDBURG Fachbereich II - Schule, Kultur, Ordnung und Soziales Az.: 32 / 40 Datum: Ordnungspartnerschaft „Sicheres Bedburg am 27.06.2006 - Niederschrift - Teilnehmer Rhein-Erft-Kreis: Kreispolizei: Stadt Bedburg : Frau Ellenbürger, Herr Zentis Herr Küpper, Herr Wolff Herr Bürgermeister Koerdt, Herr Kramer, Herr Ritz, Frau Gömpel Herr Bürgermeister Koerdt begrüßte die Anwesenden und erläuterte den Anlass für die angestrebte engere Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreis, der Kreispolizei und der Stadt Bedburg. Eine Steigerung der Jugendkriminalität, die landesweit erkennbar ist und sich auch auf den Schulsektor ausweitet, ist auch im Bedburger Stadtgebiet auszumachen. Zwar ist die Quantität als auch die Qualität der einzelnen Delikte nicht so ausgeprägt wie man dies etwa in größeren Kommunen wie Wesseling oder Bergheim erkennen kann, allerdings sollte man bereits hier einem weiteren Fortschreiten möglichst effektiv entgegentreten. Dies sei beispielsweise durch Aufzeigen verschiedener Möglichkeiten im Freizeitbereich denkbar; auch sollten die Jugendlichen erfahren, welche Konsequenzen aus ihrem Verhalten entstehen können und wie sich diese für ihr späteres Leben auswirken. Grundsätzlich sollte der Ansatz der angestrebten Ordnungspartnerschaft auf dem Grundgedanken der Prävention als auch der Repression aufbauen. Herr Kramer sieht das Projekt „Eisbrecher“, welches in der Stadt Bergheim bereits seit längerer Zeit installiert ist, als Vorbild für die Erstellung eines ähnlichen Bedburger Netzwerkes. Hierbei sollten neben den bereits oben genannten Teilnehmern zumindest auch die Leiter der weiterführenden Schulen und die Mitarbeiterin der Caritas, welche die Stelle der mobilen Jugendarbeit/Schulsozialarbeit innehat, Frau Mamier, beteiligt werden. Zwar sollte der Kreis möglichst klein gehalten werden, um eine solche Ordnungspartnerschaft auch effektiv gestalten zu können; allerdings sind die Institutionen, die mit der Zielgruppe arbeiten, zu beteiligen, damit möglichst viele Informationen gebündelt und entsprechend zur Bekämpfung der Jugendkriminalität genutzt werden können. Herr Küpper legte diesbezüglich großen Wert darauf, dass es sich nicht um die Bekämpfung der Gewalt an Schulen handelt; das Ziel so zu formulieren würde die Schulleitungen in eine bestimmte Richtung drängen und die Akzeptanz einer Ordnungspartnerschaft erschweren. Sinnvoller sei es, die Gewalt Jugendlicher zu thematisieren. Ansatzpunkt seien zwar hauptsächlich die Schulen, jedoch lediglich weil dort die Mehrheit der Zielgruppe anzutreffen ist. Die Schulen als Hauptverantwortliche für diese Entwicklung zu bezeichnen ist falsch, diese stehen jedoch auch gerade bezüglich der sozialen Kompetenz mit in der Teilverantwortung aus der sie auch – wie jeder andere Beteiligte – nicht zu entlassen sind. Herr Küpper stellte klar, dass das angestrebte Projekt auch in Bedburg sinnvoll ist und eine dauerhafte Einrichtung werden sollte, da nur dann vereinbarte Ziele auch erreicht werden können. Es sollte auch allen Beteiligten klar sein, dass solches Projekt keine kurzfristigen Effekte erzielt sondern die Zielsetzung eher auf eine mittelfristige Erreichung bestimmter Punkte anlegt. WP7-811/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-811/2007 Auch kann eine solche Ordnungspartnerschaft nur dann effektiv sein, wenn kurze Informationswege eingehalten werden und alle Institutionen ihre Beiträge leisten. Von Seiten der Polizei können solche Projekte wie „Lass Dich nicht abziehen“ und „Gewaltprävention/Konfliktlösungen“ angeboten werden, bei denen den Kindern und Jugendlichen bestimmte Verhaltensregeln/-muster dargestellt werden. Diese Regeln sind für viele Erwachsenen selbstverständlich oder zumindest bekannt, für Kinder und Jugendliche jedoch nicht. Herr Wolff als Opferschutzbeauftragter der Polizei sieht als größtes Problem bei der Gewaltprävention und Strafverfolgung die fehlende Transparenz bzw. die Ungleichheit in der Vorgehensweise gleichartiger Institutionen an. Beispielhaft wurde hier die unterschiedliche Vorgehensweise bei ein und derselben Straftat mehrer Schüler von verschiedenen Schulen genannt. Hier muss seines Erachtens ähnlich wie in anderen Kommunen ein “roter Faden“ gefunden werden, so dass für die Kinder und Jugendlichen erkennbar ist, dass bestimmte Verhaltensweise nicht mehr geduldet und auch durch verschiedene Personen bzw. Institutionen aufgearbeitet und nach außen dargestellt werden. Daher ist auch von Seiten der Politik ein noch für den Bedburger Stadtbereich zu erarbeitendes Konzept zu befürworten. Die Informationslöcher, die bislang zwischen den einzelnen Einrichtungen bestehen, müssen so klein wie möglich gehalten werden. Dadurch fallen sog. Intensivtäter öfter auf und haben evtl. auch mit erheblicheren Konsequenzen zu rechnen. Diese Wirkung eines solchen Projektes ist auch der Zielgruppe klar darzustellen. Die Schulleitungen der Realschule und der Hauptschule stehen nach Meinung von Herr Wolff, die er sich aufgrund der bisherigen Zusammenarbeit gebildet hat, einem solchen Projekt wie den Eisbrechern offen gegenüber, auch wenn an Schulen kreisweit der Sachverhalt Drogen bislang zumeist als nichtgegeben angesehen wird. Herr Küpper bestätigt diese Einschätzungen und erklärt gleichzeitig, dass seines Erachtens auch die Leitung des Gymnasiums solchen Aktionen positiv gegenüber steht. Aufgrund der beiden verschiedenen Betätigungsfelder „Schulen/Jugendzentren & Prävention“ sowie „Veranstaltungen“ stellte Herr Kramer die Frage nach der effektivsten Vorgehensweise. Seinem Ermessen nach stellt der Punkt Gewaltprävention die oberste Priorität dar. Herr Wolff schlägt diesbezüglich eine konstituierende Sitzung vor; fraglich ist hierbei, ob diese in sehr großem Kreis (die hier Anwesenden einschließlich aller Schulleitungen, Leitungen der Jugendzentren sowie der mobilen Jugendarbeit/Schulsozialarbeit, ASD des Kreisjugendamtes, Jugendpfleger sowie Vertreter der Vereine) stattfinden soll, um beide große Bereiche abzudecken. Aufgrund der Vielzahl der in der Stadt Bedburg tätigen Vereine einigte man sich darauf, die erste Sitzung der Projektgruppe in kleinem Kreis stattfinden zu lassen; Teilnehmer sollten neben den Anwesenden alle Schulleitungen, die Leitungen der Jugendzentren und Frau Mamier als mobile Jugendarbeiterin/Schulsozialarbeiterin sein. Als Termin hierfür wurde der 14.09.2006, 14.30 Uhr, Sitzungssaal Bedburg, festgesetzt. Um bei der konstituierenden Sitzung die Anwesenden von dem Projekt „überzeugen“ zu können, ist ein auf Bedburg zugeschnittenes Konzept zu entwickeln, in dem klar formulierte Ziele genannt werden. Die Zielsetzungen sind von verschiedenen Arbeitsgruppen umzusetzen. Hierbei sieht Herr Wolff als vorrangiges Ziel an, die Lehrerkollegien für die positive Sache zu gewinnen. Hier herrscht mehrheitlich ein sehr differenzierter Wissensstand innerhalb eines Kollegiums vor; dies wird von der unterschiedlichen Bereitschaft zum persönlichen Engagement unterstützt. Als Erfahrungswert bleibt festzustellen, dass dies sehr abhängig von der jeweiligen Schulleitung ist. WP7-811/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-811/2007 Herr Zentis weist darauf hin, dass die positiven Seiten bzw. der Nutzwert eines solchen Projektes klar herausgestellt werden müssen, dann sind auch Skeptiker eher zu einer Mitarbeit bereit. Auch ist darauf zu achten, dass die einzelnen Institutionen nicht negativ dargestellt bzw. schlechter dargestellt werden als vergleichbare Einrichtungen. Herr Küpper erläutert, dass sich die Ordnungspartnerschaft einen kurzen aussagekräftigen Namen geben sollte, der eine Identifikation möglich macht. Die Namensgebung und evtl. auch die Erstellung eines eigenen Logos kann nach Darstellung von Herrn Zentis in einem Art Wettbewerb von den Schülern entwickelt werden. Dadurch ist die Akzeptanz des Projektes bei einer Vielzahl von Schülern wahrscheinlich eher gegeben. Herr Kramer stellte abschließend nochmals fest, dass an der konstituierenden Sitzung am 14.09.2006 neben allen Anwesenden, alle Leitungen der Schulen sowie der Jugendzentren einschließlich Frau Mamier als mobile Jugend- und Schulsozialarbeiterin eingeladen werden. Um die künftige Vorgehensweise und die Darstellung in der genannten Sitzung zu klären, treffen sich die Anwesenden und Frau Mamier am 23.08.2006, um 09.30 Uhr im Besprechungszimmer des Rathauses Bedburg. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales wird in seiner Sitzung am 19.09.2006 anhand einer Mitteilungsvorlage über den bisherigen Verlauf der Ordnungspartnerschaft informiert. Auch die Vereine werden über die Kernpunkte in Kenntnis gesetzt. Herr Kramer bedankte sich bei allen Anwesenden für die positive Gestaltung des Gesprächs und sagte eine kurzfristige Übersendung der Niederschrift per E-Mail zu. 2. Herrn Fachbereichsleiter Kramer zur Kenntnis Im Auftrag gez. Gömpel WP7-811/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-811/2007 STADT BEDBURG Fachbereich II - Schule, Kultur, Ordnung und Soziales Az.: 32 / 40 Ordnungspartnerschaft „Sicheres Bedburg am 23.08.2006 - Niederschrift - Teilnehmer Rhein-Erft-Kreis: Kreispolizei: Caritas: Stadt Bedburg : Frau Ellenbürger, Herr Zentis Herr Küpper, Herr Nieth Frau Mamier, Frau Kintscher Herr Kramer, Herr Ritz, Frau Gömpel Nach einer kurzen Begrüßung durch Herrn Kramer erläuterte Herr Küpper das Konzept Gewaltprävention, welches aus verschiedenen Bausteinen besteht. Aufgebaut ist das Konzept dergestalt, dass – beginnend mit den Klassen 5/6 – ein Basismodul von den SchülerInnen durchlaufen wird, in dem diese in den verschiedenen Workshops grundlegende Aspekte wie beispielsweise Selbstvertrauen, Toleranz und Respekt kennen lernen. Darauf aufbauend werden in den Folgejahren Projekte wie Strafmündigkeit mit 14 oder Ablauf eines Jugendgerichtsverfahrens durchgeführt, so dass die SchülerInnen bis zum Ende ihrer Schulzeit durch das Konzept Gewaltprävention begleitet werden. Die Durchführung der einzelnen Module erfolgt im Rahmen von Projektwochen bzw. -tagen; dies wird im Einvernehmen mit den einzelnen Schulleitungen abgestimmt. Diese Projektwochen/-tage sind während ihrer Durchführung vom normalen Schulalltag losgelöst, werden jedoch innerhalb des Schulalltages durch die LehrerInnen vor- und auch nachbereitet, so dass die Konzeption Gewaltprävention als Teil in das Schulkonzept einfließt. Während der einzelnen Workshops werden die Klassen zumeist in zwei Gruppen von max. 15 Personen nach Geschlecht aufgeteilt; die die Workshops unabhängig voneinander absolvieren. Diese Verfahrensweise hat sich in der Vergangenheit bewährt. Der Ablauf des Konzeptes ist je nach Schule unterschiedlich; sofern die Schulleitung ihr Interesse bekundet, wird der Lehrerschaft das Konzept als Ganzes vorgestellt. Da sich das Konzept zu Beginn nur an die Einstiegsjahrgänge richtet, sind hauptsächlich die KlassenlehrerInnen der jeweiligen Klassen sowie die Vertrauens- und SportlehrerInnen zu überzeugen und zur Mitarbeit zu motivieren. Ob jeweils nur einzelne Fragmente durchgeführt werden und seitens der LehrerInnen andere Schwerpunkte gesetzt und erarbeitet werden oder ob das Konzept als Ganzes durchgeführt wird, hängt von der jeweiligen Schule ab. Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass eine einmalige Aktion pro Jahr an der Schule nicht effektiv ist; das Programm sollte über das ganze Jahr verteilt als Bestandteil der Schule wahrgenommen werden. Daher werden auch noch weitere Maßnahmen angeboten, die je nach Interessenslage zumeist innerhalb einer Doppelstunde im Unterricht im Klassenverband thematisiert werden. Hierbei geht die Initiative von der Lehrkraft/den Schülern aus. Grundsätzlich stimmte Frau Mamier den Ausführungen zu; die Hauptschule habe bereits seit Jahren ein Projekt Streitschlichter“ laufen, dass sich nunmehr auch bei der Realschule bewährt. Bei einem so „flächendeckend“ angelegtem Konzept sieht Frau Mamier jedoch die Gefahr, dass die LehrerInnen u. U. nicht über ausreichende Sachkunde verfügen bzw. diese mangels Erfahrung nicht zur Anwendung bringen können. Hier sollte eine Schulung bzw. Begleitung der entsprechenden Lehrkräfte erfolgen, damit diese nicht „allein gelassen“ werden. Das gleiche Problem sieht Frau Ellenbürger; ihrer Meinung nach bestehen keine WP7-811/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-811/2007 Erfolgsaussichten für ein solches Projekt, wenn die LehrerInnen bei der Arbeit nicht unterstützt werden. Herr Küpper stellte klar, dass eine solche begleitenden Hilfestellung selbstverständlich erfolgt, da das Projekt auch von der Einsatzbereitschaft und der Motivation der Lehrkräfte abhängig ist. Auch sieht er keine Gefahr, dass bereits etablierte Maßnahmen wie die Streitschlichter mit der Konzeption Gewaltprävention in Konkurrenz stehen, vielmehr sind beides einzelne Bestandteile eines gesellschaftlichen Ziels. Im Bereich der Jugendzentren haben auch Überlegung in diese Richtung stattgefunden; allerdings werden ähnliche Projekte aufgrund der Freiwilligkeit der Teilnahme seitens Frau Kintscher als nicht sinnvoll erachtet, da nur sehr wenige Jugendliche erreicht werden. In diesem Rahmen – speziell bezogen auf schulübergreifende Maßnahmen im Bereich der Gewaltprävention – sind von Seiten Frau Mamiers bereits Gespräche mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen geführt worden; diese haben alle ihre Zustimmung und Bereitschaft zum Engagement gezeigt. Da auch bereits die Suchtpräventionswoche von der Haupt- und Realschule gemeinsam durchgeführt wird, stellt sich ihrerseits die Frage, ob nicht auch das Konzept Gewaltprävention parallel an allen drei weiterführenden Schulen durchgeführt werden kann. Diese grundsätzlich sinnvolle Idee wurde seitens Herrn Küpper bedingt durch die eingeschränkte Personalkapazität der Polizei als lediglich begrenzt umsetzbar dargestellt wie auch die Ausdehnung des Konzeptes Gewaltprävention auf die Jugendzentren und Vereine. Selbstverständlich sei es möglich einzelne Projekte/Veranstaltungen, die die Jugendzentren in ihr Programm einbauen, entsprechend zu unterstützen; Anstoß hierfür müsste aber von den Jugendzentren ausgehen. Herr Nieth teilt diese Einschätzung auch für den Bereich Ordnung und Großveranstaltungen in Bedburg. Hier bestehe seitens der Polizei kein spezielles Programm wie das Konzept der Gewaltprävention; Ansprechpartner sind hier immer die jeweiligen Bezirksbeamten und das Kommissariat Vorbeugung. In der Vergangenheit sind auch bereits in Bedburg gemeinsame Aktionen bei Großveranstaltungen wie den Oberstufenfeten oder dem Lampionfest durchgeführt worden. Diese Bereitschaft besteht nach wie vor. Wünschenswert sei jedoch – gerade im Hinblick auf die Vorkommnisse bei der Karibischen Nacht – die Vorlaufzeit dahingehend zu nutzen, eine weitergehend strukturierte Vorgehensweise z. B. auch mit der Jugendgerichtshilfe abzusprechen. Herr Zentis bekräftigte den positiven Nutzen des direkten Austauschs zwischen den einzelnen Institutionen. Bei ineinandergreifenden Maßnahmen verschafft der gleiche Wissenstand vielmals Vorteile, die im Sinne der Jugendlichen genutzt werden. Dieser Austausch auf dem „kurzen Dienstweg“ sollte auf alle Fälle beibehalten und ausgeweitet werden. Herr Kramer betonte, dass auch die Vereine mit in die Verantwortung genommen und von den Aktionen überzeugt werden müssen; ein gemeinsames Vorgehen bei Großveranstaltungen macht keinen Sinn, wenn die Vereine die Maßnahmen als gegen sich und nicht gegen Gewaltbereitschaft gerichtet sehen. Herr Nieth stimmte dem bei und bot an, die Programme in einer Veranstaltung den Jugendzentren und auch den Vereinen vorzustellen und nahe zu bringen. Solche Presseberichte von Vereinen wie nach der Karibischen Nacht wirken sich kontraproduktiv auf die angedachten Maßnahmen aus; wie soll Jugendlichen klar gemacht werden, sich gesetzeskonform zu verhalten, wenn Vereine dies nicht tun. Frau Kintscher bekräftigte die Bereitschaft der Jugendzentren an den Maßnahmen mitzuarbeiten; die Einbindung der MitarbeiterInnen der Jugendzentren im Bereich der Schule ist ihres Erachtens jedoch effektiver als komplexe Maßnahmen an den Jugendzentren selber. Sie verwies hierbei nochmals auf die Freiwilligkeit der Teilnahme der Jugendlichen in WP7-811/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-811/2007 den Jugendzentren. Natürlich finden in den einzelnen Jugendzentren auch Aktionen im Bereich der Gewaltprävention statt, dies wird jedoch für die Jugendlichen nie offensichtlich sein, da ansonsten die Bereitschaft zur Teilnahme sinkt. Die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und Jugendzentren ist aufgrund der Einrichtung der Stelle „Mobile Jugend-/Schulsozialarbeit“ bereits gestiegen und soll nach Mitteilung von Frau Mamier weiter ausgebaut werden. Ihrer Ansicht nach ist auch sehr vielen Lehrern beispielsweise nicht bewusst, dass man Jugendgerichtsverfahren mit Schulklassen besuchen kann. Herr Zentis teilte mit, dass gerade solche Aktionen entsprechend koordiniert sein sollten, damit auch für die SchülerInnen interessante Verhandlungen anstehen. Diesbezüglich bot er seine Hilfe an, da im Bereich der Jugendgerichtshilfe bekannt ist, welche Sitzungen öffentlich und informativ sind. Auch das sind Informationen, die über den „kleinen Dienstweg“ ausgetauscht werden sollten. Abschließend wurde folgender Ablauf der konstituierenden Sitzung am 14.09.2006 um 14.30 Uhr festgelegt: 1. 2. 3. 4. 5. Begrüßung – Herr Bürgermeister Koerdt Situationsgebundene Darstellung der statistischen Werte – Herr Wolff Erläuterung der Situation der Jugendgerichtshilfe – Herr Zentis Vorstellung des Konzeptes Gewaltprävention – Herr Küpper Fragestellungen aus der Runde Herr Kramer bedankte sich für die konstruktive Gestaltung des Gesprächs; die Niederschrift wird wieder per E-Mail zugesandt. 2. Herrn Fachbereichsleiter Kramer zur Kenntnis Im Auftrag gez. Gömpel WP7-811/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-811/2007 STADT BEDBURG Fachbereich II - Schule, Kultur, Ordnung und Soziales Az.: 32 / 40 Ordnungspartnerschaft „Sicheres Bedburg“ am 14.09.2006 - Niederschrift - Teilnehmer Caritas: kath. Kirche: Kreispolizei: Rhein-Erft-Kreis: Schulleitungen: Stadt Bedburg : Frau Mamier, Frau Evers, Frau Kulbatzki Herr Eisenbarth Herr Küpper, Herr Nieth, Herr Wolff, Herr Löhrer Herr Zentis Herr Abels, Herr Beerbaum, Frau Kohlgraf, Frau Derichs, Frau Wieden, Herr Rüttgers Herr Kramer, Frau Gömpel Herr Bürgermeister Koerdt begrüßte die Anwesenden und entschuldigte sich, dass er aufgrund eines anderen Termins nicht weiter teilnehmen kann. Gleichzeitig machte er deutlich, dass er ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten gegen jugendliche Gewalt als sehr wichtig erachtet. Auch Herr Kramer begrüßte die Anwesenden und bedankte sich für das zahlreiche Erscheinen. Er stellte kurz die Gründe für die Zusammenarbeit einzelner Institutionen in einer Ordnungspartnerschaft dar. Die landesweit erkennbare Steigerung der Jugendkriminalität wirkt sich auch im Bedburger Stadtgebiet aus. Das Ziel der Ordnungspartnerschaft sei, gemeinsam dieser Steigerung möglichst effektiv entgegenzuwirken. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde stellten Herr Wolff als Jugendschutzbeauftragter der Polizei Rhein-Erft-Kreis und Herr Zentis von der Jugendgerichtshilfe aus ihrer Sicht die Entwicklung dar und erläuterten die aktuelle Ausgangslage anhand von Ereignissen der letzten Monate. Auf die in der Anlage beigefügte Powerpointpräsentation wird Bezug genommen. Anzumerken ist hierbei, dass die auffällig gewordenen Jugendlichen zu 95 % nur einmalig bzw. nur für einen kurzen Zeitraum auffällig werden; lediglich bei 5 % der Jugendlichen spricht man von Mehrfachtatverdächtigen (MTV). Unter einem MTV versteht man denjenigen, der innerhalb eines Jahres mindestens fünfmal auffällig geworden ist; die Gefahr, eine andauernde „Karriere“ zu starten ist sehr hoch. Die Gruppierung „Vacos Locos“ ist vor ca. einem Jahr im Bereich der Stadt Bedburg erstmalig auffällig geworden. Hierbei handelt es sich um eine Gruppe Jugendlicher im Alter von 17 – 22 Jahren, die gezielt größere Veranstaltungen wie die Karibische Nacht, Oberstufenfeten u. ä. stören. Der Einbruch in der Realschule hat zeitnah zum ersten Auftreten von „Vacos Locos“ stattgefunden, wobei es sich jedoch um verschiedene Tätergruppen handelt. Auf Nachfrage von Frau Evers und Herrn Rüttgers teilte Herr Wolff mit, dass die Namen der Mitglieder dieser Gruppierung mehrheitlich bekannt sind und es sich hierbei nicht um SchülerInnen der weiterführenden Schulen handelt. Allerdings wurde über die Seite www.youtoub.de die Videosequenz einer Prügelszene ins Internet gestellt, die auf dem Realparkplatz stattgefunden hat. Die hier teilnehmenden Jugendlichen (ca. 15 – 20 Personen) sind der Polizei mehrheitlich bekannt und alle SchülerInnen der weiterführenden Schulen. WP7-811/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-811/2007 Bei der Darstellung der Ausgangslage handelt es sich auch lediglich um eine beispielhafte und um keine abschließende Aufzählung von Ereignissen, die die Notwendigkeit gemeinsamen Handelns verdeutlichen soll. Dies wird auch durch die Entwicklung in der Kriminalstatistik und den stetigen Anstieg der Fallzahlen in der Jugendgerichtshilfe belegt; der Anteil der jugendlichen Kriminalität an der Gesamtfallzahl krimineller Handlungen ist gegenüber den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Aus den dargelegten Gründen hat sich die Ordnungspartnerschaft zusammengefunden, die die Kriminalprävention als gesamtstaatliche Aufgabe sieht. Ziel ist hierbei die Verhinderung bzw. Unterbrechung von kriminellen Entwicklungen bei Jugendlichen durch ein gemeinsames, abgestimmtes, konsequentes und zeitnahes Handeln und Auftreten der einzelnen Institutionen. Die Ordnungspartnerschaft sollte sich in zwei Ebenen aufteilen, einer Entscheidungs- und einer Projektebene. Die Entscheidungsebene gibt die Problemstellungen vor, die durch die einzelnen Gruppen auf der Projektebene bearbeitet werden. Je nach Problemlage sind die Projektgruppen unterschiedlich besetzt, um den größtmöglichen Erfolg mit möglichst geringen Mitteln erzielen zu können; die Leitungen der jeweiligen Projektgruppen ergibt sich aus der einzelnen Besetzung. Herr Eisenbarth erinnerte in diesem Zusammenhang an die im Jahr 2000 initiierte „Fetenkommission“, die ein festes Regelwerk (u. a. keine kommerzielle Ausrichtung) aufgestellt hatte, um Lärmbelästigungen, Sachbeschädigungen u.ä. zu verhindern. Die Ordnungspartnerschaft ist nach Meinung der Herren Wolff und Zentis auf zwei Schwerpunkte auszurichten – dies sind die Bereiche „Schulen/Jugendzentren“ sowie „Großveranstaltungen/Vereine“, in die die angesprochene Fetenkommission zielt. Aufgrund einer effektiveren Zusammenarbeit sind diese Bereiche zu trennen. Da es sich bei der heutigen Veranstaltung um den Bereich der „Schule/Jugendzentren“ handelt, stellt Herr Küpper das Projekt der „Eisbrecher“ vor, welches eine Bergheimer Initiative gegen jugendliche Gewalt ist. Ziel des Projektes ist die nachhaltige Prävention jugendlicher Gewalt; hierzu wurde ein Konzept entwickelt, welches aus verschiedenen Bausteinen besteht. Der Aufbau des Konzeptes ist dergestalt, dass ein Basismodul zu Beginn der Schullaufbahn an den weiterführenden Schulen durchlaufen wird. In diesem Basismodul sollen die Schüler innerhalb verschiedener Workshops grundlegende Aspekte wie Selbstvertrauen, Toleranz und Respekt kennen lernen. Darauf aufbauend werden in den Folgejahren Projekte wie „Strafmündigkeit mit 14“ oder „Ablauf eines Jugendgerichtsverfahrens“ durchgeführt, so dass die SchülerInnen bis zum Ende ihrer Schulzeit durch das Konzept Gewaltprävention begleitet werden. Im Laufe des Schuljahres werden noch weitere Bausteine des Konzeptes angeboten. Diese Module werden an verschiedenen Bergheimer Schulen im Rahmen von Projekttagen durchgeführt, wobei die Vor- und Nachbereitung innerhalb des Unterrichts erfolgt. Während der Projekttage werden die Klassen in zumeist zwei Gruppen von max. 15 Personen nach Geschlecht aufgeteilt, die die einzelnen Workshops unabhängig voneinander durchlaufen. Die Nachfrage von Frau Derichs von der Gemeinschaftshauptschule Bedburg auf erfolgreiche Durchführung des Programms an der Erich-Kästner-Hauptschule in Bergheim bestätigte Herr Küpper positiv; ein Rückgang der jugendlichen Gewalt wurde verzeichnet, eine komplette Verhinderung werde man jedoch nie erreichen. Nach Vorstellung des Projektes „Eisbrecher“ schloss sich eine Diskussion der Teilnehmer über die Möglichkeit der Einrichtung einer Ordnungspartnerschaft an. Hierbei wurde von den Schulleitungen der weiterführenden Schulen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass bereits sehr viel in diesem Bereich angeboten und unternommen wird. Weitere „Freistellungen“ von Lehrern und Unterrichtszeiten seien nicht mehr machbar. Man verstehe durchaus den Sinn WP7-811/2007 Anlage 1 zur Vorlage WP7-811/2007 und den Nutzen einer solchen Ordnungspartnerschaft, aber als Schule habe der Lehrauftrag oberste Priorität. Zwischenzeitlich rutscht dieses Ziel immer mehr in den Hintergrund. Herr Wolff machte deutlich, dass die unterschiedlichen Angebote im Rahmen der Ordnungspartnerschaft gesammelt, gebündelt und lediglich – sofern gewünscht – ergänzt werden. Es sei unsinnig, gut laufende Projekte zu stoppen um andere Maßnahmen zu installieren. Ziel der heutigen Veranstaltung sei die Entscheidung für die generelle Zusammenarbeit in einer Partnerschaft mit dem Ziel, die Gewalt Jugendlicher soweit wie möglich zu verhindern und Alternativen aufzuzeigen. Alternative Angebote sollen auch den Schulen und Jugendzentren gemacht werden; die Vernetzung unter den einzelnen Institutionen stellen die Herren Wolff und Kramer als sehr wichtig heraus. Idealerweise können Maßnahmen durchgeführt werden, die bei einer alleinigen Organisation nicht oder nur schwer möglich gewesen wären. Beispielhaft nannte Herr Zentis den Besuch von Jugendgerichtsverhandlungen. Aufgrund der Erfahrungen der Jugendgerichtshilfe könne hier geholfen werden, entsprechende Termine auszuwählen. Er sieht auch das Problem des originären Lehrauftrages und der „Nebenaufgaben“, der Entwicklung der SchülerInnen in sozialen Kompetenzen. Gerade aufgrund dieser Problematik und der Zeitfrage ist es unerlässlich die Nutzwerte einer Ordnungspartnerschaft in Anspruch zu nehmen. Herr Nieth ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass den Schulen in keiner Weise ein Vorwurf gemacht wird. Die Vorstellung der Initiative „Eisbrecher“ sollte lediglich ein Angebot eines Projektes darstellen, welches das Ziel der Verhinderung bzw. Unterbrechung von kriminellen Entwicklungen bei Jugendlichen durch ein gemeinsames, abgestimmtes, konsequentes und zeitnahes Handeln und Auftreten einzelnen Institutionen als Ergebnis vorweisen kann. Die Schulen entscheiden, ob das Konzept der Gewaltprävention als Ganzes oder nur Teile davon an der Schule angeboten werden sollen oder ob diese Konzeption nicht auf die einzelnen Schulen passen. Dann steht weiterhin das Angebot, eine entsprechende Konzeption zu erarbeiten. Um die weitere Vorgehensweise der Ordnungspartnerschaft planen zu können, schlägt Herr Wolff vor, dass die Schulleitungen sich kurzfristig untereinander kurzschließen, um dann mit einem abgesteckten Rahmen in die Arbeit der Projektgruppe(n) zu starten. Die Koordination und Verwaltung der Ordnungspartnerschaft sollte im Bereich der Stadt liegen. Herr Abels sagte zu, die Ansprechpartnerin/den Ansprechpartner Herrn Kramer zu nennen, dieser wird die Daten Herrn Wolff weiterleiten. Auch wenn in nächster Zukunft keine Großveranstaltungen im Raum Bedburg anstehen, erachtet Herr Zentis eine zeitnahe Veranstaltung mit den Vereinen für sinnvoll. Diesbezüglich regte Herr Kramer im Vorfeld eine kurze Präsentation der Ereignisse im Stadtgebiet durch Herrn Wolff im Rahmen der nächsten Fachausschusssitzung an, um - nach entsprechender Beauftragung durch den Ausschuss – in einem nächsten Schritt die Vereinsvorsitzenden einzuladen. Weiterhin sollte der Ordnungspartnerschaft ein einprägsamer Name gegeben werden, mit dem sich die Kinder und Jugendlichen identifizieren können, dies könnte beispielsweise über einen Wettbewerbe bei den Schulen erfolgen. Herr Kramer bedankte sich bei allen Anwesenden für die Bereitschaft, konstruktiv an der Ordnungspartnerschaft mitzuwirken. Die Niederschrift wird wieder per E-Mail versandt. 2. Herrn Fachbereichsleiter Kramer zur Kenntnis Im Auftrag gez. Gömpel