Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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WP7-811/2007
Anlage 1 zur Vorlage WP7-811/2007
STADT BEDBURG
Fachbereich II - Schule, Kultur, Ordnung und Soziales
Az.: 32 / 40
Datum:
Ordnungspartnerschaft „Sicheres Bedburg am 27.06.2006
- Niederschrift -
Teilnehmer
Rhein-Erft-Kreis:
Kreispolizei:
Stadt Bedburg :
Frau Ellenbürger, Herr Zentis
Herr Küpper, Herr Wolff
Herr Bürgermeister Koerdt, Herr Kramer, Herr Ritz, Frau Gömpel
Herr Bürgermeister Koerdt begrüßte die Anwesenden und erläuterte den Anlass für die
angestrebte engere Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt des Rhein-Erft-Kreis, der
Kreispolizei und der Stadt Bedburg.
Eine Steigerung der Jugendkriminalität, die landesweit erkennbar ist und sich auch auf den
Schulsektor ausweitet, ist auch im Bedburger Stadtgebiet auszumachen. Zwar ist die
Quantität als auch die Qualität der einzelnen Delikte nicht so ausgeprägt wie man dies etwa
in größeren Kommunen wie Wesseling oder Bergheim erkennen kann, allerdings sollte man
bereits hier einem weiteren Fortschreiten möglichst effektiv entgegentreten.
Dies sei beispielsweise durch Aufzeigen verschiedener Möglichkeiten im Freizeitbereich
denkbar; auch sollten die Jugendlichen erfahren, welche Konsequenzen aus ihrem Verhalten
entstehen können und wie sich diese für ihr späteres Leben auswirken. Grundsätzlich sollte
der Ansatz der angestrebten Ordnungspartnerschaft auf dem Grundgedanken der
Prävention als auch der Repression aufbauen.
Herr Kramer sieht das Projekt „Eisbrecher“, welches in der Stadt Bergheim bereits seit
längerer Zeit installiert ist, als Vorbild für die Erstellung eines ähnlichen Bedburger
Netzwerkes. Hierbei sollten neben den bereits oben genannten Teilnehmern zumindest auch
die Leiter der weiterführenden Schulen und die Mitarbeiterin der Caritas, welche die Stelle
der mobilen Jugendarbeit/Schulsozialarbeit innehat, Frau Mamier, beteiligt werden. Zwar
sollte der Kreis möglichst klein gehalten werden, um eine solche Ordnungspartnerschaft
auch effektiv gestalten zu können; allerdings sind die Institutionen, die mit der Zielgruppe
arbeiten, zu beteiligen, damit möglichst viele Informationen gebündelt und entsprechend zur
Bekämpfung der Jugendkriminalität genutzt werden können.
Herr Küpper legte diesbezüglich großen Wert darauf, dass es sich nicht um die Bekämpfung
der Gewalt an Schulen handelt; das Ziel so zu formulieren würde die Schulleitungen in eine
bestimmte Richtung drängen und die Akzeptanz einer Ordnungspartnerschaft erschweren.
Sinnvoller sei es, die Gewalt Jugendlicher zu thematisieren. Ansatzpunkt seien zwar
hauptsächlich die Schulen, jedoch lediglich weil dort die Mehrheit der Zielgruppe anzutreffen
ist. Die Schulen als Hauptverantwortliche für diese Entwicklung zu bezeichnen ist falsch,
diese stehen jedoch auch gerade bezüglich der sozialen Kompetenz mit in der
Teilverantwortung aus der sie auch – wie jeder andere Beteiligte – nicht zu entlassen sind.
Herr Küpper stellte klar, dass das angestrebte Projekt auch in Bedburg sinnvoll ist und eine
dauerhafte Einrichtung werden sollte, da nur dann vereinbarte Ziele auch erreicht werden
können. Es sollte auch allen Beteiligten klar sein, dass solches Projekt keine kurzfristigen
Effekte erzielt sondern die Zielsetzung eher auf eine mittelfristige Erreichung bestimmter
Punkte anlegt.
WP7-811/2007
Anlage 1 zur Vorlage WP7-811/2007
Auch kann eine solche Ordnungspartnerschaft nur dann effektiv sein, wenn kurze
Informationswege eingehalten werden und alle Institutionen ihre Beiträge leisten. Von Seiten
der Polizei können solche Projekte wie „Lass Dich nicht abziehen“ und
„Gewaltprävention/Konfliktlösungen“ angeboten werden, bei denen den Kindern und
Jugendlichen bestimmte Verhaltensregeln/-muster dargestellt werden. Diese Regeln sind für
viele Erwachsenen selbstverständlich oder zumindest bekannt, für Kinder und Jugendliche
jedoch nicht.
Herr Wolff als Opferschutzbeauftragter der Polizei sieht als größtes Problem bei der
Gewaltprävention und Strafverfolgung die fehlende Transparenz bzw. die Ungleichheit in der
Vorgehensweise gleichartiger Institutionen an. Beispielhaft wurde hier die unterschiedliche
Vorgehensweise bei ein und derselben Straftat mehrer Schüler von verschiedenen Schulen
genannt. Hier muss seines Erachtens ähnlich wie in anderen Kommunen ein “roter Faden“
gefunden werden, so dass für die Kinder und Jugendlichen erkennbar ist, dass bestimmte
Verhaltensweise nicht mehr geduldet und auch durch verschiedene Personen bzw.
Institutionen aufgearbeitet und nach außen dargestellt werden. Daher ist auch von Seiten der
Politik ein noch für den Bedburger Stadtbereich zu erarbeitendes Konzept zu befürworten.
Die Informationslöcher, die bislang zwischen den einzelnen Einrichtungen bestehen, müssen
so klein wie möglich gehalten werden. Dadurch fallen sog. Intensivtäter öfter auf und haben
evtl. auch mit erheblicheren Konsequenzen zu rechnen. Diese Wirkung eines solchen
Projektes ist auch der Zielgruppe klar darzustellen.
Die Schulleitungen der Realschule und der Hauptschule stehen nach Meinung von Herr
Wolff, die er sich aufgrund der bisherigen Zusammenarbeit gebildet hat, einem solchen
Projekt wie den Eisbrechern offen gegenüber, auch wenn an Schulen kreisweit der
Sachverhalt Drogen bislang zumeist als nichtgegeben angesehen wird.
Herr Küpper bestätigt diese Einschätzungen und erklärt gleichzeitig, dass seines Erachtens
auch die Leitung des Gymnasiums solchen Aktionen positiv gegenüber steht.
Aufgrund der beiden verschiedenen Betätigungsfelder „Schulen/Jugendzentren &
Prävention“ sowie „Veranstaltungen“ stellte Herr Kramer die Frage nach der effektivsten
Vorgehensweise. Seinem Ermessen nach stellt der Punkt Gewaltprävention die oberste
Priorität dar.
Herr Wolff schlägt diesbezüglich eine konstituierende Sitzung vor; fraglich ist hierbei, ob
diese in sehr großem Kreis (die hier Anwesenden einschließlich aller Schulleitungen,
Leitungen der Jugendzentren sowie der mobilen Jugendarbeit/Schulsozialarbeit, ASD des
Kreisjugendamtes, Jugendpfleger sowie Vertreter der Vereine) stattfinden soll, um beide
große Bereiche abzudecken.
Aufgrund der Vielzahl der in der Stadt Bedburg tätigen Vereine einigte man sich darauf, die
erste Sitzung der Projektgruppe in kleinem Kreis stattfinden zu lassen; Teilnehmer sollten
neben den Anwesenden alle Schulleitungen, die Leitungen der Jugendzentren und Frau
Mamier als mobile Jugendarbeiterin/Schulsozialarbeiterin sein. Als Termin hierfür wurde der
14.09.2006, 14.30 Uhr, Sitzungssaal Bedburg, festgesetzt.
Um bei der konstituierenden Sitzung die Anwesenden von dem Projekt „überzeugen“ zu
können, ist ein auf Bedburg zugeschnittenes Konzept zu entwickeln, in dem klar formulierte
Ziele genannt werden. Die Zielsetzungen sind von verschiedenen Arbeitsgruppen
umzusetzen.
Hierbei sieht Herr Wolff als vorrangiges Ziel an, die Lehrerkollegien für die positive Sache zu
gewinnen. Hier herrscht mehrheitlich ein sehr differenzierter Wissensstand innerhalb eines
Kollegiums vor; dies wird von der unterschiedlichen Bereitschaft zum persönlichen
Engagement unterstützt. Als Erfahrungswert bleibt festzustellen, dass dies sehr abhängig
von der jeweiligen Schulleitung ist.
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Herr Zentis weist darauf hin, dass die positiven Seiten bzw. der Nutzwert eines solchen
Projektes klar herausgestellt werden müssen, dann sind auch Skeptiker eher zu einer
Mitarbeit bereit. Auch ist darauf zu achten, dass die einzelnen Institutionen nicht negativ
dargestellt bzw. schlechter dargestellt werden als vergleichbare Einrichtungen.
Herr Küpper erläutert, dass sich die Ordnungspartnerschaft einen kurzen aussagekräftigen
Namen geben sollte, der eine Identifikation möglich macht. Die Namensgebung und evtl.
auch die Erstellung eines eigenen Logos kann nach Darstellung von Herrn Zentis in einem
Art Wettbewerb von den Schülern entwickelt werden. Dadurch ist die Akzeptanz des
Projektes bei einer Vielzahl von Schülern wahrscheinlich eher gegeben.
Herr Kramer stellte abschließend nochmals fest, dass an der konstituierenden Sitzung am
14.09.2006 neben allen Anwesenden, alle Leitungen der Schulen sowie der Jugendzentren
einschließlich Frau Mamier als mobile Jugend- und Schulsozialarbeiterin eingeladen werden.
Um die künftige Vorgehensweise und die Darstellung in der genannten Sitzung zu klären,
treffen sich die Anwesenden und Frau Mamier am 23.08.2006, um 09.30 Uhr im
Besprechungszimmer des Rathauses Bedburg.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales wird in seiner Sitzung am
19.09.2006 anhand einer Mitteilungsvorlage über den bisherigen Verlauf der
Ordnungspartnerschaft informiert. Auch die Vereine werden über die Kernpunkte in Kenntnis
gesetzt.
Herr Kramer bedankte sich bei allen Anwesenden für die positive Gestaltung des Gesprächs
und sagte eine kurzfristige Übersendung der Niederschrift per E-Mail zu.
2. Herrn Fachbereichsleiter Kramer zur Kenntnis
Im Auftrag
gez. Gömpel
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STADT BEDBURG
Fachbereich II - Schule, Kultur, Ordnung und Soziales
Az.: 32 / 40
Ordnungspartnerschaft „Sicheres Bedburg am 23.08.2006
- Niederschrift -
Teilnehmer
Rhein-Erft-Kreis:
Kreispolizei:
Caritas:
Stadt Bedburg :
Frau Ellenbürger, Herr Zentis
Herr Küpper, Herr Nieth
Frau Mamier, Frau Kintscher
Herr Kramer, Herr Ritz, Frau Gömpel
Nach einer kurzen Begrüßung durch Herrn Kramer erläuterte Herr Küpper das Konzept
Gewaltprävention, welches aus verschiedenen Bausteinen besteht. Aufgebaut ist das
Konzept dergestalt, dass – beginnend mit den Klassen 5/6 – ein Basismodul von den
SchülerInnen durchlaufen wird, in dem diese in den verschiedenen Workshops grundlegende
Aspekte wie beispielsweise Selbstvertrauen, Toleranz und Respekt kennen lernen. Darauf
aufbauend werden in den Folgejahren Projekte wie Strafmündigkeit mit 14 oder Ablauf eines
Jugendgerichtsverfahrens durchgeführt, so dass die SchülerInnen bis zum Ende ihrer
Schulzeit durch das Konzept Gewaltprävention begleitet werden.
Die Durchführung der einzelnen Module erfolgt im Rahmen von Projektwochen bzw. -tagen;
dies wird im Einvernehmen mit den einzelnen Schulleitungen abgestimmt. Diese
Projektwochen/-tage sind während ihrer Durchführung vom normalen Schulalltag losgelöst,
werden jedoch innerhalb des Schulalltages durch die LehrerInnen vor- und auch
nachbereitet, so dass die Konzeption Gewaltprävention als Teil in das Schulkonzept einfließt.
Während der einzelnen Workshops werden die Klassen zumeist in zwei Gruppen von max.
15 Personen nach Geschlecht aufgeteilt; die die Workshops unabhängig voneinander
absolvieren. Diese Verfahrensweise hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Der Ablauf des Konzeptes ist je nach Schule unterschiedlich; sofern die Schulleitung ihr
Interesse bekundet, wird der Lehrerschaft das Konzept als Ganzes vorgestellt. Da sich das
Konzept zu Beginn nur an die Einstiegsjahrgänge richtet, sind hauptsächlich die
KlassenlehrerInnen der jeweiligen Klassen sowie die Vertrauens- und SportlehrerInnen zu
überzeugen und zur Mitarbeit zu motivieren. Ob jeweils nur einzelne Fragmente durchgeführt
werden und seitens der LehrerInnen andere Schwerpunkte gesetzt und erarbeitet werden
oder ob das Konzept als Ganzes durchgeführt wird, hängt von der jeweiligen Schule ab.
Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass eine einmalige Aktion pro Jahr an der Schule
nicht effektiv ist; das Programm sollte über das ganze Jahr verteilt als Bestandteil der Schule
wahrgenommen werden. Daher werden auch noch weitere Maßnahmen angeboten, die je
nach Interessenslage zumeist innerhalb einer Doppelstunde im Unterricht im
Klassenverband thematisiert werden. Hierbei geht die Initiative von der Lehrkraft/den
Schülern aus.
Grundsätzlich stimmte Frau Mamier den Ausführungen zu; die Hauptschule habe bereits seit
Jahren ein Projekt Streitschlichter“ laufen, dass sich nunmehr auch bei der Realschule
bewährt. Bei einem so „flächendeckend“ angelegtem Konzept sieht Frau Mamier jedoch die
Gefahr, dass die LehrerInnen u. U. nicht über ausreichende Sachkunde verfügen bzw. diese
mangels Erfahrung nicht zur Anwendung bringen können. Hier sollte eine Schulung bzw.
Begleitung der entsprechenden Lehrkräfte erfolgen, damit diese nicht „allein gelassen“
werden. Das gleiche Problem sieht Frau Ellenbürger; ihrer Meinung nach bestehen keine
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Erfolgsaussichten für ein solches Projekt, wenn die LehrerInnen bei der Arbeit nicht
unterstützt werden.
Herr Küpper stellte klar, dass eine solche begleitenden Hilfestellung selbstverständlich
erfolgt, da das Projekt auch von der Einsatzbereitschaft und der Motivation der Lehrkräfte
abhängig ist. Auch sieht er keine Gefahr, dass bereits etablierte Maßnahmen wie die
Streitschlichter mit der Konzeption Gewaltprävention in Konkurrenz stehen, vielmehr sind
beides einzelne Bestandteile eines gesellschaftlichen Ziels.
Im Bereich der Jugendzentren haben auch Überlegung in diese Richtung stattgefunden;
allerdings werden ähnliche Projekte aufgrund der Freiwilligkeit der Teilnahme seitens Frau
Kintscher als nicht sinnvoll erachtet, da nur sehr wenige Jugendliche erreicht werden. In
diesem Rahmen – speziell bezogen auf schulübergreifende Maßnahmen im Bereich der
Gewaltprävention – sind von Seiten Frau Mamiers bereits Gespräche mit den Schulleitungen
der weiterführenden Schulen geführt worden; diese haben alle ihre Zustimmung und
Bereitschaft zum Engagement gezeigt. Da auch bereits die Suchtpräventionswoche von der
Haupt- und Realschule gemeinsam durchgeführt wird, stellt sich ihrerseits die Frage, ob nicht
auch das Konzept Gewaltprävention parallel an allen drei weiterführenden Schulen
durchgeführt werden kann.
Diese grundsätzlich sinnvolle Idee wurde seitens Herrn Küpper bedingt durch die
eingeschränkte Personalkapazität der Polizei als lediglich begrenzt umsetzbar dargestellt wie
auch die Ausdehnung des Konzeptes Gewaltprävention auf die Jugendzentren und Vereine.
Selbstverständlich sei es möglich einzelne Projekte/Veranstaltungen, die die Jugendzentren
in ihr Programm einbauen, entsprechend zu unterstützen; Anstoß hierfür müsste aber von
den Jugendzentren ausgehen. Herr Nieth teilt diese Einschätzung auch für den Bereich
Ordnung und Großveranstaltungen in Bedburg. Hier bestehe seitens der Polizei kein
spezielles Programm wie das Konzept der Gewaltprävention; Ansprechpartner sind hier
immer die jeweiligen Bezirksbeamten und das Kommissariat Vorbeugung. In der
Vergangenheit sind auch bereits in Bedburg gemeinsame Aktionen bei Großveranstaltungen
wie den Oberstufenfeten oder dem Lampionfest durchgeführt worden. Diese Bereitschaft
besteht nach wie vor. Wünschenswert sei jedoch – gerade im Hinblick auf die Vorkommnisse
bei der Karibischen Nacht – die Vorlaufzeit dahingehend zu nutzen, eine weitergehend
strukturierte Vorgehensweise z. B. auch mit der Jugendgerichtshilfe abzusprechen.
Herr Zentis bekräftigte den positiven Nutzen des direkten Austauschs zwischen den
einzelnen Institutionen. Bei ineinandergreifenden Maßnahmen verschafft der gleiche
Wissenstand vielmals Vorteile, die im Sinne der Jugendlichen genutzt werden. Dieser
Austausch auf dem „kurzen Dienstweg“ sollte auf alle Fälle beibehalten und ausgeweitet
werden.
Herr Kramer betonte, dass auch die Vereine mit in die Verantwortung genommen und von
den Aktionen überzeugt werden müssen; ein gemeinsames Vorgehen bei
Großveranstaltungen macht keinen Sinn, wenn die Vereine die Maßnahmen als gegen sich
und nicht gegen Gewaltbereitschaft gerichtet sehen.
Herr Nieth stimmte dem bei und bot an, die Programme in einer Veranstaltung den
Jugendzentren und auch den Vereinen vorzustellen und nahe zu bringen. Solche
Presseberichte von Vereinen wie nach der Karibischen Nacht wirken sich kontraproduktiv auf
die angedachten Maßnahmen aus; wie soll Jugendlichen klar gemacht werden, sich
gesetzeskonform zu verhalten, wenn Vereine dies nicht tun.
Frau Kintscher bekräftigte die Bereitschaft der Jugendzentren an den Maßnahmen
mitzuarbeiten; die Einbindung der MitarbeiterInnen der Jugendzentren im Bereich der Schule
ist ihres Erachtens jedoch effektiver als komplexe Maßnahmen an den Jugendzentren
selber. Sie verwies hierbei nochmals auf die Freiwilligkeit der Teilnahme der Jugendlichen in
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den Jugendzentren. Natürlich finden in den einzelnen Jugendzentren auch Aktionen im
Bereich der Gewaltprävention statt, dies wird jedoch für die Jugendlichen nie offensichtlich
sein, da ansonsten die Bereitschaft zur Teilnahme sinkt.
Die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und Jugendzentren ist aufgrund der Einrichtung
der Stelle „Mobile Jugend-/Schulsozialarbeit“ bereits gestiegen und soll nach Mitteilung von
Frau Mamier weiter ausgebaut werden. Ihrer Ansicht nach ist auch sehr vielen Lehrern
beispielsweise nicht bewusst, dass man Jugendgerichtsverfahren mit Schulklassen
besuchen kann.
Herr Zentis teilte mit, dass gerade solche Aktionen entsprechend koordiniert sein sollten,
damit auch für die SchülerInnen interessante Verhandlungen anstehen. Diesbezüglich bot er
seine Hilfe an, da im Bereich der Jugendgerichtshilfe bekannt ist, welche Sitzungen öffentlich
und informativ sind. Auch das sind Informationen, die über den „kleinen Dienstweg“
ausgetauscht werden sollten.
Abschließend wurde folgender Ablauf der konstituierenden Sitzung am 14.09.2006 um 14.30
Uhr festgelegt:
1.
2.
3.
4.
5.
Begrüßung – Herr Bürgermeister Koerdt
Situationsgebundene Darstellung der statistischen Werte – Herr Wolff
Erläuterung der Situation der Jugendgerichtshilfe – Herr Zentis
Vorstellung des Konzeptes Gewaltprävention – Herr Küpper
Fragestellungen aus der Runde
Herr Kramer bedankte sich für die konstruktive Gestaltung des Gesprächs; die Niederschrift
wird wieder per E-Mail zugesandt.
2. Herrn Fachbereichsleiter Kramer zur Kenntnis
Im Auftrag
gez. Gömpel
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Fachbereich II - Schule, Kultur, Ordnung und Soziales
Az.: 32 / 40
Ordnungspartnerschaft „Sicheres Bedburg“ am 14.09.2006
- Niederschrift -
Teilnehmer
Caritas:
kath. Kirche:
Kreispolizei:
Rhein-Erft-Kreis:
Schulleitungen:
Stadt Bedburg :
Frau Mamier, Frau Evers, Frau Kulbatzki
Herr Eisenbarth
Herr Küpper, Herr Nieth, Herr Wolff, Herr Löhrer
Herr Zentis
Herr Abels, Herr Beerbaum, Frau Kohlgraf, Frau Derichs, Frau Wieden,
Herr Rüttgers
Herr Kramer, Frau Gömpel
Herr Bürgermeister Koerdt begrüßte die Anwesenden und entschuldigte sich, dass er
aufgrund eines anderen Termins nicht weiter teilnehmen kann. Gleichzeitig machte er
deutlich, dass er ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten gegen jugendliche Gewalt als
sehr wichtig erachtet.
Auch Herr Kramer begrüßte die Anwesenden und bedankte sich für das zahlreiche
Erscheinen. Er stellte kurz die Gründe für die Zusammenarbeit einzelner Institutionen in
einer Ordnungspartnerschaft dar. Die landesweit erkennbare Steigerung der
Jugendkriminalität wirkt sich auch im Bedburger Stadtgebiet aus. Das Ziel der
Ordnungspartnerschaft
sei,
gemeinsam
dieser
Steigerung
möglichst
effektiv
entgegenzuwirken.
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde stellten Herr Wolff als Jugendschutzbeauftragter der
Polizei Rhein-Erft-Kreis und Herr Zentis von der Jugendgerichtshilfe aus ihrer Sicht die
Entwicklung dar und erläuterten die aktuelle Ausgangslage anhand von Ereignissen der
letzten Monate. Auf die in der Anlage beigefügte Powerpointpräsentation wird Bezug
genommen.
Anzumerken ist hierbei, dass die auffällig gewordenen Jugendlichen zu 95 % nur einmalig
bzw. nur für einen kurzen Zeitraum auffällig werden; lediglich bei 5 % der Jugendlichen
spricht man von Mehrfachtatverdächtigen (MTV). Unter einem MTV versteht man
denjenigen, der innerhalb eines Jahres mindestens fünfmal auffällig geworden ist; die
Gefahr, eine andauernde „Karriere“ zu starten ist sehr hoch.
Die Gruppierung „Vacos Locos“ ist vor ca. einem Jahr im Bereich der Stadt Bedburg
erstmalig auffällig geworden. Hierbei handelt es sich um eine Gruppe Jugendlicher im Alter
von 17 – 22 Jahren, die gezielt größere Veranstaltungen wie die Karibische Nacht,
Oberstufenfeten u. ä. stören. Der Einbruch in der Realschule hat zeitnah zum ersten
Auftreten von „Vacos Locos“ stattgefunden, wobei es sich jedoch um verschiedene
Tätergruppen handelt. Auf Nachfrage von Frau Evers und Herrn Rüttgers teilte Herr Wolff
mit, dass die Namen der Mitglieder dieser Gruppierung mehrheitlich bekannt sind und es
sich hierbei nicht um SchülerInnen der weiterführenden Schulen handelt.
Allerdings wurde über die Seite www.youtoub.de die Videosequenz einer Prügelszene ins
Internet gestellt, die auf dem Realparkplatz stattgefunden hat. Die hier teilnehmenden
Jugendlichen (ca. 15 – 20 Personen) sind der Polizei mehrheitlich bekannt und alle
SchülerInnen der weiterführenden Schulen.
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Bei der Darstellung der Ausgangslage handelt es sich auch lediglich um eine beispielhafte
und um keine abschließende Aufzählung von Ereignissen, die die Notwendigkeit
gemeinsamen Handelns verdeutlichen soll.
Dies wird auch durch die Entwicklung in der Kriminalstatistik und den stetigen Anstieg der
Fallzahlen in der Jugendgerichtshilfe belegt; der Anteil der jugendlichen Kriminalität an der
Gesamtfallzahl krimineller Handlungen ist gegenüber den letzten Jahren sprunghaft
angestiegen.
Aus den dargelegten Gründen hat sich die Ordnungspartnerschaft zusammengefunden, die
die Kriminalprävention als gesamtstaatliche Aufgabe sieht. Ziel ist hierbei die Verhinderung
bzw. Unterbrechung von kriminellen Entwicklungen bei Jugendlichen durch ein
gemeinsames, abgestimmtes, konsequentes und zeitnahes Handeln und Auftreten der
einzelnen Institutionen.
Die Ordnungspartnerschaft sollte sich in zwei Ebenen aufteilen, einer Entscheidungs- und
einer Projektebene. Die Entscheidungsebene gibt die Problemstellungen vor, die durch die
einzelnen Gruppen auf der Projektebene bearbeitet werden. Je nach Problemlage sind die
Projektgruppen unterschiedlich besetzt, um den größtmöglichen Erfolg mit möglichst
geringen Mitteln erzielen zu können; die Leitungen der jeweiligen Projektgruppen ergibt sich
aus der einzelnen Besetzung.
Herr Eisenbarth erinnerte in diesem Zusammenhang an die im Jahr 2000 initiierte
„Fetenkommission“, die ein festes Regelwerk (u. a. keine kommerzielle Ausrichtung)
aufgestellt hatte, um Lärmbelästigungen, Sachbeschädigungen u.ä. zu verhindern.
Die Ordnungspartnerschaft ist nach Meinung der Herren Wolff und Zentis auf zwei
Schwerpunkte auszurichten – dies sind die Bereiche „Schulen/Jugendzentren“ sowie
„Großveranstaltungen/Vereine“, in die die angesprochene Fetenkommission zielt. Aufgrund
einer effektiveren Zusammenarbeit sind diese Bereiche zu trennen.
Da es sich bei der heutigen Veranstaltung um den Bereich der „Schule/Jugendzentren“
handelt, stellt Herr Küpper das Projekt der „Eisbrecher“ vor, welches eine Bergheimer
Initiative gegen jugendliche Gewalt ist. Ziel des Projektes ist die nachhaltige Prävention
jugendlicher Gewalt; hierzu wurde ein Konzept entwickelt, welches aus verschiedenen
Bausteinen besteht. Der Aufbau des Konzeptes ist dergestalt, dass ein Basismodul zu
Beginn der Schullaufbahn an den weiterführenden Schulen durchlaufen wird. In diesem
Basismodul sollen die Schüler innerhalb verschiedener Workshops grundlegende Aspekte
wie Selbstvertrauen, Toleranz und Respekt kennen lernen. Darauf aufbauend werden in den
Folgejahren
Projekte
wie
„Strafmündigkeit
mit
14“
oder
„Ablauf
eines
Jugendgerichtsverfahrens“ durchgeführt, so dass die SchülerInnen bis zum Ende ihrer
Schulzeit durch das Konzept Gewaltprävention begleitet werden. Im Laufe des Schuljahres
werden noch weitere Bausteine des Konzeptes angeboten.
Diese Module werden an verschiedenen Bergheimer Schulen im Rahmen von Projekttagen
durchgeführt, wobei die Vor- und Nachbereitung innerhalb des Unterrichts erfolgt. Während
der Projekttage werden die Klassen in zumeist zwei Gruppen von max. 15 Personen nach
Geschlecht aufgeteilt, die die einzelnen Workshops unabhängig voneinander durchlaufen.
Die Nachfrage von Frau Derichs von der Gemeinschaftshauptschule Bedburg auf
erfolgreiche Durchführung des Programms an der Erich-Kästner-Hauptschule in Bergheim
bestätigte Herr Küpper positiv; ein Rückgang der jugendlichen Gewalt wurde verzeichnet,
eine komplette Verhinderung werde man jedoch nie erreichen.
Nach Vorstellung des Projektes „Eisbrecher“ schloss sich eine Diskussion der Teilnehmer
über die Möglichkeit der Einrichtung einer Ordnungspartnerschaft an. Hierbei wurde von den
Schulleitungen der weiterführenden Schulen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass bereits
sehr viel in diesem Bereich angeboten und unternommen wird. Weitere „Freistellungen“ von
Lehrern und Unterrichtszeiten seien nicht mehr machbar. Man verstehe durchaus den Sinn
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und den Nutzen einer solchen Ordnungspartnerschaft, aber als Schule habe der Lehrauftrag
oberste Priorität. Zwischenzeitlich rutscht dieses Ziel immer mehr in den Hintergrund.
Herr Wolff machte deutlich, dass die unterschiedlichen Angebote im Rahmen der
Ordnungspartnerschaft gesammelt, gebündelt und lediglich – sofern gewünscht – ergänzt
werden. Es sei unsinnig, gut laufende Projekte zu stoppen um andere Maßnahmen zu
installieren. Ziel der heutigen Veranstaltung sei die Entscheidung für die generelle
Zusammenarbeit in einer Partnerschaft mit dem Ziel, die Gewalt Jugendlicher soweit wie
möglich zu verhindern und Alternativen aufzuzeigen. Alternative Angebote sollen auch den
Schulen und Jugendzentren gemacht werden; die Vernetzung unter den einzelnen
Institutionen stellen die Herren Wolff und Kramer als sehr wichtig heraus. Idealerweise
können Maßnahmen durchgeführt werden, die bei einer alleinigen Organisation nicht oder
nur schwer möglich gewesen wären. Beispielhaft nannte Herr Zentis den Besuch von
Jugendgerichtsverhandlungen. Aufgrund der Erfahrungen der Jugendgerichtshilfe könne hier
geholfen werden, entsprechende Termine auszuwählen. Er sieht auch das Problem des
originären Lehrauftrages und der „Nebenaufgaben“, der Entwicklung der SchülerInnen in
sozialen Kompetenzen. Gerade aufgrund dieser Problematik und der Zeitfrage ist es
unerlässlich die Nutzwerte einer Ordnungspartnerschaft in Anspruch zu nehmen.
Herr Nieth ergänzte die Ausführungen dahingehend, dass den Schulen in keiner Weise ein
Vorwurf gemacht wird. Die Vorstellung der Initiative „Eisbrecher“ sollte lediglich ein Angebot
eines Projektes darstellen, welches das Ziel der Verhinderung bzw. Unterbrechung von
kriminellen Entwicklungen bei Jugendlichen durch ein gemeinsames, abgestimmtes,
konsequentes und zeitnahes Handeln und Auftreten einzelnen Institutionen als Ergebnis
vorweisen kann. Die Schulen entscheiden, ob das Konzept der Gewaltprävention als Ganzes
oder nur Teile davon an der Schule angeboten werden sollen oder ob diese Konzeption nicht
auf die einzelnen Schulen passen. Dann steht weiterhin das Angebot, eine entsprechende
Konzeption zu erarbeiten.
Um die weitere Vorgehensweise der Ordnungspartnerschaft planen zu können, schlägt Herr
Wolff vor, dass die Schulleitungen sich kurzfristig untereinander kurzschließen, um dann mit
einem abgesteckten Rahmen in die Arbeit der Projektgruppe(n) zu starten. Die Koordination
und Verwaltung der Ordnungspartnerschaft sollte im Bereich der Stadt liegen.
Herr Abels sagte zu, die Ansprechpartnerin/den Ansprechpartner Herrn Kramer zu nennen,
dieser wird die Daten Herrn Wolff weiterleiten.
Auch wenn in nächster Zukunft keine Großveranstaltungen im Raum Bedburg anstehen,
erachtet Herr Zentis eine zeitnahe Veranstaltung mit den Vereinen für sinnvoll. Diesbezüglich
regte Herr Kramer im Vorfeld eine kurze Präsentation der Ereignisse im Stadtgebiet durch
Herrn Wolff im Rahmen der nächsten Fachausschusssitzung an, um - nach entsprechender
Beauftragung durch den Ausschuss – in einem nächsten Schritt die Vereinsvorsitzenden
einzuladen.
Weiterhin sollte der Ordnungspartnerschaft ein einprägsamer Name gegeben werden, mit
dem sich die Kinder und Jugendlichen identifizieren können, dies könnte beispielsweise über
einen Wettbewerbe bei den Schulen erfolgen.
Herr Kramer bedankte sich bei allen Anwesenden für die Bereitschaft, konstruktiv an der
Ordnungspartnerschaft mitzuwirken. Die Niederschrift wird wieder per E-Mail versandt.
2. Herrn Fachbereichsleiter Kramer zur Kenntnis
Im Auftrag
gez. Gömpel