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Allgemeine Vorlage (Warneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
87 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
24.05.12, 18:47
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Warneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung) Allgemeine Vorlage (Warneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 22.05.2012 Vorlagen-Nr.: 33/2012 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 12.06.2012 26.06.2012 Warneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung I. Sach- und Rechtslage: Die Gemeinde ist als örtliche Ordnungsbehörde für die Warnung der Bevölkerung bei Großschadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle zuständig und muss deshalb für alle Ortsteile geeignete Warneinrichtungen vorhalten. Wohngebiete oder auch ganze Ortsteile müssen zeitnah vor evtl. auftretenden Gefahren gewarnt werden können. Gefahrensituationen können hier nicht nur durch die Staudämme an der Rur, sondern auch durch Brandrauch oder Giftalarm entstehen und eine schnelle Warnung erforderlich machen. Eine bewährte Möglichkeit, die Warnung schnell, effektiv und möglichst kostengünstig durchzuführen, ist die Auslösung eines akustischen Signals durch Sirenen. In der Gemeinde Kreuzau werden derzeit folgende Sirenenanlagen vorgehalten: Bilstein Bogheim Boich Drove Drove Kreuzau Kreuzau Kreuzau Kreuzau Leversbach Obermaubach Obermaubach Stockheim Stockheim Stockheim Thum Üdingen Zur schönen Aussicht An der Hardt 23 Gereonstraße 33 Drovestraße, Grundschule Drovestraße / In der Britz Eintrachtstraße / Friedhof Bahnhofstraße, Rathaus Hauptstraße, Kurt-Hoesch-Kampfbahn Teichstraße, Gaststätte „Leo’s Brauhaus“ Am Leversbach, Dorfgemeinschaftshaus Brandenberger Straße / Rödderweg Apollinarisstraße, ehem. Feuerwehrgerätehaus Engelsweidchen Stepprath Auf der Heide 2 Thumstraße, Kindergarten Dorfstraße, Kindergarten Mastsirene Mastsirene Dachsirene Dachsirene Mastsirene Mastsirene Dachsirene Mastsirene Dachsirene Mastsirene Mastsirene Dachsirene Mastsirene Dachsirene Dachsirene Dachsirene Dachsirene Die Funktionstüchtigkeit dieser Sirenen wird durch einen Wartungsvertrag mit der Firma Hörmann sichergestellt. Anlässlich von Probealarmierungen am 04.09.2009 und am 23.09.2010 wurde festgestellt, dass diese Sirenen eine flächendeckende Warnung nicht gewährleisten. Um diese sicherzustellen wären noch neue Sirenen in Üdingen, Untermaubach und Winden notwendig. In Frage kommen hier elektronische Mastsirenen. Es handelt sich dabei um Nachfolgesysteme der vorhandenen Elektrosirenen und sie verfügen über die gleichen Leistungsmerkmale. Die Errichtung einer neuen Mastsirene ist mit allen Nebenkosten mit ca. 10.000,00 € zu veranschlagen. Des Weiteren verweise ich auf die Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss vom 24.11.2009 und vom 23.11.2010. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte der WVER auf Anfrage erklärt, dass ein Sirenennetz zur Warnung des gesamten Rurtales, momentan nicht vorgesehen ist. Es besteht Einvernehmen dahingehend, dass es eine originäre Aufgabe der Katastrophenschutzstelle des Kreises Düren ist, ein Notfallkonzept für ein „Dammbruchversagen“ zu erarbeiten. Bis zum Jahr 2015 sollen durch die Bezirksregierung Hochwasserrisiko-Managementpläne fertig gestellt werden, an deren Erarbeitung die Kommunen eine zentrale Rolle spielen sollen. Mit Schreiben vom 14.01.2012 weist der Kreis Düren darauf hin, dass es im Rahmen einer präventiven Gefahrenabwehr zu den Aufgaben einer Gemeinde gehört, die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend vor herannahenden Gefahren warnen zu können. Ein Doppelplanung ist daher auszuschließen. Aufgrund des dargestellten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung die Erweiterung des bestehenden Sirenennetzes um drei weitere Sirenen, damit eine flächendeckende Warnung gewährleistet ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zur Durchführung der erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind jährlich 10.000,00 € zu veranschlagen. Für die Neubeschaffung von 3 Sirenen sind ca. 30.000,00 € bereitzustellen. III. Beschlussvorschlag: Der Sachstand über die Sirenen der Gemeinde Kreuzau wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das bestehende Sirenennetz weiterhin zu warten und die notwendigen Instandhaltungsarbeiten durchzuführen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Sirenen neu zu beschaffen, da Maßnahmen durch den WVER und den Kreis Düren nicht zu erwarten sind. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-