Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
87 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
24.05.12, 18:47
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 22.05.2012
Vorlagen-Nr.: 33/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
12.06.2012
26.06.2012
Warneinrichtungen der Gemeinde Kreuzau zur Bevölkerungswarnung
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde ist als örtliche Ordnungsbehörde für die Warnung der Bevölkerung bei
Großschadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle zuständig und muss deshalb für alle
Ortsteile geeignete Warneinrichtungen vorhalten.
Wohngebiete oder auch ganze Ortsteile müssen zeitnah vor evtl. auftretenden Gefahren gewarnt
werden können. Gefahrensituationen können hier nicht nur durch die Staudämme an der Rur,
sondern auch durch Brandrauch oder Giftalarm entstehen und eine schnelle Warnung erforderlich
machen.
Eine bewährte Möglichkeit, die Warnung schnell, effektiv und möglichst kostengünstig
durchzuführen, ist die Auslösung eines akustischen Signals durch Sirenen.
In der Gemeinde Kreuzau werden derzeit folgende Sirenenanlagen vorgehalten:
Bilstein
Bogheim
Boich
Drove
Drove
Kreuzau
Kreuzau
Kreuzau
Kreuzau
Leversbach
Obermaubach
Obermaubach
Stockheim
Stockheim
Stockheim
Thum
Üdingen
Zur schönen Aussicht
An der Hardt 23
Gereonstraße 33
Drovestraße, Grundschule
Drovestraße / In der Britz
Eintrachtstraße / Friedhof
Bahnhofstraße, Rathaus
Hauptstraße, Kurt-Hoesch-Kampfbahn
Teichstraße, Gaststätte „Leo’s Brauhaus“
Am Leversbach, Dorfgemeinschaftshaus
Brandenberger Straße / Rödderweg
Apollinarisstraße, ehem. Feuerwehrgerätehaus
Engelsweidchen
Stepprath
Auf der Heide 2
Thumstraße, Kindergarten
Dorfstraße, Kindergarten
Mastsirene
Mastsirene
Dachsirene
Dachsirene
Mastsirene
Mastsirene
Dachsirene
Mastsirene
Dachsirene
Mastsirene
Mastsirene
Dachsirene
Mastsirene
Dachsirene
Dachsirene
Dachsirene
Dachsirene
Die Funktionstüchtigkeit dieser Sirenen wird durch einen Wartungsvertrag mit der Firma Hörmann
sichergestellt.
Anlässlich von Probealarmierungen am 04.09.2009 und am 23.09.2010 wurde festgestellt, dass
diese Sirenen eine flächendeckende Warnung nicht gewährleisten.
Um diese sicherzustellen wären noch neue Sirenen in Üdingen, Untermaubach und Winden
notwendig.
In Frage kommen hier elektronische Mastsirenen. Es handelt sich dabei um Nachfolgesysteme
der vorhandenen Elektrosirenen und sie verfügen über die gleichen Leistungsmerkmale.
Die Errichtung einer neuen Mastsirene ist mit allen Nebenkosten mit ca. 10.000,00 € zu
veranschlagen.
Des Weiteren verweise ich auf die Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss vom 24.11.2009 und
vom 23.11.2010.
Schon zu diesem Zeitpunkt hatte der WVER auf Anfrage erklärt, dass ein Sirenennetz zur
Warnung des gesamten Rurtales, momentan nicht vorgesehen ist.
Es besteht Einvernehmen dahingehend, dass es eine originäre Aufgabe der
Katastrophenschutzstelle des Kreises Düren ist, ein Notfallkonzept für ein „Dammbruchversagen“
zu erarbeiten.
Bis zum Jahr 2015 sollen durch die Bezirksregierung Hochwasserrisiko-Managementpläne fertig
gestellt werden, an deren Erarbeitung die Kommunen eine zentrale Rolle spielen sollen.
Mit Schreiben vom 14.01.2012 weist der Kreis Düren darauf hin, dass es im Rahmen einer
präventiven Gefahrenabwehr zu den Aufgaben einer Gemeinde gehört, die Bevölkerung
rechtzeitig und umfassend vor herannahenden Gefahren warnen zu können.
Ein Doppelplanung ist daher auszuschließen.
Aufgrund des dargestellten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung die Erweiterung des
bestehenden Sirenennetzes um drei weitere Sirenen, damit eine flächendeckende Warnung
gewährleistet ist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zur Durchführung der erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sind jährlich
10.000,00 € zu veranschlagen.
Für die Neubeschaffung von 3 Sirenen sind ca. 30.000,00 € bereitzustellen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Sachstand über die Sirenen der Gemeinde Kreuzau wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das bestehende Sirenennetz weiterhin zu warten und die
notwendigen Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Sirenen neu zu beschaffen, da
Maßnahmen durch den WVER und den Kreis Düren nicht zu erwarten sind.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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