Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
133 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
10.02.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 08.02.2012
Vorlagen-Nr.: 50/2011 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
06.03.2012
27.03.2012
18.04.2012
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB
(frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 den Aufstellungsbeschluss
zum o. a. Bebauungsplan gefasst und dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt. Gleichzeitig wurde
die Verwaltung ermächtigt, die Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB und § 3 (1) BauGB
durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sollte ursprünglich am 07.02.2012 im Rahmen einer
Informationsveranstaltung im Rathaus Kreuzau stattfinden. Die hierzu vorbereitete
Bekanntmachung im Amtsblatt wurde jedoch irrtümlich am 20. Januar 2012 nicht
bekanntgemacht. Die Bekanntmachung erfolgt nunmehr in der Ausgabe am 24.02.2012. Die
Informationsveranstaltung findet statt am 05.03.2012 im Rathaus Kreuzau. Über das Ergebnis
werde ich Sie in der Sitzung informieren.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.12.2011 gemäß § 4
Abs. 1 BauGB um Äußerung zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung gebeten. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme wurde auf den 06.02.2012
festgesetzt. Von dieser Möglichkeit haben zahlreiche Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange Gebrauch gemacht. Es sind jedoch keine Stellungnahmen eingegangen, über die im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden muss.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten des Verfahrens werden aufgrund des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages
vom Investor übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein: ________
Enthaltungen: ________