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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
133 kB
Datum
18.04.2012
Erstellt
10.02.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der 	Verfahren gem. § 4 (1) BauGB  (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB 	(frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)
b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 08.02.2012 Vorlagen-Nr.: 50/2011 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 06.03.2012 27.03.2012 18.04.2012 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren gem. § 4 (1) BauGB (vorgezogene Behördenbeteiligung) und § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) b) Beschluss zur Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 den Aufstellungsbeschluss zum o. a. Bebauungsplan gefasst und dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die Verfahren gemäß § 4 (1) BauGB und § 3 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sollte ursprünglich am 07.02.2012 im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Rathaus Kreuzau stattfinden. Die hierzu vorbereitete Bekanntmachung im Amtsblatt wurde jedoch irrtümlich am 20. Januar 2012 nicht bekanntgemacht. Die Bekanntmachung erfolgt nunmehr in der Ausgabe am 24.02.2012. Die Informationsveranstaltung findet statt am 05.03.2012 im Rathaus Kreuzau. Über das Ergebnis werde ich Sie in der Sitzung informieren. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.12.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Äußerung zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme wurde auf den 06.02.2012 festgesetzt. Von dieser Möglichkeit haben zahlreiche Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Gebrauch gemacht. Es sind jedoch keine Stellungnahmen eingegangen, über die im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden muss. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten des Verfahrens werden aufgrund des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages vom Investor übernommen. III. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt, die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________