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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2012)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
28 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
09.02.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2012) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale 2012)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 08.02.2012 Vorlagen-Nr.: 1/2012 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 13.02.2012 Verwendung der Sportpauschale 2012 I. Sach- und Rechtslage: Mit der Vorlage 1/2012 wurde Ihnen der Antrag des Kreuzauer Sportclub 05 bezüglich der Pflasterarbeiten auf der Fläche zwischen Sportheim und Mehrzweckraum bekannt gegeben. Der Verein hat beantragt, aus Mitteln der Sportpauschale einen Zuschuss in Höhe von 3.841,32 Euro zu zahlen. Dieser Betrag ergibt sich aus einem Kostenvoranschlag über insgesamt 7.682,64 Euro. Hiervon können höchstens 50% als Zuschuss gewährt werden. Dem damaligen Antrag war ein weiterer Kostenvoranschlag über 4.683,84 Euro beigefügt mit der Erläuterung, dass hierin Lohnkosten nicht enthalten sind. Diese Aussage wurde von der Firma, die den Kostenvoranschlag erstellt hat, bestätigt. Daher wurde der Kreuzauer Sportclub 05 nach der Sitzung des Sportausschusses aufgefordert, einen zweiten, vergleichbaren Kostenvoranschlag nachzureichen. Dieser lag bis zur Sitzung des Hauptausschusses leider nicht vor. In der Sitzung des Hauptausschusses stellte sich unter anderem die Frage, ob die geplante Maßnahme überhaupt bezuschusst werden kann. Im Zusammenhang mit dem Bau des Mehrzweckraumes war durch den Rat beschlossen worden, das seitens der Gemeinde Kreuzau keine Kosten übernommen werden sollen, die damit im Zusammenhang zu sehen sind. Fraglich bleibt, ob die Pflasterarbeiten nun im Zusammenhang mit dem Neubau gesehen werden müssen. Seitens des Vereins wird in dem jetzt nachgereichten Schreiben erläutert, dass die Arbeiten nicht im Zusammenhang mit dem Bau des Mehrzweckraumes zu sehen sind. Das Anschreiben ist zusammen mit dem neuen Kostenvoranschlag als Anlage beigefügt. Der neue Kostenvoranschlag beläuft sich auf 8.310,96 Euro und fällt damit höher aus als der bisher vorliegende Kostenvoranschlag, der sich auf 7.682,64 Euro beläuft. Im Hinblick auf die Frage, ob überhaupt ein Zuschuss gezahlt werden kann, wurde seitens der Verwaltung in der Sitzung des Hauptausschusses erläutert, dass der Rat nach den Richtlinien der Gemeinde Kreuzau zur Vergabe der Mittel aus der Sportpauschale auch die Möglichkeit hat, einen Höchstbetrag als Pauschale festzusetzen. Diskutiert wurde über einen Festbetrag von 2.500 Euro, da vielfach die Meinung geäußert worden war, dass damit die Materialkosten für die 120 m² große Fläche gedeckt werden können. Hiermit könnte auch das Engagement des Vereins unterstützt werden, die Anlage in einem guten Zustand zu erhalten. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Festbetrag unabhängig von der Höhe der Kostenvoranschläge zu zahlen, sofern der Verein Materialkosten mindestens in dieser Höhe nachweist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern an den Kreuzauer Sportclub 05 nur ein Pauschalbetrag von 2.500 Euro gewährt, beträgt der Gesamtaufwand 54.492,79 Euro. Der Betrag kann aus der Sportpauschale für das Jahr 2012 einschließlich der Rücklagen aus Vorjahren gedeckt werden. III. Beschlussvorschlag: Aus der vom Land Nordrhein Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale werden im Jahr 2012 folgende Maßnahmen bezuschusst bzw. finanziert: Antragsteller Maßnahme Tennisclub Kreuzau Grundüberholung von 2 Tennisplätzen auf der Tennisanlage in KreuzauWinden Pflasterarbeiten zwischen Sportheim und Mehrzweckraum an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn Sanierung der Sanitäranlagen im Sportheim an der KurtHoesch-Kampfbahn Fenstererneuerung in der Hausmeisterwohnung an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn Erneuerung der Heizungsanlage im Sportheim Boich Erneuerung der Verteileranlage des Flutlichtes am Sportplatz Winden Kreuzauer Sportclub 05 Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Kosten der Maßnahme 23.984,58 Euro 7.682,64 Euro Höchstbetrag aus Sportpauschale 50 % 2.500 Euro ca. 20.000 Euro 100 % ca. 5.000 Euro 100 % ca. 10.000 Euro ca. 5.000 Euro 100 % 100 % Die Gesamtausgaben aus Mitteln der Sportpauschale werden sich für 2012 somit auf 54.492,79 Euro belaufen, so dass ein Restbetrag von ca. 37.600 Euro in der Rücklage verbleiben wird. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-