Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
28 kB
Datum
13.02.2012
Erstellt
09.02.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 08.02.2012
Vorlagen-Nr.: 1/2012 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
13.02.2012
Verwendung der Sportpauschale 2012
I. Sach- und Rechtslage:
Mit der Vorlage 1/2012 wurde Ihnen der Antrag des Kreuzauer Sportclub 05 bezüglich der
Pflasterarbeiten auf der Fläche zwischen Sportheim und Mehrzweckraum bekannt gegeben. Der
Verein hat beantragt, aus Mitteln der Sportpauschale einen Zuschuss in Höhe von 3.841,32 Euro
zu zahlen. Dieser Betrag ergibt sich aus einem Kostenvoranschlag über insgesamt 7.682,64 Euro.
Hiervon können höchstens 50% als Zuschuss gewährt werden.
Dem damaligen Antrag war ein weiterer Kostenvoranschlag über 4.683,84 Euro beigefügt mit der
Erläuterung, dass hierin Lohnkosten nicht enthalten sind. Diese Aussage wurde von der Firma, die
den Kostenvoranschlag erstellt hat, bestätigt. Daher wurde der Kreuzauer Sportclub 05 nach der
Sitzung des Sportausschusses aufgefordert, einen zweiten, vergleichbaren Kostenvoranschlag
nachzureichen. Dieser lag bis zur Sitzung des Hauptausschusses leider nicht vor.
In der Sitzung des Hauptausschusses stellte sich unter anderem die Frage, ob die geplante
Maßnahme überhaupt bezuschusst werden kann. Im Zusammenhang mit dem Bau des
Mehrzweckraumes war durch den Rat beschlossen worden, das seitens der Gemeinde Kreuzau
keine Kosten übernommen werden sollen, die damit im Zusammenhang zu sehen sind. Fraglich
bleibt, ob die Pflasterarbeiten nun im Zusammenhang mit dem Neubau gesehen werden müssen.
Seitens des Vereins wird in dem jetzt nachgereichten Schreiben erläutert, dass die Arbeiten nicht
im Zusammenhang mit dem Bau des Mehrzweckraumes zu sehen sind. Das Anschreiben ist
zusammen mit dem neuen Kostenvoranschlag als Anlage beigefügt.
Der neue Kostenvoranschlag beläuft sich auf 8.310,96 Euro und fällt damit höher aus als der
bisher vorliegende Kostenvoranschlag, der sich auf 7.682,64 Euro beläuft. Im Hinblick auf die
Frage, ob überhaupt ein Zuschuss gezahlt werden kann, wurde seitens der Verwaltung in der
Sitzung des Hauptausschusses erläutert, dass der Rat nach den Richtlinien der Gemeinde
Kreuzau zur Vergabe der Mittel aus der Sportpauschale auch die Möglichkeit hat, einen
Höchstbetrag als Pauschale festzusetzen. Diskutiert wurde über einen Festbetrag von 2.500 Euro,
da vielfach die Meinung geäußert worden war, dass damit die Materialkosten für die 120 m² große
Fläche gedeckt werden können. Hiermit könnte auch das Engagement des Vereins unterstützt
werden, die Anlage in einem guten Zustand zu erhalten. Seitens der Verwaltung wird
vorgeschlagen, den Festbetrag unabhängig von der Höhe der Kostenvoranschläge zu zahlen,
sofern der Verein Materialkosten mindestens in dieser Höhe nachweist.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern an den Kreuzauer Sportclub 05 nur ein Pauschalbetrag von 2.500 Euro gewährt, beträgt
der Gesamtaufwand 54.492,79 Euro. Der Betrag kann aus der Sportpauschale für das Jahr 2012
einschließlich der Rücklagen aus Vorjahren gedeckt werden.
III. Beschlussvorschlag:
Aus der vom Land Nordrhein Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale werden im Jahr
2012 folgende Maßnahmen bezuschusst bzw. finanziert:
Antragsteller
Maßnahme
Tennisclub Kreuzau
Grundüberholung von 2
Tennisplätzen auf der
Tennisanlage in KreuzauWinden
Pflasterarbeiten zwischen
Sportheim und Mehrzweckraum
an der Kurt-Hoesch-Kampfbahn
Sanierung der Sanitäranlagen
im Sportheim an der KurtHoesch-Kampfbahn
Fenstererneuerung in der
Hausmeisterwohnung an der
Kurt-Hoesch-Kampfbahn
Erneuerung der Heizungsanlage
im Sportheim Boich
Erneuerung der Verteileranlage
des Flutlichtes am Sportplatz
Winden
Kreuzauer Sportclub
05
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Kosten der
Maßnahme
23.984,58
Euro
7.682,64 Euro
Höchstbetrag
aus
Sportpauschale
50 %
2.500 Euro
ca. 20.000
Euro
100 %
ca. 5.000 Euro
100 %
ca. 10.000
Euro
ca. 5.000 Euro
100 %
100 %
Die Gesamtausgaben aus Mitteln der Sportpauschale werden sich für 2012 somit auf 54.492,79
Euro belaufen, so dass ein Restbetrag von ca. 37.600 Euro in der Rücklage verbleiben wird.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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