Daten
Kommune
Jülich
Größe
116 kB
Datum
26.09.2013
Erstellt
18.09.13, 17:04
Aktualisiert
18.09.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Amt 56/Es
Jülich, 17.09.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 346/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
26.09.2013
TOP
Ergebnisse
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Sitzungsniederschriften des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport
Anlg.:
V
40
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Beschlussentwurf:
Als stellvertretende Schriftführerin für die Sitzungsniederschriften des Ausschusses für Jugend,
Familie, Schule und Sport wird im Benehmen mit dem Bürgermeister Elisabeth Fasel-Rüdebusch,
stellvertretende Leiterin Amt 56, bestellt.
Begründung:
Über die im Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport gefassten Beschlüsse ist nach § 52 in
Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NRW eine Niederschrift aufzunehmen; diese wird vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Nach § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich hat die
Bestellung des Schriftführers im Benehmen mit dem Bürgermeister zu erfolgen, falls der Schriftführer bzw. der stellvertretende Schriftführer ein Bediensteter der Stadtverwaltung sein soll.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 346/2013
x
nein
nein
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