Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
82 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
24.05.12, 18:47
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 22.05.2012
Vorlagen-Nr.: 34/2012
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
12.06.2012
26.06.2012
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
I. Sach- und Rechtslage:
Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) verpflichtet im § 22 die
Gemeinden, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr, einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und
fortzuschreiben.
Durch die Aufstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes wird das tatsächlich
vorhandene Gefahrenpotential innerhalb der Gemeinde ermittelt und ein Qualitätsstandard für die
Gefahrenabwehr festgeschrieben.
Eine bedarfsgerechte Feuerwehrplanung soll nicht nur einer kostengünstigen Aufgabenerledigung
dienen, sie ist darüber hinaus ein wichtiges Mittel zur Planung von Personal und Material.
Außerdem kann sie einen Beitrag zur Entschärfung der tageszeitabhängigen Schwierigkeiten
bezüglich der vorgeschriebenen Schutzziele leisten.
Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau wurde am 19.02.2003 durch Ratsbeschluss
verabschiedet und der 1. Fortschreibung durch Ratsbeschluss vom 25.04.2006 zugestimmt.
Mit dem Brandschutzbedarfsplan und seiner Fortschreibung wurden seinerzeit Instrumente
geschaffen, durch die nach dem Grundsatz der Effektivität und der Wirtschaftlichkeit die
gesetzlich geforderte Leistungsfähigkeit sichergestellt wird. Der zu erfüllende Qualitätsstandard
orientiert sich im Wesentlichen an allgemein anerkannten Regeln der Technik, berücksichtigt aber
auch örtlich bedingte Besonderheiten.
In der Zwischenzeit wurden Investitionen getätigt und auch der Wehrführer hat, wenn z.Zt. auch
nur kommissarisch, einen Stellvertreter, der durch Ratsbeschluss vom 18.04.2012 zunächst für die
Dauer von 2 Jahren ernannt wurde.
Die jetzt vorliegende Fassung des Brandschutzbedarfsplanes gilt zunächst bis zum 31.12.2017,
soll aber bei erheblichen Änderungen schon früher überarbeitet und fortgeschrieben werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die im Brandschutzbedarfsplan aufgeführten notwendigen Investitionen sind in den nächsten
Jahren Haushaltsmittel bereitzustellen. Eine Übersicht der voraussichtlich erforderlichen Mittel ist
beigefügt.
Die für das Haushaltsjahr 2012 benötigten Mittel wurden durch Ratsbeschluss vom 18.04.2012 zur
Verfügung gestellt, werden aber im Einzelfall noch auf Notwendigkeit geprüft und dem Rat zur
Entscheidung vorgelegt.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Brandschutzbedarfsplan entsprechende Finanzplanung
vorzunehmen.
Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahre 2018 fortzuschreiben.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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