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Allgemeine Vorlage (Brandschutzbedarfsplan 2012)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
4,3 MB
Datum
26.06.2012
Erstellt
19.06.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 09:58

Inhalt der Datei

für die GEMEINDE KREUZAU FORTSCHREIBUNG 2012 1 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kreuzau Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung 2. Einleitung 3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen 4. Die Gemeinde Kreuzau 4.1 4.2 4.3 4.4 5. Größe und Einwohnerzahl Topographie und Infrastruktur Verkehr Sonstiges Risiken und Einsätze in Kreuzau 5.1 Risiken 5.1.1 5.1.1.1 5.1.2 5.1.2.1 5.1.3 5.1.3.1 5.1.4 5.1.4.1 5.1.5 5.1.5.1 5.1.6 5.1.6.1 6. Wohnbebauung Fallbeispiele Gewerbegebiet Stockheim und gewerbliche Betriebe u.a. in Mischbebauung Fallbeispiele Verkehrsflächen Fallbeispiele Waldflächen / sonstige Gefährdungen Fallbeispiele Spezielle Objekte Fallbeispiele Sonstige Risiken Fallbeispiele Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau 6.1 Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr 6.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung 6.1.1.1 Allgemein 6.1.1.2 Pflichtaufgaben, die einer besonderen Erläuterung bedürfen 6.1.1.3 Aus- und Fortbildung 6.1.2 Zugewiesene Aufgaben 6.1.3 Überörtliche Aufgaben aufgrund von Kreisund Landeskonzepten 2 6.1.4. 6.1.5 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 Zusätzlich übertragene Aufgaben Freiwillige Aufgaben Allgemeines, Organisation Personal Gerätehäuser, Fahrzeuge Fahrzeuge Gerätschaften, Ausstattung 7. Einsatzstatistik der Feuerwehr Kreuzau 8. Schutzziele der Gemeinde Kreuzau bei FeuerwehrEinsätzen 8.1 8.2 Begriffsbestimmung Einsatzmodell des „Kritischen Wohnungsbrandes“ 8.2.1 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke 8.2.2 Hilfsfristen 8.3 Einsatzmodell „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ 8.3.1 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke 8.3.2 Hilfsfristen 9. Schutzzielfestsetzung der Gemeinde Kreuzau 10. Sollstruktur 10.1 10.2 10.3 10.4 10.5 11. Iststruktur – Vergleich der Strukturen 11.1 11.2 11.3 11.4 12. Standorte der Feuerwehr Feuerwehrgerätehäuser Personal der Feuerwehr Fahrzeug- und Geräteausstattung Löschwasserversorgung Ausrückebereiche und Schutzzielerfüllung Feuerwehrgerätehäuser Fahrzeug- und Geräteausstattung Löschwasserversorgung Anlagen 12.1 12.2 Bericht der Unfallkasse NRW über die Betriebsbesichtigung der Feuerwehrgerätehäuer in der Gemeinde Kreuzau Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln 3 1. Zusammenfassung Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau stellt die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde Kreuzau nach § 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz, FSHG), also die Gefahrenabwehr bei Bränden und Unglücksfällen im Gemeindegebiet Kreuzau, sicher. Zu diesem Zweck unterhält sie insgesamt 9 eigenständige Löschgruppen, die in 3 Löschzügen zusammengefasst und in verschiedensten Kombinationen für eigene Ausrückebezirke zuständig sind. Die Gemeinde Kreuzau legt mit diesem Brandschutzbedarfsplan Schutzziele für den Einsatz der Feuerwehr bei Brandschutz und Hilfeleistung fest. Diese Schutzziele legen für ausgewählte Einsatzszenarien die Hilfsfristen sowie die Personalstärke der Feuerwehr am Einsatzort fest. Mit der Definition des Schutzziels wird also festgelegt, in welcher Zeit wie viele Feuerwehrkräfte mit welchen Fahrzeugen an der Einsatzstelle eintreffen müssen. Außerdem enthalten die Schutzziele Festlegungen zum Erreichungsgrad (Häufigkeit der Einhaltung der Kriterien); d. h. in wie viel Prozent der Einsatzfälle muss das Schutzziel eingehalten werden. Für den „kritischen Wohnungsbrand“, der bundesweit als Standard für die Bemessung der Leistungsfähigkeit von Feuerwehren anerkannt ist, ist im Regierungsbezirk Köln für diese Schutzziele der Stand der Technik mit der Rundverfügung „Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren – 07.04.1997“ sowie Ergänzungsverfügung vom 03.02.2012 „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ wie folgt festgelegt:  9 Funktionen in 8 Minuten nach der Alarmierung  spätestens nach weiteren 5 Minuten (also nach insgesamt 13 Minuten) weitere 9 Funktionen und 4 Funktionen als Führungskomponente (Zugtrupp) Somit wird durch diese Rundverfügungen ausdrücklich gefordert, dass 13 Minuten nach der Alarmierung 22 Funktionen adäquat besetzt werden. Die gleichen Notwendigkeiten existieren für die Einsätze der technischen Hilfeleistung. Die Feuerwehr Kreuzau ist in einem Umfang auszustatten, der zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und zur Einhaltung des Schutzziels erforderlich ist. Die Art und Anzahl der vorgehaltenen Technik ist mit den taktischen Erfordernissen abzustimmen und in einem fortwährenden Prozess kontinuierlich dem Stand der Technik anzupassen. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und des Schutzziels werden in der Gemeinde Kreuzau die bestehenden Feuerwehrstandorte als räumlich bedarfsgerecht verteilt festgelegt. Aufgrund der Schutzzieldefinition ergeben sich keine veränderten Soll-Standorte. Bezüglich der räumlichen Soll-Situation der Standorte haben die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr grundsätzlich in allen arbeitssicherheitsrelevanten Punkten der DIN 14092 als Mindestanforderung der Unfallversicherer für Feuerwehrgerätehäuser zu entsprechen. Ein geordneter und sicherer Dienstbetrieb gemäß den Regelwerken der Unfallkasse NRW ist zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund immer zahlreicher und attraktiver werdender konkurrierender Freizeitalternativen ist die ideelle Funktion eines Feuerwehrgerätehauses u.a. als Anlaufstelle und Identifikationsobjekt einer Freiwilligen Feuerwehr neu zu überdenken und zu fördern. Die Gesamt-Soll-Stärke im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau wird auf insgesamt 285 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige festgesetzt (siehe Kap. 10.3 Seite 53). 4 Änderungen seit der Fortschreibung 2006: Durch die Umsetzung der Maßnahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im Jahr 2006 konnten ein Teil der Defizite sowohl im Bereich der Ausrüstung und Ausstattung als auch, wenn auch nur im geringen Umfang, im personellen Bereich beseitigt werden. Die Konzepte für den Atemschutz, die Unwetterlage und das Funkkonzept sind in weiten Teilen umgesetzt worden. Das interkommunale ABC – Konzept, das eine Kooperation der Feuerwehren aus Kreuzau, Nörvenich und Vettweiß vorsieht, erfordert noch umfassende Absprachen. Der Bereich der Brandschutzerziehung- und -aufklärung wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung durch ein Mitglied der Feuerwehr durchgeführt. Im Rahmen der Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen ist es gelungen, jede Löschgruppe mit einem wasserführenden Fahrzeug auszustatten und damit den Grundschutz erheblich zu verbessern. Für die Löschgruppe Stockheim, Drove und Üdingen wurden die vorhandenen Gerätehäuser erweitert und modernisiert Der aktuelle Erreichungsgrad der Hilfsfristen ist in insgesamt 4 Karten im Kap. 11.1 auf den Seiten 60 - 63 dargestellt. Der Brandschutzbedarfsplan umschreibt und erläutert umfassend den momentanen Ist – Zustand der Feuerwehr Kreuzau und zeigt die Defizite in der Ist – Struktur auf. Zusammenfassung der erforderlichen Maßnahmen nach dem Soll-Ist-Vergleich: Aus dem Soll-Ist-Vergleich ergeben sich bauliche, technische, personelle und organisatorische Maßnahmen. Folgende bauliche Maßnahmen sind einzuplanen: 1. Neubau Stellplatz Feuerwehrgerätehaus Stockheim: Da derzeit ein Einsatzfahrzeug vor dem Gerätehaus abgestellt werden muss, ist die Maßnahme unverzüglich um zu setzen. 2. Errichtung der erforderlichen Sozialräume am Feuerwehrgerätehaus Obermaubach. 3. Sanierung und Erweiterung Gerätehaus Boich einschl. der Außenanlagen 4. Einige Gerätehäuser erfüllen die in den Regelwerken DIN 14092 und GUV-I 8554 beschriebenen Anforderungen (siehe Prüfbericht der UK NRW vom 11.01.2012) nicht. Unter Beachtung des gegebenen Kostendrucks sollte versucht werden, an den Regelwerken orientierte und bautechnisch mögliche Änderungen schrittweise umzusetzen. Folgende technische Maßnahmen sind einzuplanen: 1. Jährliche Ersatzbeschaffungen von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen. Der jährliche Aufwand beträgt bis zu 60.000,- €. 2. Ersatzbeschaffung GWG – 1 (geplant als interkommunale Maßnahme im ABC – Zug 503). 3. Ersatzbeschaffung MTF Winden für das vorhandene MTF Baujahr 1990. 5 4. Ersatzbeschaffung MTF Obermaubach für das vorhandene MTF Baujahr 1995. 5. Ersatzbeschaffung eines Gerätewagen Rüst für den vorhandenen Rüstwagen 1, Baujahr 1988 sofern die Reparatur und Überholung des vorhandenen Rüstwagen 1 nicht mehr wirtschaftlich ist. 6. Ergänzungsbeschaffung eines Kommandowagens Kdow für den Einsatzleitdienst. 7. Ersatzbeschaffung MTF Boich für das vorhandene MTF Baujahr 1996. 8. Ersatzbeschaffung Gerätewagen Logistik für den vorhandenen Gerätewagen Baujahr 1992 sofern der unter 5 aufgeführte GW-Rüst nicht beschafft wurde.. 9. Ersatzbeschaffung Kommandowagen Kdow Wehrführer für den vorhandenen Kdow Baujahr 2003 10. Ersatzbeschaffung MTF Üdingen für das vorhandene MTF Baujahr 1999. 11. Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug Winden Baujahr 1988. 12. Ersatzbeschaffung für das Löschfahrzeug Boich Baujahr 1994. Folgende personelle Maßnahmen sind einzuplanen: 1. Erstellen von Konzepten zur Mitgliederwerbung 2. Verbesserung der Verfügbarkeit von Einsatzkräften in der personalkritischen Zeit durch geeignete Maßnahmen. Beispiele hierfür sind: - Bei Stellenbesetzungen eine verstärkte Berücksichtigung von Bewerbern, die als Feuerwehreinsatzkräfte zur Verfügung stehen und diesen eine Abkömmlichkeit im Einsatzfall ermöglichen. - Mit den Arbeitgebern im Gemeindegebiet, die bereits Feuerwehrleute beschäftigen, Vereinbarungen über eine Abkömmlichkeit im Einsatzfall treffen 3. Einstellung eines Mitarbeiters im Bereich Feuerschutz. Folgende Aufgaben können u.a. auf den Mitarbeiter übertragen werden: - Mitwirkung im Einsatzleitdienstes - Übernahme der Koordination für den Einsatzleitdienst (Schichtplan, Abrechnung) - Inventarisierung der Gerätschaften sowie Dienst und Schutzkleidung. - Beschaffung: Ausschreibung, Überprüfung sowie Endkontrolle von Ausrüstungsgegenständen. - Vorführung von Fahrzeugen und Gerätschaften bei Werkstattbesuchen und Überwachungsstellen - Betreuung der Brandmeldeanlagen (derzeit 15 Anlagen) - Aufgaben des Datenbeauftragten als Verantwortlicher für die Kommunikationsmittel der Feuerwehr (derzeit ca. 200 Funkmeldeempfänger und 124 Funkgeräte) - Mitwirkung bei der Feuerwehrausbildung regelmäßige Durchführung aller notwendigen Kontrollen und Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften jährliche Prüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach VdE veranlassen. regelmäßige Überprüfungen der Ausrüstung und Geräte nach den Prüfgrundsätzen der Berufsgenossenschaft einschließlich Dokumentation regelmäßige Vorführung aller TÜV – pflichtigen Fahrzeuge und Geräte Erstellen der erforderlichen Feuerwehreinsatzpläne Teilnahme an der Brandschau 6 - Durchführung der geforderten Brandschutzerziehung und –aufklärung. 4. Einrichtung eines Einsatzleitdienstes (ELD) und somit Sicherstellung eines geregelten ELD zu allen Einsatzzeiten (siehe Ausführungen 10.3 Seite 53/54) Folgende organisatorische Maßnahmen sind einzuplanen: 1. Erstellen eines digitalen Hydrantenplans durch die Versorgungsträger 2. Ständiges Qualitätsmanagement im Bereich der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Kreuzau 3. Ggf. Ernennung eines weiteren stellvertretenden Wehrführers. 2. Einleitung Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau stellt in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde die Gefahrenabwehr bei Bränden und Unglücksfällen im Gemeindegebiet Kreuzau im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher. Damit erfüllt die Gemeinde ihre Pflichtaufgabe gem. § 1 FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung). Gemäß § 22 Abs. 1 FSHG haben die Gemeinden unter Beteiligung der Feuerwehr sog. Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan - macht Aussagen über die Organisation, die Struktur und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau, - definiert Schutzziele in Bezug auf die besonderen Belange der Gemeinde Kreuzau, - führt unter realistischen Gesichtspunkten einen Vergleich der Soll- und Iststruktur durch, - deckt die vorhandenen Mängel im Rahmen der durch das FSHG vorgegebenen Aufgabenerfüllung auf und zeigt Wege auf, diese Mängel abzustellen bzw. zu begrenzen. Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan ist im regelmäßigen Zeitpunkt fortzuschreiben und gilt zunächst bis zum 31.12.2017. Sollten sich erhebliche Änderungen ergeben, erfolgt eine frühere Überarbeitung. Sollte sich eine der beigefügten Anlagen ändern, wird diese durch die neu erstellte Anlage ersetzt. 7 3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen 1. Gesetz über Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) 2. Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) 3. Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnung–ZSNeuOG) 4. Bauordnung Nordrhein – Westfalen – Landesbauordnung- (BauO NRW) 5. Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW), 6. Sonderbauverordnungen 6.1. Verkaufsstättenverordnung (VkVO) 6.2. Versammlungsstättenverordnung (VstättVO) 6.3. Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) 6.4. Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung– BeVO –) 6.5. Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten durch staatlich anerkannte Sachverständige und durch Sachkundige – Technische Prüfverordnung – (TPrüfVP) 6.6. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV– ) 6.7. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV – ) 7. Weitere Erlasse 7.1. Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gem. RdErl. d. Innenministeriums – V D 2 – 4.131-5 u.d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung – 834.36-86/0 Nr. 240/99 – v. (MBI. NW S: 650) 7.2. Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen, Schulbaurichtlinie – SchulBauR 7.3. Ergebnisniederschrift der Dienstbesprechung mit den Dezernaten 22 der Bezirksregierungen, den Bezirksbrandmeistern sowie dem Direktor des Instituts der Feuerwehr am 14. Dezember 1999 – V D 1 – 031 vom 07.04.2000 (n.V.), 7.4. Rettungsgeräte der Feuerwehr - Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport – II A 5 – 100/17.3 vom 29. August 2000, 7.5. Qualitätskriterien für die Feuerwehr; Brandschutzbedarfsplanung gem. § 22 FSHG – V D 4 – 4.310-4 – Erlass des Innenministeriums vom 09. März 2001, 8 7.6. Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz – V D 2 – 4.111-3 – Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.02.2001. 8. Schutzzieldefinition der AGBF Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF – NW als anerkannte Regel der Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann. Siehe dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in Nordrhein-Westfalen und andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen, Bericht –Teil I u. II. Unabhängige Sachverständigenkommissionen beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1197. 9. Feuerwehrdienstvorschriften NRW Verbindliches Regelwerk für Ausbildung und Einsatz der Feuerwehr in NRW 10. Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) 11. Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirks Köln vom 03.02.2012 _________________________________________________________________________ Zu 1. FSHG: §1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise Gemeinden: Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr, Maßnahmen zu Verhütung von Bränden, Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwasserversorgung. Kreise und kreisfreie Städte: Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen, Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen. Kreise: Unterhaltung von Einrichtungen soweit überörtlicher Bedarf. Für Großschadensereignisse zuständige Behörden sowie mitwirkende Einheit: Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im Verteidigungsfall (§ 11 Abs. 1 ZSG). 9 §4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. §6 Brandschau RdErl. IM Durchführung der Brandschau Februar 2001. §7 Brandsicherheitswachen RdErl. IM Durchführung von Brandsicherheitswachen Februar 2001. §8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe. §§ 9-14 Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder Freiwillige Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor. § 21 Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst (1) Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst. Ausstattung und Bewältigung von Großschadensereignissen. § 22 Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse (1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte, (2) Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsstelle. (Grundlage für Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes) § 23 Ausbildung, Fortbildung und Übungen § 24 a Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen § 25 Überörtliche Hilfe zu 6. Sonderbauverordnungen: Aussagen zur Brandschau und anderen wiederkehrenden Prüfungen sowie zu Feuersicherheitswachen. zu 7. Weitere Erlasse: Aussagen zu Schulalarmproblemen und Brandschutzerziehung. zu 8. Schutzzieldefinition der AGBF: Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in Bezug zur Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad. 10 4. Die Gemeinde Kreuzau 4.1 Größe und Einwohnerzahl Die Gemeinde Kreuzau gehört zum Kreis Düren. Bezogen auf die Fläche ist die Gemeinde die viert kleinste, bezogen auf die Einwohnerzahl die dritt größte Gemeinde im Kreis Düren. Die Gemeinde Kreuzau besteht aus den Ortschaften Bergheim, Bilstein, Bogheim, Boich, Langenbroich, Leversbach, Drove, Kreuzau, Obermaubach, Schlagstein, Stockheim, Thum, Üdingen, Untermaubach und Winden und umfasst heute ein Gebiet von 41,75km². Einwohnerentwicklung in der Gemeinde Kreuzau: 31.12.1973 31.12.1988 31.12.1991 31.12.1995 31.12.2001 31.10.2005 31.12.2010 davon: Bergheim Bogheim Drove Langenbroich Obermaubach Stockheim Üdingen Winden 10.248 Einwohner 14.892 Einwohner 15.614 Einwohner 16.706 Einwohner 17.934 Einwohner 17.982 Einwohner 17.717 Einwohner 267 228 2235 146 1378 2552 711 2026 Bilstein Boich Kreuzau Leversbach Schlagstein Thum Untermaubach 320 604 4946 549 228 422 1105 Die Einwohnerdichte beträgt ca. 424 Einwohner / km² Die Übernachtungen lagen im Jahr 2009 in den konzessionspflichtigen Beherbergungsbetrieben (mind. 9 Betten) bei 4.982. 4.2 Topographie und Infrastruktur Kreuzau liegt im südlichen Teil des Kreises Düren im Naturpark Nordeifel, 8 km südlich der Kreisstadt Düren. Die Gemeinde wird im Westen von der Gemeinde Hürtgenwald, im Norden von der Kreisstadt Düren, im Osten von der Gemeinde Vettweiß sowie im Süden von der Stadt Nideggen eingegrenzt. Die größte Nord-Süd Ausdehnung beträgt ca. 9,7 km, die größte West-Ost Ausdehnung beträgt ca. 8 km. Die Höhe beträgt zwischen 142m (niedrigster Punkt) und 360m (höchster Punkt). 11 Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Flächennutzungen: - bebaute Fläche - Verkehrsfläche - landwirtschaftliche Flächen - Wasserflächen - Wald- / Grünflächen Gesamtfläche 650,77 ha 107,41 ha 2104,24 ha 66,00 ha 1246,27 ha 4174,69 ha 4.3 Verkehr Die Gemeinde Kreuzau hat ein Straßennetz von 105 km, davon 65 km Gemeindestraßen, 22 km Kreisstraßen, 15,5 km Landstraßen und 2,5 km Bundesstraße (B 56). Täglich verzeichnet Kreuzau ca. 2.733 Einpendler und 6.625 Auspendler (Stand 2005). Die Entfernung zu den Ortskernen der Nachbarkommunen beträgt zu: Düren Nideggen 8 km 5 km Die Schienenstrecke der Rurtalbahn führt durch das Gemeindegebiet und wird bis zum Haltepunkt Untermaubach im ½ Stundentakt in beide Richtungen befahren. 4.4 Sonstiges Die Rur durchquert das Gemeindegebiet von Süd nach Nord auf einer Länge von 6,5 km. Im Ortsteil Obermaubach wird diese aufgestaut und bildet den Stausee Obermaubach mit einer Wasserfläche von ca. 55 ha und einem Fassungsvermögen von 1,7 Mio. Kubikmeter Wasser. Im Schul- und Sportzentrum Kreuzau sowie der angrenzenden Festhalle halten sich zu verschiedensten Zeiten meist eine große Anzahl von Personen auf. 12 5. Risiken und Einsätze in Kreuzau 5.1 Risiken 5.1.1 Wohnbebauung Die besonderen Risiken bei der Wohnbebauung liegen in der Höhe der Gebäude, in der Gebäudeart und in deren Nutzung. Überwiegend handelt es sich um Gebäude geringer Höhe, die in offener oder geschlossener Bauweise errichtet wurden. Im Ortsteil Kreuzau gibt es einige höhere Gebäude; der 2. Rettungsweg ist hierbei bauseits vorhanden. In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in Wohngebieten nicht allein durch das Feuer selbst, sondern im besonderen Maße auch durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes bedroht sind. Bereits bei Kleinfeuern, die frühzeitig entdeckt und gemeldet werden und durch Kräfte der Feuerwehr immer noch mit Kleinlöschgeräten bekämpft werden können, sind schwere Rauchvergiftungen möglich, beispielsweise im Schlaf oder bei unsachgemäßen Löschversuchen ohne Schutz vor Atemgiften. Zimmer- und Wohnungsbrände stellen insbesondere zur Nachtzeit eine besondere Gefährdung von Personen in den betroffenen Wohnungen dar, da einerseits die meisten Wohnungen in der Nacht belegt sind, die Bewohner andererseits ein Feuer im Schlaf häufig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen muss möglicherweise die Menschenrettung mit Hilfe von Fluchthauben durch Brandrauch hindurch, über Leitern der Feuerwehr oder mittels Sprungretter erfolgen. Es ist eine Brandbekämpfung mit einem oder mehreren Strahlrohren durchzuführen; diese sind entweder über den Treppenraum oder über Leitern vorzunehmen. Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung, die sich im ganzen Gebäude ausbreitet und somit zur akuten Gefährdung einer Vielzahl von Personen führen kann. Neben der Gefährdung des Einsatzpersonals in Kellern ist ein besonderes Augenmerk der Einsatzkräfte auf Gefahrenquellen durch gelagerte Gefahrenstoffe (Lacke, Lösungsmittel, Spraydosen, Druckgasflaschen usw.) zu richten. Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung auf benachbarte Gebäude und Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz der Feuerwehr zur Sicherung umliegender Objekte erforderlich. Gleichzeitig müssen häufig die bedrohten benachbarten Objekte -zeitweise vordringlich- geräumt werden, um die Gefährdung von Personen völlig ausschließen zu können. Dies bedeutet wiederum einen hohen Personalbedarf zu einem früheren Zeitpunkt des Einsatzgeschehens. Bei Häusern mit Gasversorgung ist trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich die Möglichkeit der Verpuffung oder Explosion gegeben. Dabei kann es zum Einsturz des gesamten Gebäudes kommen, unter den Trümmern kann eine Vielzahl von Personen verschüttet sein. Die Feuerwehr muss innerhalb der gesetzten Hilfsfristen in der Lage sein, Einsatzkräfte und Einsatzmittel zum Einsatz zu bringen, Maßnahmen zur Menschenrettung einzuleiten und eine konsequente Sicherung der eigenen Kräfte zu gewährleisten. 13 5.1.1.1 Fallbeispiele: Hausbrand in Kreuzau (Vollbrand), Hauptstraße (10.02.06) Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte das komplette Gebäude, eine Person wurde vermisst. Es handelte sich um ein Reihenhaus; dadurch bestand eine erhebliche Gefahr des Übergreifens auf die Nachbargebäude. Die Brandbekämpfung und Personensuche erfolgte im Innenangriff mit mehreren Atemschutztrupps, gleichzeitig wurde die Drehleiter eingesetzt. Im Laufe des Einsatzes wurde eine Person tot geborgen. Fahrzeugbrand, Autohaus Conen, Gewerbegebiet Stockheim (20.08.07) In der Nacht des 20.08.07 brannte ein Wohnmobil bei der Fa. Conen fast vollständig aus. Das Feuer drohte auf weitere Pkws sowie eine Hecke zum Nachbargrundstück überzugreifen. Bei Eintreffen der Feuerwehr wurde durch mehrere Trupps unter Atemschutz sofort ein umfangreicher Löschangriff mit Schaum eingeleitet. Im Einsatz waren der 1. und 2. Löschzug der Feuerwehr Kreuzau. Garagenbrand, Stockheim, Auf der Heide (23.03.08) Am Ostersonntag wurde der 1. Löschzug der Feuerwehr Kreuzau in Stockheim zu einem ausgedehnten Garagenbrand alarmiert. Bei Eintreffen der LG Stockheim kurz nach der Alarmierung brannte nicht nur die Garage in voller Ausdehnung sondern auch der im rückwärtigen Bereich des Hauses an die Garage angebaute Wintergarten sowie die Fassade des Hauses. Es wurden umgehend zwei Trupps unter Atemschutz zur Brandbekämpfung in der Garage sowie den Wintergarten des Hauses eingesetzt. Die Drehleiter wurde in Stellung gebracht um ein Übergreifen auf andere Teile des Gebäudes zu verhindern. Im Anschluss wurde mittels Wärmebildkamera nach Glutnestern gesucht Brand des alten Feuerwehrgerätehauses Kreuzau (23.11.08) Am 23.11.08 wurde der 1. und 2 Löschzug der Feuerwehr Kreuzau zu einem Brand des alten Feuerwehrgerätehauses in Kreuzau alarmiert. Bei Eintreffen der Feuerwehr brannte der ehemalige Schlauchturm bereits in voller Ausdehnung. Das Feuer wurde durch mehrere Trupps unter Atemschutz im Innenangriff sowie über die Drehleiter bekämpft. Nach dem Brand musste der Turm aufgrund fehlender Stabilität abgerissen werden. Wohnungsbrand in Kreuzau, Bahnhofstraße (10.09.09) Am 10.09.09 wurde Vollalarm für die Feuerwehr Kreuzau ausgelöst. Im 1. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in der Bahnhofstraße stand eine Küche in Vollbrand. Die Brandbekämpfung erfolgte durch Trupps im Innenangriff über den Treppenraum. Im Anschluss wurden Belüftungsmaßnahmen eingeleitet. Brand einer Sauna in Obermaubach, Auf dem Fußberg (30.10.09) In einem Einfamilienhaus in der Straße Auf dem Fußberg brannte eine Kellersauna. Die Brandbekämpfung wurde unter Atemschutz im Innenangriff mit einem C-Rohr durchgeführt. Das Gebäude wurde anschließend mit einem Hochdrucklüfter belüftet. Im Einsatz waren der 2. und 3. Löschzug sowie die Löschgruppe Stockheim zur Unterstützung. 14 Brand eines Schulbusses in Bergheim (13.01.10) Am 13.01.2010 wurden der 2. und 3. Löschzug der Feuerwehr Kreuzau zu einem Fahrzeugbrand nach Bergheim alarmiert. Bei Eintreffen stand ein Schulbus der DKB in Vollbrand. Fahrgäste kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. Mit mehreren Trupps unter Atemschutz wurde der Bus unter massivem Einsatz von Löschschaum abgelöscht. Wohnhausbrand in Obermaubach, Apollinarisstraße (23.06.10) Der zweite und dritte Löschzug der Feuerwehr Kreuzau wurden zu einem Hausbrand nach Obermaubach alarmiert. Am Einsatzort wurde der Brand in der direkt ans Wohnhaus angrenzenden Garage ausgemacht. Hier stand unter anderem ein PKW in Vollbrand. Es wurde umgehend ein Löschangriff mit einem C-Rohr eingeleitet. Ein weiteres C-Rohr wurde im rückwärtigen Bereich der Garage eingesetzt. Zum Ablöschen des PKW wurde ein Schnellangriff mit Schaum vorgenommen. Brand eines Schuppens in Obermaubach (23.11.10) Am 23.11.10 wurde Vollalarm für die Feuerwehr Kreuzau ausgelöst. Es brannte ein Schuppen in Obermaubach beim Bauernhof Winter. Bei Eintreffen der Feuerwehr brannte der Schuppen in voller Ausdehnung. Das Feuer wurde durch mehrere Trupps unter Atemschutz gelöscht. Wohnungsbrand in Drove, Wehrstraße (26.11.10) Anscheinend durch einen technischen Defekt kam es gegen 09:30 Uhr zu einem Wohnungsbrand. Nach Eintreffen der Feuerwehr und eingeleiteter Erkundung quoll dichter Rauch aus dem Obergeschoss. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, ob sich noch Bewohner in der Wohnung befinden. Die Einsatzkräfte verschafften sich gewaltsam Zutritt und nahmen unter Atemschutz im Innenangriff einen Löschangriff vor. Im Laufe der Menschenrettung und Brandbekämpfung stellte sich heraus, dass die Bewohner nicht zuhause waren. Für drei Katzen kam jedoch jede Hilfe zu spät. Im Einsatz waren der 1. Löschzug sowie die Löschgruppe Boich. Zimmerbrand in Winden, Im Grubengarten (20.03.11) In der Nacht des 20.03.11 wurden der 2. und 3. Löschzug der Feuerwehr Kreuzau zu einem Zimmerbrand in Winden alarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr stand ein Zimmer im Obergeschoss eines Einfamilienhauses im Vollbrand. Die Brandbekämpfung erfolgte im Innenangriff mit mehreren Atemschutztrupps. 15 5.1.2 Gewerbegebiet Stockheim und gewerbliche Betriebe u.a. in Mischgebieten Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch die Ansiedlung einer Vielzahl unterschiedlichster klein- und mittelständiger Betriebe gekennzeichnet. Die Palette umfasst Supermärkte, Baumärkte, Speditionsunternehmen, Lagerhallen sowie Handwerksbetriebe aller Art. Bei Bränden in diesen Gebieten ist daher mit einer Vielzahl von unterschiedlichsten Risiken zu rechnen, die nicht immer im Voraus bekannt sein können. 1. Brände  Brände in Gewerbegebieten werden am Tage normalerweise frühzeitig entdeckt, da Personen zugegen sind. Diese große Anzahl von Personen ist allerdings auch erheblich gefährdet. Nachts und an Wochenenden steht weniger die Personengefährdung im Vordergrund, vielmehr können unter Umständen Großbrände entstehen, beispielsweise dann, wenn der Betrieb unbesetzt ist, nicht über eine Brandmeldeanlage verfügt und das Risiko groß ist, dass sich der Brand über einen längeren Zeitraum unbemerkt entwickeln kann.  Brände in Lager- und Produktionshallen führen immer wieder zu ausgedehnten Einsätzen, da durch ihre weitläufige Konstruktion und zum Teil geringe Abstände zu Nachbarhallen eine rasche Brandausbreitung auf weitere Hallen begünstigt wird.  Bei vielen Einsätzen in Gewerbegebieten muss von der Feuerwehr erkundet werden, ob Gefahrstoffe vorhanden sind. Dies gilt nicht nur für Betriebe, die bekanntermaßen chemische Stoffe lagern oder verarbeiten, sondern auch für die meisten anderen Wirtschaftszweige, da auch dort gefährliche Stoffe und Güter, oftmals in bedeutenden Mengen, verarbeitet und gelagert werden.  Brände in größeren Objekten müssen oft mit sehr großen Wassermengen gelöscht werden. Zum einen bedarf es eines hohen Aufwands, Löschwasser heranzuschaffen, zum anderen wird die Feuerwehr zusätzlich mit dem Problem der Rückhaltung kontaminierten Löschwassers konfrontiert. Da dies zudem zeitkritisch geschehen muss, ist es erforderlich, auch für diese Fälle geeignetes Material und Personal bereitzuhalten. 2. Technische Hilfeleistungen Technische Hilfe durch Einsatzkräfte der Feuerwehr, häufig mit Menschenrettung verbunden, ist in Gewerbebetrieben vor allem am Tage beim Betrieb der Unternehmen erforderlich. Die Feuerwehr wird vorrangig zu Unfällen mit Maschinen und bei der Verladung von Gütern und Waren gerufen. Es handelt sich dabei oftmals um Einsätze, für die die Feuerwehr zur Menschenrettung in dieser Situation geeignetes „schweres Gerät“ – dies sind vor allem Rüstwagen mit hydraulischen Rettungsgeräten und Rüstmaterial – sowie entsprechend geschulte Einsatzkräfte vorhalten muss. 3. Umweltschutzeinsätze In Betrieben, in denen gefährliche Stoffe und Güter gehandhabt und gelagert werden, besteht immer die Möglichkeit des unsachgemäßen Umgangs oder des Unfalls. Die Feuerwehr muss für den Einsatz bei Austritt von Gefahrstoffen aller Art, auch in größeren Mengen, ausgerüstet und ausgebildet sein. 16 In Mischbebauungen treten naturgemäß alle bisher behandelten Risikoschwerpunkte auf. Es entstehen dadurch zwar keine neuen Gefahren und Risiken; ein Einsatz der Feuerwehr muss aber in der Regel mit mehr Personal durchführt werden. Dies gilt in den meisten Fällen, aber nicht ausschließlich, für den Schutz von Anwohnern bei (ausgedehnten) Bränden in Betrieben oder Hallen. Auch bei Bränden in Wohngebäuden müssen angrenzende Industrieobjekte durch die Feuerwehr effektiv geschützt werden können. Diese Leistungsanforderungen müssen bei der Bemessung der Feuerwehr mit Personal und Material berücksichtigt werden. In der Gemeinde Kreuzau gibt es eine Vielzahl dieser Gewerbebetriebe, die die genannten Risikofaktoren darstellen. Die Betriebe werden regelmäßig im Rahmen des vorgenommenen Brandschutzes überprüft. Hierbei wird die Wehrführung beteiligt. Sofern dieses als notwendig erachtet wird, erfolgt eine Begehung des jeweiligen Betriebes durch die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau. 5.1.2.1 Fallbeispiele: Brand des Kohlebunkers bei der Firma Niederauer Mühle (08.06.08) Durch eine Verpuffung im Kohlebunker der Niederauer Mühle wurde Vollalarm für die Feuerwehr Kreuzau ausgelöst. Die Wucht der Verpuffung war so stark, dass die beiden massiven Rolltore sowie Teile der Außenfassade aus der Verankerung gerissen wurden und zum Teil mehrere Meter entfernt auf dem Gelände lagen. Nach der Erkundung wurde festgestellt, dass an mehreren Stellen innerhalb des Kohlebunkers Brandnester vorhanden waren, die zum Teil schlecht bis gar nicht erreicht werden konnten. Zur Brandbekämpfung wurden mehrere Trupps unter Atemschutz eingesetzt. Aufgrund der Witterung und des personalintensiven Einsatzes wurden ebenfalls Einheiten der Feuerwehr Vettweiß und Nörvenich alarmiert. Durch einen massiven Einsatz von Schaummittel wurde der Kohlebunker letztlich geflutet und das Feuer gelöscht. Maschinenbrand in der Fertigung bei der Firma Kappa (02.04.09) Innerhalb der Fertigungshalle der Firma Kappa Rheinwelle war im Antriebsbereich einer Papier verarbeitenden Fertigungsmaschine ein Feuer entstanden. Durch Firmenmitarbeiter wurde der Brand mittels Feuerlöschern eingedämmt. Das Feuer wurde schließlich durch Trupps unter Atemschutz im Innenangriff gelöscht. Inzwischen hatte sich eine gefährliche Rauchentwicklung innerhalb der Halle bereits ausgebreitet, so dass neben der Räumung anschließend auch die Entlüftung erforderlich wurde. Aufgrund des Brandobjektes wurde für die Feuerwehr Kreuzau Vollalarm ausgelöst. Scheunenbrand in Kreuzau, Hauptstraße (14.03.09) Am Nachmittag wurde der 1. und 2. Löschzug zu einem Brand einer Scheune im Ortskern von Kreuzau gerufen. Zusätzlich wurde der Rettungsdienst sowie die Drehleiter und der Atemschutzcontainer des Kreises angefordert. Die Löscharbeiten gestalteten sich schwierig, da das Gebäude schlecht zugängig war und an zwei Seiten an ein Wohngebäude angrenzt. Der Brand war durch den Einsatz mehrerer Atemschutztrupps rasch unter Kontrolle. Die Nachlöscharbeiten und Brandwache zog sich bis in den frühen Abend. 17 Maschinenbrand in der Fertigung bei der Firma Kappa (24.04.09) Gemeldet war ein Maschinenbrand in einem papierverarbeitenden Betrieb in Kreuzau. Es brannte eine Hydraulikleitung an einer Maschine im Rollenlager. Der Brand konnte schnell unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden. Eine Kontrolle mit der Wärmebildkamera brachte kein Ergebnis. Gegen 01.30 Uhr war der Einsatz beendet. Aufgrund des Brandobjektes wurde für die Feuerwehr Kreuzau Vollalarm ausgelöst. Brand einer Zwischendecke bei der Firma Metsä Tissue (23.08.09) Am Abend kam es zu einem Brand an einer Papiermaschine, das Feuer griff auf die Isolierung des Hallendaches über. Die Maschine und das Hallendach wurden mittels Wärmebildkamera kontrolliert und es wurden mehrere Glutnester in der Zwischendecke festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war bereits klar, dass die Löschmaßnahmen nur durch die Öffnung der Dachhaut erfolgen konnten. Durch den Einsatzleiter wurde auf das Stichwort BD3 erhöht. Mittels einer Multicut-Säge wurde die Dachhaut geöffnet und die Glutnester abgelöscht. Die Glutnester der Isolierung wurden unter Zusatz von Schaummitteln gelöscht. Da sich im Kesselhaus an einigen Stellen Kohlenstaub entzündet hatte, mussten dieser ebenfalls gelöscht werden. Insgesamt waren circa 80 Feuerwehrfrauen und Männer der kompletten Feuerwehr Kreuzau im Einsatz . Brand im Kohlebunker der Metsa Tissue (18.06.10) In der Nacht des 18.06.10 wurden der 2. und 3. Löschzug der Feuerwehr Kreuzau zu einem Brandmeldealarm bei der Firma Metsa Tissue alarmiert. Bei Eintreffen stellte sich heraus, dass es im Kohlebunker der Firma brannte. Unter Einsatz von Schaummittel wurde das Feuer unter Atemschutz abgelöscht. Brand in der Filteranlage der Firma Hoesch (07.07.10) Am Morgen des 07.07.10 brannte es in einer Filteranlage der Firma Hoesch. Aufgrund des Brandobjektes wurde Vollalarm für die Feuerwehr Kreuzau ausgelöst. Das Feuer wurde mittels Wärmebildkamera lokalisiert und unter Atemschutz abgelöscht. Brand im Kohlebunker der Firma Metsä-Tissue (04.08.10) Am 4.8.2010 wurde die gesamte Feuerwehr Kreuzau zu einem Brand nach Untermaubach zur Firma Metsä-Tissue alarmiert. Hier war im Bereich des Kohlebunkers ein Feuer in der Fassade des Kesselhauses festgestellt worden. Die Dämmung hinter der Blechfassade war in Brand geraten. Als Erstmaßnahmen wurde die Kühlung der Außenfassade sowie ein Innenangriff zur Lokalisierung der Brandstelle eingeleitet. Der Brand war aufgrund der Metallfassade schwer zu erreichen. Um den gewünschten Löscherfolg zu erzielen, wurde die gesamte Fassade demontiert, die brennenden Dämmplatten entfernt und abgelöscht. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte der FF Kreuzau durch die Feuerwehr Nideggen, das THW, das DRK und das FTZ. Ebenfalls war der Eigentümer sowie einige Privatfirmen ins Einsatzgeschehen eingebunden. Der Einsatz wurde am 5.8. gegen 21.15 Uhr beendet. 5.1.3 Verkehrsflächen Das Straßennetz in der Gemeinde Kreuzau wurde bereits dargestellt. Besondere Gefahren ergeben sich hier aus der hohen Verkehrsdichte, dem Pendlerverkehr in den Morgen- und späten Nachmittagsstunden, Schülersonderverkehr sowie der hohen Anzahl von LKW Transporten zu den einzelnen Gewerbebetrieben im Gemeindegebiet. Der Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern erfolgt fast täglich durch das Gemeindegebiet mitten durch die Wohnbebauung. Bei Schadensereignissen, bei denen diese Stoffe frei werden, können 18 Menschen, Tiere sowie die Umwelt und Sachwerte gefährdet werden. Bei Verkehrsunfällen ist oft mit eingeklemmten Personen zu rechnen. Besonders erwähnt werden muss die ungünstige Zuwegung zur Hochkoppelmühle, die zum Teil über die sehr steile und enge Zuwegung des Weißenberges erfolgen muss. Die Rurtalbahn, deren Trasse durch die Gemeinde Kreuzau führt, stellt ebenfalls ein Sicherheitsrisiko dar. Denkbar sind u.a. Unfälle an Bahnhöfen, Unfälle an Bahnübergängen sowie eigene Unfälle. Für Schadensfälle mit der Rurtalbahn sind erhebliche Vorkehrungen im Bereich der Materialvorhaltung aber auch der Personalausbildung und Schulung notwendig. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bezüglich der Schienenstrecke der Rurtalbahn regelmäßíg Schulungen an den Triebwagen durchzuführen sind. 5.1.3.1 Fallbeispiele: Gefahrstoffunfall B 56 Höhe Stockheim (10.09.09) Am 10.09.09 verlor ein Lkw aufgrund mangelhafter Ladungssicherung einen Teil seiner Ladung. Hierbei handelte es sich um Farbe aus einem mehrere Hundertliter fassendem Gefäß die auf einer Länge von mehreren hundert Metern auf der Fahrbahn verteilt wurde und in den Kanal lief. Die Farbe wurde zunächst aufgefangen um ein weiteres Eindringen in den Kanal zu verhindern. Im Anschluss wurde die Fahrbahn durch eine Spezialfirma gereinigt. Im Einsatz waren der 1. Löschzug und die Löschgruppe Kreuzau. Verkehrsunfall B 56 Stockheim (17.09.09) Auf der B 56 Höhe Ampelkreuzung Obi kam es am 17.09.09 zu einem Verkehrsunfall in Folge dessen ein Pkw im Straßengraben geschleudert wurde und 2 Personen im Pkw eingeschlossen wurden und sich selbst nicht mehr befreien konnten. Fahrer und Beifahrer wurden mit hydraulischem Rettungsgerät aus dem Fahrzeug befreit und dem Rettungsdienst übergeben. Verkehrsunfall B 56 Stockheim (05.04.10) Am 05.04.10 wurde der 1. Löschzug und die Löschgruppe Kreuzau zu einem Verkehrsunfall alarmiert. Auf der L 327 Höhe Stockheim kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Motorrad. Der Motorradfahrer wurde durch die Wucht des Aufpralls in den Straßengraben geschleudert. Die Feuerwehr unterstützte den Rettungsdienst bei der Rettung aus dem Straßengraben. Der Motorradfahrer wurde mit schwersten Verletzungen mit einem Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen. Person im Wasser, Stausee Obermaubach (12.07.10) Am 12.07.10 kenterte aufgrund einer starken Windböe ein Angler mit seinem Boot. Durch die starken Windböen wurde der Angler mit seinem Boot Richtung Staumauer gedrückt und konnte sich aus dieser Lage nicht mehr selber befreien. Mit Hilfe der örtlichen DLRG Gruppe wurde der Skipper gerettet und dem Rettungsdienst übergeben. Ölalarm nach Verkehrsunfall auf der L 327 Ortseinfahrt Stockheim (29.11.10) Zu einem Glatteis-Unfall auf der L 327 Höhe Ortseinfahrt Stockheim wurde am 29.11.10 der 1. Löschzug der Feuerwehr Kreuzau alarmiert. Ein Lkw hatte sich gedreht und seinen mehrere Hundertliter fassenden Kraftstofftank beschädigt. Mehrere hundert Liter Kraftstoff liefen aus dem undichten Tank aus. Durch die Feuerwehr wurde der auslaufende Kraftstoff aufgefangen und umgepumpt. Aufgrund der Witterung (Glatteis und starker Schneefall) war bereits auf der 19 Anfahrt erhöhte Vorsicht geboten wodurch es auch aufgrund des Verkehrschaos zu langen Anfahrtszeiten gekommen ist. Hierdurch war die ersteintreffende Einheit einige Zeit auf sich allein gestellt. Verkehrsunfall L 250 Höhe Thum (13.01.11) Bei einem Verkehrsunfall auf der L 250 zwischen Thum und Berg wurde ein Pkw in den Graben geschleudert und eine Person eingeklemmt. Mittels Rettungsgerät wurde die Person befreit und dem Rettungsdienst übergeben. Weiterhin leuchtete die Feuerwehr die Unfallstelle für die Bergung des betroffenen Fahrzeuges aus. PKW – Zusammenstoß auf der B56 Höhe Stockheim (19.03.11) Aus ungeklärter Ursache kollidierten auf der B56 Höhe Ortseinfahrt Stockheim 2 PKW`s. Ein Fahrzeug wurde in ein angrenzendes Feld geschleudert. Bei Eintreffen des Rettungsdienstes begann ein Pkw im Motorraum zu brennen. Das Feuerwehr wurde mittels durch den Rettungsdienst mittels Feuerlöscher eingedämmt. Bei Eintreffen der Feuerwehr wurde das Feuer unter Atemschutz mit dem Schnellangriff abgelöscht. Die Fahrerin eines beteiligten Pkw wurde aus dem Pkw befreit. Insgesamt wurden 3 Personen verletzt, 2 davon leicht. 5.1.4 Waldflächen Wie bereits aufgeführt, gibt es in der Gemeinde Kreuzau ausgedehnte Waldflächen, die auch in Trockenzeiten von zahlreichen Erholungssuchenden sowie vielen Freizeitsportlern aufgesucht werden. Für diese Waldflächen besteht vordringlich im Frühjahr und in den trockenen Sommern eine erhöhte Waldbrandgefahr. Erschwerend kommt hinzu, dass die Waldgebiete in der Gemeinde Kreuzau in vielen Bereichen bis unmittelbar an die Wohngebiete heranreichen. Ferner ist in den meisten Waldgebieten mit einer schwierigen Löschwasserversorgung zu rechnen, so dass sich derartige Einsätze als sehr material- und personalintensiv herausstellen, wenn in der Anfangsphase keine schnelle und gezielte Brandbekämpfung eingeleitet werden kann. 5.1.4.1 Fallbeispiele Waldbrand im Waldgebiet Mausauel In diesem Waldgebiet kommt es immer wieder zu Waldbränden. Brandursache sind häufig nicht ordnungsgemäß abgelöschte Feuerstellen der Waldarbeiter. Das notwendige Löschwasser wurde bisher in den mitgeführten Tanks zur Einsatzstelle gebracht. Die Bekämpfung der Waldbrände stellt eine große körperliche Anstrengung dar; Personal und Ersatzpersonal ist in ausreichender Zahl vorzuhalten. Brände im Naturschutzgebiet „Drover Heide“ Das ca. 680 ha große Naturschutzgebiet „Drover Heide“ ist seit Sommer 2005 für Besucher geöffnet. Das Biotopmosaik reicht von vielartigen Heidegesellschaften und Zwergbinsenfluren bis hin zu insekten- und amphibienreichen Kleingewässern. Die Brandgefahr ist durch die Besucheröffnung gestiegen. Bei einem Brand in diesem Gebiet ist mit folgenden Schwierigkeiten zu rechnen: - mit Ausnahme einiger freigegebener Wege ist ein Befahren nur mit Allradfahrzeugen möglich, 20 - Löschwasser ist nicht vorhanden und muss herangeschafft werden, - es muss von einer Belastung mit Kampfmitteln ausgegangen werden, - bei einem Einsatz gilt es besonders, den ökologischen Besonderheiten dieses Gebietes Rechnung zu tragen. Obwohl die „Drover Heide“ zu 90 % auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Vettweiß liegt, muss auch die Feuerwehr Kreuzau in die Einsätze zwingend mit eingebunden werden. Die Orte Thum, Drove und Stockheim flankieren das Naturschutzgebiet und decken den auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau liegenden Teil des Naturschutzgebietes ab. Darüber hinaus erreichen sie allerdings aufgrund ihrer geographischen Lage auch bei Einsätzen auf dem Gebiet der Gemeinde Vettweiß die Einsatzstelle oftmals als Erstes. Wegen der ökologischen Bedeutung dieses Gebietes sind im Einsatzfall Zuständigkeitsprüfungen zurückzustellen, vielmehr ist mit der Feuerwehr Vettweiß für das gesamte Gebiet ein gemeinsamer Einsatzplan aufzustellen. 5.1.5 Spezielle Objekte Bestimmte Objekte stellen in der Gemeinde Kreuzau besondere Risiken dar. Hierzu zählen insbesondere das Schulzentrum und mehrere Grundschulen, ein mehrere Altenheime, der Betrieb der Rurtalwerkstätten mit rd. 70 behinderten Beschäftigten sowie das Turn- und Sportzentrum mit dem Freizeitbad. Bei diesen Objekten ist im Schadensfall immer mit einer großen Anzahl betroffener Personen zu rechnen. Hierfür sind entsprechende Einsatzpläne vorzuhalten und ständig zu aktualisieren. Um Gefahren durch diese Objekte entgegenwirken zu können, ist der koordinierte Einsatz der gesamten Feuerwehr der Gemeinde unbedingt erforderlich. 5.1.5.1 Fallbeispiele: Brand in der Grundschule Kreuzau (27.04.10) Bei Dachdeckerarbeiten kam es am Vormittag des 27.04.10 am Anbau der OGS in Kreuzau zu einem Brand. Seitens der Feuerwehr wurde ein C-Rohr unter Atemschutz vorgenommen. Die Dachhaut wurde mittels Wärmebildkamera auf Glutnester kontrolliert. Personen wurden nicht verletzt. Im Einsatz war die komplette Feuerwehr Kreuzau. Brand im Schulzentrum Kreuzau (07.07.10) Ein Brand in einem Chemiesaal des Schulzentrums Kreuzau konnte durch den Einsatz von Kräften der Feuerwehr Kreuzau unter Atemschutz gelöscht werden. Eine Brandausbreitung und die Gefährdung der Schulkinder konnte durch den schnellen und effektiven Einsatz verhindert werden. Durch die Rauchentwicklung musste das Gebäude im Anschluss belüftet werden. Aufgrund der Uhrzeit und des Brandobjektes wurde Vollalarm für die Feuerwehr Kreuzau ausgelöst sowie mehrere Fahrzeuge des Rettungsdienstes alarmiert. Gasausströmung Hauptstraße Kreuzau (13.10.10) Am Morgen des 13.10.10 ist es im Rahmen von Straßenbauarbeiten im Bereich Hauptstraße – Mühlengasse in Kreuzau zu einer massiven Gasausströmung gekommen. Bei Baggerarbeiten wurde eine Gasleitung beschädigt. Die Gasleitung wurde im Verlauf des Einsatzes abgeschiebert. Es wurde ein 3-fache Brandschutz eingerichtet und mehrere Trupps und Atemschutz eingesetzt. Die Wohnhäuser im direkten Umfeld der Einsatzstelle wurden durch Kräfte der Feuerwehr Kreuzau evakuiert. Messungen mittels Explosionswarngeräten zeigten in 21 tiefer liegenden Bereichen (Kellern, Kanalisation) entsprechende Messwerte an. Es wurden umfangreiche Be- und Entlüftungsmaßnahmen eingeleitet. Verdacht Chlorgasaustritt in Hochbehälter der Stadtwerke Düren, Bilstein (25.04.11) Am Morgen des 25.04.11 wurde unter dem Stichwort ABC III Vollalarm für die Feuerwehr Kreuzau ausgelöst. In einem Hochbehälter der Stadtwerke Düren wurde ein vermutlicher Chlorgasaustritt gemeldet. Neben Kräften der Feuerwehr Kreuzau wurden 2 ABC Züge des Kreises Düren sowie die Messeinheiten Stockheim und Oberzier sowie mehrere Sonderfahrzeuge des FTZ alarmiert. Während des Einsatzes konnte jedoch Entwarnung gegeben werden und kein Chlorgasaustritt festgestellt werden. Bei einem realen Austritt hätten umfangreiche Absperr – und Auffangmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Zudem hätten umfangreiche Gefahrstoffmessungen durchgeführt werden müssen. Die Kräfte der Feuerwehr hätten hierbei nur unter besonderer Schutzausrüstung (Chemikalienschutzanzüge) arbeiten können. 5.1.6 Sonstige Risiken Zu den sonstigen Einsätzen zählen die Tierrettungen, Sturmeinsätze sowie Hochwassereinsätze. Auch für diese zum Teil häufig anfallenden Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung muss die Feuerwehr Personal und geeignetes Gerät vorhalten. Der Rurverlauf sowie der Stausee Obermaubach, der als Trinkwasserreservoir dient, stellen ebenfalls ein gewisses Gefährdungspotential dar. Bei einer Verschmutzung der Gewässer ist ein schneller Eingriff der Feuerwehr Grundlage für die Begrenzung der Verschmutzung. Die Nutzung der Wasserflächen durch Freizeitsportler erfordert immer wieder den Einsatz der Feuerwehr. Je schneller die Feuerwehr in solchen Fällen eingreifen kann, je größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatz erfolgreich verläuft. Problematisch ist hier jedoch, dass entsprechende Geräte (z.B. Rettungsboote, Rettungswesten, usw.) nicht vorgehalten werden. 5.1.6.1 Fallbeispiele: Unwetterlagen gesamten Gemeindegebiet In den vergangen Jahren ist es im Gemeindegebiet Kreuzau vermehrt zu Unwetterlagen gekommen. Hierbei handelt es sich sowohl um Starkregen als auch um Sturmschäden. Als Beispiele dienen hier die Unwetter am 25. April 2005 im Bereich Drove, Boich Üdingen und Kreuzau sowie am 26. Juli 2008 im Bereich Thum. Hier wurden dutzende Keller und Straßen überflutet. Die Feuerwehr Kreuzau war mit allen Löschgruppen und mit Unterstützung von Einheiten aus Nideggen und Düren stundenlang im Dauereinsatz. Im Januar 2007 – Kyrill – wurde die Feuerwehr Kreuzau zu mehr als vierzig Einsätzen gerufen. Inzwischen wird hierfür im Gerätehaus Stockheim im Einsatzfall eine Unwetterzentrale eingerichtet. Die im Gemeindegebiet auflaufenden Einsätze werden von hier aus eigenständig disponiert und die Einheiten alarmiert. Dies hat sich bei den jüngeren Unwettern im Juni 2011 bewährt. 22 6. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau 6.1 Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Bei den von der Feuerwehr Kreuzau wahrgenommenen Aufgaben handelt es sich um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (gemäß FSHG) zugewiesene Aufgaben (gemäß FSHG und RettG NRW) überörtliche Aufgaben aufgrund von Kreis- und Landeskonzepten zusätzlich übertragene Aufgaben (Serviceaufgaben) und freiwillige Aufgaben 6.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung 6.1.1.1 Allgemein  Bekämpfung von Schadenfeuer  Hilfeleistungen bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. - Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.  Stellung von Brandsicherheitswachen - Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen.  Brandschutzaufklärung der Bevölkerung - über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe  Brandschutzerziehung - in Kindergärten und Schulen im Auftrag der Gemeinde  Mitwirkung bei der Erstellung und der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans  Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte  Aus- und Fortbildung, Übungen Durchführung der Grundausbildung für die Freiwillige Durchführung regelmäßiger Übungsabende der Freiwilligen Erprobung der Leistungsfähigkeit durch größere Übungen 23 Feuerwehr Feuerwehr  Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung  Wartung, Prüfung und Pflege der persönlichen Ausrüstungsgegenstände  Wartung, Prüfung und Pflege feuerwehrtechnischen Beladung der Feuerwehrfahrzeuge einschließlich der  Reinigung der Feuerwehrgerätehäuser  Repräsentation und Darstellung der Feuerwehr sowie Mitgliederwerbung und Mitgliederbetreuung  Einsatzleitung bei Großschadensereignissen  Beteiligung bei der Brandschau (hauptamtliche Kräfte der Feuerwehren). Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brandoder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen  Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen außerhalb der Dienstzeiten des Bauhofes bzw. des Straßenbaulastträgers, zur direkten Gefahrenabwehr 6.1.1.2 Pflichtaufgaben, die einer besonderen Erläuterung bedürfen  Aufschaltung und Betreuung von Brandmeldeanlagen (BMA) Es werden immer mehr Brandmeldeanlagen zur Brandfrüherkennung durch die Bauaufsicht gefordert und auf die Kreisleitstelle aufgeschaltet. So waren in der Gemeinde Kreuzau zum Beispiel 1990 3 Brandmeldeanlagen aufgeschaltet, heute sind es 14 Anlagen. Drei weitere (große Anlagen) sind z.Zt. im Bau und werden Ende 2011 bzw. Anfang 2012 aufgeschaltet. Durch die Bauaufsicht wird die Installation einer Brandmeldeanlage angeordnet. Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile werden durch die Bauaufsicht nicht erlassen, sind aber für den reibungslosen Verlauf eines Feuerwehreinsatzes unerlässlich. Aus diesem Grunde muss die örtliche Feuerwehr für ihren Einsatzbereich Regelungen treffen, damit trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen möglich ist. Es sind u.a. Festlegungen zu treffen im Bereich Feuerwehrzugang, Schließanlage und Brandmelder. Letztendlich ist jede Brandmeldeanlage vor Inbetriebnahme von der Feuerwehr abzunehmen. Diese Aufgaben können im geforderten Rahmen auf Dauer nicht ausnahmslos durch ehrenamtliches Personal geleistet werden. Darüber hinaus ist in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr festzulegen, welche Feuerwehreinheiten im Auslösefall zu alarmieren sind. In der Regel ist dies mindestens ein Löschzug. Trotz regelmäßiger Wartungen durch die Betreiber kommt es immer wieder zu Fehlauslösungen der BMA. Bei der Vielzahl der zwischenzeitlich 24 in der Gemeinde Kreuzau vorhandenen Brandmeldeanlagen führt dies zu einer nicht unbedeutenden Belastung für die Einsatzkräfte.  Prüfung und Wartung von Fahrzeugen und Geräten Der optimale Zustand der Fahrzeuge und Geräte sowie deren fehlerlose Funktionsfähigkeit muss durch die Feuerwehr gewährleistet werden. Neben allgemeinen Pflege- und Wartungsarbeiten sind eine Vielzahl von gesetzlich vorgegeben Prüfungen durchzuführen. Hierbei sind zum einen Prüffristen zu beachten, zum anderen gibt es genaue Festlegungen zum Prüfungsumfang. So müssen viele Gerätschaften jährlich bzw. nach jedem Einsatz geprüft werden. Eine Missachtung dieser Bestimmungen würde im Schadensfall straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Prüfungen dürfen nur von speziell ausgebildetem Personal vorgenommen werden. So beträgt der Ausbildungsaufwand für einen Geräteprüfer 40 Stunden, regelmäßige Fortbildungen sind zwingend vorgeschrieben. Die Durchführung der geforderten Wartungs- und Prüfungsarbeiten kann im derzeit geforderten Rahmen auf Dauer nicht ausnahmslos ehrenamtlich geleistet werden.  Erstellen von Einsatzplänen Um eine effektive Abwicklung von Feuerwehreinsätzen zu gewährleisten, sind im Vorfeld durch die Feuerwehr zur Einsatzplanung und –vorbereitung entsprechende Pläne zu erstellen und fortzuschreiben. Hierzu gehören u.a. Alarm- und Ausrückeordnungen und sonstige Einsatzpläne. Diese beziehen sich - auf das jeweilige Objekt (z.B. Schulen, Gewerbebetriebe, Versammlungsstätten) oder - ein spezielles Szenarium (z.B. Waldbrand, Ölunfall, ABC – Alarm), oder - auf die zu alarmierenden Einsatzkräfte, Anfahrtswege, Einsatzgrundsätze etc. Bezogen auf das vorhandene Gefährdungspotential innerhalb der Gemeinde Kreuzau hat dies einen großen zeitlichen Aufwand zur Folge, welcher eine erhebliche Belastung für das ehrenamtliche Personal bedeutet.  Brandschutzerziehung und –aufklärung: Das FSHG verpflichtet die Gemeinde zur Brandschutzerziehung und -aufklärung. Die Tatsache, dass in Deutschland jährlich zirka 600 Menschen bei Bränden sterben und 6.000 bis 10.000 Brandopfer zum Teil schwerste Brandverletzungen erleiden, die mit dauerhaften Beeinträchtigungen der körperlichen Gesundheit einhergehen, zeigt auf, dass diese Verpflichtung ernst genommen werden muss. Die Einbindung der Feuerwehr in diese Aufgabe ist unumgänglich, da nur diese die hierfür erforderliche Sachkenntnis besitzt. Die unumgängliche Einbindung der Feuerwehr führt zu weiterem, nicht unerheblichem Zeitaufwand für das eingesetzte ehrenamtliche Personal. Dieser Aufwand besteht zum einen darin, dass die Ausbilder umfassend geschult werden müssen, zum anderen darin, dass der Einsatz vorwiegend über Tag in der personalkritischen Zeit erfolgt. Aus den genannten Gründen ist es nur einer begrenzten Anzahl von Feuerwehrmitgliedern möglich, diese Aufgabe zu übernehmen. Ehrenamtliches Personal der Feuerwehr kann diese Aufgabe nur dann übernehmen, wenn eine entsprechende Sachausstattung (z.B. Unterrichtsmaterial) zur Verfügung steht und der zeitliche Aufwand eine Entschädigung erfährt. 25 6.1.1.3 Aus- und Fortbildung  Bereich Aus- und Fortbildung z. B. - Koordinierung/Durchführung interner/externer Ausbildung - Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw. - Grundausbildung, Truppmann Gesamtkonzept der Basisausbildung (Laufbahn- und Fachausbildung) 1.1 Ausbildung zum 1.2 Truppmann 1.3 auf Gemeindeebene 1. Modul Tm1 54 Stunden 2. Modul Tm1 16 Stunden Erste-Hilfe 3. Modul Tm2 76 Stunden 4. Modul Tm2 4 Stunden Erste-Hilfe 1.4 2 Ausbildung an Feuerwehrfahrzeugen und -geräten des Standortes 3 Ausbildung im Sprechfunk auf Kreisebene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger auf Kreisebene 4 5 Weiterbildung in der Funktion „Truppmann“ z.B. Absturzsicherung [ ABC-Einsätze (Gefahrstoffeinsatz, Strahlenschutzeinsatz)] Ausbildung für Sonderfunktionen (z.B. Maschinist für Löschfahrzeuge) nach Bedarf 6.1 Ausbildung zum 6.2 Truppführer 6.3 auf Kreisebene Abschluss im 2. Jahr der Ausbildung (nach Bedarf) 16 Stunden 40 Stunden Abschluss nach der Tm Ausbildung Anm.: kann auf zwischen Tm1 und Tm2 Ausbildung durchgeführt werden (Empfehlung) (nach Bedarf) 80 Stunden 40 Stunden 1. Modul Tf 30 Stunden 2. Modul Tf 30 Stunden 3. Modul Tf 10 Stunden Ausbildung in Brandübungsanlagen weitere Fach- und Laufbahnausbildung 26 Abschluss im 1. Jahr der Ausbildung Abschluss im 4.Jahr der Ausbildung (Empfehlung) Die Ausbildung zum Truppmann (Grundausbildung) wird auf Gemeindeebene durch Führungskräfte zusätzlich zu der Arbeit in der Löschgruppe/Löschzug durchgeführt. Zur Lehrgangsplanung kann davon ausgegangen werden, dass jedes Jahr ein Modul „Truppmann 1“ und ein Modul „Truppmann 2“ absolviert werden muss. Zu der Mehrarbeit der Führungskräfte im Rahmen der Grundausbildung entstehen Ausbildungskosten, die im Haushalt zu veranschlagen sind. 6.1.2 Zugewiesene Aufgaben Der Feuerwehr Kreuzau sind keine Aufgaben nach § 17 FSHG bzw. §§ 6,7,8,9,13 RettG NRW zugewiesen. 6.1.3 Überörtliche Aufgaben aufgrund von Kreis- und Landeskonzepten Im Rahmen der überörtlichen Hilfe auf Ebene des Kreises und des Landes sind Einheiten (Mannschaft und Gerät) der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau in den nachfolgend aufgeführten Konzepten eingebunden:  Konzept zur geplanten überörtlichen Hilfe größeren Umfangs zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Regierungsbezirk Köln. Abteilung Bezirk Köln / Bereitschaft 2 Dieses Konzept wird seit 2004 mit den Kreisen und Kreisfreien Städten für die geplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Regierungsbezirk Köln entwickelt. Das Konzept beschreibt die interkommunale und organisationsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren, privaten Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk und legt die dazu erforderlichen Strukturen fest. Die neu entwickelte taktische Einheit trägt den Namen “Abteilung Bezirk Köln” Diese setzt sich aus insgesamt 5 Bereitschaften zusammen. Die Bereitschaft 2 bilden Einsatzkräfte aus den Kreisen Euskirchen und Düren.  Vorgeplante überörtliche Hilfe Kreis Düren Auf Kreisebene sind abhängig von den Gefahrenlagen Wasserversorgung, Pendelverkehr und technische Hilfeleistung Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau eingebunden.  Konzept ABC – Abwehr Um Gefahren durch ABC – Einsätze wirkungsvoll und ökonomisch bekämpfen zu können, wurde innerhalb des Kreises Düren zwischen den Wehrleitern ein Gefahrgutkonzept abgestimmt. Danach werden geschultes Einsatzpersonal und vorhandenes Material zusammengefasst. Eine interkommunale ABC – Einheit besteht aus einer taktischen Einheit in Zugstärke. Das Aufgabenspektrum der Gefahrenabwehr ergibt sich aus der Mindestausstattung, die sich an einem Gerätewagen –Gefahrgut 1 orientiert. Des Weiteren gehören der ABC-Einheit ein Führungsfahrzeug, ein Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung und ein Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung an. 27 Im Rahmen des Gefahrgutkonzeptes bildet die Freiwilligen Feuerwehren Kreuzau zusammen mit den Feuerwehren aus Nörvenich und Vettweiß den ABC – Zug 503, der bei entsprechenden Gefahrenlagen interkommunal alarmiert wird.  Messkonzepte Kreis Düren und NRW Die Gefahrenabwehr aufgrund einer Freisetzung von ABC-Gefahrstoffen ist eine originäre Aufgabe der Gemeinden im Sinne § 1 Abs. 1 FSHG, die sich hierzu ihrer örtlichen Feuerwehren bedienen. Damit die kreisangehörigen Kommunen diese Aufgaben wirkungsvoll und ökonomisch bekämpfen können, hat der Kreis Düren die erforderliche Ausstattung auf Grundlage des § 1 Abs. 5 FSHG zentral beschafft. Der Kreis Düren verfügt über zwei Gerätewagen-Messtechnik (GW-Mess), und einen ABC – Erkundungskraftwagen (ABC-ErkKW-Bund). Personell besetzt und in den Einsatz gebracht werden die beiden GerätewagenMesstechnik von der Feuerwehr Niederzier und der Feuerwehr Kreuzau. Der ABCErkundungskraftwagen wird ebenfalls von der Feuerwehr Kreuzau besetzt und in den Einsatz gebracht. Aufgrund der geographischen Ausdehnung des Kreises Düren wird das Kreisgebiet in zwei flächenmäßige Einsatzbereiche („Nord und Süd“) unterteilt. Grenzlinie zwischen dem sog. Nord- und Südkreis ist die Bundes-Autobahn (BAB) A4, die mittig im Kreisgebiet gelegen von Westen in Richtung Osten verläuft. Die Einheit Niederzier deckt den nördlichen und die Einheit Kreuzau den südlichen Teil des Kreisgebietes ab. Hiermit wird eine schnellstmögliche Einleitung von Erstmaßnahmen im Messeinsatz gewährleistet. Ebenfalls eingebunden ist die Messeinheit der Feuerwehr Kreuzau im ABC – Schutz – Konzept Messzug NRW, in dem das Land für bestimmte Einsatzszenarien Leistungsanforderungen an die Gefahrenabwehr in den Kreisen beschrieben hat, um dort sowohl den Grundschutz bei derartigen Schadensereignissen sicherstellen zu können, als auch überörtliche Hilfe in benachbarten Kreisen bzw. kreisfreien Städten leisten zu können.  Einsatzplan zur Bearbeitung von Sonder- und Unwetterlagen im Kreis Düren In diesem Einsatzplan sind die Organisations- und Ablaufvarianten für die Bearbeitung von Sonder- und Unwetterlagen im Kreis Düren beschrieben, in denen die regionalen Gegebenheiten in Bezug auf die Einrichtung von Führungs- und Meldestellen (Einsatzzentralen) der Feuerwehren und die Besetzung sog, Überlaufplätze in der Leitstelle des Kreises Düren durch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige berücksichtigt wurden.  Konzept lokale Einsatzzentralen Kreis Düren in den Feuerwachen Da die Einrichtung einer Einsatzzentrale in jeder kreisangehörigen Kommune als ein wichtiger Baustein für eine reibungslose Einsatzabwicklung bestimmter Einsätze angesehen wird, wurde in jeder Kommune im Kreis Düren eine solche Einsatzzentrale eingerichtet, die durch Personal der Feuerwehr Kreuzau im Einsatzfall besetzt wird. Die Einsatzzentrale der Feuerwehr Kreuzau wurde im Feuerwehrgerätehaus in Stockheim eingerichtet und technisch ausgestattet. Sie wird beispielsweise bei folgenden Einsatzszenarien in Betrieb genommen: Flächendeckende Schadenereignisse wie plötzliche und/oder lang anhaltende Stark-Niederschläge und Stürme / Orkane. Für größere Einsatzleitungen, bei absehbar längerer Einsatzdauer wie z.B. bei einer Influenza-Pandemie oder Tierseuche. 28 Bei weiträumigen Schadenslagen wie u. U. bei Schadstoffausbreitungen oder Evakuierungsmaßnahmen. Sofern die Einrichtung einer örtlichen Einsatzleitung bzw. einer Einsatzabschnittsleitung erforderlich wird, ist diese ebenfalls in den Räumlichkeiten der Einsatzzentrale untergebracht. Nach Lage erfolgt eine Personalerweiterung zu einem Stab für außergewöhnliche Ereignisse.  Mitwirkung im gemeindlichen Stab für außergewöhnliche Ereignisse Ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben von den kreisangehörigen Kommunen einzurichten, um möglicherweise eintretenden Schadensereignissen unterhalb der Großschadenslage sicher und schnell begegnen zu können. Der SAE ist ein verkleinertes Abbild der gemeindlichen Verwaltung, welches ämterübergreifend unter der Leitung des Bürgermeisters oder eines Vertreters im Amt Krisenfälle ggf. unter Hinzuziehung von externen Experten abarbeitet. Die Feuerwehr Kreuzau ist in einem solchen Stab, der in der Gemeinde Kreuzau allerdings noch einzurichten ist, mit Fachpersonal einzubinden. 6.1.4 Zusätzlich übertragene Aufgaben Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben obliegt die Aufgabenzuweisung der Organisationshoheit der Gemeinde. Der Feuerwehr Kreuzau wurden als Teil der Kommune zusätzliche Aufgaben übertragen (Serviceaufgaben):  Dienstleistungen für andere gemeindliche Stellen in Notsituationen und Ausnahmefällen z.B. Hilfeleistung mit Material und Personal  Amtshilfe für die Polizei, z.B. - Ausleuchten von Einsatzstellen - Gestellung von Fahrzeugen und Geräten - Leichenbergung - Türöffnungen 6.1.5 Freiwillige Aufgaben  Weitere freiwillige Aufgaben z. B. - - Durchführung von Eigenleistungen im Rahmen der Möglichkeiten bei Bauund Instandhaltungsarbeiten an Feuerwehrgerätehäusern und -fahrzeugen Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung ohne Polizei) Unterstützung von Sportveranstaltungen (Rad-, Reitsport, Leichtathletik, Hindernisdienst, Verkehrsmaßnahmen) Bei Großveranstaltungen (Gemeinde-/Stadtfeste) Musikfeste Kirmesumzüge, Teilnahme als Verein 29 - Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen) Leistungsnachweis Martinszugbegleitung Verteilung von Informationen an Haushalte (fehlende Informationsmöglichkeiten bei besonderen Gefahrenlagen –Hochwasser-) Sicherheitsdienste bei Feuerwerken Teilnahme an Kirchenfesten einschl. Ordnungsdienste Beteiligung bei Karnevalsumzügen und Schützenfesten Kranzniederlegungen (Transport des Kranzes) 6.2 Allgemeines, Organisation Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau ist Teil des Dezernates II der Verwaltung der Gemeinde Kreuzau, Dezernent ist Herr Schmühl. Die Freiwillige Feuerwehr ist angegliedert an die Abteilung 2.3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abteilungsleiterin ist Frau Lennartz. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ist Herr Gemeindebrandinspektor Eismar. Er wurde mit Datum 19.04.2012 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren, also bis 30.04.2018, zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau ernannt. Stellvertretender Leiter der Feuerwehr Kreuzau ist Herr Brandinspektor Guido Klüser. Da die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen derzeit noch nicht vorliegen, erfolgte mit Datum 19.04.2012 eine kommissarische Bestellung. Sobald die erforderlichen Lehrgänge am Institut der Feuerwehr in Münster absolviert wurden, erfolgt die Übernahme in das Ehrenbeamtenverhältnis. Die Funktion des 2. Stellvertreter, die das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz optional vorsieht, ist derzeit nicht besetzt. Die auf den beiden nachfolgenden Seiten dargestellten Übersichten zeigen das Organigramm und die derzeitige Aufgabenverteilung. 30 Gemeindefeuerwehr Kreuzau Wehrführer Gemeindejugendfeuerwehrwart Jugendfeuerwehr in 4 Gruppen 58 Mitglieder stellvertr. Wehrführer Alters- und Ehrenabteilung 69 Mitglieder 196 Aktive Löschzug 1 Löschzug 2 Löschzug 3 3 Löschgruppen 3 Löschgruppen 3 Löschgruppen LG Stockheim LG Drove LG Thum LG Boich LG Kreuzau LG Üdingen LG Obermaubach LG Untermaubach LG Winden 29 Aktive 30 Aktive 18 Aktive 18 Aktive 29 Aktive 12 Aktive 21 Aktive 20 Aktive 19 Aktive 31 Leiter der Feuerwehr Sicherheitsbeauftragte Medienbeauftragter Stellv. Leiter der Feuerwehr Beauftragte -Beauftragter für Einsatz/Orga -Beauftragter Betreuung BMA -Ausbildungsbeauftragter -Beauftragter für Technik -Beauftragter für Fahrzeugtechnik -Atemschutzbeauftragter -Datenbeauftragte Personal und Organisation Einsatzkoordination Aus- und Fortbildung Löschzug Angelegenheiten Angelegeh Organisation Einsatzführungsdienst Organisation Landesausbildung Fahrzeug- und Gerätetechnik Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung Organisation Kreisausbildung Atem-/ABCSchutztechnik Alarm- und Ausrückeordnung Organisation Gemeindeausbildung Zentrales Lager (Gerätschaften) Organisation Fortbildungen Kleiderkammer Finanzbewirtschaftung Personalverwaltung Jugendfeuerwehr Technik Nachrichtentechnik 32 6.3 Personal Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau ist strukturell und personell eine Freiwillige Feuerwehr. Alle Feuerwehrangehörigen sind ehrenamtlich für die Kommune tätig. Hauptamtliches Personal, wie z.B. Gerätewarte im Angestelltenverhältnis wird zur Zeit noch nicht beschäftigt. Das Personal der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau ist in drei Organisationseinheiten gegliedert:  Einsatzabteilung (gegliedert in Löschzüge und -gruppen)  Ehrenabteilung  Jugendfeuerwehr Die Einsatzabteilung wird aus den weiblichen und männlichen Feuerwehrangehörigen zwischen dem 18. und 60. Lebensjahr gebildet und umfasst derzeit 187 Mitglieder. Diese Abteilung ist, basierend auf einer fundierten feuerwehrtechnischen Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder, mit der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr als Kernaufgabe einer kommunalen Feuerwehr beauftragt. Altersstruktur der Einsatzabteilung: Durchschnittsalter 2006 2011 Dienstgrade: Feuerwehrmann Oberfeuerwehrmann Unterbrandmeister Brandmeister Oberbrandmeister Hauptbrandmeister Tf F III F IV 2006 2011 40,5 Jahre 27,8 Jahre 35,9 Jahre 45,0 Jahre 27,5 Jahre 34,0 Jahre 41,3 Jahre 28,8 Jahre 29,1 Jahre 37,2 Jahre 32,1 Jahre 36,2 Jahre 29,9 Jahre 31,9 Jahre 35,2 Jahre 37,8 Jahre 32,4 Jahre 28,8 Jahre Löschgruppe: 24,0 Jahre 39,5 Jahre 33,0 Jahre 34,5 Jahre 41,0 Jahre 41,5 Jahre 22,9 Jahre 23,5 Jahre 36,7 Jahre 35,2 Jahre 32,9 Jahre 47,0 Jahre Ausbildung: Grundausbildung Durchschnittsalter Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen 35,4 Jahre 36,3 Jahre 40,5 Jahre 41,5 Jahre 31,3 Jahre 35,6 Jahre 39,7 Jahre 46,4 Jahre Untermaubach Winden 33 Fachausbildungen in der Feuerwehr - Ist-Betrachtung der Löschgruppen Löschgruppe: AGT davon derzeit tauglich Ma Sprf ABC1 ABC2 TH-W TH-Öl TH 1 Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden 9 21 24 16 24 9 10 12 9 134 5 16 17 10 16 5 7 8 8 92 8 13 14 7 22 10 6 9 6 95 11 21 23 17 26 16 11 14 12 151 4 10 9 4 17 3 0 5 1 53 0 1 2 0 7 0 0 0 0 10 1 3 7 4 10 3 4 4 1 37 2 2 7 2 6 0 0 4 2 25 1 0 2 1 5 1 0 2 0 12 Summe: AGT = Ma = Sprf = TH-W = Atemschutzgeräteträger Maschinist Sprechfunker TH-Wald Laufbahnausbildung Löschgruppe Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Gesamt: Ist Soll Differenz Grundausbildung Tf F III F IV 18 30 25 20 28 17 13 18 18 187 27 36 45 18 51 27 27 36 18 285 -9 -6 -20 +2 -17 -10 -14 -27 0 -101 6 5 7 9 3 6 5 8 3 52 3 9 8 7 8 6 5 6 5 57 4 6 6 1 9 2 2 2 1 33 1 3 4 1 4 0 0 0 0 13 Führerscheinausbildung Vorhandene Führerscheine Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Üdingen Untermaubach Winden Klasse 3 / b 18 29 25 20 28 15 13 16 15 davon zus. Klasse 2 / c 9 16 20 8 17 8 10 6 4 In der Regel werden ehrenamtliche Feuerwehrangehörige mit Erreichen des 60. Lebensjahres bzw. beim Vorliegen gesundheitlicher Bedenken oder sonstiger wichtiger Gründe aus dem aktiven Dienst der Einsatzabteilung in die Ehrenabteilung überstellt. Neben der Weitergabe von Know-How sowie der Vermittlung eines umfangreichen Erfahrungsschatzes zwischen den Generationen dient die Ehrenabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr auch der Erfüllung von repräsentativen Aufgaben sowie der 34 Kameradschaftspflege. Derzeit sind 69 Männer und Frauen Mitglied der Ehrenabteilung der Feuerwehr Kreuzau. Gemäß FSHG § 9 Abs. 3 sind die Gemeinden angehalten, innerhalb der Feuerwehr eine Jugendfeuerwehr einzurichten. Die Jugendfeuerwehr ist als Nachwuchsorganisation der Feuerwehr unverzichtbar. Heute rekrutiert sich die überwiegende Zahl der aktiven Feuerwehrangehörigen aus ehemaligen Mitgliedern der Jugendfeuerwehr. Die Jugendfeuerwehr Kreuzau dient neben der Gestaltung einer sinnvollen Freizeit für 10bis 18-jährige Jugendliche beiderlei Geschlechts, insbesondere der zielorientierten spielerischen Heranführung an den aktiven Einsatzdienst einer Freiwilligen Feuerwehr. Neben allgemeinen Aktivitäten einer öffentlichen Jugendarbeit werden innerhalb der Jugendfeuerwehr vor allen Dingen sportliche Fitness, technisches Interesse und feuerwehrtechnisches Grundwissen sowie praktische Grundfähigkeiten vermittelt. Die aufgeführten Aktivitäten erfordern sowohl von den Betreuern als auch von den Mädchen und Jungen der Jugendfeuerwehr Mobilität. Diese kann nur gewährleistet werden, wenn ein Fahrzeug zur Verfügung steht, das nicht im Einsatzdienst eingebunden ist und darüber hinaus altersgerechte Sicherheitsstandards bietet. Für diese Zwecke steht derzeit ein Fahrzeug mit 8 Sitzplätzen zur Verfügung, welches zu 100 % durch Sponsorengelder finanziert wurde. Die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Kreuzau gliedert sich mit Stand 31.10.2011 wie folgt auf: Löschgruppen: LG Drove und Thum 1 ausgebildeter Jugendwart und 5 Betreuer Mitglieder: 16 Jugendgruppe 2 LG Boich, Kreuzau und Üdingen 2 ausgebildete Jugendwarte und 2 Betreuer 19 Jugendgruppe 3 LG Obermaubach, Untermaubach, Winden 1 ausgebildeter Jugendwart und 7 Betreuer 16 Jugendgruppe 4 LG Stockheim 1 ausgebildeter Jugendwart und 1 Betreuer Jugendgruppe 1 7 Ohne Jugendfeuerwehr ist der Bestand der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau erheblich gefährdet. Deshalb muss es ein besonderes Interesse aller Beteiligten sein, die Jugendarbeit weiter zu fördern und nach Möglichkeit auszubauen. Hierfür sind allerdings erhebliche Personalaufwendungen zu erbringen. So wurden im Jahr 2010 bereits 5010 Stunden durch die Betreuer erbracht, und zwar zusätzlich zum „normalen“ Feuerwehrdienst. Die personellen Möglichkeiten der in der Jugendarbeit tätigen aktiven Feuerwehrangehörigen sind ausgeschöpft, zum Teil sind sie bereits überschritten. Für die Jugendfeuerwehr stehen jährliche Finanzmittel zur Verfügung. 35 6.4 Gerätehäuser Gerätehäuser: Jede der 9 Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau ist in einem eigenen Feuerwehrgerätehaus untergebracht, welches sich zumeist im Zentrum der jeweiligen Ortschaft befindet. Die Unfallkasse Nordrhein – Westfalen als zuständige Berufsgenossenschaft hat in den Feuerwehrgerätehäusern der Gemeinde Kreuzau am 30.11.2011 eine Betriebsbesichtigung durchgeführt. Der Besichtigungsbericht ist dem Brandschutzbedarfsplan als Anlage beigefügt. Auf nachfolgend zusammengefasste bauliche Mängel, die gegen die geltenden Unfallverhütungsvorschriften verstoßen, weist der Bericht der Unfallkasse hin und fordert deren Abstellung: - In den Gerätehäusern in Stockheim und Untermaubach sind mehr Fahrzeuge untergebracht, als Stellplätze vorhanden sind. - In den Gerätehäusern in Boich, Drove und Kreuzau bestehen auf den Parkflächen aufgrund des Untergrunds bzw. der Unebenheiten Sturz- und Stolpergefahren - In Boich, Thum und winden gibt es für die Feuerwehrangehörigen keine bzw. nicht ausreichende Parkplätze am Feuerwehrgerätehaus - In Thum, Boich und Obermaubach sind keine separaten Umkleideräume zur Lagerung der persönlichen Schutzausrüstung vorhanden. - Keine der Fahrzeughallen der Feuerwehrgerätehäuser der Feuerwehr Kreuzau ist mit einer Absaugeinrichtung für Dieselmotoremissionen ausgestattet. Ein von allen Feuerwehren im Kreisgebiet in enger Abstimmung mit dem Kreis Düren wurde ein Einsatzplan erarbeitet, in dem die Organisations- und Ablaufvarianten für die Bearbeitung von Sonder- und Unwetterlagen in den Kommunen des Kreises Düren beschrieben sind. In diesen Fällen ist in jeder Kommune die Inbetriebnahme einer lokalen Einsatzzentrale vorgesehen. Über diese Einsatzzentrale erfolgt sowohl die gesamte Kommunikation mit der Leitstelle als auch die Führung der einzelnen Einsatzabschnitte in den Ortsteilen einschl. der Aufgabenzuweisung und Dokumentation. In der Gemeinde Kreuzau wurde das Gerätehaus in Stockheim entsprechend ausgestattet, das Feuerwehrgerätehaus Kreuzau ist so ausgestattet, dass es als Redundanz genutzt werden. 36 6.5 Fahrzeuge Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau nutzt derzeit 24 Fahrzeuge, 1 Jugendfeuerwehrfahrzeug sowie 4 Anhänger. Die v.g. 24 Fahrzeuge teilen sich wie folgt auf: Standort Art des Fahrzeuges Erstzulassung Füherscheinklasse Boich MTF 15.04.1996 3/B Boich LF 8/6 13.12.1994 2/C Drove ELW 1 11.12.2001 3/B Drove LF 16/12 02.12.1998 2/C Kreuzau ELW 1 18.04.2007 3/B Kreuzau LF 20/16 29.09.2006 2/C Kreuzau RW 1 02.12.1988 3 / C1 Kreuzau GW-Logistik 21.07.1992 3/B Obermaubach MTF 21.12.1995 3/B Obermaubach TSF-W 23.12.2004 2/C Stockheim MTF 20.03.2007 3/B Stockheim LF 16/12 23.02.2001 2/C Thum MTF 15.09.2000 3/B Thum LF 10/6 09.05.2011 2/C Üdingen MTF 19.11.1999 3/B Üdingen TLF 20/30 01.07.2009 2/C Untermaubach ELW 1 07.07.2008 3/B Untermaubach LF 8/6 13.06.1996 3 / C1 Untermaubach KEF 03.05.1990 3/B Winden LF 16 14.04.1983 2/C Winden MTF 12.12.1991 3/B Wehrführer Kommandowagen 07.04.2003 3/B Rathaus KEF 03.05.1990 3/B Der Kreis Düren hat für überörtliche Einsätze im Bereich der ABC-Detektion der Feuerwehr Kreuzau 2 Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Diese Fahrzeuge stehen weiterhin im Eigentum des Kreises (GW-Mess) und des Bundes (ABC-ErkKw), diese tragen auch die mit dem Betrieb der Fahrzeuge verbunden Kosten: Stockheim GW-Messtechnik 2012 2 / C1 Stockheim ABC-ErkKw 11.09.2002 3 / C1 37 6.5 Gerätschaften, Ausstattung Feuerwehrtechnisches Gerät: Den sich ständig ändernden Anforderungen an die Feuerwehr ist das entsprechende feuerwehrtechnische Gerät regelmäßig anzupassen. Funkmeldeempfänger: Die Alarmierung der Funkmeldeempfänger. Feuerwehrangehörigen erfolgt ausschließlich über Alle aktiven Feuerwehrmitglieder sind aus diesem Grund mit entsprechenden Empfängern ausgestattet. Aufgrund der Empfindlichkeit dieser technischen Geräte müssen jedoch jährlich Neukäufe eingeplant werden. Erfahrungswerte zeigen, dass jährlich ca. 15 % der vorhandenen Meldeempfänger ausgetauscht werden müssen. Digitalfunk: Der Sprechfunk soll bundeseinheitlich in digitale Technik umgerüstet werden. Derzeit verfügt die Feuerwehr Kreuzau über 28 Geräte im 4 – m Band und 97 Geräte im 2 – m Band. Diese Anzahl wird als ausreichend aber auch erforderlich angesehen. Da in absehbarer Zeit in NRW eine Umstellung vom bisherigen Funksystem auf Digitalfunk erfolgen wird, ist ein Ersatz für die vorhandenen Geräte einzuplanen. Nach derzeitigem Stand sind die Kosten für eine komplette Umstellung auf der Basis der derzeit vorhandenen Geräte mit etwa 181.000,- € anzusetzen. Festlegungen über Art und Umfang der neuen Technik sowie des Zeitrahmens werden derzeit in einer Arbeitsgruppe auf Kreisebene, in der neben der Feuerwehr die Verwaltungen, die Polizei und die Hilfsorganisationen mitwirken, getroffen. Aus dem Grunde sollte ein zweckgebundenes Budget vorgeplant werden. Persönliche Ausrüstung: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des FSHG sowie Unfallschutzbestimmungen müssen die Kleidung und Ausrüstung der Feuerwehren den notwendigen Sicherheitsanforderungen entsprechen und sollen ein einheitliches Erscheinungsbild bieten. 1996 wurde durch den Landesinnenminister per Erlass festgelegt, dass nur noch Feuerwehrschutzkleidung nach den Herstellungs- und Prüfungsbeschreibungen (HUPF) zu beschaffen ist. Die Ausstattung mit Feuerschutzkleidung ist derzeit als gut anzusehen, ein Großteil der Feuerwehrangehörigen ist bereits mit Feuerschutzkleidung nach HUPF ausgestattet. 38 7. Einsatzstatistik der Feuerwehr Kreuzau Nachfolgend geben mehreren Grafiken eine Übersicht darüber, wie viele Einsätze die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau im Zeitraum 2007 - 2010 absolviert hat, um welche Einsatze es sich gehandelt hat und wie sich diese auf die einzelnen Ortsteile verteilt haben. Brandeinsätze: Dargestellt ist die Aufteilung der tatsächlichen Anzahl der Einsätze des Zeitraums 2007 2010 aufgeteilt nach den Einsatzarten Kleinbrand A, Kleinbrand B, Mittelbrand, Großbrand und Brandmeldealarme. Brandeinsätze Zeitraum: 2007 - 2010 BMA; 35 Kleinbrand A; 43 Großbrand; 6 Mittelbrand; 17 Kleinbrand B; 45 39 Technische Hilfeleistungen: Die Darstellung umfasst die Anzahl aller technischer Hilfeleistungen im Zeitraum 2007 – 2010 aufgeteilt nach den Einsatzarten: Menschen in Notlage, Tiere in Notlage, Betriebsunfälle, Einsturz von Baulichkeiten, Verkehrsunfälle/Verkehrsstörungen, ABCEinsätze, sonstige technische Hilfen und Unwettereinsätze Technische Hilfeleistungen Zeitraum: 2007 - 2010 Unwettereinsätze; 35 Menschen in Notlage; 38 sonstige TH; 48 Tiere in Notlage; 89 ABC- Einsätze ; 7 Verkehrsunfälle/ Verkehrsstörungen; 65 Betriebsunfälle; 1 Einsturz v. Baulichkeiten; 1 40 Einsatzort: In nachfolgender Übersicht sind alle Einsätze der Feuerwehr Kreuzau (sowohl Brandeinsätze als auch technische Hilfeleistungen) im Zeitraum 2007 – 2010 nach ihrer Verteilung auf die einzelnen Ortsteile dargestellt. Alle Einsätze nach Einsatzort Zeitraum: 2007 - 2010 Winden; 26 Bergheim/ Langebroich; 7 Bilstein; 2 Bogheim; 4 Untermaubach; 43 Boich; 12 Drove; 37 Üdingen; 11 Thum; 18 Kreuzau; 106 Stockheim; 81 Schlagstein; 6 Obermaubach; 27 41 Leversbach ; 14 8. Schutzziele der Gemeinde Kreuzau bei Feuerwehreinsätzen Im Zuge der Aufstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen hat jede Gemeinde Schutzziele zu definieren, welche die politisch gewollte Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen festlegen, Die Definition und Festlegung der Schutzziele obliegt somit dem Rat der Gemeinde Kreuzau. Die Qualität der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist ein Synonym für das Schutzniveau der feuerwehrtechnischen Gefahrenabwehr in einer Gemeinde. Das Schutzziel definiert den zentralen Planungsmaßstab für die Aufstellung der Soll-Struktur der Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau innerhalb des Brandschutzbedarfsplans. 8.1 Begriffsbestimmung Schutzziele sollen nicht für besonders seltene und herausfordernde Ereignisse festgelegt werden, sondern für alltägliche Einsatzsituationen, die mit einer bestimmten statistischen Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Die in den Schutzzielen angenommenen Szenarien und die festgelegten Reaktionen der Feuerwehr darauf müssen zudem den allgemeinen Regeln der Technik entsprechen. Die Aufgabenbeschreibung zur Abarbeitung des angenommenen Szenarios erfolgt in einem vorher festgeschriebenen Ablauf. Werden die Ziele durch die Feuerwehr erreicht, ist davon auszugehen, dass weniger komplexe Einsatzlagen ebenfalls bewältigt werden können. Größere Szenarien hingegen bedürfen des Einsatzes eines größeren, eventuell auch spezialisierten Aufgebots von Einsatzkräften, Fahrzeugen und Material. Bei Objekten mit besonderen Gefährdungen muss zudem im Rahmen der Alarmund Ausrückeordnung mit einem objektbezogenen Kräfteansatz auf das Risiko reagiert werden. Da die Einsatzplanung durch unbeeinflussbare Sonderfälle wie z.B. ungünstige Witterungsbedingungen, Ausfall von Einsatzmittel, ungewöhnlich geringe Personalstärke, Ausfall der Alarmierungssysteme usw. negativ beeinträchtigt werden kann, ist ein Erreichungsgrad von 100 % nicht möglich. Das Schutzziel in der Gefahrenabwehr beschreibt, wie bestimmte Gefahrensituationen begegnet werden soll. Dabei ist für eine bestimmte Gefahrensituation festzulegen: in welcher Zeit die Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen sollen (Hilfsfrist) wie viel Mannschaft und Gerät benötigt werden (Mindestfunktionsstärke) in wie viel Prozent der Fälle dieses Schutzziel erreicht werden soll (Zielerreichungsgrad) Bei der Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu berücksichtigen. Nach ihrer Priorität sind dies: 1. Menschen retten 2. Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen 3. Die Ausbreitung des Schadens verhindern Die zeitkritische Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der Mindestfunktionsstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung unter Beachtung der Eigensicherung ermöglicht werden muss. Zum Erreichen der weiteren Prioritäten bzw. zum Beherrschen des 42 Schadenereignisses unter Beachtung der Eigensicherung werden gegebenenfalls zusätzliche Kräfte benötigt. Das zu formulierende Schutzziel muss daher die Erreichung der o.a. Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen. Das Schutzziel muss auch im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften zu richten. Die Einsatztätigkeit der Feuerwehr umfasst grundsätzlich die Aufgabenbereiche Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistungen und sonstige Einsätze, Standardisiertes Schadensereignis Im In- und Ausland gilt als „kritisches“ Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen. Da für den Bereich der „Technischen Hilfeleistung“ die gleichen Qualitätskriterien gelten, erfolgt hierfür eine analoge Betrachtung. 8.2 Einsatzmodell des ‘‘Kritischen Wohnungsbrandes“ Von einer Feuerwehr wird erwartet, dass sie in der Lage ist, einen alltäglich wahrscheinlichen sogenannten ‘‘Kritischen Wohnungsbrand“ einsatztaktisch unter Vorgabe bestimmter Ziele abzuarbeiten. Ein solches Einsatzereignis wird von der AGBF wie folgt beschrieben:  Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit Tendenz zur Ausbreitung.  Der Treppenraum, im Notfall Fluchtweg für alle Bewohner des Hauses (der sog. ‘‘1. Rettungsweg“), ist durch den Brandrauch unpassierbar.  Die tatsächliche Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht bekannt. Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach der Bundesstatistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (COVergiftung). Nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Orbit-Studie in den siebziger Jahren liegt die Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch (siehe Abb.). 43 Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:  Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten  Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten  Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt sich generell wie folgt zusammen: 1 Zeitpunkt Brandausbruch 2 Brandentdeckung 3 Betätigung einer Meldeeinrichtung (Telefon, Notrufmelder usw.) 4 Beginn der Notrufabfrage in der zuständigen Notrufabfragestelle 5 Alarmierung der Einsatzkräfte Zeitabschnitt >Entdeckungszeit >Meldezeit >Aufschaltzeit >Gesprächs- und Dispositionszeit >Ausrückzeit 44 6 Ausrücken der Einsatzkräfte 7 Eintreffen an der Einsatzstelle 8 Erteilung des Einsatzauftrages 9 Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen >Anfahrtszeit >Erkundungszeit >Entwicklungszeit Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr Beeinfluss- und Dokumentierbar sind. Hierunter fallen    die Gesprächs- und Dispositionszeit, die Ausrückzeit sowie die Anfahrtszeit. Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert: Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage - möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim kritischen Wohnungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. 3 Minuten sowie die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. 4 Minuten betragen. Eine wissenschaftliche Untersuchung hierzu ist notwendig. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:   1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie 8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit. Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet. Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Feuerwehr effektiv und nachprüfbar zur Menschenrettung in der Lage sein muss. Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat jede Feuerwehr zur Gewährleistung eines effektiven Feuerschutzes Mindestvoraussetzungen zu erfüllen. Diese Mindeststandards sind als Grundlage für die Organisation einer Feuerwehr und als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach § 33 Abs. 1 FSHG heranzuziehen. 45 8.2.1 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzunehmen: A. Menschenrettung Die Suche innerhalb des verrauchten Treppenraumes und der vom Feuer und Rauch betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen sicherzustellen. B. Brandbekämpfung Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit zwei C-Rohren erforderlich. Dabei wird das erste Rohr über den verqualmten Treppenraum vorgenommen, der Angriff des zweiten Rohres erfolgt über eine Leiter, da wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten des ersten Rohres unsicher sind. Zur Bewältigung der im Szenario dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein: 1 Funktion „Einheitsführer“ Übernimmt als Gruppenführer die Führungsaufgabe bei Ersteinsatz: Leitung und Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung. 1 Funktion „Maschinist“ (Löschfahrzeug) Fahrer, Bedienung der Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten, Unterstützung der Trupps, Überwachung und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes 2 Funktionen „Angriffstrupp“ Durchführung der Menschenrettung über den verrauchten Treppenraum, Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres. 2 Funktionen „Wassertrupp“ Durchführung der Menschenrettung, Sicherheitstrupp für die vorgehenden Atemschutztrupps (zwingend vorgeschrieben nach FwDV und UVV). Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres. 2 Funktionen „Schlauchtrupp“ Verlegen von Schlauchleitungen, Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern (Drehleiter oder tragbare Leitern), Aufbau von Sprungrettungsgeräten, Durchführung von rettungsdienstlichen Maßnahmen 1 Funktion (Melder) je nach Einsatzlage (Unterstützung des Gruppenführers, Unterstützung beim Instellungbringen der tragbaren Leitern, sichern der Leitern, Unterstützung beim verlegen der Schlauchleitungen, besonders in den Außengebieten. Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also neun Funktionen (1. Teileinheit) notwendig. Eine große Anzahl an Einsatzkräften bewirkt jedoch einen hohen Sicherheitszustand. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist jedoch umgehend eine zweite taktische Einheit (2. Teileinheit) erforderlich (weitere Brandbekämpfung zur Verhinderung des Flash- 46 over (schlagartige Durchzündung), Sicherstellung der Wasserversorgung, besonders in Außengebieten, Unterstützung der ersten Einheit je nach Einsatzlage). Der Führungstrupp ist ebenfalls im Zeitfenster der 2. Teileinheit erforderlich. Der Führungstrupp setzt sich aus dem „Einsatzführungsdienst“ und besonders geschultes Personal aus einer Löschgruppe zusammen. (Siehe Ziffer 1 – Schutzzieldefinition der AGBF und deren Leistungsbeschreibung) 8.2.2 Hilfsfristen Als Mindeststandart für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines Brandeinsatzes eine Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit [1. Teileinheit] (Löschgruppe = 9 Mann) von acht Minuten nach Alarmierung als notwendig angesehen. Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit [2. Teileinheit] (Löschgruppe = 9 Mann) spätestens fünf Minuten nach Eintreffen der ersten taktischen Einheit erforderlich; die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der Mindeststärke sollte 13 Minuten nach Alarmierung nicht überschreiten. Mit dem Eintreffen der 2. Teileinheit muss eine „Komponente Führung“ zur Verfügung stehen. (siehe hierzu Ergänzungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012) Die „Komponente Führung“ besteht aus einer Mindeststärke von 4 Funktionen (takt. Stärke:1/1/2/4), die die Aufgaben entsprechend der FwDV 100 wahrnehmen. Als Führungsmittel wird ein ELW 1 eingesetzt. Für diesen Zweck stehen in der Gemeinde drei Fahrzeuge zur Verfügung. Diese Zeiten sind wie folgt aufzugliedern: Für die Brandentdeckung, Melde- und Alarmierungszeit kann fünf Minuten veranschlagt werden, wobei die Feuerwehr Kreuzau auf die Brandentdeckung, Melde- und Alarmierungszeit keinen Einfluss hat. Geht man von einer maximalen Hilfsfrist von 13 Minuten aus, so verbleiben für die eigentliche Ausrück- und Fahrzeit noch acht Minuten. Weitere fünf Minuten später muss die Ergänzungseinheit eingreifen können, da insgesamt ca. 18 Minuten nach dem Zeitpunkt der Brandentstehung mit einem Flash-over zu rechnen ist (Grundlage ORBIT – Studie). Diese Hilfsfristen ergeben sich aus dem Papier der Bezirksregierung Köln vom 7.4.1998 (Dezernat 22 – 22.2.21-10-10) „ Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ und basieren auf zahlreichen Untersuchungen und Studien. Im weiteren wurden die Leistungen in einer KBM-Klausurtagung vom 28.04.2011 spezifiziert und manifestiert. Bereits nach einer Branddauer von 20 Minuten liegt die Sterberate bei 50%. Legt man die nach der ORBIT – Studie festgelegten 13 Minuten, entsprechend einer Eintreffzeit von acht Minuten für die zuerst eintreffende Einheit zugrunde, so beträgt die Sterberate nach dieser Statistik immer noch ca. 25%. Dies bedeutet, dass im Zeitintervall zwischen 13 und 20 Minuten mit jeder Minute Einsatzverzögerung die Überlebenschance um ca. 3,6% verringert wird. Es ist daher unbedingt anzustreben, dass diese Anforderungen erfüllt werden. 47 8.3 Einsatzmodell „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ Ein kritischer Einsatz mit Menschenrettung, der sich prinzipiell zu jeder Zeit und an jedem Ort in Kreuzau ereignen kann, ist ein Verkehrsunfall, bei dem Personen im Fahrzeug eingeklemmt sind. Bei einer solchen Einsatzlage ist durch meist starke Beschädigung der Unfallfahrzeuge und auslaufendes Öl und Benzin auch mit einer akuten Brandgefahr zu rechnen. Ferner ist auf eine starke Eigensicherung der Einsatzkräfte zu achten, da erfahrungsgemäß eine starke Gefährdung der Einsatzkräfte durch nicht beteiligte Verkehrsteilnehmer besteht. 8.3.1 Aufgabe, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist vorzunehmen: A. Eigensicherung Neben der Absicherung der Unfallstelle durch Einsatzfahrzeuge und Aufstellen von Leuchten und Verkehrsleitkegeln, muss bei auslaufenden Kraftstoffen eine ausreichend bemessene Absperrung und Räumung der Einsatzstelle erfolgen. B. Zugang zum Unfallopfer verschaffen und Einsatzstelle vor Brandgefahren schützen Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein ausreichender Zugang zum Unfallopfer geschaffen werden, der die Überwachung und Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel den Einsatz von hydraulischem Rettungsgerät. Zur Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahren ist die Vornahme eines C-Rohres und die Bereitstellung eines Pulverlöschers erforderlich. C. Befreiung der eingeklemmten Person Nach erfolgter Stabilisierung der Vitalfunktionen muss die eingeklemmte Person soweit befreit werden, dass sie ohne weitere gesundheitliche Beeinträchtigung in den Rettungswagen verbracht werden kann. Dies erfordert in vielen Fällen den Einsatz von weiteren speziellen Rettungsgeräten. D. Beseitigung von Umweltgefahren Nach der Rettung der Person(en) müssen das weitere Auslaufen von Öl, Kraftstoff oder Kühlwasser gestoppt und ausgelaufene Stoffe aufgenommen sowie die Straße gereinigt werden. Zur Bewältigung der im Szenario dargestellten Einsatzsituationen müssen mit dem Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein: 1 Funktion Einsatzleiter, Leitung und Koordination der technischen Maßnahmen 2 Funktionen Maschinisten, Tanklöschfahrzeug mit Zusatzbeladung technische Hilfe, sowie Rüstwagen (RW 1), Bedienung Feuerlöschkreiselpumpe, Bedienung Stromerzeuger, Bereitstellung von sonstigem Gerät, Abklemmen der Fahrzeugbatterie. 48 2 Funktionen Vornahme von hydraulischen Spezialgeräten, Sicherung des Fahrzeuges. Rettungsgeräten, Bereitstellung von 2 Funktionen 1 Trupp zur Eigensicherung, Warnleuchten, Verkehrsleitkegel Beleuchtung, Absperren 2 Funktionen 1 Trupp Brandschutz, Vornahme Schnellangriff und Pulverlöscher Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also 9 Funktionen erforderlich (1. Teileinheit). Für den Einsatz von Rettungszylindern, Hebewerkzeugen und speziellen Rettungsgeräten ist nach spätestens 5 Minuten (Zeitdauer zur Stabilisierung der Vitalfunktionen der eingeklemmten Person) nach dem Eintreffen der ersten Einheit eine Unterstützungseinheit (2. Teileinheit) erforderlich. Diese Einheit unterstützt bei den Arbeiten der ersten Einheit (nach Bedarf) und übernimmt Arbeiten bei der Räumung der Einsatzstelle, Aufnahme auslaufender Flüssigkeiten, Abstreuen der Unfallstelle mit Bindemitteln, Aufnahme des Bindemittels, Reinigung der Fahrbahn. Der Führungstrupp ist ebenfalls im Zeitfenster der 2. Teileinheit erforderlich. Der Führungstrupp setzt sich aus dem „Einsatzführungsdienst“ und besonders geschultes Personal aus einer Löschgruppe zusammen. (Siehe Ziffer 1 – Schutzzieldefinition der AGBF und deren Leistungsbeschreibung) 8.3.2 Hilfsfristen Zur Bemessung der Hilfsfristen beim kritischen Einsatz Technische Hilfeleistung werden die gleichen Zeiten zugrunde gelegt, die auch für den Brandschutz vorgesehen sind. Für die erste taktische Einheit ist daher eine Eintreffzeit von maximal 8 Minuten einzuhalten, die Unterstützungseinheit muss innerhalb von 13 Minuten eintreffen. 9. Schutzzielfestlegung der Gemeinde Kreuzau bei Feuerwehreinsätzen Unter Berücksichtigung aller Vorbetrachtungen werden für die Gemeinde Kreuzau nachfolgende Schutzziele festgelegt: Schutzziel „kritischer Wohnungsbrand“ In jedem Gemeindeteil mit einem Erreichungsgrad von 80 %  Innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung Eintreffen von mindestens einem wasserführenden Löschfahrzeug, ausgestattet mit der Möglichkeit, umluftunabhängigen Atemschutz während der Anfahrt anlegen zu können. Die Personalstärke kann als von neun Feuerwehrmännern (SB)kann im Additionsprinzip durch mehrere Einheiten innerhalb dieser Zeit gebildet werden. Die notwendigen Funktionen o ein qualifizierter Gruppenführer o ein qualifizierter Maschinist (mit entsprechender Fahrerlaubnis) o vier Atemschutzgeräteträger o ein qualifizierter Melder o zwei qualifizierte Truppführer sind zwingend zu besetzen. 49  Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung Eintreffen von mindestens einem weiteren Löschfahrzeug mit der gleichen beschriebenen Ausstattung. Auch hier kann die notwendige Personalstärke im Additionsprinzip durch mehrere Einheiten innerhalb dieser Zeit gebildet werden. Die Anforderungen an die Anzahl der Funktionen sowie die Qualifikationen gelten entsprechend.  Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung Eintreffen einer Führungskomponente mit einer Personalstärke von 4 Feuerwehrmännern (SB) und einem entsprechenden Einsatzleitfahrzeugs. Schutzziel „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ In jedem Gemeindeteil mit einem Erreichungsgrad von 80 %  Innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung Eintreffen von mindestens einem wasserführenden Löschfahrzeug, ausgestattet mit Einsatzgerätschaften zur erweiterten technischen Hilfeleistung an der Einsatzstelle. Die Personalstärke kann als von neun Feuerwehrmännern (SB)kann im Additionsprinzip durch mehrere Einheiten innerhalb dieser Zeit gebildet werden. Die notwendigen Funktionen o ein qualifizierter Gruppenführer o ein qualifizierter Maschinist (mit entsprechender Fahrerlaubnis) o ein qualifizierter Melder o drei qualifizierte Truppführer sind zwingend zu besetzen.  Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung Eintreffen von mindestens einem weiteren Löschfahrzeug mit der gleichen beschriebenen Ausstattung. Auch hier kann die notwendige Personalstärke im Additionsprinzip durch mehrere Einheiten innerhalb dieser Zeit gebildet werden. Die Anforderungen an die Anzahl der Funktionen sowie die Qualifikationen gelten entsprechend.  Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung Eintreffen einer Führungskomponente mit einer Personalstärke von 4 Feuerwehrmännern (SB) und einem entsprechenden Einsatzleitfahrzeugs. 10. Soll – Struktur Die Soll-Struktur beschreibt den vorzuhaltenden Bedarf bzw. den Bestand an Personal, Fahrzeugen sowie Ausrüstung und Ausstattung sowie der Anzahl und Lage der Feuerwehrgerätehäuser unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien Hilfsfrist, Funktionsstärke und Erreichungsgrad für die in den Schutzzielen standardisierten Schadensereignisse. 50 10.1 Standorte der Feuerwehr Für die Erreichung der Schutzziele sind die Anzahl und die Standortwahl der Gerätehäuser von entscheidender Bedeutung. Aus der Festlegung der Schutzziele ergeben sich Hilfsfristen (Eintreffzeiten nach der Alarmierung), die in mindestens 80 % aller Einsätze einzuhalten sind. Diese Hilfsfristen betragen 8 Minuten für die ersten 9 Einsatzkräfte und 13 Minuten für weitere 12 Einsatzkräfte. Können Bereiche in der Gemeinde innerhalb dieser Zeit von mehreren Löschgruppen erreicht werden, so addiert sich die Zahl der eintreffenden Einsatzkräfte zu der erforderlichen Stärke. Als Soll-Zustand der Infrastruktur und der Ausrückebereiche der Standorte der Feuerwehrgerätehäuser wird die derzeitige Ist-Situation als bedarfsgerecht festgelegt. 10.2 Feuerwehrgerätehäuser Bezüglich der räumlichen Soll-Situation der Standorte haben die Feuerwehrgerätehäuser grundsätzlich in allen arbeitssicherheitsrelevanten Punkten der DIN 14092 als Mindestanforderung der Unfallversicherer für die Feuerwehren zu entsprechen. Dabei sind die Gerätehäuser in einen Zustand zu versetzen, der es den Aktiven erlaubt, ohne Eigengefährdung in den Einsatz gehen zu können. Hierzu zählen geeignete Zugangswege zum Feuerwehrgerätehaus, die unabhängig von den Stellplätzen der Einsatzfahrzeuge ausgestaltet sein müssen. Außerdem muss in den Gerätehäusern genügend Fläche vorhanden sein, dass sich die Einsatzkräfte dort sicher umkleiden und bewegen können und dass geeignete Einrichtungen zur Aufbewahrung der Einsatzkleidung und der persönlichen Kleidung vorhanden sind. In sämtlichen Gerätehäusern, in denen sich die Umkleidemöglichkeiten der Einsatzkräfte in der Fahrzeughalle befinden, sind zwingend geeignete Abgasabsaugeinrichtungen vorzuhalten. Die Tore zu den Fahrzeugstellplätzen müssen leichtgängig sein und dürfen nicht versehentlich wieder zuschlagen. Vor dem Stellplatz der Einsatzfahrzeuge muss ein genügend großer Stauraum vorhanden sein, so dass die Fahrzeuge ohne Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer sowie für die Einsatzkräfte außerhalb der Fahrzeughalle bestiegen bzw. verlassen werden können. An sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern ist eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen für die Fahrzeuge der Einsatzkräfte vorzuhalten. Über diese Anforderungen aufgrund der Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung hinaus, ist zur Erledigung der Berichts- und Dokumentationsarbeit nach einem Einsatz ein DSL – Anschluss in jedem Feuerwehrgerätehaus erforderlich. Auf diesem Wege erfolgt ein Abgleich der Einsatzdaten und die Erstellung der Einsatzberichte. Der Betrieb einer Einsatzzentrale gemäß dem Einsatzplan zur Behandlung von Sonder- und Unwetterlagen im Kreis Düren ist in einem Gerätehaus in jeder Kommune zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund immer zahlreicher und attraktiver werdender konkurrierender Freizeitalternativen ist die ideelle Funktion eines Feuerwehrgerätehauses u.a. als Anlaufstelle und Identifikationsobjekt einer Feuerwehr neu zu überdenken und zu fördern. 51 10.3 Personal der Feuerwehr Die Schutzziele gelten nur dann als erreicht, wenn innerhalb der festgelegten Eintreffzeiten entsprechend ausgebildetes Personal an der Einsatzstelle eintrifft, so dass die erforderlichen Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden können. Hierbei stellen die Qualifikationen Atemschutzgeräteträger, Fahrzeugführer mit erforderlicher Fahrerlaubnis und die Führungskräfte (Gruppen- und Zugführer) die zu betrachtenden Schlüsselqualifikationen dar. Unterstützen sich mehrere Löschgruppen innerhalb der zu erfüllenden Hilfsfristen, so ist es folglich ausreichend, wenn sich die geforderte Anzahl der Funktionen auf die einzelnen Fahrzeuge aufteilen. Da sich die Anzahl der an den einzelnen Standorten stationierten Fahrzeuge unterscheidet, sind durch die einzelnen Löschgruppen im Alarmfall auch unterschiedlich viele Funktionen zu besetzen. Ist an einem Standort mehr als ein einsatzrelevantes Feuerwehrfahrzeug bzw. ein Einsatzleitfahrzeug stationiert, muss diese Einheit nach den Feuerwehrdienstvorschriften von einem qualifizierten Zugführer geführt werden. Hieraus resultiert folgende Sollstärke der Feuerwehr Kreuzau: Löschgruppe Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Untermaubach Üdingen Winden Notwendige Gesamtstärke bei Vollalarm Verf ügbares Personal max. Anzahl der einsatzrelevanten Fahrzeuge B enö tigte Einsatzkräfte zur B esetzung der Fahrzeuge Benötigte Atemschutzgeräteträger 18 30 29 21 29 18 20 12 19 1 2 3 1 3 1 2 1 1 9 12 15 6 17 9 12 9 6 4 4 4 4 8 4 4 4 4 0 1 1 0 1 0 1 0 0 1 2 3 1 3 1 1 1 1 1 1 2 1 2 1 1 1 1 196 15 95 40 4 14 11 Benötigte Zugf ührer Gruppenf ührer Benötigte Fahrzeugf ührer Klasse C Die Erfahrungswerte haben gezeigt, dass die erforderliche Mannschaftsstärke gewährleistet werden kann, wenn eine 200 % Reserve zur Verfügung steht (3-fach Besetzung). Um auf die erforderliche Anzahl ausgebildeter und körperlich geeigneter Atemschutzgeräteträger zurückgreifen zu können, ist es erforderlich, dass 80 % der Einsatzkräfte Atemschutzgeräteträger sind. Bei der Anzahl der vorzuhaltenden Führerscheininhaber Klasse C wird auf Grund der möglichen Doppelbelastungen von Funktionen einer Person eine Vorhaltung von 60 % der benötigten Einsatzkräfte als erforderlich angesehen. Hieraus ergibt sich der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte abschließende Personalbedarf für die Feuerwehr Kreuzau - 52 - Löschgruppe Boich Drove Kreuzau Obermaubach Stockheim Thum Untermaubach Üdingen Winden Notwendige Gesamtstärke bei Vollalarm Verf ügbares Personal max. Anzahl der einsatzrelevanten Fahrzeuge B enö tigte Einsatzkräfte zur B esetzung der Fahrzeuge einschl. Reserve Benötigte Atemschutzgeräteträger (80 % der benötigten Einsatzkräf te 18 30 29 21 29 18 20 12 19 1 2 3 1 3 1 2 1 1 27 36 45 18 51 27 36 27 18 22 29 36 15 36 22 22 22 15 0 3 3 0 3 0 3 0 0 3 3 6 3 6 3 3 3 3 17 22 27 11 27 17 27 17 11 196 15 285 219 12 33 176 Benötigte Zugf ührer Gruppenf ührer einschl. Reserve Benötigte Fahrzeugf ührer Klasse C (60 % der benötigten Einsatzkräf te) Kann die erforderliche Personalstärke durch das Additionsprinzip im Alarmfall regelmäßig nicht erreicht werden, so sind Maßnahmen zu treffen, die eine ausreichende Personalverfügbarkeit absichern. Durch organisatorische Regelungen ist zu gewährleisten, dass bei jedem Einsatz die erforderlichen Führungsfunktionen durch qualifiziertes Personal besetzt sind. Einsatzleitdienst Im Kapitel 7 ist u.a. die Anzahl und Art der Funktionen beschrieben. Rückt eine komplette Einheit aus, so sind alle Aufgaben sofort zugewiesen und die hierfür erforderlichen Funktionen besetzt. Da aber im Regelfall die Mindestpersonalstärke nur im Additionsprinzip, also durch das Zusammenlegen mehrerer Einheiten erfolgt, bedarf es für die Funktionszuteilung innerhalb der vorgegebenen Zeit eines sehr hohen Koordinationsaufwandes. Dies kann nur durch eine Führungskraft erfolgen, die die erforderliche Ausbildung absolviert hat und so ausgestattet ist, dass sie in der Regel vor Eintreffen der 1. Einheit bereits an der Einsatzstelle eingetroffen ist. Ein Einsatzleitdienst (ELD), wie er bei Einsätzen von hauptamtlichen Feuerwehren bereits seit langem Standard ist, sorgt für eine erhebliche Qualitätsverbesserung der Feuerwehreinsätze. Feste Regelungen, wer im Einsatzfall den Einsatzleitdienst übernimmt, vermitteln den anrückenden Einsatzkräften eine erhebliche Sicherheit. Das anrückende Einsatzpersonal in den Fahrzeugen kann sich auf seine Aufgaben im Einsatz konzentrieren und wird nicht zusätzlich mit Einsatzführungsaufgaben belastet. Zudem sind durch die schnelle Verfügbarkeit des ELD bereits frühzeitig eine Lageeinschätzung und entsprechende Folgerungen möglich. Bei einem Fehlalarm kann Beispielsweise die Feuerwehr im Standort bleiben, es unterbleibt eine risikoreiche Alarmfahrt. Zudem können aufgrund der Lageeinschätzung des ELD schnell und sehr konkret weitere Einsatzkräfte alarmiert und Anfahrtswege und Sammelräume festgelegt werden. Feuerwehreinsatzpläne können mitgeführt werden und deren Festlegungen im Einsatz sofort umgesetzt werden. Zur Wahrnehmung dieser umfassenden Führungsaufgaben muss der ELD mit einem geeigneten Führungsmittel ausgestattet sein, das ihm ständig und unmittelbar an seinem jeweiligen Aufenthaltsort zur Verfügung steht. Da die Fahrzeuge der Feuerwehr Kreuzau - 53 - allesamt für den Mannschaftstransport benötigt werden, ist dem ELD ein Kommandowagen bereit zu stellen. Es ist erwiesen, dass die Einrichtung eines ELD eine erhebliche Qualitätsverbesserung im Einsatzgeschehen zur Folge hat. Der Einsatzleitdienst ist in einem Bereitschaftsdienstplan zu organisieren. Einsetzbar sind alle persönlich geeigneten Führungskräfte der Feuerwehr mit einer F IV Qualifikation. Neben eigenen Bediensteten der Gemeinde sind geringfügig Beschäftigte hierfür einzusetzen. 10.4 Fahrzeug- und Geräteausstattung Jede Löschgruppe muss so ausgerüstet sein, dass sie innerhalb ihres Ausrückbezirkes sowohl Brand- als auch technische Hilfeleistungseinsätze kleineren Umfangs selbstständig durchführen kann. Bei kritischen Einsatzlagen, wie sie in den Schutzzielen beschrieben wurden, sollen die Erstmaßnahmen durch die örtlich zuständige Einheit geleistet werden. Die über die Erstmaßnahme hinausgehenden Tätigkeiten sollen ebenfalls von dem ersteintreffenden Fahrzeug aus verrichtet werden können. Die Ausstattung des Ersteinsatzfahrzeuges einer jeden Löschgruppe muss zur Bewältigung der Erstmaßnahme folgende Technik bzw. Einsatzgerätschaft umfassen: - Eine Feuerwehrlöschkreiselpumpe mit einer Nennförderleistung vom mind. 1000 l/min. bei einem Nennförderdruck von 10 bar und einer geodätischen Saughöhe von 3 m. - Einen fest im Fahrzeug eingebauten Löschwassertank mit einem Mindestvolumen von 1000 l Löschwasser. - Umluftunabhängige Atemschutzgeräte, die bereits während der Anfahrt zur Einsatzstelle von mind. einem Trupp angelegt werden können. Die Anzahl der Geräte variiert je nach Einheit zwischen 4 und 6 Geräten – je nach Stärke der Löschgruppe. Erläuterung: Der erste vorgehende Trupp zur Menschenrettung weist i.d.R. zwei Einsatzkräfte auf. Neue Techniken gehen heute aber auch bereits von drei vorgehenden Einsatzkräften aus. Über die Taktik wird lageabhängig entschieden. - Eine Atemschutzüberwachungstafel zur sicheren Kontrolle der vorgehenden Atemschutzgeräteträger - Totmannwarner für die Atemschutzgeräteträger – Anzahl je nach Fahrzeugbeladung Gibt bei Regungslosigkeit des Atemschutzgeräteträgers einen schrillen Alarmton sowie helle Stetoskobblitze ab und ermöglicht somit ein schnelles Auffinden des Verunfallten. - Sechs 2 – m Handsprechfunkgeräte je Löschgruppenfahrzeug 1 x je Trupp = 3; 1 x Maschinist; 2 x Gruppenführer (Arbeits- und Führungskanal gem. Funkkonzept Kreis Düren). - Drei Hohlstrahlrohre Mit einer einstellbaren Durchflussmenge von 40 – 230 l/min. Diese dienen zur effektiven Brandbekämpfung, zur Verhinderung von Rauchgasdurchzündungen sowie zur Minimierung von Löschwasserschäden. - Drei Schlauchtragekörbe Aufklappbar zur Aufnahme von je 3 C- Schläuchen. Diese dienen zur schnellen Verlegung der Angriffsleitung. Eine Einsatzkraft ist in der Lage, 6 C- Schläuche allein zu verlegen. - 54 - - Eine Schaumpistole Zur schnellen Herstellung von kleinen Schaummengen ohne Personal- und großen Marerialaufwand. - Tragbare Leitern Als 2. Rettungsweg für Gebäude mit einer Fluchtmöglichkeit bis 8 m Höhe. - Ein Stromerzeuger Min. Leistung 8 KVA zur Einspeisung für alle elektr. betriebenen Einsatzmittel. - Ein mobiler Beleuchtungssatz sowie ein fest am Fahrzeug verbauter Beleuchtungssatz Zur Ausleuchtung der Einsatzstellen. - Handlampen mit Ex-Zulassungen in LED-Technik Neue Generationen von Handlampen mit LED-Technik haben erheblich mehr Lichtausbeute, höhere Betriebszeiten und die Bauform lässt das Tragen an der HUPF-Bekleidung zu. - Eine Tauchpumpe Mindestanforderung TP 4/1. - Eine Motorkettensäge Zusätzlich ist je nach Gefahrenschwerpunkt in mindestens einem Löschfahrzeug je Löschzug folgende Zusatzausstattung vor zu halten: - Ein Erstmaßnahmen-Set für das Einsatzszenario „kritischer Verkehrsunfall“ Zur Durchführung der Ersatzmaßnahmen im Bereich „Verkehrsunfall“. Bestehend aus Glasmaster-Set, Airbag-Sicherungen, Schutzdecken-Set, Patientendecken-Set. - Ein Satz pneumatisches Hebegerät Zum Heben bzw. bewegen von Lasten. - Ein Hochleistungslüfter Zur schnellen Entrauchung von Fluchtwegen und Treppenräumen sowie Angriffswegen. - Zur sicheren Abarbeitung des Einsatzszenarios „kritischer Verkehrsunfall“ ist in jedem Löschzug mindestens ein Satz hydraulische Rettungsgeräte inkl. Rettungszylinder strategisch günstig zu positionieren. Die Rettungssätze müssen zur technischen Rettung an u.a. massiven Fahrzeugen (z.B. Busse und Lastkraftwagen) geeignet sein. - Zum sicheren Transport der Kinder der Jugendfeuerwehr sind Mannschaftstransportfahrzeuge mit geeigneten Rückhaltesystemen erforderlich. In herkömmlichen Feuerwehrfahrzeugen sind diese Systeme entweder gar nicht vorhanden oder für den Transport von Kindern und Jugendlichen ungeeignet. - Zur genauen Übermittlung der Zeitdaten an den Einsatzleitrechnern sollten alle einsatzrelevanten Fahrzeuge mit sog. Statusgebern in Form von Funkhörern mit FMS-Funktion ausgestattet sein. - Zur sicheren Abarbeitung eines ABC - Einsatzszenarios hat jede Kommune nach dem gemeinsamen ABC – Konzept im Kreis Düren folgende Materialien vorzuhalten: - 4 Chemikalienschutzanzüge - 3 Kontaminationsschutzhauben Form 1 - 55 - - 3 amtliche Dosimeter 2 Kanalabdichtungen 1 PVC – Plane div. Holz- und Kunststoffteile 50 m Absperrband rot / weiß 50 m Absperrband schwarz / gelb 1 Gefahrstoffliteratur 1 Auffangbehälter mind. 100 l Zusätzlich muss jeder der 5 interkommunalen ABC – Züge im Kreis Düren über je 1 Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) verfügen. Aufgrund des vorhandenen Gefahrenpotentials ist zusätzlich in der Feuerwehr Kreuzau ein Fahrzeug vorzuhalten, welches die technische Ausstattung für folgende Aufgabenbereiche hat: für technische Hilfeleistungen wie z.B. Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen Unfälle mit der Rurtalbahn Unfälle in Industrie und Gewerbe Hoch- und Tiefbauunfälle. - Umfangreiches Werkzeug und Spezialgerät für technische Hilfeleistungen wie z.B. - hydraulische Rettungsgeräte - pneumatische Hebesätze - Lichtmast - Manuelle / Maschinelle Zugeinrichtung - Ladefläche mit Ladebordwand zur Unterbringung von mindestens sechs Rollcontainern oder Gitterboxen zur Einsatzstellenversorgung mit lagebezogenen Einsatzmittel wie z.B. - Material zur Ölschadensbekämpfung - Schlauchmaterial - Pumpenmaterial - Behältnisse zum ordnungsgemäßen Transport von gebrauchten oder verschmutzten Einsatzmittel (Schlauchmaterial, Ölbindemittel, Druckluftflaschen) Zusätzlich ist in jeder Löschgruppe ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) zu stationieren, in jedem Löschzug ist ein MTF als ELW aus zu rüsten Die Mannschaftstransportfahrzeuge sind notwendig und erforderlich, da sie für die Aufgabenerledigung ein unverzichtbares Hilfsmittel darstellen. Im Einsatzfall werden nachrückende Kräfte schnell und sicher zur Einsatzstelle fahren. Unbedingt erforderlich ist dies, - da die Löschfahrzeuge nur eine begrenzte Anzahl von Einsatzkräften aufnehmen können. um zu gewährleisten, dass die an der Einsatzstelle erforderliche Zahl der Einsatzkräfte erreicht wird. damit das Löschfahrzeug im geforderten Zeitrahmen (4 Minuten nach Alarmierung) ausrücken kann, obwohl noch weitere, für den Einsatz erforderliche, Einsatzkräfte auf der Anfahrt zum Gerätehaus sind. Wäre diese Möglichkeit nicht gegeben, so hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Einsatzqualität. Entweder könnte das Löschfahrzeug erst dann ausrücken, wenn das gesamte Personal einsatzbereit ausgerüstet ist bzw. wenn alle Plätze im Fahrzeug besetzt sind. Dies hätte, besonders in den ohnehin kritischen Zeit an Werktagen, nicht zu - 56 - verantwortende Verzögerungen bei der Ausrücke- bzw. Eintreffzeit zur Folge. Oder das Löschfahrzeug würde, wie bisher, nach 4 Minuten ausrücken, so wäre man darauf angewiesen, dass die nachfolgenden Einsatzkräfte, die zum Erreichen der Mindeststärke unbedingt erforderlich sind, mit ihren Privatfahrzeugen zur Einsatzstelle fahren, was aber nicht zwingend verlässlich ist. Die Inanspruchnahme des privaten PKW`s wird im Einzelfall sicherlich praktiziert, kann und darf aber nicht als generelle einsatztaktische Maßnahme eingesetzt werden. Hiergegen sprechen die Unfallverhütungsvorschriften einerseits, andererseits hat die Kommune aber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Feuerwehrleuten. Die Gefahr, das bei einer Verwendung eines Privatfahrzeuges dem Fahrzeughalter ein Schaden entsteht, ist erheblich. Als Beispiele sind hier zu nennen: keine Möglichkeit des Einsatzes von Sondersignalen und somit erhöhte Unfallgefahr, Kontamination durch Schadstoffe in der Einsatzkleidung, Verschmutzung des Fahrzeuges, Beschädigungen am Fahrzeug. Die Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus, insbesondere im Alarmierungsfalle, stellt schon ein Risiko und einen Aufwand für den Feuerwehrangehörigen dar. Weitere Inanspruchnahmen sind nicht vertretbar. Darüber hinaus werden mit den MTF`s Ausrüstung und Geräte zur Werkstatt und den Prüfund Pflegeeinrichtung gebracht, Teilnehmer der Lehrgänge, Seminare und Versammlungen nutzen die Fahrzeuge als Transportmittel. Die Nutzung der Löschfahrzeuge für diese Zwecke ist weder zweckmäßig noch wirtschaftlich. Im Einsatzfall würden diese Fahrzeuge am Standort fehlen, für die meisten Löschfahrzeuge ist eine besondere Fahrerlaubnis erforderlich, die heute bereits, besonders aber auch zukünftig, nur noch wenige Kameraden haben werden. Auch für diese Zwecke ist eine weitere Inanspruchnahme nicht vertretbar. Die Aufgabenerledigung in der Jugendfeuerwehr kann nur gewährleistet werden, wenn dieser ein Fahrzeug zur Verfügung steht, welches nicht im Einsatzdienst eingebunden ist. Der Wehrführer muss im Einsatzfall und für die Wahrnehmung seiner umfassenden Aufgaben über einen KdoW verfügen, der ihm während seiner Einsatzbereitschaft dauerhaft zur Verfügung steht. Nur so ist gewährleitet, das er seine Führungs-, Leitungs- und Kontrollaufgaben gegenüber dem ehrenamtlichen Einsatzpersonal verantwortungsvoll wahrnehmen kann. Die im Einsatzleitdienst eingesetzten Führungskräfte sind im Einsatzfall auf die Nutzung eines Führungsmittels angewiesen. Aus diesem Grunde ist für diese Funktion ein weiterer KdoW vor zu halten. 10.5 Löschwasserversorgung Nach § 1 Abs. 2 FSHG müssen die Gemeinden „eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung“ sicherstellen. Wasserversorgungsunternehmen unterliegen strengsten Hygienevorschriften, da Trinkwasser als Lebensmittel gilt. Insofern müssen die Fließgeschwindigkeiten des Wassers in den Rohrnetzen so bemessen sein, dass es nicht zu einer erhöhten Keimbildung kommen kann. Geringere Querschnitte führen zu diesen Effekten (höhere Fließgeschwindigkeit). Eine angemessene Löschwasserversorgung benötigt i.d.R. größere Rohrquerschnitte als nur solche für Zwecke der Trinkwasserversorgung. - 57 - Da dies der gesetzlichen Forderung nach einer angemessenen Löschwasserversorgung, für die die Gemeinde verantwortlich ist widerspricht, ist eine sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr und den Versorgungsunternehmen für eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Aufgabenerledigung unabdingbar. Entsprechend der baurechtlichen Vorschriften ist durch die Gemeinde eine Löschwasserversorgung in bebauten Gebieten sicher zu stellen. Die Qualität wird durch ein technisches Regelwerk beschrieben („Technische Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches“ (DVGW - Arbeitsblatt 405). Danach soll für verschiedene bebaute Gebiete eine bestimmte Menge Löschwasser pro Minute für die Dauer von 2 Stunden zur Verfügung stehen. Entsprechend dieser Werte gelten daher folgende Anforderungen für die bebauten Gebiete: - Generell soll in den bebauten Bereichen (Innenbereiche nach Landesbauordnung) des gesamten Gemeindegebietes ein Löschwasserbedarf von 800 l/min. über 2 Std. vorhanden sein. - für eine verdichtete Bauweise, Ortsmittelpunkte und Gewerbegebiete müssen 1.600 l/min. über 2 Std. bereitstehen. - 58 - 11. Ist - Struktur – Vergleich der Strukturen 11.1 Ausrückebereiche und Schutzzielerfüllung Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau wird durch den Leiter der Feuerwehr geführt. Unterstützt wird er derzeit von einem Stellvertreter. Die Feuerwehr Kreuzau ist gegliedert in neun Löschgruppen. Diese Löschgruppen sind organisatorisch in drei voneinander unabhängig arbeitende Löschzüge aufgeteilt. Die Löschgruppen Drove, Stockheim und Thum bilden den Löschzug 1, die Löschgruppen Boich, Kreuzau und Üdingen den Löschzug 2 und die Löschgruppen aus Obermaubach, Untermaubach und Winden den Löschzug 3. Diese Aufteilung findet grundsätzlich bei der Aufgabenzuweisung Berücksichtigung. Dies aber hat zur Folge, dass zu einem Schadensereignis nicht immer die räumlich nächstgelegene Löschgruppe alarmiert würde. In den Fällen der zeitkritischen Einsätze ist in der Alarm- und Ausrückeordnung allerdings festgelegt, dass die örtlich nächst gelegenen Löschgruppen zusätzlich unterstützend hinzugerufen werden. Die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau besteht derzeit aus 187 Mitgliedern und weicht somit von der in Kapitel 10.2 ermittelten Soll-Zahl (= 285 Aktive) erheblich ab. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, ist die Gemeinde gefordert, ein Konzept zu erstellen, mit dem der Mitgliederbestand der Feuerwehr erhöht werden kann. Die derzeitige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Kreuzau und somit der aktuelle Schutzzielerreichungsgrad ist den nachfolgenden Gemeindekarten zu entnehmen, die nach folgenden Angaben gefertigt wurden: - Anhand eines Fragebogens haben alle Mitglieder der aktiven Wehr ihre Einsatzbereitschaft dargelegt. Aufgrund der hierdurch erzielten Erkenntnisse wurde ermittelt, wie viele Einsatzkräfte innerhalb und außerhalb der personalkritischen Zeit in welchem Zeitraum ausrückebereit sind. Mit diesen angeben kann realitätsnah ermittelt werden, in wie weit und an welchem Ort die 1. und 2. Hilfsfrist erreicht werden kann. - Aufgrund der Auswertung der Einsatzberichte wird bei der Darstellung davon ausgegangen, dass das erste Einsatzfahrzeug nach 6 Minuten das Gerätehaus verlässt. Dies ist in der anliegenden Karte so berücksichtigt, dass für die 1. Hilfsfrist eine Fahrstrecke von 2 Minuten und für die 2. Hilfsfrist eine Fahrstrecke von 7 Minuten angenommen wurde. - Aufgrund der Auswertung der Einsatzberichte wird weiterhin davon ausgegangen, dass das zweite Einsatzfahrzeug nach 9 Minuten das Gerätehaus verlässt. Die 1. Hilfsfrist wird somit mit diesen Einsatzkräften überhaupt nicht erreicht, zur Erreichung der 2. Hilfsfrist verbleibt eine Fahrzeit von 4 Minuten; die ebenfalls in den Darstellungen der Karte berücksichtigt wurden. Die Karte 1 zeigt den Erreichungsgrad der 1. Hilfsfrist in der personalkritischen Zeit, die Karte 2 in der personalunkritischen Zeit. Die Karte 3 zeigt den Erreichungsgrad der 2. Hilfsfrist in der personalkritischen Zeit, die Karte 4 in der personalunkritischen Zeit. - 59 - - 60 - - 61 - - 62 - - 63 - Die Darstellungen zeigen, dass die vorhandenen Strukturen, die Organisation und Ausstattung der Feuerwehr Kreuzau grundsätzlich geeignet sind, das geforderte Schutzziel zu erreichen. Die Sicherstellung der Anforderungen in den sog. personalkritischen Zeiten, werktags zwischen 06.00 Uhr und 18.00 Uhr, erfordert jedoch erheblich weitergehende Maßnahmen. Derzeit ist die Personal-/Zeitanforderung in dieser Zeit nicht zu erreichen. Eine Verbesserung der personellen Situation kann im Hinblick auf die Quantität nur herbeigeführt werden, wenn folgende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden: - Aufbau und Organisation einer „Tages-Alarm-Gruppe“ für Mitarbeiter der Verwaltung zur Unterstützung der 1. Hilfsfrist Aufbau und Organisation einer „Tages-Alarm-Gruppe“ für Mitarbeiter des Bauhofes und Wasserwerk zur Unterstützung der 2. Hilfsfrist. Durch den Feuerschutzträger werden Gespräche mit ortsansässigen Arbeitgebern durchgeführt (Stichpunkt: mögliche Tagesverfügbarkeit) Mitgliederwerbung für die Jugendfeuerwehr Einstellung von Feuerwehrkräften bei der Gemeinde Eine erhebliche Verbesserung der Einsatzqualität würde durch die Einrichtung eines Einsatzleitdienstes herbeigeführt werden. Die Funktionen einer Löschgruppe bzw. eines Löschzuges sind klar verteilt und ergeben sich aufgrund bestehender Feuerwehrdienstvorschriften aus der Sitzposition der Einsatzkraft im Löschfahrzeug. Müssen die Einheiten, wie in der Feuerwehr Kreuzau notwendig und auch praktiziert, im Additionsprinzip zusammengestellt werden, können diese Funktionen nicht vorab, sondern erst beim Eintreffen an der Einsatzstelle zugewiesen werden. Nur durch einen qualifizierten Führungsdienst, der schnell und umgehend an der Einsatzstelle eintrifft und über die erforderliche Führungsausstattung verfügt, ist es überhaupt möglich, aus den aus verschiedenen Teileinheiten zusammen geführten Einsatzkräften eine Einsatzeinheit zu bilden. Durch den Einsatzleitdienst könnten dann bereits frühzeitig die Funktionen zugeteilt werden um somit die im Schutzziel geforderten Mindeststandards zu erfüllen. Nach den Ausführungen in Kapitel 10.3. ist es erforderlich, dass 176 Einsatzkräfte über eine Fahrerlaubnis der Klasse C verfügen und somit berechtigt sind, ein Feuerwehrfahrzeug mit den eingesetzten Einsatzkräften in den Einsatz zu bringen. Da in der Feuerwehr Kreuzau tatsächlich 98 Einsatzkräfte über eine solche Fahrerlaubnis verfügen, sind jährlich Mittel bereit zu stellen, die es ermöglichen, den dringend erforderlichen Bedarf an Führerscheinen sicher zu stellen. 11.2 Feuerwehrgerätehäuser Im Kapitel 10.2 wird ausgeführt, welche Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus nach den geltenden Bau- und Unfallverhütungsvorschriften gestellt werden. Aufgrund der Darlegungen im Kapitel 6.4, (Seite 36) in dem der Ist – Zustand der Gerätehäuser in der Gemeinde Kreuzau aufgezeigt wird, hat die Unfallkasse NRW eine Aufstellung der unabweisbaren Maßnahmen gefertigt die wie folgt zusammen gefasst werden: In den Feuerwehrgerätehäusern in Untermaubach und Stockheim sind mehr Fahrzeuge untergebracht als Stellflächen vorhanden sind. In Untermaubach kann durch Umstellen der Fahrzeuge dieser Umstand abgestellt werden. - 64 - Dies ist in Stockheim nicht der Fall. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wurde beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses ermittelt, allerdings wurde ein Unterstellplatz neu errichtet, der aufgrund seiner Ausmaße nicht geeignet ist, ein Fahrzeug unter zu stellen. Da somit faktisch ein Stellplatz fehlt, gibt es keine Möglichkeit, das MTF der Löschgruppe Stockheim im Gerätehaus unter zu bringen. Derzeit muss das Fahrzeug auf dem Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus abgestellt werden. Da dies aber die Einsatzfähigkeit erheblich einschränkt, ist kurzfristig ein geeigneter Garagenstellplatz in der von der Unfallkasse geforderten Größe und Ausstattung zu errichten. In den Feuerwehrgerätehäusern in Obermaubach, Boich und Thum sind keine separaten Umkleideräume zur Lagerung der persönlichen Schutzausrüstung vorhanden. In Obermaubach kann die derzeit untragbare Situation, die auch deutlich von der Unfallkasse NRW bemängelt wird, nur durch einen Anbau von rd. 120 qm entlang der Fahrzeughalle an der Schulhofseite entschärft werden. Andere Erweiterungskonzepte, z.B. die Einbindung von Räumen der Grundschule, wurden geprüft. Diese lassen sich insbesondere aus Unfallverhütungsaspekten aber auch aus Sicht der Einsatzanforderungen (knapp bemessene Hilfsfristen) nicht realisieren. In Boich und Thum sind unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen zur Abstellung der dargestellten Missstände kurzfristig zu planen. Die vorhandenen Parkflächen in Kreuzau, Drove und Boich sind so zu reparieren bzw. her zu richten, dass die Sturz- und Stolpergefahren abgestellt werden. An den Feuerwehrgerätehäusern in Boich, Thum und Winden gibt es nicht genügend Parkplätze für die Einsatzkräfte. Gerade im Hinblick auf die Gefährdung der anrückenden Einsatzkräfte und aus Sicht der Einsatzanforderungen (knapp bemessene Hilfsfristen) sind Verbesserungen dringend erforderlich. In Winden ist die gemeindeeigene Freifläche ggü. der Gerätehausausfahrt als Parkplatz her zu richten. In Thum ist zu prüfen, in wie weit die gemeindeeigene Rasenfläche neben dem Feuerwehrgerätehaus als Parkfläche ausgebaut werden kann. In Boich kann eine Verbesserung der Situation nur herbeigeführt werden, wenn der Schulhof an der Gereonstraße zukünftig vollständig als Parkfläche genutzt werden könnte. Dies würde aber bedeuten, dass diese Fläche nicht mehr als Schulhof genutzt werden kann. Inwieweit alle Fahrzeughallen in den Feuerwehrgerätehäusern mit Absaugeinrichtungen für Dieselemissionen ausgestattet werden müssen, wird unverzüglich durch die Verwaltung geprüft. In den Fällen, in denen mehrere Fahrzeuge in einer Halle stehen, wird aus Gründen der Gesundheitsgefährdung eine entsprechende Aufrüstung als erforderlich angesehen. Da außer die Gerätehäuser in Kreuzau und Stockheim in keinem anderen Standort eine DSL-Telefonverbindung besteht sind entsprechende Nachrüstungen einzuplanen, um einen Abgleich der Einsatzdaten und die Erstellung der Einsatzberichte orts- und zeitnah zu ermöglichen. Die im Einsatzplan geforderte Einsatzzentrale ist vorhanden und entsprechend ausgestattet. - 65 - Zusammengefasst ergeben sich folgende Erfordernisse bis zum Jahr 2017 2012 – 2017 2012 2013 2013 2016 Maßnahmen zur Unfallverhütung gem. Bericht der Unfallkasse NR Erstellung eines Stellplatzes Gerätehaus Stockheim Erweiterung Gerätehaus Obermaubach Herrichtung der Parkflächen in Winden, Drove und Thum Sanierung Gerätehaus Boich einschl. Außenanlagen 11.3 Fahrzeug- und Geräteausstattung Eine Übersicht über die derzeitigen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Kreuzau ist im Kapitel 6.5 auf der Seite 37 abgebildet. Die vorhandenen Lösch-, Mannschaftstransport- und Einsatzleitfahrzeuge decken die in Kapitel 10.4 dargestellten Soll – Erfordernisse im Wesentlichen ab. Aus den vorangegangen Ausführungen wird jedoch erkennbar, das eine Reduzierung dieser Fahrzeuge nicht möglich ist. Aus dem Grunde sind altersbedingte Ersatzbeschaffungen mit Fahrzeugen der gleichen Norm oder Normnachfolger einzuplanen. Die Notwendigkeit, den Einsatzleitdienst mit einem Kommandowagen auszustatten wurde umfassend dargestellt. Es handelt sich um eine unabweisbare Ergänzungsbeschaffung. Derzeit werden in der Feuerwehr Kreuzau ein Rüstwagen 1 für die umfangreiche technische Hilfe und ein Gerätewagen Logistik für die Einsatzstellenversorgung vorgehalten. Der Rüstwagen aus dem Jahr 1988 ist entweder zu ersetzen oder aber umfassend zu reparieren und zu ertüchtigen. Der Gerätewagen Logistik aus dem Jahr 1992 muss ebenfalls ersetzt werden. Bei einer Ersatzbeschaffung beider Fahrzeuge ist jedoch der Einsatz eines Gerätewagens mit Zusatzbeladung deutlich wirtschaftlicher, sind mit diesem doch die Anforderungen sowohl eines RW 1 als auch eines GW – Logistik erfüllt. Der unter Gliederungsnummer 10.4 aufgeführte GWG – 1 des interkommunalen ABC – Zuges steht derzeit nicht zur Verfügung. Da für die örtliche Gefahrenabwehr dieses Fahrzeug unverzichtbar ist, ist für den Fall, dass die beteiligten Kommunen hierüber keine Einigung erzielen, ein eigenes Fahrzeug vorzuhalten. Für die Umstellung auf Digitalfunk sind entsprechende Haushaltsmittel ein zu planen (siehe Kapitel 6.5 Seite 38). Der Vergleich der Soll- und Ist-Struktur ergibt folgende Erfordernisse bis zum Jahr 2017: 2012 – 2017 2012 2012 2012 2012 2012 2013 2014 2014 2014 2015 2017 Jährliche Ersatzbeschaffung von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen. Der jährliche Aufwand beträgt bis zu 60.000,- €. Ersatzbeschaffung GWG – 1 (vorgesehen: interkommunal) Ersatzbeschaffung MTF Winden Ersatzbeschaffung MTF Obermaubach Ersatzbeschaffung GW Rüst oder, sofern noch wirtschaftlich, Reparatur und Überholung RW 1 Neuanschaffung Kdow Einsatzleitdienst Ersatzbeschaffung MTF Boich Ersatzbeschaffung GW Logistik wenn nicht anstatt des RW 1 ein GW – Zusatzbeladung beschafft wird Ersatzbeschaffung Kdow Wehrführer Ersatzbeschaffung MTF Üdingen Ersatzbeschaffung TLF Winden Ersatzbeschaffung LF Boich - 66 - 11.4 Löschwasserversorgung Das zur Brandbekämpfung erforderliche Löschwasser wird in den besiedelten Bereichen des Gemeindegebietes durch die Sammelwasserversorgung sichergestellt. Das heißt, die Entnahme größerer Löschwassermengen erfolgt über die Hydranten der Wasserleitungen des Trinkwasserversorgungsnetzes. Trinkwasserversorger ist in der Hauptsache das Wasserwerk Concordia, in den Ortsteilen Untermaubach, Bilstein und Langenbroich der Wasserleitungszweckverband Perlenbach. Die Wasserentnahme erfolgt über Unterflurhydranten, lediglich am Schulzentrum Kreuzau, auf dem Gelände der Stadtwerke Düren in Obermaubach sowie im Gewerbegebiet in Stockheim und an der Niederauer Straße befinden sich Überflurhydranten. Die Wartung der Hydranten erfolgt durch die Versorgungsunternehmen im Auftrage der Gemeinde, die auch die Kosten hierfür übernimmt und als Pauschale bezahlt. Eine jährliche Kontrolle der Hydranten erfolgt durch die Jugendfeuerwehr, die hierfür von der Gemeinde eine Pauschale erhält. Die Wartungsarbeiten werden allerdings nicht regelmäßig durchgeführt, vielmehr erfolgt eine Reparatur im Schadensfalle. Da dieser allerdings in der Regel erst im Einsatzfall durch die Feuerwehr festgestellt wird, trägt diese Vorgehensweise nicht zu einer optimalen Einsatzdurchführung bei. Vielmehr kommt es zu Verzögerungen, die im Einsatzfall entscheidend sein können. Ein aktueller Hydrantenplan, der für einen effektiven Einsatz unverzichtbar ist, steht der Feuerwehr derzeit nicht zur Verfügung Das Wasserwerk Concordia hat folgenden Übersichtsplan erstellt: - 67 - Hier ist die jeweils zur Verfügung stehende Löschwassermenge innerhalb des Versorgungsgebietes ersichtlich. Im überwiegenden Teil des Versorgungsbereichs stehen die im DVGW - Arbeitsblatt 405 geforderten Löschwassermengen zur Verfügung. In den gelb und rot gekennzeichneten Bereichen ist erforderlich, das Versorgungsunternehmen und Feuerwehr die Löschwassermenge gemeinsame ermitteln und, sofern erforderlich, Vorgehensweisen gemeinsam abstimmen. Dies wird in den nächsten Monaten geschehen. Bis zu einer endgültigen Festlegung wird der Bereitschaftsdienst des Wasserwerks bei - 68 - bestimmten Alarmstichworten zeitgleich mit der Feuerwehr alarmiert und unterstützt die Einsatzleitung in Fragen der Löschwasserversorgung vor Ort. Auf Anfrage teilt der Wasserleitungszweckverband Perlenbach schriftlich mit, dass im Versorgungsbereich grundsätzlich die im DVGW - Arbeitsblatt 405 geforderten Löschwassermengen zur Verfügung stehen. In den Ortslagen Untermaubach und Bilstein müssen jedoch für die Bereitstellung gewisser Wassermengen bestimmte Verbindungen durch eingewiesenes Personal geöffnet werden. Auch in diesen Fällen wird in den nächsten Monaten die Feuerwehr in Kooperation mit dem Wasserleitungszweckverband Perlenbach eine Ermittlung der Löschwassermengen bei geschlossenen und geöffneten Verbindungen vornehmen. Zudem wird auch der Bereitschaftsdienst des Wasserwerks bei bestimmten Alarmstichworten zeitgleich mit der Feuerwehr alarmiert und unterstützt die Einsatzleitung in Fragen der Löschwasserversorgung vor Ort. Derzeit wird geprüft, inwieweit dies auch durch Mitarbeiter des Wasserwerks Concordia nach entsprechender Unterweisung erfolgen kann, da diese in der Regel viel früher an der Einsatzstelle eintreffen werden. - 69 -