Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
4,3 MB
Datum
26.06.2012
Erstellt
19.06.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
für die
GEMEINDE KREUZAU
FORTSCHREIBUNG 2012
1
Brandschutzbedarfsplan
der
Gemeinde Kreuzau
Inhaltsverzeichnis
1.
Zusammenfassung
2.
Einleitung
3.
Darstellung der rechtlichen Grundlagen
4.
Die Gemeinde Kreuzau
4.1
4.2
4.3
4.4
5.
Größe und Einwohnerzahl
Topographie und Infrastruktur
Verkehr
Sonstiges
Risiken und Einsätze in Kreuzau
5.1
Risiken
5.1.1
5.1.1.1
5.1.2
5.1.2.1
5.1.3
5.1.3.1
5.1.4
5.1.4.1
5.1.5
5.1.5.1
5.1.6
5.1.6.1
6.
Wohnbebauung
Fallbeispiele
Gewerbegebiet Stockheim und gewerbliche Betriebe
u.a. in Mischbebauung
Fallbeispiele
Verkehrsflächen
Fallbeispiele
Waldflächen / sonstige Gefährdungen
Fallbeispiele
Spezielle Objekte
Fallbeispiele
Sonstige Risiken
Fallbeispiele
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
6.1
Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr
6.1.1
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
6.1.1.1
Allgemein
6.1.1.2
Pflichtaufgaben, die einer besonderen
Erläuterung bedürfen
6.1.1.3
Aus- und Fortbildung
6.1.2
Zugewiesene Aufgaben
6.1.3
Überörtliche Aufgaben aufgrund von Kreisund Landeskonzepten
2
6.1.4.
6.1.5
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
Zusätzlich übertragene Aufgaben
Freiwillige Aufgaben
Allgemeines, Organisation
Personal
Gerätehäuser, Fahrzeuge
Fahrzeuge
Gerätschaften, Ausstattung
7.
Einsatzstatistik der Feuerwehr Kreuzau
8.
Schutzziele der Gemeinde Kreuzau bei FeuerwehrEinsätzen
8.1
8.2
Begriffsbestimmung
Einsatzmodell des „Kritischen Wohnungsbrandes“
8.2.1
Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
8.2.2
Hilfsfristen
8.3
Einsatzmodell „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“
8.3.1
Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
8.3.2
Hilfsfristen
9.
Schutzzielfestsetzung der Gemeinde Kreuzau
10.
Sollstruktur
10.1
10.2
10.3
10.4
10.5
11.
Iststruktur – Vergleich der Strukturen
11.1
11.2
11.3
11.4
12.
Standorte der Feuerwehr
Feuerwehrgerätehäuser
Personal der Feuerwehr
Fahrzeug- und Geräteausstattung
Löschwasserversorgung
Ausrückebereiche und Schutzzielerfüllung
Feuerwehrgerätehäuser
Fahrzeug- und Geräteausstattung
Löschwasserversorgung
Anlagen
12.1
12.2
Bericht der Unfallkasse NRW über die Betriebsbesichtigung
der Feuerwehrgerätehäuer in der Gemeinde Kreuzau
Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012
Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der
Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln
3
1. Zusammenfassung
Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau stellt die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde
Kreuzau nach § 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen bei
Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz, FSHG),
also die Gefahrenabwehr bei Bränden und Unglücksfällen im Gemeindegebiet Kreuzau, sicher.
Zu diesem Zweck unterhält sie insgesamt 9 eigenständige Löschgruppen, die in 3 Löschzügen
zusammengefasst und in verschiedensten Kombinationen für eigene Ausrückebezirke
zuständig sind.
Die Gemeinde Kreuzau legt mit diesem Brandschutzbedarfsplan Schutzziele für den Einsatz
der Feuerwehr bei Brandschutz und Hilfeleistung fest. Diese Schutzziele legen für ausgewählte
Einsatzszenarien die Hilfsfristen sowie die Personalstärke der Feuerwehr am Einsatzort fest. Mit
der Definition des Schutzziels wird also festgelegt, in welcher Zeit wie viele Feuerwehrkräfte mit
welchen Fahrzeugen an der Einsatzstelle eintreffen müssen. Außerdem enthalten die
Schutzziele Festlegungen zum Erreichungsgrad (Häufigkeit der Einhaltung der Kriterien); d. h.
in wie viel Prozent der Einsatzfälle muss das Schutzziel eingehalten werden.
Für den „kritischen Wohnungsbrand“, der bundesweit als Standard für die Bemessung der
Leistungsfähigkeit von Feuerwehren anerkannt ist, ist im Regierungsbezirk Köln für diese
Schutzziele der Stand der Technik mit der Rundverfügung „Grundlagen zur Bewertung der
Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren – 07.04.1997“
sowie Ergänzungsverfügung vom 03.02.2012 „Grundlagen zur Bewertung der
Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ wie folgt festgelegt:
9 Funktionen in 8 Minuten nach der Alarmierung
spätestens nach weiteren 5 Minuten (also nach insgesamt 13 Minuten)
weitere 9 Funktionen
und 4 Funktionen als Führungskomponente (Zugtrupp)
Somit wird durch diese Rundverfügungen ausdrücklich gefordert, dass 13 Minuten nach der
Alarmierung 22 Funktionen adäquat besetzt werden.
Die gleichen Notwendigkeiten existieren für die Einsätze der technischen Hilfeleistung.
Die Feuerwehr Kreuzau ist in einem Umfang auszustatten, der zur Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben und zur Einhaltung des Schutzziels erforderlich ist. Die Art und Anzahl der
vorgehaltenen Technik ist mit den taktischen Erfordernissen abzustimmen und in einem
fortwährenden Prozess kontinuierlich dem Stand der Technik anzupassen.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und des Schutzziels werden in der Gemeinde Kreuzau
die bestehenden Feuerwehrstandorte als räumlich bedarfsgerecht verteilt festgelegt. Aufgrund
der Schutzzieldefinition ergeben sich keine veränderten Soll-Standorte. Bezüglich der
räumlichen Soll-Situation der Standorte haben die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr
grundsätzlich in allen arbeitssicherheitsrelevanten Punkten der DIN 14092 als
Mindestanforderung der Unfallversicherer für Feuerwehrgerätehäuser zu entsprechen. Ein
geordneter und sicherer Dienstbetrieb gemäß den Regelwerken der Unfallkasse NRW ist zu
gewährleisten. Vor dem Hintergrund immer zahlreicher und attraktiver werdender
konkurrierender Freizeitalternativen ist die ideelle Funktion eines Feuerwehrgerätehauses u.a.
als Anlaufstelle und Identifikationsobjekt einer Freiwilligen Feuerwehr neu zu überdenken und
zu fördern.
Die Gesamt-Soll-Stärke im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau wird auf
insgesamt 285 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige festgesetzt (siehe Kap. 10.3 Seite 53).
4
Änderungen seit der Fortschreibung 2006:
Durch die Umsetzung der Maßnahmen der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes im
Jahr 2006 konnten ein Teil der Defizite sowohl im Bereich der Ausrüstung und Ausstattung als
auch, wenn auch nur im geringen Umfang, im personellen Bereich beseitigt werden.
Die Konzepte für den Atemschutz, die Unwetterlage und das Funkkonzept sind in weiten Teilen
umgesetzt worden. Das interkommunale ABC – Konzept, das eine Kooperation der
Feuerwehren aus Kreuzau, Nörvenich und Vettweiß vorsieht, erfordert noch umfassende
Absprachen.
Der Bereich der Brandschutzerziehung- und -aufklärung wird im Rahmen einer geringfügigen
Beschäftigung durch ein Mitglied der Feuerwehr durchgeführt.
Im Rahmen der Neu- bzw. Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen ist es gelungen, jede
Löschgruppe mit einem wasserführenden Fahrzeug auszustatten und damit den Grundschutz
erheblich zu verbessern.
Für die Löschgruppe Stockheim, Drove und Üdingen wurden die vorhandenen Gerätehäuser
erweitert und modernisiert
Der aktuelle Erreichungsgrad der Hilfsfristen ist in insgesamt 4 Karten im Kap. 11.1 auf den
Seiten 60 - 63 dargestellt.
Der Brandschutzbedarfsplan umschreibt und erläutert umfassend den momentanen Ist –
Zustand der Feuerwehr Kreuzau und zeigt die Defizite in der Ist – Struktur auf.
Zusammenfassung der erforderlichen Maßnahmen nach dem Soll-Ist-Vergleich:
Aus dem Soll-Ist-Vergleich ergeben sich bauliche, technische, personelle und organisatorische
Maßnahmen.
Folgende bauliche Maßnahmen sind einzuplanen:
1. Neubau Stellplatz Feuerwehrgerätehaus Stockheim:
Da derzeit ein Einsatzfahrzeug vor dem Gerätehaus abgestellt werden muss, ist die
Maßnahme unverzüglich um zu setzen.
2. Errichtung der erforderlichen Sozialräume am Feuerwehrgerätehaus Obermaubach.
3. Sanierung und Erweiterung Gerätehaus Boich einschl. der Außenanlagen
4. Einige Gerätehäuser erfüllen die in den Regelwerken DIN 14092 und GUV-I 8554
beschriebenen Anforderungen (siehe Prüfbericht der UK NRW vom 11.01.2012) nicht.
Unter Beachtung des gegebenen Kostendrucks sollte versucht werden, an den Regelwerken
orientierte und bautechnisch mögliche Änderungen schrittweise umzusetzen.
Folgende technische Maßnahmen sind einzuplanen:
1. Jährliche Ersatzbeschaffungen von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen.
Der jährliche Aufwand beträgt bis zu 60.000,- €.
2. Ersatzbeschaffung GWG – 1 (geplant als interkommunale Maßnahme im ABC – Zug 503).
3. Ersatzbeschaffung MTF Winden für das vorhandene MTF Baujahr 1990.
5
4. Ersatzbeschaffung MTF Obermaubach für das vorhandene MTF Baujahr 1995.
5. Ersatzbeschaffung eines Gerätewagen Rüst für den vorhandenen Rüstwagen 1, Baujahr
1988 sofern die Reparatur und Überholung des vorhandenen Rüstwagen 1 nicht mehr
wirtschaftlich ist.
6. Ergänzungsbeschaffung eines Kommandowagens Kdow für den Einsatzleitdienst.
7. Ersatzbeschaffung MTF Boich für das vorhandene MTF Baujahr 1996.
8. Ersatzbeschaffung Gerätewagen Logistik für den vorhandenen Gerätewagen
Baujahr 1992 sofern der unter 5 aufgeführte GW-Rüst nicht beschafft wurde..
9. Ersatzbeschaffung Kommandowagen Kdow Wehrführer für den vorhandenen Kdow Baujahr
2003
10. Ersatzbeschaffung MTF Üdingen für das vorhandene MTF Baujahr 1999.
11. Ersatzbeschaffung für das Tanklöschfahrzeug Winden Baujahr 1988.
12. Ersatzbeschaffung für das Löschfahrzeug Boich Baujahr 1994.
Folgende personelle Maßnahmen sind einzuplanen:
1. Erstellen von Konzepten zur Mitgliederwerbung
2. Verbesserung der Verfügbarkeit von Einsatzkräften in der personalkritischen Zeit durch
geeignete Maßnahmen. Beispiele hierfür sind:
- Bei Stellenbesetzungen eine verstärkte Berücksichtigung von Bewerbern, die als
Feuerwehreinsatzkräfte zur Verfügung stehen und diesen eine Abkömmlichkeit im
Einsatzfall ermöglichen.
- Mit den Arbeitgebern im Gemeindegebiet, die bereits Feuerwehrleute beschäftigen,
Vereinbarungen
über
eine
Abkömmlichkeit
im
Einsatzfall
treffen
3. Einstellung eines Mitarbeiters im Bereich Feuerschutz.
Folgende Aufgaben können u.a. auf den Mitarbeiter übertragen werden:
- Mitwirkung im Einsatzleitdienstes
- Übernahme der Koordination für den Einsatzleitdienst (Schichtplan, Abrechnung)
- Inventarisierung der Gerätschaften sowie Dienst und Schutzkleidung.
- Beschaffung: Ausschreibung, Überprüfung sowie Endkontrolle von
Ausrüstungsgegenständen.
- Vorführung von Fahrzeugen und Gerätschaften bei Werkstattbesuchen und
Überwachungsstellen
- Betreuung der Brandmeldeanlagen (derzeit 15 Anlagen)
- Aufgaben des Datenbeauftragten als Verantwortlicher für die Kommunikationsmittel der
Feuerwehr (derzeit ca. 200 Funkmeldeempfänger und 124 Funkgeräte)
- Mitwirkung bei der Feuerwehrausbildung
regelmäßige Durchführung aller notwendigen Kontrollen und Prüfungen gemäß den
gesetzlichen Vorschriften
jährliche Prüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach VdE
veranlassen.
regelmäßige Überprüfungen der Ausrüstung und Geräte nach den
Prüfgrundsätzen der Berufsgenossenschaft einschließlich Dokumentation
regelmäßige Vorführung aller TÜV – pflichtigen Fahrzeuge und Geräte
Erstellen der erforderlichen Feuerwehreinsatzpläne
Teilnahme an der Brandschau
6
-
Durchführung der geforderten Brandschutzerziehung und –aufklärung.
4. Einrichtung eines Einsatzleitdienstes (ELD) und somit Sicherstellung eines geregelten ELD
zu allen Einsatzzeiten (siehe Ausführungen 10.3 Seite 53/54)
Folgende organisatorische Maßnahmen sind einzuplanen:
1. Erstellen eines digitalen Hydrantenplans durch die Versorgungsträger
2. Ständiges Qualitätsmanagement im Bereich der Alarm- und Ausrückeordnung der
Feuerwehr Kreuzau
3. Ggf. Ernennung eines weiteren stellvertretenden Wehrführers.
2. Einleitung
Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau stellt in Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Gemeinde
die Gefahrenabwehr bei Bränden und Unglücksfällen im Gemeindegebiet Kreuzau im Rahmen
ihrer Möglichkeiten sicher. Damit erfüllt die Gemeinde ihre Pflichtaufgabe gem. § 1 FSHG
(Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung).
Gemäß § 22 Abs. 1 FSHG haben die Gemeinden unter Beteiligung der Feuerwehr sog.
Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen
und fortzuschreiben.
Der Brandschutzbedarfsplan
-
macht Aussagen über die Organisation, die Struktur und Ausstattung der Freiwilligen
Feuerwehr Kreuzau,
-
definiert Schutzziele in Bezug auf die besonderen Belange der Gemeinde Kreuzau,
-
führt unter realistischen Gesichtspunkten einen Vergleich der Soll- und Iststruktur durch,
-
deckt die vorhandenen Mängel im Rahmen der durch das FSHG vorgegebenen
Aufgabenerfüllung auf und zeigt Wege auf, diese Mängel abzustellen bzw. zu begrenzen.
Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan ist im regelmäßigen Zeitpunkt fortzuschreiben und gilt
zunächst bis zum 31.12.2017. Sollten sich erhebliche Änderungen ergeben, erfolgt eine frühere
Überarbeitung. Sollte sich eine der beigefügten Anlagen ändern, wird diese durch die neu
erstellte Anlage ersetzt.
7
3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen
1. Gesetz über Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
2. Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW)
3. Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnung–ZSNeuOG)
4. Bauordnung Nordrhein – Westfalen – Landesbauordnung- (BauO NRW)
5. Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW),
6. Sonderbauverordnungen
6.1. Verkaufsstättenverordnung (VkVO)
6.2. Versammlungsstättenverordnung (VstättVO)
6.3. Krankenhausbauverordnung (KhBauVO)
6.4. Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten
(Beherbergungsstättenverordnung– BeVO –)
6.5. Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von
Sonderbauten durch staatlich anerkannte Sachverständige und durch Sachkundige
– Technische Prüfverordnung – (TPrüfVP)
6.6. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von
Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen
Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV– )
6.7. Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV – )
7. Weitere Erlasse
7.1. Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden
gem. RdErl. d. Innenministeriums – V D 2 – 4.131-5 u.d. Ministeriums für Schule
und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung – 834.36-86/0 Nr. 240/99 –
v. (MBI. NW S: 650)
7.2. Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen, Schulbaurichtlinie –
SchulBauR
7.3. Ergebnisniederschrift der Dienstbesprechung mit den Dezernaten 22 der
Bezirksregierungen, den Bezirksbrandmeistern sowie dem Direktor des Instituts
der Feuerwehr am 14. Dezember 1999 – V D 1 – 031 vom 07.04.2000 (n.V.),
7.4. Rettungsgeräte der Feuerwehr - Erlass des Ministeriums für Städtebau und
Wohnen, Kultur und Sport – II A 5 – 100/17.3 vom 29. August 2000,
7.5. Qualitätskriterien für die Feuerwehr; Brandschutzbedarfsplanung gem. § 22
FSHG – V D 4 – 4.310-4 – Erlass des Innenministeriums vom 09. März 2001,
8
7.6. Hinweise zum vorbeugenden Brandschutz – V D 2 – 4.111-3 – Erlass des
Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.02.2001.
8. Schutzzieldefinition der AGBF
Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997
führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF – NW als anerkannte Regel der
Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen
Verantwortlichkeit führen kann.
Siehe dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze
in Nordrhein-Westfalen und andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen,
Bericht –Teil I u. II. Unabhängige Sachverständigenkommissionen beim
Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen
aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1197.
9. Feuerwehrdienstvorschriften NRW
Verbindliches Regelwerk für Ausbildung und Einsatz der Feuerwehr in NRW
10. Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW)
11. Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei
Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirks Köln vom 03.02.2012
_________________________________________________________________________
Zu 1. FSHG:
§1
Aufgaben der Gemeinden und Kreise
Gemeinden:
Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden
leistungsfähigen Feuerwehr,
Maßnahmen zu Verhütung von Bränden,
Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen
Löschwasserversorgung.
Kreise und kreisfreie Städte:
Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen,
Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen.
Kreise:
Unterhaltung von Einrichtungen soweit überörtlicher Bedarf.
Für Großschadensereignisse zuständige Behörden sowie mitwirkende Einheit:
Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im
Verteidigungsfall (§ 11 Abs. 1 ZSG).
9
§4
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.
§6
Brandschau
RdErl. IM Durchführung der Brandschau Februar 2001.
§7
Brandsicherheitswachen
RdErl. IM Durchführung von Brandsicherheitswachen Februar 2001.
§8
Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe.
§§ 9-14
Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder Freiwillige
Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) vor.
§ 21
Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst
(1) Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für
Feuerschutz und Rettungsdienst. Ausstattung und Bewältigung von
Großschadensereignissen.
§ 22
Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse
(1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen und Gefahrenabwehrplänen für
Großschadensereignisse sowie besonders gefährliche Objekte,
(2) Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsstelle.
(Grundlage für Erstellung und Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes)
§ 23
Ausbildung, Fortbildung und Übungen
§ 24 a
Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
§ 25
Überörtliche Hilfe
zu 6. Sonderbauverordnungen:
Aussagen zur Brandschau und anderen wiederkehrenden Prüfungen sowie zu
Feuersicherheitswachen.
zu 7. Weitere Erlasse:
Aussagen zu Schulalarmproblemen und Brandschutzerziehung.
zu 8. Schutzzieldefinition der AGBF:
Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung in Bezug zur Hilfsfrist, Funktionsstärke
und Erreichungsgrad.
10
4. Die Gemeinde Kreuzau
4.1 Größe und Einwohnerzahl
Die Gemeinde Kreuzau gehört zum Kreis Düren. Bezogen auf die Fläche ist die
Gemeinde die viert kleinste, bezogen auf die Einwohnerzahl die dritt größte
Gemeinde im Kreis Düren.
Die Gemeinde Kreuzau besteht aus den Ortschaften Bergheim, Bilstein, Bogheim, Boich,
Langenbroich, Leversbach, Drove, Kreuzau, Obermaubach, Schlagstein, Stockheim, Thum,
Üdingen, Untermaubach und Winden und umfasst heute ein Gebiet von 41,75km².
Einwohnerentwicklung in der Gemeinde Kreuzau:
31.12.1973
31.12.1988
31.12.1991
31.12.1995
31.12.2001
31.10.2005
31.12.2010
davon:
Bergheim
Bogheim
Drove
Langenbroich
Obermaubach
Stockheim
Üdingen
Winden
10.248 Einwohner
14.892 Einwohner
15.614 Einwohner
16.706 Einwohner
17.934 Einwohner
17.982 Einwohner
17.717 Einwohner
267
228
2235
146
1378
2552
711
2026
Bilstein
Boich
Kreuzau
Leversbach
Schlagstein
Thum
Untermaubach
320
604
4946
549
228
422
1105
Die Einwohnerdichte beträgt ca. 424 Einwohner / km²
Die Übernachtungen lagen im Jahr 2009 in den konzessionspflichtigen
Beherbergungsbetrieben (mind. 9 Betten) bei 4.982.
4.2 Topographie und Infrastruktur
Kreuzau liegt im südlichen Teil des Kreises Düren im Naturpark Nordeifel, 8 km südlich der
Kreisstadt Düren.
Die Gemeinde wird im Westen von der Gemeinde Hürtgenwald, im Norden von der Kreisstadt
Düren, im Osten von der Gemeinde Vettweiß sowie im Süden von der Stadt Nideggen
eingegrenzt.
Die größte Nord-Süd Ausdehnung beträgt ca. 9,7 km, die größte West-Ost Ausdehnung beträgt
ca. 8 km.
Die Höhe beträgt zwischen 142m (niedrigster Punkt) und 360m (höchster Punkt).
11
Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Flächennutzungen:
- bebaute Fläche
- Verkehrsfläche
- landwirtschaftliche Flächen
- Wasserflächen
- Wald- / Grünflächen
Gesamtfläche
650,77 ha
107,41 ha
2104,24 ha
66,00 ha
1246,27 ha
4174,69 ha
4.3 Verkehr
Die Gemeinde Kreuzau hat ein Straßennetz von 105 km, davon
65 km Gemeindestraßen, 22 km Kreisstraßen, 15,5 km Landstraßen und 2,5 km Bundesstraße
(B 56).
Täglich verzeichnet Kreuzau ca. 2.733 Einpendler und 6.625 Auspendler (Stand 2005).
Die Entfernung zu den Ortskernen der Nachbarkommunen beträgt zu:
Düren
Nideggen
8 km
5 km
Die Schienenstrecke der Rurtalbahn führt durch das Gemeindegebiet und wird bis zum
Haltepunkt Untermaubach im ½ Stundentakt in beide Richtungen befahren.
4.4 Sonstiges
Die Rur durchquert das Gemeindegebiet von Süd nach Nord auf einer Länge von 6,5 km. Im
Ortsteil Obermaubach wird diese aufgestaut und bildet den Stausee Obermaubach mit einer
Wasserfläche von ca. 55 ha und einem Fassungsvermögen von 1,7 Mio. Kubikmeter Wasser.
Im Schul- und Sportzentrum Kreuzau sowie der angrenzenden Festhalle halten sich zu
verschiedensten Zeiten meist eine große Anzahl von Personen auf.
12
5. Risiken und Einsätze in Kreuzau
5.1 Risiken
5.1.1 Wohnbebauung
Die besonderen Risiken bei der Wohnbebauung liegen in der Höhe der Gebäude, in der
Gebäudeart und in deren Nutzung.
Überwiegend handelt es sich um Gebäude geringer Höhe, die in offener oder geschlossener
Bauweise errichtet wurden. Im Ortsteil Kreuzau gibt es einige höhere Gebäude; der 2.
Rettungsweg ist hierbei bauseits vorhanden.
In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben
durch Brände möglich. Es ist zu bedenken, dass Personen in Wohngebieten nicht allein durch
das Feuer selbst, sondern im besonderen Maße auch durch die Rauchentwicklung als Folge
des Brandes bedroht sind. Bereits bei Kleinfeuern, die frühzeitig entdeckt und gemeldet werden
und durch Kräfte der Feuerwehr immer noch mit Kleinlöschgeräten bekämpft werden können,
sind schwere Rauchvergiftungen möglich, beispielsweise im Schlaf oder bei unsachgemäßen
Löschversuchen ohne Schutz vor Atemgiften. Zimmer- und Wohnungsbrände stellen
insbesondere zur Nachtzeit eine besondere Gefährdung von Personen in den betroffenen
Wohnungen dar, da einerseits die meisten Wohnungen in der Nacht belegt sind, die Bewohner
andererseits ein Feuer im Schlaf häufig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen muss
möglicherweise die Menschenrettung mit Hilfe von Fluchthauben durch Brandrauch hindurch,
über Leitern der Feuerwehr oder mittels Sprungretter erfolgen. Es ist eine Brandbekämpfung
mit einem oder mehreren Strahlrohren durchzuführen; diese sind entweder über den
Treppenraum oder über Leitern vorzunehmen.
Brände in Kellergeschossen verursachen in der Regel eine starke Rauchentwicklung, die sich
im ganzen Gebäude ausbreitet und somit zur akuten Gefährdung einer Vielzahl von Personen
führen kann. Neben der Gefährdung des Einsatzpersonals in Kellern ist ein besonderes
Augenmerk der Einsatzkräfte auf Gefahrenquellen durch gelagerte Gefahrenstoffe (Lacke,
Lösungsmittel, Spraydosen, Druckgasflaschen usw.) zu richten.
Bei Dachstuhlbränden besteht sehr schnell die Gefahr der Brandausbreitung auf benachbarte
Gebäude und Gebäudeteile. Es ist daher ein massiver Einsatz der Feuerwehr zur Sicherung
umliegender Objekte erforderlich. Gleichzeitig müssen häufig die bedrohten benachbarten
Objekte -zeitweise vordringlich- geräumt werden, um die Gefährdung von Personen völlig
ausschließen zu können. Dies bedeutet wiederum einen hohen Personalbedarf zu einem
früheren Zeitpunkt des Einsatzgeschehens.
Bei Häusern mit Gasversorgung ist trotz umfangreicher Sicherheitsvorkehrungen grundsätzlich
die Möglichkeit der Verpuffung oder Explosion gegeben. Dabei kann es zum Einsturz des
gesamten Gebäudes kommen, unter den Trümmern kann eine Vielzahl von Personen
verschüttet sein. Die Feuerwehr muss innerhalb der gesetzten Hilfsfristen in der Lage sein,
Einsatzkräfte und Einsatzmittel zum Einsatz zu bringen, Maßnahmen zur Menschenrettung
einzuleiten und eine konsequente Sicherung der eigenen Kräfte zu gewährleisten.
13
5.1.1.1 Fallbeispiele:
Hausbrand in Kreuzau (Vollbrand), Hauptstraße
(10.02.06)
Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte das komplette Gebäude, eine Person wurde vermisst.
Es handelte sich um ein Reihenhaus; dadurch bestand eine erhebliche Gefahr des
Übergreifens auf die Nachbargebäude. Die Brandbekämpfung und Personensuche erfolgte im
Innenangriff mit mehreren Atemschutztrupps, gleichzeitig wurde die Drehleiter eingesetzt. Im
Laufe des Einsatzes wurde eine Person tot geborgen.
Fahrzeugbrand, Autohaus Conen, Gewerbegebiet Stockheim
(20.08.07)
In der Nacht des 20.08.07 brannte ein Wohnmobil bei der Fa. Conen fast vollständig aus. Das
Feuer drohte auf weitere Pkws sowie eine Hecke zum Nachbargrundstück überzugreifen. Bei
Eintreffen der Feuerwehr wurde durch mehrere Trupps unter Atemschutz sofort ein
umfangreicher Löschangriff mit Schaum eingeleitet. Im Einsatz waren der 1. und 2. Löschzug
der Feuerwehr Kreuzau.
Garagenbrand, Stockheim, Auf der Heide
(23.03.08)
Am Ostersonntag wurde der 1. Löschzug der Feuerwehr Kreuzau in Stockheim zu einem
ausgedehnten Garagenbrand alarmiert. Bei Eintreffen der LG Stockheim kurz nach der
Alarmierung brannte nicht nur die Garage in voller Ausdehnung sondern auch der im
rückwärtigen Bereich des Hauses an die Garage angebaute Wintergarten sowie die Fassade
des Hauses. Es wurden umgehend zwei Trupps unter Atemschutz zur Brandbekämpfung in der
Garage sowie den Wintergarten des Hauses eingesetzt. Die Drehleiter wurde in Stellung
gebracht um ein Übergreifen auf andere Teile des Gebäudes zu verhindern. Im Anschluss
wurde mittels Wärmebildkamera nach Glutnestern gesucht
Brand des alten Feuerwehrgerätehauses Kreuzau
(23.11.08)
Am 23.11.08 wurde der 1. und 2 Löschzug der Feuerwehr Kreuzau zu einem Brand des alten Feuerwehrgerätehauses in Kreuzau
alarmiert. Bei Eintreffen der Feuerwehr brannte der ehemalige Schlauchturm bereits in voller Ausdehnung. Das Feuer wurde durch
mehrere Trupps unter Atemschutz im Innenangriff sowie über die Drehleiter bekämpft. Nach dem Brand musste der Turm aufgrund
fehlender Stabilität abgerissen werden.
Wohnungsbrand in Kreuzau, Bahnhofstraße
(10.09.09)
Am 10.09.09 wurde Vollalarm für die Feuerwehr Kreuzau ausgelöst. Im 1. Obergeschoss eines
Mehrfamilienhauses in der Bahnhofstraße stand eine Küche in Vollbrand. Die
Brandbekämpfung erfolgte durch Trupps im Innenangriff über den Treppenraum. Im Anschluss
wurden Belüftungsmaßnahmen eingeleitet.
Brand einer Sauna in Obermaubach, Auf dem Fußberg
(30.10.09)
In einem Einfamilienhaus in der Straße Auf dem Fußberg brannte eine Kellersauna. Die
Brandbekämpfung wurde unter Atemschutz im Innenangriff mit einem C-Rohr durchgeführt. Das
Gebäude wurde anschließend mit einem Hochdrucklüfter belüftet. Im Einsatz waren der 2. und
3. Löschzug sowie die Löschgruppe Stockheim zur Unterstützung.
14
Brand eines Schulbusses in Bergheim
(13.01.10)
Am 13.01.2010 wurden der 2. und 3. Löschzug der Feuerwehr Kreuzau zu einem
Fahrzeugbrand nach Bergheim alarmiert. Bei Eintreffen stand ein Schulbus der DKB in
Vollbrand. Fahrgäste kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. Mit mehreren Trupps unter
Atemschutz wurde der Bus unter massivem Einsatz von Löschschaum abgelöscht.
Wohnhausbrand in Obermaubach, Apollinarisstraße
(23.06.10)
Der zweite und dritte Löschzug der Feuerwehr Kreuzau wurden zu einem Hausbrand nach
Obermaubach alarmiert. Am Einsatzort wurde der Brand in der direkt ans Wohnhaus
angrenzenden Garage ausgemacht. Hier stand unter anderem ein PKW in Vollbrand. Es wurde
umgehend ein Löschangriff mit einem C-Rohr eingeleitet. Ein weiteres C-Rohr wurde im
rückwärtigen Bereich der Garage eingesetzt. Zum Ablöschen des PKW wurde ein Schnellangriff
mit Schaum vorgenommen.
Brand eines Schuppens in Obermaubach
(23.11.10)
Am 23.11.10 wurde Vollalarm für die Feuerwehr Kreuzau ausgelöst. Es brannte ein Schuppen
in Obermaubach beim Bauernhof Winter. Bei Eintreffen der Feuerwehr brannte der Schuppen in
voller Ausdehnung. Das Feuer wurde durch mehrere Trupps unter Atemschutz gelöscht.
Wohnungsbrand in Drove, Wehrstraße
(26.11.10)
Anscheinend durch einen technischen Defekt kam es gegen 09:30 Uhr zu einem
Wohnungsbrand. Nach Eintreffen der Feuerwehr und eingeleiteter Erkundung quoll dichter
Rauch aus dem Obergeschoss. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, ob
sich noch Bewohner in der Wohnung befinden. Die Einsatzkräfte verschafften sich gewaltsam
Zutritt und nahmen unter Atemschutz im Innenangriff einen Löschangriff vor. Im Laufe der
Menschenrettung und Brandbekämpfung stellte sich heraus, dass die Bewohner nicht zuhause
waren. Für drei Katzen kam jedoch jede Hilfe zu spät. Im Einsatz waren der 1. Löschzug sowie
die Löschgruppe Boich.
Zimmerbrand in Winden, Im Grubengarten
(20.03.11)
In der Nacht des 20.03.11 wurden der 2. und 3. Löschzug der Feuerwehr Kreuzau zu einem
Zimmerbrand in Winden alarmiert. Beim Eintreffen der Feuerwehr stand ein Zimmer im
Obergeschoss eines Einfamilienhauses im Vollbrand. Die Brandbekämpfung erfolgte im
Innenangriff mit mehreren Atemschutztrupps.
15
5.1.2 Gewerbegebiet Stockheim und gewerbliche Betriebe u.a. in
Mischgebieten
Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch die Ansiedlung einer Vielzahl
unterschiedlichster klein- und mittelständiger Betriebe gekennzeichnet. Die Palette umfasst
Supermärkte, Baumärkte, Speditionsunternehmen, Lagerhallen sowie Handwerksbetriebe aller
Art. Bei Bränden in diesen Gebieten ist daher mit einer Vielzahl von unterschiedlichsten Risiken
zu rechnen, die nicht immer im Voraus bekannt sein können.
1. Brände
Brände in Gewerbegebieten werden am Tage normalerweise frühzeitig entdeckt, da
Personen zugegen sind. Diese große Anzahl von Personen ist allerdings auch erheblich
gefährdet. Nachts und an Wochenenden steht weniger die Personengefährdung im
Vordergrund, vielmehr können unter Umständen Großbrände entstehen, beispielsweise
dann, wenn der Betrieb unbesetzt ist, nicht über eine Brandmeldeanlage verfügt und das
Risiko groß ist, dass sich der Brand über einen längeren Zeitraum unbemerkt entwickeln
kann.
Brände in Lager- und Produktionshallen führen immer wieder zu ausgedehnten
Einsätzen, da durch ihre weitläufige Konstruktion und zum Teil geringe Abstände zu
Nachbarhallen eine rasche Brandausbreitung auf weitere Hallen begünstigt wird.
Bei vielen Einsätzen in Gewerbegebieten muss von der Feuerwehr erkundet werden, ob
Gefahrstoffe vorhanden sind. Dies gilt nicht nur für Betriebe, die bekanntermaßen
chemische Stoffe lagern oder verarbeiten, sondern auch für die meisten anderen
Wirtschaftszweige, da auch dort gefährliche Stoffe und Güter, oftmals in bedeutenden
Mengen, verarbeitet und gelagert werden.
Brände in größeren Objekten müssen oft mit sehr großen Wassermengen gelöscht
werden. Zum einen bedarf es eines hohen Aufwands, Löschwasser heranzuschaffen,
zum anderen wird die Feuerwehr zusätzlich mit dem Problem der Rückhaltung
kontaminierten Löschwassers konfrontiert. Da dies zudem zeitkritisch geschehen muss,
ist es erforderlich, auch für diese Fälle geeignetes Material und Personal bereitzuhalten.
2. Technische Hilfeleistungen
Technische Hilfe durch Einsatzkräfte der Feuerwehr, häufig mit Menschenrettung
verbunden, ist in Gewerbebetrieben vor allem am Tage beim Betrieb der Unternehmen
erforderlich. Die Feuerwehr wird vorrangig zu Unfällen mit Maschinen und bei der
Verladung von Gütern und Waren gerufen. Es handelt sich dabei oftmals um Einsätze, für
die die Feuerwehr zur Menschenrettung in dieser Situation geeignetes „schweres Gerät“ –
dies sind vor allem Rüstwagen mit hydraulischen Rettungsgeräten und Rüstmaterial –
sowie entsprechend geschulte Einsatzkräfte vorhalten muss.
3. Umweltschutzeinsätze
In Betrieben, in denen gefährliche Stoffe und Güter gehandhabt und gelagert werden,
besteht immer die Möglichkeit des unsachgemäßen Umgangs oder des Unfalls. Die
Feuerwehr muss für den Einsatz bei Austritt von Gefahrstoffen aller Art, auch in größeren
Mengen, ausgerüstet und ausgebildet sein.
16
In Mischbebauungen treten naturgemäß alle bisher behandelten Risikoschwerpunkte auf. Es
entstehen dadurch zwar keine neuen Gefahren und Risiken; ein Einsatz der Feuerwehr muss
aber in der Regel mit mehr Personal durchführt werden. Dies gilt in den meisten Fällen, aber
nicht ausschließlich, für den Schutz von Anwohnern bei (ausgedehnten) Bränden in Betrieben
oder Hallen. Auch bei Bränden in Wohngebäuden müssen angrenzende Industrieobjekte durch
die Feuerwehr effektiv geschützt werden können.
Diese Leistungsanforderungen müssen bei der Bemessung der Feuerwehr mit Personal und
Material berücksichtigt werden. In der Gemeinde Kreuzau gibt es eine Vielzahl dieser
Gewerbebetriebe, die die genannten Risikofaktoren darstellen. Die Betriebe werden regelmäßig
im Rahmen des vorgenommenen Brandschutzes überprüft. Hierbei wird die Wehrführung
beteiligt. Sofern dieses als notwendig erachtet wird, erfolgt eine Begehung des jeweiligen
Betriebes durch die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau.
5.1.2.1 Fallbeispiele:
Brand des Kohlebunkers bei der Firma Niederauer Mühle
(08.06.08)
Durch eine Verpuffung im Kohlebunker der Niederauer Mühle wurde Vollalarm für die
Feuerwehr Kreuzau ausgelöst. Die Wucht der Verpuffung war so stark, dass die beiden
massiven Rolltore sowie Teile der Außenfassade aus der Verankerung gerissen wurden und
zum Teil mehrere Meter entfernt auf dem Gelände lagen. Nach der Erkundung wurde
festgestellt, dass an mehreren Stellen innerhalb des Kohlebunkers Brandnester vorhanden
waren, die zum Teil schlecht bis gar nicht erreicht werden konnten. Zur Brandbekämpfung
wurden mehrere Trupps unter Atemschutz eingesetzt. Aufgrund der Witterung und des
personalintensiven Einsatzes wurden ebenfalls Einheiten der Feuerwehr Vettweiß und
Nörvenich alarmiert. Durch einen massiven Einsatz von Schaummittel wurde der Kohlebunker
letztlich geflutet und das Feuer gelöscht.
Maschinenbrand in der Fertigung bei der Firma Kappa
(02.04.09)
Innerhalb der Fertigungshalle der Firma Kappa Rheinwelle war im Antriebsbereich einer Papier
verarbeitenden Fertigungsmaschine ein Feuer entstanden. Durch Firmenmitarbeiter wurde der
Brand mittels Feuerlöschern eingedämmt. Das Feuer wurde schließlich durch Trupps unter
Atemschutz im Innenangriff gelöscht. Inzwischen hatte sich eine gefährliche Rauchentwicklung
innerhalb der Halle bereits ausgebreitet, so dass neben der Räumung anschließend auch die
Entlüftung erforderlich wurde. Aufgrund des Brandobjektes wurde für die Feuerwehr Kreuzau
Vollalarm ausgelöst.
Scheunenbrand in Kreuzau, Hauptstraße
(14.03.09)
Am Nachmittag wurde der 1. und 2. Löschzug zu einem Brand einer Scheune im Ortskern von
Kreuzau gerufen. Zusätzlich wurde der Rettungsdienst sowie die Drehleiter und der
Atemschutzcontainer des Kreises angefordert. Die Löscharbeiten gestalteten sich schwierig, da
das Gebäude schlecht zugängig war und an zwei Seiten an ein Wohngebäude angrenzt. Der
Brand war durch den Einsatz mehrerer Atemschutztrupps rasch unter Kontrolle. Die
Nachlöscharbeiten und Brandwache zog sich bis in den frühen Abend.
17
Maschinenbrand in der Fertigung bei der Firma Kappa
(24.04.09)
Gemeldet war ein Maschinenbrand in einem papierverarbeitenden Betrieb in Kreuzau. Es
brannte eine Hydraulikleitung an einer Maschine im Rollenlager. Der Brand konnte schnell unter
Kontrolle gebracht und gelöscht werden. Eine Kontrolle mit der Wärmebildkamera brachte kein
Ergebnis. Gegen 01.30 Uhr war der Einsatz beendet. Aufgrund des Brandobjektes wurde für die
Feuerwehr Kreuzau Vollalarm ausgelöst.
Brand einer Zwischendecke bei der Firma Metsä Tissue
(23.08.09)
Am Abend kam es zu einem Brand an einer Papiermaschine, das Feuer griff auf die Isolierung
des Hallendaches über. Die Maschine und das Hallendach wurden mittels Wärmebildkamera
kontrolliert und es wurden mehrere Glutnester in der Zwischendecke festgestellt. Zu diesem
Zeitpunkt war bereits klar, dass die Löschmaßnahmen nur durch die Öffnung der Dachhaut
erfolgen konnten. Durch den Einsatzleiter wurde auf das Stichwort BD3 erhöht. Mittels einer
Multicut-Säge wurde die Dachhaut geöffnet und die Glutnester abgelöscht. Die Glutnester der
Isolierung wurden unter Zusatz von Schaummitteln gelöscht. Da sich im Kesselhaus an einigen
Stellen Kohlenstaub entzündet hatte, mussten dieser ebenfalls gelöscht werden. Insgesamt
waren circa 80 Feuerwehrfrauen und Männer der kompletten Feuerwehr Kreuzau im Einsatz
.
Brand im Kohlebunker der Metsa Tissue
(18.06.10)
In der Nacht des 18.06.10 wurden der 2. und 3. Löschzug der Feuerwehr Kreuzau zu einem
Brandmeldealarm bei der Firma Metsa Tissue alarmiert. Bei Eintreffen stellte sich heraus, dass
es im Kohlebunker der Firma brannte. Unter Einsatz von Schaummittel wurde das Feuer unter
Atemschutz abgelöscht.
Brand in der Filteranlage der Firma Hoesch
(07.07.10)
Am Morgen des 07.07.10 brannte es in einer Filteranlage der Firma Hoesch. Aufgrund des
Brandobjektes wurde Vollalarm für die Feuerwehr Kreuzau ausgelöst. Das Feuer wurde mittels
Wärmebildkamera lokalisiert und unter Atemschutz abgelöscht.
Brand im Kohlebunker der Firma Metsä-Tissue
(04.08.10)
Am 4.8.2010 wurde die gesamte Feuerwehr Kreuzau zu einem Brand nach Untermaubach zur
Firma Metsä-Tissue alarmiert. Hier war im Bereich des Kohlebunkers ein Feuer in der Fassade
des Kesselhauses festgestellt worden. Die Dämmung hinter der Blechfassade war in Brand
geraten. Als Erstmaßnahmen wurde die Kühlung der Außenfassade sowie ein Innenangriff zur
Lokalisierung der Brandstelle eingeleitet. Der Brand war aufgrund der Metallfassade schwer zu
erreichen. Um den gewünschten Löscherfolg zu erzielen, wurde die gesamte Fassade
demontiert, die brennenden Dämmplatten entfernt und abgelöscht. Unterstützt wurden die
Einsatzkräfte der FF Kreuzau durch die Feuerwehr Nideggen, das THW, das DRK und das FTZ.
Ebenfalls war der Eigentümer sowie einige Privatfirmen ins Einsatzgeschehen eingebunden.
Der Einsatz wurde am 5.8. gegen 21.15 Uhr beendet.
5.1.3 Verkehrsflächen
Das Straßennetz in der Gemeinde Kreuzau wurde bereits dargestellt.
Besondere Gefahren ergeben sich hier aus der hohen Verkehrsdichte, dem Pendlerverkehr in
den Morgen- und späten Nachmittagsstunden, Schülersonderverkehr sowie der hohen Anzahl
von LKW Transporten zu den einzelnen Gewerbebetrieben im Gemeindegebiet. Der Transport
von gefährlichen Stoffen und Gütern erfolgt fast täglich durch das Gemeindegebiet mitten durch
die Wohnbebauung. Bei Schadensereignissen, bei denen diese Stoffe frei werden, können
18
Menschen, Tiere sowie die Umwelt und Sachwerte gefährdet werden. Bei Verkehrsunfällen ist
oft mit eingeklemmten Personen zu rechnen. Besonders erwähnt werden muss die ungünstige
Zuwegung zur Hochkoppelmühle, die zum Teil über die sehr steile und enge Zuwegung des
Weißenberges erfolgen muss.
Die Rurtalbahn, deren Trasse durch die Gemeinde Kreuzau führt, stellt ebenfalls ein
Sicherheitsrisiko dar. Denkbar sind u.a. Unfälle an Bahnhöfen, Unfälle an Bahnübergängen
sowie eigene Unfälle. Für Schadensfälle mit der Rurtalbahn sind erhebliche Vorkehrungen im
Bereich der Materialvorhaltung aber auch der Personalausbildung und Schulung notwendig.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bezüglich der Schienenstrecke der Rurtalbahn
regelmäßíg Schulungen an den Triebwagen durchzuführen sind.
5.1.3.1 Fallbeispiele:
Gefahrstoffunfall B 56 Höhe Stockheim
(10.09.09)
Am 10.09.09 verlor ein Lkw aufgrund mangelhafter Ladungssicherung einen Teil seiner Ladung.
Hierbei handelte es sich um Farbe aus einem mehrere Hundertliter fassendem Gefäß die auf
einer Länge von mehreren hundert Metern auf der Fahrbahn verteilt wurde und in den Kanal
lief. Die Farbe wurde zunächst aufgefangen um ein weiteres Eindringen in den Kanal zu
verhindern. Im Anschluss wurde die Fahrbahn durch eine Spezialfirma gereinigt. Im Einsatz
waren der 1. Löschzug und die Löschgruppe Kreuzau.
Verkehrsunfall B 56 Stockheim
(17.09.09)
Auf der B 56 Höhe Ampelkreuzung Obi kam es am 17.09.09 zu einem Verkehrsunfall in Folge
dessen ein Pkw im Straßengraben geschleudert wurde und 2 Personen im Pkw eingeschlossen
wurden und sich selbst nicht mehr befreien konnten. Fahrer und Beifahrer wurden mit
hydraulischem Rettungsgerät aus dem Fahrzeug befreit und dem Rettungsdienst übergeben.
Verkehrsunfall B 56 Stockheim
(05.04.10)
Am 05.04.10 wurde der 1. Löschzug und die Löschgruppe Kreuzau zu einem Verkehrsunfall
alarmiert. Auf der L 327 Höhe Stockheim kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw
und einem Motorrad. Der Motorradfahrer wurde durch die Wucht des Aufpralls in den
Straßengraben geschleudert. Die Feuerwehr unterstützte den Rettungsdienst bei der Rettung
aus dem Straßengraben. Der Motorradfahrer wurde mit schwersten Verletzungen mit einem
Hubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.
Person im Wasser, Stausee Obermaubach
(12.07.10)
Am 12.07.10 kenterte aufgrund einer starken Windböe ein Angler mit seinem Boot. Durch die
starken Windböen wurde der Angler mit seinem Boot Richtung Staumauer gedrückt und konnte
sich aus dieser Lage nicht mehr selber befreien. Mit Hilfe der örtlichen DLRG Gruppe wurde der
Skipper gerettet und dem Rettungsdienst übergeben.
Ölalarm nach Verkehrsunfall auf der L 327 Ortseinfahrt Stockheim
(29.11.10)
Zu einem Glatteis-Unfall auf der L 327 Höhe Ortseinfahrt Stockheim wurde am 29.11.10 der 1.
Löschzug der Feuerwehr Kreuzau alarmiert. Ein Lkw hatte sich gedreht und seinen mehrere
Hundertliter fassenden Kraftstofftank beschädigt. Mehrere hundert Liter Kraftstoff liefen aus
dem undichten Tank aus. Durch die Feuerwehr wurde der auslaufende Kraftstoff aufgefangen
und umgepumpt. Aufgrund der Witterung (Glatteis und starker Schneefall) war bereits auf der
19
Anfahrt erhöhte Vorsicht geboten wodurch es auch aufgrund des Verkehrschaos zu langen
Anfahrtszeiten gekommen ist. Hierdurch war die ersteintreffende Einheit einige Zeit auf sich
allein gestellt.
Verkehrsunfall L 250 Höhe Thum
(13.01.11)
Bei einem Verkehrsunfall auf der L 250 zwischen Thum und Berg wurde ein Pkw in den Graben
geschleudert und eine Person eingeklemmt. Mittels Rettungsgerät wurde die Person befreit und
dem Rettungsdienst übergeben. Weiterhin leuchtete die Feuerwehr die Unfallstelle für die
Bergung des betroffenen Fahrzeuges aus.
PKW – Zusammenstoß auf der B56 Höhe Stockheim
(19.03.11)
Aus ungeklärter Ursache kollidierten auf der B56 Höhe Ortseinfahrt Stockheim 2 PKW`s. Ein
Fahrzeug wurde in ein angrenzendes Feld geschleudert. Bei Eintreffen des Rettungsdienstes
begann ein Pkw im Motorraum zu brennen. Das Feuerwehr wurde mittels durch den
Rettungsdienst mittels Feuerlöscher eingedämmt. Bei Eintreffen der Feuerwehr wurde das
Feuer unter Atemschutz mit dem Schnellangriff abgelöscht. Die Fahrerin eines beteiligten Pkw
wurde aus dem Pkw befreit. Insgesamt wurden 3 Personen verletzt, 2 davon leicht.
5.1.4 Waldflächen
Wie bereits aufgeführt, gibt es in der Gemeinde Kreuzau ausgedehnte Waldflächen, die auch in
Trockenzeiten von zahlreichen Erholungssuchenden sowie vielen Freizeitsportlern aufgesucht
werden. Für diese Waldflächen besteht vordringlich im Frühjahr und in den trockenen Sommern
eine erhöhte Waldbrandgefahr. Erschwerend kommt hinzu, dass die Waldgebiete in der
Gemeinde Kreuzau in vielen Bereichen bis unmittelbar an die Wohngebiete heranreichen.
Ferner ist in den meisten Waldgebieten mit einer schwierigen Löschwasserversorgung zu
rechnen, so dass sich derartige Einsätze als sehr material- und personalintensiv herausstellen,
wenn in der Anfangsphase keine schnelle und gezielte Brandbekämpfung eingeleitet werden
kann.
5.1.4.1 Fallbeispiele
Waldbrand im Waldgebiet Mausauel
In diesem Waldgebiet kommt es immer wieder zu Waldbränden. Brandursache sind häufig nicht
ordnungsgemäß abgelöschte Feuerstellen der Waldarbeiter. Das notwendige Löschwasser
wurde bisher in den mitgeführten Tanks zur Einsatzstelle gebracht. Die Bekämpfung der
Waldbrände stellt eine große körperliche Anstrengung dar; Personal und Ersatzpersonal ist in
ausreichender Zahl vorzuhalten.
Brände im Naturschutzgebiet „Drover Heide“
Das ca. 680 ha große Naturschutzgebiet „Drover Heide“ ist seit Sommer 2005 für Besucher
geöffnet.
Das Biotopmosaik reicht von vielartigen Heidegesellschaften und Zwergbinsenfluren bis hin zu
insekten- und amphibienreichen Kleingewässern. Die Brandgefahr ist durch die
Besucheröffnung gestiegen.
Bei einem Brand in diesem Gebiet ist mit folgenden Schwierigkeiten zu rechnen:
- mit Ausnahme einiger freigegebener Wege ist ein Befahren nur mit Allradfahrzeugen
möglich,
20
- Löschwasser ist nicht vorhanden und muss herangeschafft werden,
- es muss von einer Belastung mit Kampfmitteln ausgegangen werden,
- bei einem Einsatz gilt es besonders, den ökologischen Besonderheiten dieses
Gebietes Rechnung zu tragen.
Obwohl die „Drover Heide“ zu 90 % auf dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Vettweiß liegt, muss
auch die Feuerwehr Kreuzau in die Einsätze zwingend mit eingebunden werden. Die Orte
Thum, Drove und Stockheim flankieren das Naturschutzgebiet und decken den auf dem Gebiet
der Gemeinde Kreuzau liegenden Teil des Naturschutzgebietes ab. Darüber hinaus erreichen
sie allerdings aufgrund ihrer geographischen Lage auch bei Einsätzen auf dem Gebiet der
Gemeinde Vettweiß die Einsatzstelle oftmals als Erstes. Wegen der ökologischen Bedeutung
dieses Gebietes sind im Einsatzfall Zuständigkeitsprüfungen zurückzustellen, vielmehr ist mit
der Feuerwehr Vettweiß für das gesamte Gebiet ein gemeinsamer Einsatzplan aufzustellen.
5.1.5 Spezielle Objekte
Bestimmte Objekte stellen in der Gemeinde Kreuzau besondere Risiken dar. Hierzu zählen
insbesondere das Schulzentrum und mehrere Grundschulen, ein mehrere Altenheime, der
Betrieb der Rurtalwerkstätten mit rd. 70 behinderten Beschäftigten sowie das Turn- und
Sportzentrum mit dem Freizeitbad.
Bei diesen Objekten ist im Schadensfall immer mit einer großen Anzahl betroffener Personen
zu rechnen. Hierfür sind entsprechende Einsatzpläne vorzuhalten und ständig zu aktualisieren.
Um Gefahren durch diese Objekte entgegenwirken zu können, ist der koordinierte Einsatz der
gesamten Feuerwehr der Gemeinde unbedingt erforderlich.
5.1.5.1 Fallbeispiele:
Brand in der Grundschule Kreuzau
(27.04.10)
Bei Dachdeckerarbeiten kam es am Vormittag des 27.04.10 am Anbau der OGS in Kreuzau zu
einem Brand. Seitens der Feuerwehr wurde ein C-Rohr unter Atemschutz vorgenommen. Die
Dachhaut wurde mittels Wärmebildkamera auf Glutnester kontrolliert. Personen wurden nicht
verletzt. Im Einsatz war die komplette Feuerwehr Kreuzau.
Brand im Schulzentrum Kreuzau
(07.07.10)
Ein Brand in einem Chemiesaal des Schulzentrums Kreuzau konnte durch den Einsatz von
Kräften der Feuerwehr Kreuzau unter Atemschutz gelöscht werden. Eine Brandausbreitung und
die Gefährdung der Schulkinder konnte durch den schnellen und effektiven Einsatz verhindert
werden. Durch die Rauchentwicklung musste das Gebäude im Anschluss belüftet werden.
Aufgrund der Uhrzeit und des Brandobjektes wurde Vollalarm für die Feuerwehr Kreuzau
ausgelöst sowie mehrere Fahrzeuge des Rettungsdienstes alarmiert.
Gasausströmung Hauptstraße Kreuzau
(13.10.10)
Am Morgen des 13.10.10 ist es im Rahmen von Straßenbauarbeiten im Bereich Hauptstraße –
Mühlengasse in Kreuzau zu einer massiven Gasausströmung gekommen. Bei Baggerarbeiten
wurde eine Gasleitung beschädigt. Die Gasleitung wurde im Verlauf des Einsatzes
abgeschiebert. Es wurde ein 3-fache Brandschutz eingerichtet und mehrere Trupps und
Atemschutz eingesetzt. Die Wohnhäuser im direkten Umfeld der Einsatzstelle wurden durch
Kräfte der Feuerwehr Kreuzau evakuiert. Messungen mittels Explosionswarngeräten zeigten in
21
tiefer liegenden Bereichen (Kellern, Kanalisation) entsprechende Messwerte an. Es wurden
umfangreiche Be- und Entlüftungsmaßnahmen eingeleitet.
Verdacht Chlorgasaustritt in Hochbehälter der Stadtwerke Düren, Bilstein
(25.04.11)
Am Morgen des 25.04.11 wurde unter dem Stichwort ABC III Vollalarm für die Feuerwehr
Kreuzau ausgelöst. In einem Hochbehälter der Stadtwerke Düren wurde ein vermutlicher
Chlorgasaustritt gemeldet. Neben Kräften der Feuerwehr Kreuzau wurden 2 ABC Züge des
Kreises Düren sowie die Messeinheiten Stockheim und Oberzier sowie mehrere
Sonderfahrzeuge des FTZ alarmiert. Während des Einsatzes konnte jedoch Entwarnung
gegeben werden und kein Chlorgasaustritt festgestellt werden. Bei einem realen Austritt hätten
umfangreiche Absperr – und Auffangmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Zudem hätten
umfangreiche Gefahrstoffmessungen durchgeführt werden müssen. Die Kräfte der Feuerwehr
hätten hierbei nur unter besonderer Schutzausrüstung (Chemikalienschutzanzüge) arbeiten
können.
5.1.6 Sonstige Risiken
Zu den sonstigen Einsätzen zählen die Tierrettungen, Sturmeinsätze sowie
Hochwassereinsätze. Auch für diese zum Teil häufig anfallenden Gefährdungen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung muss die Feuerwehr Personal und geeignetes Gerät vorhalten.
Der Rurverlauf sowie der Stausee Obermaubach, der als Trinkwasserreservoir dient, stellen
ebenfalls ein gewisses Gefährdungspotential dar. Bei einer Verschmutzung der Gewässer ist
ein schneller Eingriff der Feuerwehr Grundlage für die Begrenzung der Verschmutzung. Die
Nutzung der Wasserflächen durch Freizeitsportler erfordert immer wieder den Einsatz der
Feuerwehr. Je schneller die Feuerwehr in solchen Fällen eingreifen kann, je größer ist die
Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatz erfolgreich verläuft. Problematisch ist hier jedoch, dass
entsprechende Geräte (z.B. Rettungsboote, Rettungswesten, usw.) nicht vorgehalten werden.
5.1.6.1 Fallbeispiele:
Unwetterlagen gesamten Gemeindegebiet
In den vergangen Jahren ist es im Gemeindegebiet Kreuzau vermehrt zu Unwetterlagen
gekommen. Hierbei handelt es sich sowohl um Starkregen als auch um Sturmschäden. Als
Beispiele dienen hier die Unwetter am 25. April 2005 im Bereich Drove, Boich Üdingen und
Kreuzau sowie am 26. Juli 2008 im Bereich Thum. Hier wurden dutzende Keller und Straßen
überflutet. Die Feuerwehr Kreuzau war mit allen Löschgruppen und mit Unterstützung von
Einheiten aus Nideggen und Düren stundenlang im Dauereinsatz. Im Januar 2007 – Kyrill –
wurde die Feuerwehr Kreuzau zu mehr als vierzig Einsätzen gerufen. Inzwischen wird hierfür
im Gerätehaus Stockheim im Einsatzfall eine Unwetterzentrale eingerichtet. Die im
Gemeindegebiet auflaufenden Einsätze werden von hier aus eigenständig disponiert und die
Einheiten alarmiert. Dies hat sich bei den jüngeren Unwettern im Juni 2011 bewährt.
22
6. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau
6.1 Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr
Bei den von der Feuerwehr Kreuzau wahrgenommenen Aufgaben handelt es sich um
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (gemäß FSHG)
zugewiesene Aufgaben (gemäß FSHG und RettG NRW)
überörtliche Aufgaben aufgrund von Kreis- und Landeskonzepten
zusätzlich übertragene Aufgaben (Serviceaufgaben) und
freiwillige Aufgaben
6.1.1 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
6.1.1.1 Allgemein
Bekämpfung von Schadenfeuer
Hilfeleistungen bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen.
- Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen,
daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die
vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.
Stellung von Brandsicherheitswachen
- Bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch
eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht
in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu
stellen.
Brandschutzaufklärung der Bevölkerung
- über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten
von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe
Brandschutzerziehung
- in Kindergärten und Schulen im Auftrag der Gemeinde
Mitwirkung bei der Erstellung und der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse
sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte
Aus- und Fortbildung, Übungen
Durchführung
der
Grundausbildung
für
die
Freiwillige
Durchführung regelmäßiger Übungsabende der Freiwilligen
Erprobung der Leistungsfähigkeit durch größere Übungen
23
Feuerwehr
Feuerwehr
Erstellen, ständige Aktualisierung und Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung
Wartung, Prüfung und Pflege der persönlichen Ausrüstungsgegenstände
Wartung, Prüfung und Pflege
feuerwehrtechnischen Beladung
der
Feuerwehrfahrzeuge
einschließlich
der
Reinigung der Feuerwehrgerätehäuser
Repräsentation und Darstellung der Feuerwehr sowie Mitgliederwerbung und
Mitgliederbetreuung
Einsatzleitung bei Großschadensereignissen
Beteiligung bei der Brandschau (hauptamtliche Kräfte der Feuerwehren).
Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brandoder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer
Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.
Insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen
Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen
außerhalb der Dienstzeiten des Bauhofes bzw. des Straßenbaulastträgers, zur direkten
Gefahrenabwehr
6.1.1.2 Pflichtaufgaben, die einer besonderen Erläuterung bedürfen
Aufschaltung und Betreuung von Brandmeldeanlagen (BMA)
Es werden immer mehr Brandmeldeanlagen zur Brandfrüherkennung durch die
Bauaufsicht gefordert und auf die Kreisleitstelle aufgeschaltet.
So waren in der Gemeinde Kreuzau zum Beispiel 1990 3 Brandmeldeanlagen
aufgeschaltet, heute sind es 14 Anlagen. Drei weitere (große Anlagen) sind z.Zt. im
Bau und werden Ende 2011 bzw. Anfang 2012 aufgeschaltet.
Durch die Bauaufsicht wird die Installation einer Brandmeldeanlage angeordnet.
Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile
werden durch die Bauaufsicht nicht erlassen, sind aber für den reibungslosen Verlauf
eines Feuerwehreinsatzes unerlässlich. Aus diesem Grunde muss die örtliche
Feuerwehr für ihren Einsatzbereich Regelungen treffen, damit trotz der Vielzahl der in
ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen
eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen möglich
ist. Es sind u.a. Festlegungen zu treffen im Bereich Feuerwehrzugang, Schließanlage
und Brandmelder. Letztendlich ist jede Brandmeldeanlage vor Inbetriebnahme von
der Feuerwehr abzunehmen.
Diese Aufgaben können im geforderten Rahmen auf Dauer nicht ausnahmslos durch
ehrenamtliches Personal geleistet werden.
Darüber hinaus ist in der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr festzulegen,
welche Feuerwehreinheiten im Auslösefall zu alarmieren sind. In der Regel ist dies
mindestens ein Löschzug. Trotz regelmäßiger Wartungen durch die Betreiber kommt
es immer wieder zu Fehlauslösungen der BMA. Bei der Vielzahl der zwischenzeitlich
24
in der Gemeinde Kreuzau vorhandenen Brandmeldeanlagen führt dies zu einer nicht
unbedeutenden Belastung für die Einsatzkräfte.
Prüfung und Wartung von Fahrzeugen und Geräten
Der optimale Zustand der Fahrzeuge und Geräte sowie deren fehlerlose
Funktionsfähigkeit muss durch die Feuerwehr gewährleistet werden. Neben
allgemeinen Pflege- und Wartungsarbeiten sind eine Vielzahl von gesetzlich
vorgegeben Prüfungen durchzuführen. Hierbei sind zum einen Prüffristen zu
beachten, zum anderen gibt es genaue Festlegungen zum Prüfungsumfang. So
müssen viele Gerätschaften jährlich bzw. nach jedem Einsatz geprüft werden. Eine
Missachtung dieser Bestimmungen würde im Schadensfall straf- und
haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Prüfungen dürfen nur von
speziell ausgebildetem Personal vorgenommen werden. So beträgt der
Ausbildungsaufwand für einen Geräteprüfer 40 Stunden, regelmäßige Fortbildungen
sind zwingend vorgeschrieben. Die Durchführung der geforderten Wartungs- und
Prüfungsarbeiten kann im derzeit geforderten Rahmen auf Dauer nicht ausnahmslos
ehrenamtlich geleistet werden.
Erstellen von Einsatzplänen
Um eine effektive Abwicklung von Feuerwehreinsätzen zu gewährleisten, sind im
Vorfeld durch die Feuerwehr zur Einsatzplanung und –vorbereitung entsprechende
Pläne zu erstellen und fortzuschreiben. Hierzu gehören u.a. Alarm- und
Ausrückeordnungen und sonstige Einsatzpläne.
Diese beziehen sich
- auf das jeweilige Objekt (z.B. Schulen, Gewerbebetriebe, Versammlungsstätten)
oder
- ein spezielles Szenarium (z.B. Waldbrand, Ölunfall, ABC – Alarm), oder
- auf die zu alarmierenden Einsatzkräfte, Anfahrtswege, Einsatzgrundsätze etc.
Bezogen auf das vorhandene Gefährdungspotential innerhalb der Gemeinde Kreuzau
hat dies einen großen zeitlichen Aufwand zur Folge, welcher eine erhebliche
Belastung für das ehrenamtliche Personal bedeutet.
Brandschutzerziehung und –aufklärung:
Das FSHG verpflichtet die Gemeinde zur Brandschutzerziehung und -aufklärung. Die
Tatsache, dass in Deutschland jährlich zirka 600 Menschen bei Bränden sterben und
6.000 bis 10.000 Brandopfer zum Teil schwerste Brandverletzungen erleiden, die mit
dauerhaften Beeinträchtigungen der körperlichen Gesundheit einhergehen, zeigt auf,
dass diese Verpflichtung ernst genommen werden muss. Die Einbindung der
Feuerwehr in diese Aufgabe ist unumgänglich, da nur diese die hierfür erforderliche
Sachkenntnis besitzt. Die unumgängliche Einbindung der Feuerwehr führt zu
weiterem, nicht unerheblichem Zeitaufwand für das eingesetzte ehrenamtliche
Personal. Dieser Aufwand besteht zum einen darin, dass die Ausbilder umfassend
geschult werden müssen, zum anderen darin, dass der Einsatz vorwiegend über Tag
in der personalkritischen Zeit erfolgt. Aus den genannten Gründen ist es nur einer
begrenzten Anzahl von Feuerwehrmitgliedern möglich, diese Aufgabe zu
übernehmen. Ehrenamtliches Personal der Feuerwehr kann diese Aufgabe nur dann
übernehmen, wenn eine entsprechende Sachausstattung (z.B. Unterrichtsmaterial)
zur Verfügung steht und der zeitliche Aufwand eine Entschädigung erfährt.
25
6.1.1.3 Aus- und Fortbildung
Bereich Aus- und Fortbildung
z. B.
- Koordinierung/Durchführung interner/externer Ausbildung
- Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften,
Arbeitskreisen usw.
- Grundausbildung, Truppmann
Gesamtkonzept der Basisausbildung (Laufbahn- und Fachausbildung)
1.1
Ausbildung zum
1.2
Truppmann
1.3
auf Gemeindeebene
1. Modul Tm1
54 Stunden
2. Modul Tm1
16 Stunden
Erste-Hilfe
3. Modul Tm2
76 Stunden
4. Modul Tm2
4 Stunden
Erste-Hilfe
1.4
2
Ausbildung an
Feuerwehrfahrzeugen und -geräten
des Standortes
3
Ausbildung im Sprechfunk
auf Kreisebene
Ausbildung zum
Atemschutzgeräteträger
auf Kreisebene
4
5
Weiterbildung in der Funktion
„Truppmann“
z.B. Absturzsicherung [ ABC-Einsätze
(Gefahrstoffeinsatz, Strahlenschutzeinsatz)]
Ausbildung für Sonderfunktionen
(z.B. Maschinist für Löschfahrzeuge)
nach Bedarf
6.1
Ausbildung zum
6.2
Truppführer
6.3
auf Kreisebene
Abschluss im 2. Jahr
der Ausbildung
(nach Bedarf)
16 Stunden
40 Stunden
Abschluss nach der Tm
Ausbildung
Anm.: kann auf zwischen
Tm1 und Tm2
Ausbildung durchgeführt
werden (Empfehlung)
(nach Bedarf)
80 Stunden
40 Stunden
1. Modul Tf
30 Stunden
2. Modul Tf
30 Stunden
3. Modul Tf
10 Stunden
Ausbildung in
Brandübungsanlagen
weitere Fach- und Laufbahnausbildung
26
Abschluss im 1. Jahr
der Ausbildung
Abschluss im 4.Jahr
der Ausbildung
(Empfehlung)
Die Ausbildung zum Truppmann (Grundausbildung) wird auf Gemeindeebene durch
Führungskräfte zusätzlich zu der Arbeit in der Löschgruppe/Löschzug durchgeführt.
Zur Lehrgangsplanung kann davon ausgegangen werden, dass jedes Jahr ein Modul
„Truppmann 1“ und ein Modul „Truppmann 2“ absolviert werden muss.
Zu der Mehrarbeit der Führungskräfte im Rahmen der Grundausbildung entstehen
Ausbildungskosten, die im Haushalt zu veranschlagen sind.
6.1.2 Zugewiesene Aufgaben
Der Feuerwehr Kreuzau sind keine Aufgaben nach § 17 FSHG bzw. §§ 6,7,8,9,13 RettG
NRW zugewiesen.
6.1.3 Überörtliche Aufgaben aufgrund von
Kreis- und Landeskonzepten
Im Rahmen der überörtlichen Hilfe auf Ebene des Kreises und des Landes sind Einheiten
(Mannschaft und Gerät) der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau in den nachfolgend
aufgeführten Konzepten eingebunden:
Konzept zur geplanten überörtlichen Hilfe größeren Umfangs zur nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr im Regierungsbezirk Köln.
Abteilung Bezirk Köln / Bereitschaft 2
Dieses Konzept wird seit 2004 mit den Kreisen und Kreisfreien Städten für die geplante
überörtliche Hilfe größeren Umfangs der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im
Regierungsbezirk Köln entwickelt. Das Konzept beschreibt die interkommunale und
organisationsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren, privaten
Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk und legt die dazu erforderlichen
Strukturen fest. Die neu entwickelte taktische Einheit trägt den Namen “Abteilung Bezirk
Köln”
Diese setzt sich aus insgesamt 5 Bereitschaften zusammen.
Die Bereitschaft 2 bilden Einsatzkräfte aus den Kreisen Euskirchen und Düren.
Vorgeplante überörtliche Hilfe Kreis Düren
Auf Kreisebene sind abhängig von den Gefahrenlagen Wasserversorgung,
Pendelverkehr und technische Hilfeleistung Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr
Kreuzau eingebunden.
Konzept ABC – Abwehr
Um Gefahren durch ABC – Einsätze wirkungsvoll und ökonomisch bekämpfen zu
können, wurde innerhalb des Kreises Düren zwischen den Wehrleitern ein
Gefahrgutkonzept abgestimmt. Danach werden geschultes Einsatzpersonal und
vorhandenes Material zusammengefasst. Eine interkommunale ABC – Einheit besteht
aus einer taktischen Einheit in Zugstärke. Das Aufgabenspektrum der Gefahrenabwehr
ergibt sich aus der Mindestausstattung, die sich an einem Gerätewagen –Gefahrgut 1
orientiert. Des Weiteren gehören der ABC-Einheit ein Führungsfahrzeug, ein
Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung und ein Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung an.
27
Im Rahmen des Gefahrgutkonzeptes bildet die Freiwilligen Feuerwehren Kreuzau
zusammen mit den Feuerwehren aus Nörvenich und Vettweiß den ABC – Zug 503, der
bei entsprechenden Gefahrenlagen interkommunal alarmiert wird.
Messkonzepte Kreis Düren und NRW
Die Gefahrenabwehr aufgrund einer Freisetzung von ABC-Gefahrstoffen ist eine
originäre Aufgabe der Gemeinden im Sinne § 1 Abs. 1 FSHG, die sich hierzu ihrer
örtlichen Feuerwehren bedienen. Damit die kreisangehörigen Kommunen diese
Aufgaben wirkungsvoll und ökonomisch bekämpfen können, hat der Kreis Düren die
erforderliche Ausstattung auf Grundlage des § 1 Abs. 5 FSHG zentral beschafft.
Der Kreis Düren verfügt über zwei Gerätewagen-Messtechnik (GW-Mess),
und einen ABC – Erkundungskraftwagen (ABC-ErkKW-Bund).
Personell besetzt und in den Einsatz gebracht werden die beiden GerätewagenMesstechnik von der Feuerwehr Niederzier und der Feuerwehr Kreuzau. Der ABCErkundungskraftwagen wird ebenfalls von der Feuerwehr Kreuzau besetzt und in den
Einsatz gebracht.
Aufgrund der geographischen Ausdehnung des Kreises Düren wird das Kreisgebiet in
zwei flächenmäßige Einsatzbereiche („Nord und Süd“) unterteilt. Grenzlinie zwischen
dem sog. Nord- und Südkreis ist die Bundes-Autobahn (BAB) A4, die mittig im
Kreisgebiet gelegen von Westen in Richtung Osten verläuft. Die Einheit Niederzier deckt
den nördlichen und die Einheit Kreuzau den südlichen Teil des Kreisgebietes ab. Hiermit
wird eine schnellstmögliche Einleitung von Erstmaßnahmen im Messeinsatz
gewährleistet.
Ebenfalls eingebunden ist die Messeinheit der Feuerwehr Kreuzau im
ABC – Schutz – Konzept Messzug NRW, in dem das Land für bestimmte
Einsatzszenarien Leistungsanforderungen an die Gefahrenabwehr in den Kreisen
beschrieben hat, um dort sowohl den Grundschutz bei derartigen Schadensereignissen
sicherstellen zu können, als auch überörtliche Hilfe in benachbarten Kreisen bzw.
kreisfreien Städten leisten zu können.
Einsatzplan zur Bearbeitung von Sonder- und Unwetterlagen im Kreis Düren
In diesem Einsatzplan sind die Organisations- und Ablaufvarianten für die Bearbeitung
von Sonder- und Unwetterlagen im Kreis Düren beschrieben, in denen die regionalen
Gegebenheiten in Bezug auf die Einrichtung von Führungs- und Meldestellen
(Einsatzzentralen) der Feuerwehren und die Besetzung sog, Überlaufplätze in der
Leitstelle des Kreises Düren durch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige berücksichtigt
wurden.
Konzept lokale Einsatzzentralen Kreis Düren in den Feuerwachen
Da die Einrichtung einer Einsatzzentrale in jeder kreisangehörigen Kommune als ein
wichtiger Baustein für eine reibungslose Einsatzabwicklung bestimmter Einsätze
angesehen wird, wurde in jeder Kommune im Kreis Düren eine solche Einsatzzentrale
eingerichtet, die durch Personal der Feuerwehr Kreuzau im Einsatzfall besetzt wird.
Die Einsatzzentrale der Feuerwehr Kreuzau wurde im Feuerwehrgerätehaus in
Stockheim eingerichtet und technisch ausgestattet.
Sie wird beispielsweise bei folgenden Einsatzszenarien in Betrieb genommen:
Flächendeckende Schadenereignisse wie plötzliche und/oder lang anhaltende
Stark-Niederschläge und Stürme / Orkane.
Für größere Einsatzleitungen, bei absehbar längerer
Einsatzdauer wie z.B. bei einer Influenza-Pandemie oder Tierseuche.
28
Bei weiträumigen Schadenslagen wie u. U. bei Schadstoffausbreitungen
oder Evakuierungsmaßnahmen.
Sofern die Einrichtung einer örtlichen Einsatzleitung bzw. einer Einsatzabschnittsleitung
erforderlich wird, ist diese ebenfalls in den Räumlichkeiten der Einsatzzentrale
untergebracht. Nach Lage erfolgt eine Personalerweiterung zu einem Stab für
außergewöhnliche Ereignisse.
Mitwirkung im gemeindlichen Stab für außergewöhnliche Ereignisse
Ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben
von den kreisangehörigen Kommunen einzurichten, um möglicherweise eintretenden
Schadensereignissen unterhalb der Großschadenslage sicher und schnell begegnen zu
können. Der SAE ist ein verkleinertes Abbild der gemeindlichen Verwaltung, welches
ämterübergreifend unter der Leitung des Bürgermeisters oder eines Vertreters im Amt
Krisenfälle ggf. unter Hinzuziehung von externen Experten abarbeitet. Die Feuerwehr
Kreuzau ist in einem solchen Stab, der in der Gemeinde Kreuzau allerdings noch
einzurichten ist, mit Fachpersonal einzubinden.
6.1.4 Zusätzlich übertragene Aufgaben
Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben obliegt die Aufgabenzuweisung der
Organisationshoheit der Gemeinde. Der Feuerwehr Kreuzau wurden als Teil der Kommune
zusätzliche Aufgaben übertragen (Serviceaufgaben):
Dienstleistungen für andere gemeindliche Stellen in Notsituationen und Ausnahmefällen
z.B. Hilfeleistung mit Material und Personal
Amtshilfe für die Polizei, z.B.
- Ausleuchten von Einsatzstellen
- Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
- Leichenbergung
- Türöffnungen
6.1.5 Freiwillige Aufgaben
Weitere freiwillige Aufgaben
z. B.
-
-
Durchführung von Eigenleistungen im Rahmen der
Möglichkeiten
bei
Bauund
Instandhaltungsarbeiten
an
Feuerwehrgerätehäusern und -fahrzeugen
Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung
ohne Polizei)
Unterstützung von Sportveranstaltungen (Rad-,
Reitsport,
Leichtathletik,
Hindernisdienst,
Verkehrsmaßnahmen)
Bei Großveranstaltungen (Gemeinde-/Stadtfeste)
Musikfeste
Kirmesumzüge, Teilnahme als Verein
29
-
Feuerwehrverbandsveranstaltungen
(Umzüge,
Übungen)
Leistungsnachweis
Martinszugbegleitung
Verteilung von Informationen an Haushalte
(fehlende
Informationsmöglichkeiten
bei
besonderen Gefahrenlagen –Hochwasser-)
Sicherheitsdienste bei Feuerwerken
Teilnahme
an
Kirchenfesten
einschl.
Ordnungsdienste
Beteiligung
bei
Karnevalsumzügen
und
Schützenfesten
Kranzniederlegungen (Transport des Kranzes)
6.2 Allgemeines, Organisation
Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau ist Teil des Dezernates II der Verwaltung der Gemeinde
Kreuzau, Dezernent ist Herr Schmühl. Die Freiwillige Feuerwehr ist angegliedert an die
Abteilung 2.3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Abteilungsleiterin ist Frau Lennartz.
Leiter der Freiwilligen Feuerwehr ist Herr Gemeindebrandinspektor Eismar. Er wurde mit Datum
19.04.2012 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs
Jahren, also bis 30.04.2018, zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau ernannt.
Stellvertretender Leiter der Feuerwehr Kreuzau ist Herr Brandinspektor Guido Klüser. Da die
laufbahnrechtlichen Voraussetzungen derzeit noch nicht vorliegen, erfolgte mit Datum
19.04.2012 eine kommissarische Bestellung. Sobald die erforderlichen Lehrgänge am Institut
der Feuerwehr in Münster absolviert wurden, erfolgt die Übernahme in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Die Funktion des 2. Stellvertreter, die das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz optional vorsieht, ist
derzeit nicht besetzt.
Die auf den beiden nachfolgenden Seiten dargestellten Übersichten zeigen das Organigramm
und die derzeitige Aufgabenverteilung.
30
Gemeindefeuerwehr Kreuzau
Wehrführer
Gemeindejugendfeuerwehrwart
Jugendfeuerwehr in 4 Gruppen
58
Mitglieder
stellvertr. Wehrführer
Alters- und Ehrenabteilung
69
Mitglieder
196 Aktive
Löschzug 1
Löschzug 2
Löschzug 3
3 Löschgruppen
3 Löschgruppen
3 Löschgruppen
LG
Stockheim
LG
Drove
LG
Thum
LG
Boich
LG
Kreuzau
LG
Üdingen
LG
Obermaubach
LG
Untermaubach
LG
Winden
29
Aktive
30
Aktive
18
Aktive
18
Aktive
29
Aktive
12
Aktive
21
Aktive
20
Aktive
19
Aktive
31
Leiter der
Feuerwehr
Sicherheitsbeauftragte
Medienbeauftragter
Stellv. Leiter der Feuerwehr
Beauftragte
-Beauftragter für Einsatz/Orga
-Beauftragter Betreuung BMA
-Ausbildungsbeauftragter
-Beauftragter für Technik
-Beauftragter für
Fahrzeugtechnik
-Atemschutzbeauftragter
-Datenbeauftragte
Personal und
Organisation
Einsatzkoordination
Aus- und
Fortbildung
Löschzug
Angelegenheiten
Angelegeh
Organisation
Einsatzführungsdienst
Organisation
Landesausbildung
Fahrzeug- und
Gerätetechnik
Einsatzplanung und
Einsatzvorbereitung
Organisation
Kreisausbildung
Atem-/ABCSchutztechnik
Alarm- und
Ausrückeordnung
Organisation
Gemeindeausbildung
Zentrales Lager
(Gerätschaften)
Organisation
Fortbildungen
Kleiderkammer
Finanzbewirtschaftung
Personalverwaltung
Jugendfeuerwehr
Technik
Nachrichtentechnik
32
6.3 Personal
Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau ist strukturell und personell eine Freiwillige Feuerwehr.
Alle Feuerwehrangehörigen sind ehrenamtlich für die Kommune tätig. Hauptamtliches
Personal, wie z.B. Gerätewarte im Angestelltenverhältnis wird zur Zeit noch nicht beschäftigt.
Das Personal der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau ist in drei Organisationseinheiten
gegliedert:
Einsatzabteilung (gegliedert in Löschzüge und -gruppen)
Ehrenabteilung
Jugendfeuerwehr
Die Einsatzabteilung wird aus den weiblichen und männlichen Feuerwehrangehörigen
zwischen dem 18. und 60. Lebensjahr gebildet und umfasst derzeit 187 Mitglieder.
Diese Abteilung ist, basierend auf einer fundierten feuerwehrtechnischen Aus- und
Fortbildung ihrer Mitglieder, mit der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr als Kernaufgabe einer
kommunalen Feuerwehr beauftragt.
Altersstruktur der Einsatzabteilung:
Durchschnittsalter 2006
2011
Dienstgrade:
Feuerwehrmann
Oberfeuerwehrmann
Unterbrandmeister
Brandmeister
Oberbrandmeister
Hauptbrandmeister
Tf
F III
F IV
2006
2011
40,5
Jahre
27,8
Jahre
35,9
Jahre
45,0
Jahre
27,5
Jahre
34,0
Jahre
41,3
Jahre
28,8
Jahre
29,1
Jahre
37,2
Jahre
32,1
Jahre
36,2
Jahre
29,9
Jahre
31,9
Jahre
35,2
Jahre
37,8
Jahre
32,4
Jahre
28,8
Jahre
Löschgruppe:
24,0
Jahre
39,5
Jahre
33,0
Jahre
34,5
Jahre
41,0
Jahre
41,5
Jahre
22,9
Jahre
23,5
Jahre
36,7
Jahre
35,2
Jahre
32,9
Jahre
47,0
Jahre
Ausbildung:
Grundausbildung
Durchschnittsalter
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
35,4
Jahre
36,3
Jahre
40,5
Jahre
41,5
Jahre
31,3
Jahre
35,6
Jahre
39,7
Jahre
46,4
Jahre
Untermaubach
Winden
33
Fachausbildungen in der Feuerwehr - Ist-Betrachtung der Löschgruppen
Löschgruppe:
AGT
davon derzeit
tauglich
Ma
Sprf
ABC1
ABC2
TH-W
TH-Öl
TH 1
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
9
21
24
16
24
9
10
12
9
134
5
16
17
10
16
5
7
8
8
92
8
13
14
7
22
10
6
9
6
95
11
21
23
17
26
16
11
14
12
151
4
10
9
4
17
3
0
5
1
53
0
1
2
0
7
0
0
0
0
10
1
3
7
4
10
3
4
4
1
37
2
2
7
2
6
0
0
4
2
25
1
0
2
1
5
1
0
2
0
12
Summe:
AGT =
Ma
=
Sprf =
TH-W =
Atemschutzgeräteträger
Maschinist
Sprechfunker
TH-Wald
Laufbahnausbildung
Löschgruppe
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Gesamt:
Ist
Soll
Differenz
Grundausbildung
Tf
F III
F IV
18
30
25
20
28
17
13
18
18
187
27
36
45
18
51
27
27
36
18
285
-9
-6
-20
+2
-17
-10
-14
-27
0
-101
6
5
7
9
3
6
5
8
3
52
3
9
8
7
8
6
5
6
5
57
4
6
6
1
9
2
2
2
1
33
1
3
4
1
4
0
0
0
0
13
Führerscheinausbildung
Vorhandene
Führerscheine
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Üdingen
Untermaubach
Winden
Klasse 3 / b
18
29
25
20
28
15
13
16
15
davon zus.
Klasse 2 / c
9
16
20
8
17
8
10
6
4
In der Regel werden ehrenamtliche Feuerwehrangehörige mit Erreichen des 60.
Lebensjahres bzw. beim Vorliegen gesundheitlicher Bedenken oder sonstiger wichtiger
Gründe aus dem aktiven Dienst der Einsatzabteilung in die Ehrenabteilung überstellt.
Neben der Weitergabe von Know-How sowie der Vermittlung eines umfangreichen
Erfahrungsschatzes zwischen den Generationen dient die Ehrenabteilung einer Freiwilligen
Feuerwehr
auch
der
Erfüllung
von
repräsentativen
Aufgaben
sowie
der
34
Kameradschaftspflege. Derzeit sind 69 Männer und Frauen Mitglied der Ehrenabteilung der
Feuerwehr Kreuzau.
Gemäß FSHG § 9 Abs. 3 sind die Gemeinden angehalten, innerhalb der Feuerwehr eine
Jugendfeuerwehr einzurichten. Die Jugendfeuerwehr ist als Nachwuchsorganisation der
Feuerwehr unverzichtbar.
Heute rekrutiert sich die überwiegende Zahl der aktiven Feuerwehrangehörigen aus
ehemaligen Mitgliedern der Jugendfeuerwehr.
Die Jugendfeuerwehr Kreuzau dient neben der Gestaltung einer sinnvollen Freizeit für 10bis 18-jährige Jugendliche beiderlei Geschlechts, insbesondere der zielorientierten
spielerischen Heranführung an den aktiven Einsatzdienst einer Freiwilligen Feuerwehr.
Neben allgemeinen Aktivitäten einer öffentlichen Jugendarbeit werden innerhalb der
Jugendfeuerwehr vor allen Dingen sportliche Fitness, technisches Interesse und
feuerwehrtechnisches Grundwissen sowie praktische Grundfähigkeiten vermittelt.
Die aufgeführten Aktivitäten erfordern sowohl von den Betreuern als auch von den Mädchen
und Jungen der Jugendfeuerwehr Mobilität. Diese kann nur gewährleistet werden, wenn ein
Fahrzeug zur Verfügung steht, das nicht im Einsatzdienst eingebunden ist und darüber
hinaus altersgerechte Sicherheitsstandards bietet. Für diese Zwecke steht derzeit ein
Fahrzeug mit 8 Sitzplätzen zur Verfügung, welches zu 100 % durch Sponsorengelder
finanziert wurde.
Die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Kreuzau gliedert sich mit Stand 31.10.2011
wie folgt auf:
Löschgruppen:
LG Drove und Thum
1 ausgebildeter Jugendwart und
5 Betreuer
Mitglieder:
16
Jugendgruppe 2
LG Boich, Kreuzau und Üdingen
2 ausgebildete Jugendwarte und
2 Betreuer
19
Jugendgruppe 3
LG Obermaubach, Untermaubach, Winden
1 ausgebildeter Jugendwart und
7 Betreuer
16
Jugendgruppe 4
LG Stockheim
1 ausgebildeter Jugendwart und
1 Betreuer
Jugendgruppe 1
7
Ohne Jugendfeuerwehr ist der Bestand der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau erheblich
gefährdet. Deshalb muss es ein besonderes Interesse aller Beteiligten sein, die Jugendarbeit
weiter zu fördern und nach Möglichkeit auszubauen.
Hierfür sind allerdings erhebliche Personalaufwendungen zu erbringen. So wurden im Jahr
2010 bereits 5010 Stunden durch die Betreuer erbracht, und zwar zusätzlich zum „normalen“
Feuerwehrdienst. Die personellen Möglichkeiten der in der Jugendarbeit tätigen aktiven
Feuerwehrangehörigen sind ausgeschöpft, zum Teil sind sie bereits überschritten.
Für die Jugendfeuerwehr stehen jährliche Finanzmittel zur Verfügung.
35
6.4 Gerätehäuser
Gerätehäuser:
Jede der 9 Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau ist in einem eigenen
Feuerwehrgerätehaus untergebracht, welches sich zumeist im Zentrum der jeweiligen
Ortschaft befindet.
Die Unfallkasse Nordrhein – Westfalen als zuständige Berufsgenossenschaft hat in den
Feuerwehrgerätehäusern der Gemeinde Kreuzau am 30.11.2011 eine Betriebsbesichtigung
durchgeführt. Der Besichtigungsbericht ist dem Brandschutzbedarfsplan als Anlage
beigefügt.
Auf nachfolgend zusammengefasste bauliche Mängel, die gegen die geltenden
Unfallverhütungsvorschriften verstoßen, weist der Bericht der Unfallkasse hin und fordert
deren Abstellung:
- In den Gerätehäusern in Stockheim und Untermaubach sind mehr Fahrzeuge
untergebracht, als Stellplätze vorhanden sind.
- In den Gerätehäusern in Boich, Drove und Kreuzau bestehen auf den Parkflächen
aufgrund des Untergrunds bzw. der Unebenheiten Sturz- und Stolpergefahren
- In Boich, Thum und winden gibt es für die Feuerwehrangehörigen keine bzw. nicht
ausreichende Parkplätze am Feuerwehrgerätehaus
- In Thum, Boich und Obermaubach sind keine separaten Umkleideräume zur
Lagerung der persönlichen Schutzausrüstung vorhanden.
- Keine der Fahrzeughallen der Feuerwehrgerätehäuser der Feuerwehr Kreuzau ist
mit einer Absaugeinrichtung für Dieselmotoremissionen ausgestattet.
Ein von allen Feuerwehren im Kreisgebiet in enger Abstimmung mit dem Kreis Düren wurde
ein Einsatzplan erarbeitet, in dem die Organisations- und Ablaufvarianten für die Bearbeitung
von Sonder- und Unwetterlagen in den Kommunen des Kreises Düren beschrieben sind. In
diesen Fällen ist in jeder Kommune die Inbetriebnahme einer lokalen Einsatzzentrale
vorgesehen. Über diese Einsatzzentrale erfolgt sowohl die gesamte Kommunikation mit der
Leitstelle als auch die Führung der einzelnen Einsatzabschnitte in den Ortsteilen einschl. der
Aufgabenzuweisung und Dokumentation.
In der Gemeinde Kreuzau wurde das Gerätehaus in Stockheim entsprechend ausgestattet,
das Feuerwehrgerätehaus Kreuzau ist so ausgestattet, dass es als Redundanz genutzt
werden.
36
6.5 Fahrzeuge
Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau nutzt derzeit 24 Fahrzeuge, 1 Jugendfeuerwehrfahrzeug
sowie 4 Anhänger.
Die v.g. 24 Fahrzeuge teilen sich wie folgt auf:
Standort
Art des Fahrzeuges
Erstzulassung
Füherscheinklasse
Boich
MTF
15.04.1996
3/B
Boich
LF 8/6
13.12.1994
2/C
Drove
ELW 1
11.12.2001
3/B
Drove
LF 16/12
02.12.1998
2/C
Kreuzau
ELW 1
18.04.2007
3/B
Kreuzau
LF 20/16
29.09.2006
2/C
Kreuzau
RW 1
02.12.1988
3 / C1
Kreuzau
GW-Logistik
21.07.1992
3/B
Obermaubach
MTF
21.12.1995
3/B
Obermaubach
TSF-W
23.12.2004
2/C
Stockheim
MTF
20.03.2007
3/B
Stockheim
LF 16/12
23.02.2001
2/C
Thum
MTF
15.09.2000
3/B
Thum
LF 10/6
09.05.2011
2/C
Üdingen
MTF
19.11.1999
3/B
Üdingen
TLF 20/30
01.07.2009
2/C
Untermaubach
ELW 1
07.07.2008
3/B
Untermaubach
LF 8/6
13.06.1996
3 / C1
Untermaubach
KEF
03.05.1990
3/B
Winden
LF 16
14.04.1983
2/C
Winden
MTF
12.12.1991
3/B
Wehrführer
Kommandowagen
07.04.2003
3/B
Rathaus
KEF
03.05.1990
3/B
Der Kreis Düren hat für überörtliche Einsätze im Bereich der ABC-Detektion der Feuerwehr
Kreuzau 2 Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Diese Fahrzeuge stehen weiterhin im Eigentum
des Kreises (GW-Mess) und des Bundes (ABC-ErkKw), diese tragen auch die mit dem
Betrieb der Fahrzeuge verbunden Kosten:
Stockheim
GW-Messtechnik
2012
2 / C1
Stockheim
ABC-ErkKw
11.09.2002
3 / C1
37
6.5 Gerätschaften, Ausstattung
Feuerwehrtechnisches Gerät:
Den sich ständig ändernden Anforderungen an die Feuerwehr ist das entsprechende
feuerwehrtechnische Gerät regelmäßig anzupassen.
Funkmeldeempfänger:
Die
Alarmierung
der
Funkmeldeempfänger.
Feuerwehrangehörigen
erfolgt
ausschließlich
über
Alle aktiven Feuerwehrmitglieder sind aus diesem Grund mit entsprechenden Empfängern
ausgestattet. Aufgrund der Empfindlichkeit dieser technischen Geräte müssen jedoch jährlich
Neukäufe eingeplant werden. Erfahrungswerte zeigen, dass jährlich ca. 15 % der
vorhandenen Meldeempfänger ausgetauscht werden müssen.
Digitalfunk:
Der Sprechfunk soll bundeseinheitlich in digitale Technik umgerüstet werden. Derzeit verfügt
die Feuerwehr Kreuzau über 28 Geräte im 4 – m Band und 97 Geräte im 2 – m Band. Diese
Anzahl wird als ausreichend aber auch erforderlich angesehen. Da in absehbarer Zeit in
NRW eine Umstellung vom bisherigen Funksystem auf Digitalfunk erfolgen wird, ist ein
Ersatz für die vorhandenen Geräte einzuplanen. Nach derzeitigem Stand sind die Kosten für
eine komplette Umstellung auf der Basis der derzeit vorhandenen Geräte mit etwa
181.000,- € anzusetzen.
Festlegungen über Art und Umfang der neuen Technik sowie des Zeitrahmens werden
derzeit in einer Arbeitsgruppe auf Kreisebene, in der neben der Feuerwehr die
Verwaltungen, die Polizei und die Hilfsorganisationen mitwirken, getroffen. Aus dem Grunde
sollte ein zweckgebundenes Budget vorgeplant werden.
Persönliche Ausrüstung:
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des FSHG sowie Unfallschutzbestimmungen
müssen die Kleidung und Ausrüstung der Feuerwehren den notwendigen
Sicherheitsanforderungen entsprechen und sollen ein einheitliches Erscheinungsbild bieten.
1996 wurde durch den Landesinnenminister per Erlass festgelegt, dass nur noch
Feuerwehrschutzkleidung nach den Herstellungs- und Prüfungsbeschreibungen (HUPF) zu
beschaffen ist.
Die Ausstattung mit Feuerschutzkleidung ist derzeit als gut anzusehen, ein Großteil der
Feuerwehrangehörigen ist bereits mit Feuerschutzkleidung nach HUPF ausgestattet.
38
7. Einsatzstatistik der Feuerwehr Kreuzau
Nachfolgend geben mehreren Grafiken eine Übersicht darüber, wie viele Einsätze die
Freiwillige Feuerwehr Kreuzau im Zeitraum 2007 - 2010 absolviert hat, um welche Einsatze
es sich gehandelt hat und wie sich diese auf die einzelnen Ortsteile verteilt haben.
Brandeinsätze:
Dargestellt ist die Aufteilung der tatsächlichen Anzahl der Einsätze des Zeitraums 2007 2010 aufgeteilt nach den Einsatzarten Kleinbrand A, Kleinbrand B, Mittelbrand, Großbrand
und Brandmeldealarme.
Brandeinsätze
Zeitraum: 2007 - 2010
BMA; 35
Kleinbrand A; 43
Großbrand; 6
Mittelbrand; 17
Kleinbrand B; 45
39
Technische Hilfeleistungen:
Die Darstellung umfasst die Anzahl aller technischer Hilfeleistungen im Zeitraum 2007 –
2010 aufgeteilt nach den Einsatzarten: Menschen in Notlage, Tiere in Notlage,
Betriebsunfälle, Einsturz von Baulichkeiten, Verkehrsunfälle/Verkehrsstörungen, ABCEinsätze, sonstige technische Hilfen und Unwettereinsätze
Technische Hilfeleistungen
Zeitraum: 2007 - 2010
Unwettereinsätze;
35
Menschen in
Notlage; 38
sonstige TH; 48
Tiere in Notlage; 89
ABC- Einsätze ; 7
Verkehrsunfälle/
Verkehrsstörungen;
65
Betriebsunfälle; 1
Einsturz v.
Baulichkeiten; 1
40
Einsatzort:
In nachfolgender Übersicht sind alle Einsätze der Feuerwehr Kreuzau (sowohl Brandeinsätze
als auch technische Hilfeleistungen) im Zeitraum 2007 – 2010 nach ihrer Verteilung auf die
einzelnen Ortsteile dargestellt.
Alle Einsätze nach Einsatzort
Zeitraum: 2007 - 2010
Winden; 26
Bergheim/
Langebroich; 7
Bilstein; 2
Bogheim; 4
Untermaubach; 43
Boich; 12
Drove; 37
Üdingen; 11
Thum; 18
Kreuzau; 106
Stockheim; 81
Schlagstein; 6
Obermaubach; 27
41
Leversbach ; 14
8. Schutzziele der Gemeinde Kreuzau bei Feuerwehreinsätzen
Im Zuge der Aufstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen hat jede
Gemeinde Schutzziele zu definieren, welche die politisch gewollte Qualität der von der
Feuerwehr zu erbringenden Leistungen festlegen, Die Definition und Festlegung der
Schutzziele obliegt somit dem Rat der Gemeinde Kreuzau.
Die Qualität der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr ist ein Synonym für das Schutzniveau der
feuerwehrtechnischen Gefahrenabwehr in einer Gemeinde. Das Schutzziel definiert den
zentralen Planungsmaßstab für die Aufstellung der Soll-Struktur der Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau innerhalb des Brandschutzbedarfsplans.
8.1 Begriffsbestimmung
Schutzziele sollen nicht für besonders seltene und herausfordernde Ereignisse festgelegt
werden, sondern für alltägliche Einsatzsituationen, die mit einer bestimmten statistischen
Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Die in den Schutzzielen angenommenen Szenarien und
die festgelegten Reaktionen der Feuerwehr darauf müssen zudem den allgemeinen Regeln
der Technik entsprechen. Die Aufgabenbeschreibung zur Abarbeitung des angenommenen
Szenarios erfolgt in einem vorher festgeschriebenen Ablauf. Werden die Ziele durch die
Feuerwehr erreicht, ist davon auszugehen, dass weniger komplexe Einsatzlagen ebenfalls
bewältigt werden können. Größere Szenarien hingegen bedürfen des Einsatzes eines
größeren, eventuell auch spezialisierten Aufgebots von Einsatzkräften, Fahrzeugen und
Material. Bei Objekten mit besonderen Gefährdungen muss zudem im Rahmen der Alarmund Ausrückeordnung mit einem objektbezogenen Kräfteansatz auf das Risiko reagiert
werden. Da die Einsatzplanung durch unbeeinflussbare Sonderfälle wie z.B. ungünstige
Witterungsbedingungen, Ausfall von Einsatzmittel, ungewöhnlich geringe Personalstärke,
Ausfall der Alarmierungssysteme usw. negativ beeinträchtigt werden kann, ist ein
Erreichungsgrad von 100 % nicht möglich.
Das Schutzziel in der Gefahrenabwehr beschreibt, wie bestimmte Gefahrensituationen
begegnet werden soll. Dabei ist für eine bestimmte Gefahrensituation festzulegen:
in welcher Zeit die Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen
sollen (Hilfsfrist)
wie viel Mannschaft und Gerät benötigt werden (Mindestfunktionsstärke)
in wie viel Prozent der Fälle dieses Schutzziel erreicht werden soll
(Zielerreichungsgrad)
Bei der Schutzzielfestlegung sind grundsätzlich die Ziele des Brandschutzwesens zu
berücksichtigen. Nach ihrer Priorität sind dies:
1. Menschen retten
2. Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen
3. Die Ausbreitung des Schadens verhindern
Die zeitkritische Aufgabe ist dabei die Rettung von Menschen. Bei der Bemessung der
Mindestfunktionsstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in
jedem Fall die Menschenrettung unter Beachtung der Eigensicherung ermöglicht werden
muss. Zum Erreichen der weiteren Prioritäten bzw. zum Beherrschen des
42
Schadenereignisses unter Beachtung der Eigensicherung werden gegebenenfalls
zusätzliche Kräfte benötigt. Das zu formulierende Schutzziel muss daher die Erreichung der
o.a. Ziele des Brandschutzwesens ermöglichen.
Das Schutzziel muss auch im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen
Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes
Augenmerk ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften zu richten.
Die Einsatztätigkeit der Feuerwehr umfasst grundsätzlich die Aufgabenbereiche
Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistungen und sonstige Einsätze,
Standardisiertes Schadensereignis
Im In- und Ausland gilt als „kritisches“ Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die
größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im
Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen.
Da für den Bereich der „Technischen Hilfeleistung“ die gleichen Qualitätskriterien gelten,
erfolgt hierfür eine analoge Betrachtung.
8.2 Einsatzmodell des ‘‘Kritischen Wohnungsbrandes“
Von einer Feuerwehr wird erwartet, dass sie in der Lage ist, einen alltäglich
wahrscheinlichen sogenannten ‘‘Kritischen Wohnungsbrand“ einsatztaktisch unter Vorgabe
bestimmter Ziele abzuarbeiten. Ein solches Einsatzereignis wird von der AGBF wie folgt
beschrieben:
Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses mit
Tendenz zur Ausbreitung.
Der Treppenraum, im Notfall Fluchtweg für alle Bewohner des Hauses (der sog.
‘‘1. Rettungsweg“), ist durch den Brandrauch unpassierbar.
Die tatsächliche Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang der Meldung nicht bekannt.
Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach der Bundesstatistik
ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation
(COVergiftung).
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen der Orbit-Studie in den siebziger
Jahren liegt die Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach
Brandausbruch (siehe Abb.).
43
Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen
Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem
Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt.
Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:
Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten
Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten
Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten
Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt
sich generell wie folgt zusammen:
1
Zeitpunkt
Brandausbruch
2
Brandentdeckung
3
Betätigung einer Meldeeinrichtung
(Telefon, Notrufmelder usw.)
4
Beginn der Notrufabfrage in der
zuständigen Notrufabfragestelle
5
Alarmierung der Einsatzkräfte
Zeitabschnitt
>Entdeckungszeit
>Meldezeit
>Aufschaltzeit
>Gesprächs- und Dispositionszeit
>Ausrückzeit
44
6
Ausrücken der Einsatzkräfte
7
Eintreffen an der Einsatzstelle
8
Erteilung des Einsatzauftrages
9
Wirksamwerden der
Einsatzmaßnahmen
>Anfahrtszeit
>Erkundungszeit
>Entwicklungszeit
Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr
Beeinfluss- und Dokumentierbar sind. Hierunter fallen
die Gesprächs- und Dispositionszeit,
die Ausrückzeit sowie
die Anfahrtszeit.
Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert:
Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der
Notrufabfrage - möglichst ab der ersten Signalisierung des
ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem
Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle.
In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim kritischen
Wohnungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten ca. 3 Minuten
sowie die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. 4 Minuten betragen. Eine wissenschaftliche
Untersuchung hierzu ist notwendig.
Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:
1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie
8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit.
Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung
und die Notfallrettung angewendet.
Zusammenfassend bedeutet dies, dass die Feuerwehr effektiv und nachprüfbar zur
Menschenrettung in der Lage sein muss. Unabhängig von örtlichen Besonderheiten hat jede
Feuerwehr zur Gewährleistung eines effektiven Feuerschutzes Mindestvoraussetzungen zu
erfüllen. Diese Mindeststandards sind als Grundlage für die Organisation einer Feuerwehr
und als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach § 33 Abs. 1 FSHG
heranzuziehen.
45
8.2.1 Aufgaben, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden
einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorzunehmen:
A. Menschenrettung
Die Suche innerhalb des verrauchten Treppenraumes und der vom Feuer und Rauch
betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu
erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf zwei
voneinander unabhängigen Rettungswegen sicherzustellen.
B. Brandbekämpfung
Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren
Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit zwei C-Rohren erforderlich. Dabei wird
das erste Rohr über den verqualmten Treppenraum vorgenommen, der Angriff des zweiten
Rohres erfolgt über eine Leiter, da wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die
Erfolgsaussichten des ersten Rohres unsicher sind.
Zur Bewältigung der im Szenario dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem Eintreffen
der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein:
1 Funktion „Einheitsführer“
Übernimmt als Gruppenführer die Führungsaufgabe bei Ersteinsatz:
Leitung und Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des
Einsatzablaufes – insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung.
1 Funktion „Maschinist“ (Löschfahrzeug)
Fahrer, Bedienung der Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten, Unterstützung
der Trupps, Überwachung und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes
2 Funktionen „Angriffstrupp“
Durchführung der Menschenrettung über den verrauchten Treppenraum, Einsatz
unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres.
2 Funktionen „Wassertrupp“
Durchführung der Menschenrettung, Sicherheitstrupp
für die vorgehenden Atemschutztrupps (zwingend vorgeschrieben nach FwDV und
UVV). Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, Vornahme eines C-Rohres.
2 Funktionen „Schlauchtrupp“
Verlegen von Schlauchleitungen, Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern
(Drehleiter oder tragbare Leitern), Aufbau von Sprungrettungsgeräten, Durchführung von
rettungsdienstlichen Maßnahmen
1 Funktion (Melder) je nach Einsatzlage (Unterstützung des Gruppenführers, Unterstützung
beim Instellungbringen der tragbaren Leitern, sichern der Leitern, Unterstützung beim
verlegen der Schlauchleitungen, besonders in den Außengebieten.
Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also neun Funktionen (1. Teileinheit) notwendig. Eine
große Anzahl an Einsatzkräften bewirkt jedoch einen hohen Sicherheitszustand. Zur
Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben ist jedoch umgehend eine zweite taktische
Einheit (2. Teileinheit) erforderlich (weitere Brandbekämpfung zur Verhinderung des Flash-
46
over (schlagartige Durchzündung), Sicherstellung der Wasserversorgung, besonders in
Außengebieten, Unterstützung der ersten Einheit je nach Einsatzlage).
Der Führungstrupp ist ebenfalls im Zeitfenster der 2. Teileinheit erforderlich. Der
Führungstrupp setzt sich aus dem „Einsatzführungsdienst“ und besonders geschultes
Personal aus einer Löschgruppe zusammen. (Siehe Ziffer 1 – Schutzzieldefinition der AGBF
und deren Leistungsbeschreibung)
8.2.2 Hilfsfristen
Als Mindeststandart für eine Freiwillige Feuerwehr wird im Falle eines Brandeinsatzes
eine Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Einheit [1. Teileinheit] (Löschgruppe = 9
Mann) von acht Minuten nach Alarmierung als notwendig angesehen. Zur Bearbeitung
weiterer zeitkritischer Aufgaben ist eine weitere taktische Einheit [2. Teileinheit]
(Löschgruppe = 9 Mann) spätestens fünf Minuten nach Eintreffen der ersten
taktischen Einheit erforderlich; die Mindesteintreffzeit bis zum Erreichen der
Mindeststärke sollte 13 Minuten nach Alarmierung nicht überschreiten.
Mit dem Eintreffen der 2. Teileinheit muss eine „Komponente Führung“ zur Verfügung
stehen.
(siehe hierzu Ergänzungsverfügung der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012)
Die „Komponente Führung“ besteht aus einer Mindeststärke von 4 Funktionen
(takt. Stärke:1/1/2/4), die die Aufgaben entsprechend der FwDV 100 wahrnehmen. Als
Führungsmittel wird ein ELW 1 eingesetzt. Für diesen Zweck stehen in der Gemeinde drei
Fahrzeuge zur Verfügung.
Diese Zeiten sind wie folgt aufzugliedern:
Für die Brandentdeckung, Melde- und Alarmierungszeit kann fünf Minuten veranschlagt
werden, wobei die Feuerwehr Kreuzau auf die Brandentdeckung, Melde- und
Alarmierungszeit keinen Einfluss hat. Geht man von einer maximalen Hilfsfrist von 13
Minuten aus, so verbleiben für die eigentliche Ausrück- und Fahrzeit noch acht Minuten.
Weitere fünf Minuten später muss die Ergänzungseinheit eingreifen können, da insgesamt
ca. 18 Minuten nach dem Zeitpunkt der Brandentstehung mit einem Flash-over zu rechnen
ist (Grundlage ORBIT – Studie).
Diese Hilfsfristen ergeben sich aus dem Papier der Bezirksregierung Köln vom 7.4.1998
(Dezernat 22 – 22.2.21-10-10) „ Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke,
Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“
und basieren auf zahlreichen Untersuchungen und Studien. Im weiteren wurden die
Leistungen in einer KBM-Klausurtagung vom 28.04.2011 spezifiziert und manifestiert.
Bereits nach einer Branddauer von 20 Minuten liegt die Sterberate bei 50%. Legt man die
nach der ORBIT – Studie festgelegten 13 Minuten, entsprechend einer Eintreffzeit von acht
Minuten für die zuerst eintreffende Einheit zugrunde, so beträgt die Sterberate nach dieser
Statistik immer noch ca. 25%. Dies bedeutet, dass im Zeitintervall zwischen 13 und 20
Minuten mit jeder Minute Einsatzverzögerung die Überlebenschance um ca. 3,6% verringert
wird.
Es ist daher unbedingt anzustreben, dass diese Anforderungen erfüllt werden.
47
8.3 Einsatzmodell „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“
Ein kritischer Einsatz mit Menschenrettung, der sich prinzipiell zu jeder Zeit und an jedem Ort
in Kreuzau ereignen kann, ist ein Verkehrsunfall, bei dem Personen im Fahrzeug
eingeklemmt sind.
Bei einer solchen Einsatzlage ist durch meist starke Beschädigung der Unfallfahrzeuge und
auslaufendes Öl und Benzin auch mit einer akuten Brandgefahr zu rechnen.
Ferner ist auf eine starke Eigensicherung der Einsatzkräfte zu achten, da erfahrungsgemäß
eine starke Gefährdung der Einsatzkräfte durch nicht beteiligte Verkehrsteilnehmer besteht.
8.3.1 Aufgabe, Anzahl der Funktionen, Ausrückestärke
Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden
einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Hilfsfrist vorzunehmen:
A. Eigensicherung
Neben der Absicherung der Unfallstelle durch Einsatzfahrzeuge und Aufstellen von Leuchten
und Verkehrsleitkegeln, muss bei auslaufenden Kraftstoffen eine ausreichend bemessene
Absperrung und Räumung der Einsatzstelle erfolgen.
B. Zugang zum Unfallopfer verschaffen und Einsatzstelle vor Brandgefahren schützen
Zur Einleitung der medizinischen Versorgung muss dem Rettungsdienst ein ausreichender
Zugang zum Unfallopfer geschaffen werden, der die Überwachung und Sicherung der
Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel den Einsatz von hydraulischem
Rettungsgerät. Zur Sicherung der Einsatzstelle gegen Brandgefahren ist die Vornahme eines
C-Rohres und die Bereitstellung eines Pulverlöschers erforderlich.
C. Befreiung der eingeklemmten Person
Nach erfolgter Stabilisierung der Vitalfunktionen muss die eingeklemmte Person soweit
befreit werden, dass sie ohne weitere gesundheitliche Beeinträchtigung in den
Rettungswagen verbracht werden kann. Dies erfordert in vielen Fällen den Einsatz von
weiteren speziellen Rettungsgeräten.
D. Beseitigung von Umweltgefahren
Nach der Rettung der Person(en) müssen das weitere Auslaufen von Öl, Kraftstoff oder
Kühlwasser gestoppt und ausgelaufene Stoffe aufgenommen sowie die Straße gereinigt
werden.
Zur Bewältigung der im Szenario dargestellten Einsatzsituationen müssen mit dem Eintreffen
der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein:
1 Funktion Einsatzleiter, Leitung und Koordination der technischen Maßnahmen
2 Funktionen Maschinisten, Tanklöschfahrzeug mit Zusatzbeladung technische Hilfe, sowie
Rüstwagen (RW 1), Bedienung Feuerlöschkreiselpumpe, Bedienung Stromerzeuger,
Bereitstellung von sonstigem Gerät, Abklemmen der Fahrzeugbatterie.
48
2 Funktionen Vornahme von hydraulischen
Spezialgeräten, Sicherung des Fahrzeuges.
Rettungsgeräten,
Bereitstellung
von
2 Funktionen 1 Trupp zur Eigensicherung, Warnleuchten, Verkehrsleitkegel Beleuchtung,
Absperren
2 Funktionen 1 Trupp Brandschutz, Vornahme Schnellangriff und Pulverlöscher
Zur Erfüllung der Erstaufgaben sind also 9 Funktionen erforderlich (1. Teileinheit). Für den
Einsatz von Rettungszylindern, Hebewerkzeugen und speziellen Rettungsgeräten ist nach
spätestens 5 Minuten (Zeitdauer zur Stabilisierung der Vitalfunktionen der eingeklemmten
Person) nach dem Eintreffen der ersten Einheit eine Unterstützungseinheit (2. Teileinheit)
erforderlich.
Diese Einheit unterstützt bei den Arbeiten der ersten Einheit (nach Bedarf) und übernimmt
Arbeiten bei der Räumung der Einsatzstelle, Aufnahme auslaufender Flüssigkeiten,
Abstreuen der Unfallstelle mit Bindemitteln, Aufnahme des Bindemittels, Reinigung der
Fahrbahn.
Der Führungstrupp ist ebenfalls im Zeitfenster der 2. Teileinheit erforderlich. Der
Führungstrupp setzt sich aus dem „Einsatzführungsdienst“ und besonders geschultes
Personal aus einer Löschgruppe zusammen. (Siehe Ziffer 1 – Schutzzieldefinition der AGBF
und deren Leistungsbeschreibung)
8.3.2 Hilfsfristen
Zur Bemessung der Hilfsfristen beim kritischen Einsatz Technische Hilfeleistung werden die
gleichen Zeiten zugrunde gelegt, die auch für den Brandschutz vorgesehen sind. Für die
erste taktische Einheit ist daher eine Eintreffzeit von maximal 8 Minuten einzuhalten, die
Unterstützungseinheit muss innerhalb von 13 Minuten eintreffen.
9. Schutzzielfestlegung der Gemeinde Kreuzau bei
Feuerwehreinsätzen
Unter Berücksichtigung aller Vorbetrachtungen werden für die Gemeinde Kreuzau
nachfolgende Schutzziele festgelegt:
Schutzziel „kritischer Wohnungsbrand“
In jedem Gemeindeteil mit einem Erreichungsgrad von 80 %
Innerhalb
von 8 Minuten nach Alarmierung
Eintreffen von mindestens einem wasserführenden Löschfahrzeug, ausgestattet mit
der Möglichkeit, umluftunabhängigen Atemschutz während der Anfahrt anlegen zu
können. Die Personalstärke kann als von neun Feuerwehrmännern (SB)kann im
Additionsprinzip durch mehrere Einheiten innerhalb dieser Zeit gebildet werden.
Die notwendigen Funktionen
o ein qualifizierter Gruppenführer
o ein qualifizierter Maschinist (mit entsprechender Fahrerlaubnis)
o vier Atemschutzgeräteträger
o ein qualifizierter Melder
o zwei qualifizierte Truppführer
sind zwingend zu besetzen.
49
Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung
Eintreffen von mindestens einem weiteren Löschfahrzeug mit der gleichen
beschriebenen Ausstattung. Auch hier kann die notwendige Personalstärke im
Additionsprinzip durch mehrere Einheiten innerhalb dieser Zeit gebildet werden.
Die Anforderungen an die Anzahl der Funktionen sowie die Qualifikationen gelten
entsprechend.
Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung
Eintreffen einer Führungskomponente mit einer Personalstärke von 4
Feuerwehrmännern (SB) und einem entsprechenden Einsatzleitfahrzeugs.
Schutzziel „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“
In jedem Gemeindeteil mit einem Erreichungsgrad von 80 %
Innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung
Eintreffen von mindestens einem wasserführenden Löschfahrzeug, ausgestattet mit
Einsatzgerätschaften zur erweiterten technischen Hilfeleistung an der Einsatzstelle.
Die Personalstärke kann als von neun Feuerwehrmännern (SB)kann im
Additionsprinzip durch mehrere Einheiten innerhalb dieser Zeit gebildet werden.
Die notwendigen Funktionen
o ein qualifizierter Gruppenführer
o ein qualifizierter Maschinist (mit entsprechender Fahrerlaubnis)
o ein qualifizierter Melder
o drei qualifizierte Truppführer
sind zwingend zu besetzen.
Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung
Eintreffen von mindestens einem weiteren Löschfahrzeug mit der gleichen
beschriebenen Ausstattung. Auch hier kann die notwendige Personalstärke im
Additionsprinzip durch mehrere Einheiten innerhalb dieser Zeit gebildet werden.
Die Anforderungen an die Anzahl der Funktionen sowie die Qualifikationen gelten
entsprechend.
Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung
Eintreffen einer Führungskomponente mit einer Personalstärke von 4
Feuerwehrmännern (SB) und einem entsprechenden Einsatzleitfahrzeugs.
10. Soll – Struktur
Die Soll-Struktur beschreibt den vorzuhaltenden Bedarf bzw. den Bestand an Personal,
Fahrzeugen sowie Ausrüstung und Ausstattung sowie der Anzahl und Lage der
Feuerwehrgerätehäuser
unter
Berücksichtigung
der
Qualitätskriterien
Hilfsfrist,
Funktionsstärke und Erreichungsgrad für die in den Schutzzielen standardisierten
Schadensereignisse.
50
10.1 Standorte der Feuerwehr
Für die Erreichung der Schutzziele sind die Anzahl und die Standortwahl der Gerätehäuser
von entscheidender Bedeutung. Aus der Festlegung der Schutzziele ergeben sich Hilfsfristen
(Eintreffzeiten nach der Alarmierung), die in mindestens 80 % aller Einsätze einzuhalten
sind. Diese Hilfsfristen betragen 8 Minuten für die ersten 9 Einsatzkräfte und 13 Minuten für
weitere 12 Einsatzkräfte. Können Bereiche in der Gemeinde innerhalb dieser Zeit von
mehreren Löschgruppen erreicht werden, so addiert sich die Zahl der eintreffenden
Einsatzkräfte zu der erforderlichen Stärke.
Als Soll-Zustand der Infrastruktur und der Ausrückebereiche der Standorte der
Feuerwehrgerätehäuser wird die derzeitige Ist-Situation als bedarfsgerecht festgelegt.
10.2 Feuerwehrgerätehäuser
Bezüglich der räumlichen Soll-Situation der Standorte haben die Feuerwehrgerätehäuser
grundsätzlich in allen arbeitssicherheitsrelevanten Punkten der DIN 14092 als
Mindestanforderung der Unfallversicherer für die Feuerwehren zu entsprechen.
Dabei sind die Gerätehäuser in einen Zustand zu versetzen, der es den Aktiven erlaubt,
ohne Eigengefährdung in den Einsatz gehen zu können. Hierzu zählen geeignete
Zugangswege zum Feuerwehrgerätehaus, die unabhängig von den Stellplätzen der
Einsatzfahrzeuge ausgestaltet sein müssen.
Außerdem muss in den Gerätehäusern genügend Fläche vorhanden sein, dass sich die
Einsatzkräfte dort sicher umkleiden und bewegen können und dass geeignete Einrichtungen
zur Aufbewahrung der Einsatzkleidung und der persönlichen Kleidung vorhanden sind.
In sämtlichen Gerätehäusern, in denen sich die Umkleidemöglichkeiten der Einsatzkräfte in
der Fahrzeughalle befinden, sind zwingend geeignete Abgasabsaugeinrichtungen
vorzuhalten. Die Tore zu den Fahrzeugstellplätzen müssen leichtgängig sein und dürfen
nicht versehentlich wieder zuschlagen. Vor dem Stellplatz der Einsatzfahrzeuge muss ein
genügend großer Stauraum vorhanden sein, so dass die Fahrzeuge ohne Gefährdung für
andere Verkehrsteilnehmer sowie für die Einsatzkräfte außerhalb der Fahrzeughalle
bestiegen bzw. verlassen werden können.
An sämtlichen Feuerwehrgerätehäusern ist eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen für
die Fahrzeuge der Einsatzkräfte vorzuhalten.
Über diese Anforderungen aufgrund der Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der
Unfallverhütung hinaus, ist zur Erledigung der Berichts- und Dokumentationsarbeit nach
einem Einsatz ein DSL – Anschluss in jedem Feuerwehrgerätehaus erforderlich. Auf diesem
Wege erfolgt ein Abgleich der Einsatzdaten und die Erstellung der Einsatzberichte.
Der Betrieb einer Einsatzzentrale gemäß dem Einsatzplan zur Behandlung von Sonder- und
Unwetterlagen im Kreis Düren ist in einem Gerätehaus in jeder Kommune zu gewährleisten.
Vor dem Hintergrund immer zahlreicher und attraktiver werdender konkurrierender
Freizeitalternativen ist die ideelle Funktion eines Feuerwehrgerätehauses u.a. als
Anlaufstelle und Identifikationsobjekt einer Feuerwehr neu zu überdenken und zu fördern.
51
10.3 Personal der Feuerwehr
Die Schutzziele gelten nur dann als erreicht, wenn innerhalb der festgelegten Eintreffzeiten
entsprechend ausgebildetes Personal an der Einsatzstelle eintrifft, so dass die erforderlichen
Tätigkeiten zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden können. Hierbei stellen die
Qualifikationen Atemschutzgeräteträger, Fahrzeugführer mit erforderlicher Fahrerlaubnis und
die Führungskräfte (Gruppen- und Zugführer) die zu betrachtenden Schlüsselqualifikationen
dar.
Unterstützen sich mehrere Löschgruppen innerhalb der zu erfüllenden Hilfsfristen, so ist es
folglich ausreichend, wenn sich die geforderte Anzahl der Funktionen auf die einzelnen
Fahrzeuge aufteilen.
Da sich die Anzahl der an den einzelnen Standorten stationierten Fahrzeuge unterscheidet,
sind durch die einzelnen Löschgruppen im Alarmfall auch unterschiedlich viele Funktionen zu
besetzen. Ist an einem Standort mehr als ein einsatzrelevantes Feuerwehrfahrzeug bzw. ein
Einsatzleitfahrzeug stationiert, muss diese Einheit nach den Feuerwehrdienstvorschriften von
einem qualifizierten Zugführer geführt werden.
Hieraus resultiert folgende Sollstärke der Feuerwehr Kreuzau:
Löschgruppe
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Untermaubach
Üdingen
Winden
Notwendige
Gesamtstärke
bei Vollalarm
Verf ügbares
Personal max.
Anzahl der
einsatzrelevanten
Fahrzeuge
B enö tigte
Einsatzkräfte zur
B esetzung der
Fahrzeuge
Benötigte
Atemschutzgeräteträger
18
30
29
21
29
18
20
12
19
1
2
3
1
3
1
2
1
1
9
12
15
6
17
9
12
9
6
4
4
4
4
8
4
4
4
4
0
1
1
0
1
0
1
0
0
1
2
3
1
3
1
1
1
1
1
1
2
1
2
1
1
1
1
196
15
95
40
4
14
11
Benötigte
Zugf ührer
Gruppenf ührer
Benötigte
Fahrzeugf ührer
Klasse C
Die Erfahrungswerte haben gezeigt, dass die erforderliche Mannschaftsstärke gewährleistet
werden kann, wenn eine 200 % Reserve zur Verfügung steht (3-fach Besetzung).
Um auf die erforderliche Anzahl ausgebildeter und körperlich geeigneter
Atemschutzgeräteträger zurückgreifen zu können, ist es erforderlich, dass 80 % der
Einsatzkräfte Atemschutzgeräteträger sind.
Bei der Anzahl der vorzuhaltenden Führerscheininhaber Klasse C wird auf Grund der
möglichen Doppelbelastungen von Funktionen einer Person eine Vorhaltung von 60 % der
benötigten Einsatzkräfte als erforderlich angesehen.
Hieraus ergibt sich der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte abschließende
Personalbedarf für die Feuerwehr Kreuzau
- 52 -
Löschgruppe
Boich
Drove
Kreuzau
Obermaubach
Stockheim
Thum
Untermaubach
Üdingen
Winden
Notwendige
Gesamtstärke
bei Vollalarm
Verf ügbares
Personal max.
Anzahl der
einsatzrelevanten
Fahrzeuge
B enö tigte
Einsatzkräfte zur
B esetzung der
Fahrzeuge einschl.
Reserve
Benötigte
Atemschutzgeräteträger
(80 % der
benötigten
Einsatzkräf te
18
30
29
21
29
18
20
12
19
1
2
3
1
3
1
2
1
1
27
36
45
18
51
27
36
27
18
22
29
36
15
36
22
22
22
15
0
3
3
0
3
0
3
0
0
3
3
6
3
6
3
3
3
3
17
22
27
11
27
17
27
17
11
196
15
285
219
12
33
176
Benötigte
Zugf ührer
Gruppenf ührer
einschl. Reserve
Benötigte
Fahrzeugf ührer
Klasse C
(60 % der
benötigten
Einsatzkräf te)
Kann die erforderliche Personalstärke durch das Additionsprinzip im Alarmfall regelmäßig
nicht erreicht werden, so sind Maßnahmen zu treffen, die eine ausreichende
Personalverfügbarkeit absichern. Durch organisatorische Regelungen ist zu gewährleisten,
dass bei jedem Einsatz die erforderlichen Führungsfunktionen durch qualifiziertes Personal
besetzt sind.
Einsatzleitdienst
Im Kapitel 7 ist u.a. die Anzahl und Art der Funktionen beschrieben. Rückt eine komplette
Einheit aus, so sind alle Aufgaben sofort zugewiesen und die hierfür erforderlichen
Funktionen besetzt. Da aber im Regelfall die Mindestpersonalstärke nur im Additionsprinzip,
also durch das Zusammenlegen mehrerer Einheiten erfolgt, bedarf es für die
Funktionszuteilung
innerhalb
der
vorgegebenen
Zeit
eines
sehr
hohen
Koordinationsaufwandes. Dies kann nur durch eine Führungskraft erfolgen, die die
erforderliche Ausbildung absolviert hat und so ausgestattet ist, dass sie in der Regel vor
Eintreffen der 1. Einheit bereits an der Einsatzstelle eingetroffen ist.
Ein Einsatzleitdienst (ELD), wie er bei Einsätzen von hauptamtlichen Feuerwehren bereits
seit langem Standard ist, sorgt für eine erhebliche Qualitätsverbesserung der
Feuerwehreinsätze.
Feste Regelungen, wer im Einsatzfall den Einsatzleitdienst übernimmt, vermitteln den
anrückenden Einsatzkräften eine erhebliche Sicherheit. Das anrückende Einsatzpersonal in
den Fahrzeugen kann sich auf seine Aufgaben im Einsatz konzentrieren und wird nicht
zusätzlich mit Einsatzführungsaufgaben belastet.
Zudem sind durch die schnelle Verfügbarkeit des ELD bereits frühzeitig eine
Lageeinschätzung und entsprechende Folgerungen möglich.
Bei einem Fehlalarm kann Beispielsweise die Feuerwehr im Standort bleiben, es unterbleibt
eine risikoreiche Alarmfahrt. Zudem können aufgrund der Lageeinschätzung des ELD schnell
und sehr konkret weitere Einsatzkräfte alarmiert und Anfahrtswege und Sammelräume
festgelegt werden.
Feuerwehreinsatzpläne können mitgeführt werden und deren Festlegungen im Einsatz sofort
umgesetzt werden.
Zur Wahrnehmung dieser umfassenden Führungsaufgaben muss der ELD mit einem
geeigneten Führungsmittel ausgestattet sein, das ihm ständig und unmittelbar an seinem
jeweiligen Aufenthaltsort zur Verfügung steht. Da die Fahrzeuge der Feuerwehr Kreuzau
- 53 -
allesamt für den Mannschaftstransport benötigt werden, ist dem ELD ein Kommandowagen
bereit zu stellen.
Es ist erwiesen, dass die Einrichtung eines ELD eine erhebliche Qualitätsverbesserung im
Einsatzgeschehen zur Folge hat.
Der Einsatzleitdienst ist in einem Bereitschaftsdienstplan zu organisieren. Einsetzbar sind
alle persönlich geeigneten Führungskräfte der Feuerwehr mit einer F IV Qualifikation. Neben
eigenen Bediensteten der Gemeinde sind geringfügig Beschäftigte hierfür einzusetzen.
10.4 Fahrzeug- und Geräteausstattung
Jede Löschgruppe muss so ausgerüstet sein, dass sie innerhalb ihres Ausrückbezirkes
sowohl Brand- als auch technische Hilfeleistungseinsätze kleineren Umfangs selbstständig
durchführen kann. Bei kritischen Einsatzlagen, wie sie in den Schutzzielen beschrieben
wurden, sollen die Erstmaßnahmen durch die örtlich zuständige Einheit geleistet werden. Die
über die Erstmaßnahme hinausgehenden Tätigkeiten sollen ebenfalls von dem
ersteintreffenden Fahrzeug aus verrichtet werden können.
Die Ausstattung des Ersteinsatzfahrzeuges einer jeden Löschgruppe muss zur Bewältigung
der Erstmaßnahme folgende Technik bzw. Einsatzgerätschaft umfassen:
-
Eine Feuerwehrlöschkreiselpumpe mit einer Nennförderleistung vom mind.
1000 l/min. bei einem Nennförderdruck von 10 bar und einer geodätischen
Saughöhe von 3 m.
-
Einen fest im Fahrzeug eingebauten Löschwassertank mit einem Mindestvolumen
von 1000 l Löschwasser.
-
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte, die bereits während der Anfahrt zur
Einsatzstelle von mind. einem Trupp angelegt werden können. Die Anzahl der Geräte
variiert je nach Einheit zwischen 4 und 6 Geräten – je nach Stärke der Löschgruppe.
Erläuterung: Der erste vorgehende Trupp zur Menschenrettung weist i.d.R. zwei Einsatzkräfte
auf. Neue Techniken gehen heute aber auch bereits von drei vorgehenden Einsatzkräften aus.
Über die Taktik wird lageabhängig entschieden.
-
Eine Atemschutzüberwachungstafel zur sicheren Kontrolle der vorgehenden
Atemschutzgeräteträger
-
Totmannwarner für die Atemschutzgeräteträger – Anzahl je nach Fahrzeugbeladung
Gibt bei Regungslosigkeit des Atemschutzgeräteträgers einen schrillen Alarmton sowie helle
Stetoskobblitze ab und ermöglicht somit ein schnelles Auffinden des Verunfallten.
-
Sechs 2 – m Handsprechfunkgeräte je Löschgruppenfahrzeug
1 x je Trupp = 3; 1 x Maschinist; 2 x Gruppenführer (Arbeits- und Führungskanal gem.
Funkkonzept Kreis Düren).
-
Drei Hohlstrahlrohre
Mit einer einstellbaren Durchflussmenge von 40 – 230 l/min. Diese dienen zur effektiven
Brandbekämpfung, zur Verhinderung von Rauchgasdurchzündungen sowie zur Minimierung
von Löschwasserschäden.
-
Drei Schlauchtragekörbe
Aufklappbar zur Aufnahme von je 3 C- Schläuchen. Diese dienen zur schnellen Verlegung der
Angriffsleitung. Eine Einsatzkraft ist in der Lage, 6 C- Schläuche allein zu verlegen.
- 54 -
-
Eine Schaumpistole
Zur schnellen Herstellung von kleinen Schaummengen ohne Personal- und großen
Marerialaufwand.
-
Tragbare Leitern
Als 2. Rettungsweg für Gebäude mit einer Fluchtmöglichkeit bis 8 m Höhe.
-
Ein Stromerzeuger
Min. Leistung 8 KVA zur Einspeisung für alle elektr. betriebenen Einsatzmittel.
-
Ein mobiler Beleuchtungssatz sowie ein fest am Fahrzeug verbauter
Beleuchtungssatz
Zur Ausleuchtung der Einsatzstellen.
-
Handlampen mit Ex-Zulassungen in LED-Technik
Neue Generationen von Handlampen mit LED-Technik haben erheblich mehr Lichtausbeute,
höhere Betriebszeiten und die Bauform lässt das Tragen an der HUPF-Bekleidung zu.
-
Eine Tauchpumpe
Mindestanforderung TP 4/1.
-
Eine Motorkettensäge
Zusätzlich ist je nach Gefahrenschwerpunkt in mindestens einem Löschfahrzeug je
Löschzug folgende Zusatzausstattung vor zu halten:
-
Ein Erstmaßnahmen-Set für das Einsatzszenario „kritischer Verkehrsunfall“
Zur Durchführung der Ersatzmaßnahmen im Bereich „Verkehrsunfall“. Bestehend aus
Glasmaster-Set, Airbag-Sicherungen, Schutzdecken-Set, Patientendecken-Set.
-
Ein Satz pneumatisches Hebegerät
Zum Heben bzw. bewegen von Lasten.
-
Ein Hochleistungslüfter
Zur schnellen Entrauchung von Fluchtwegen und Treppenräumen sowie Angriffswegen.
-
Zur sicheren Abarbeitung des Einsatzszenarios „kritischer Verkehrsunfall“ ist in jedem
Löschzug mindestens ein Satz hydraulische Rettungsgeräte inkl. Rettungszylinder
strategisch günstig zu positionieren.
Die Rettungssätze müssen zur technischen Rettung an u.a. massiven Fahrzeugen
(z.B. Busse und Lastkraftwagen) geeignet sein.
-
Zum sicheren Transport der Kinder der Jugendfeuerwehr sind Mannschaftstransportfahrzeuge mit geeigneten Rückhaltesystemen erforderlich. In herkömmlichen
Feuerwehrfahrzeugen sind diese Systeme entweder gar nicht vorhanden oder für den
Transport von Kindern und Jugendlichen ungeeignet.
-
Zur genauen Übermittlung der Zeitdaten an den Einsatzleitrechnern sollten alle
einsatzrelevanten Fahrzeuge mit sog. Statusgebern in Form von Funkhörern mit
FMS-Funktion ausgestattet sein.
-
Zur sicheren Abarbeitung eines ABC - Einsatzszenarios hat jede Kommune nach
dem gemeinsamen ABC – Konzept im Kreis Düren folgende Materialien vorzuhalten:
- 4 Chemikalienschutzanzüge
- 3 Kontaminationsschutzhauben Form 1
- 55 -
-
3 amtliche Dosimeter
2 Kanalabdichtungen
1 PVC – Plane
div. Holz- und Kunststoffteile
50 m Absperrband rot / weiß
50 m Absperrband schwarz / gelb
1 Gefahrstoffliteratur
1 Auffangbehälter mind. 100 l
Zusätzlich muss jeder der 5 interkommunalen ABC – Züge im Kreis Düren über je
1 Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) verfügen.
Aufgrund des vorhandenen Gefahrenpotentials ist zusätzlich in der Feuerwehr Kreuzau ein
Fahrzeug vorzuhalten, welches die technische Ausstattung für folgende Aufgabenbereiche
hat:
für technische Hilfeleistungen wie z.B.
Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen
Unfälle mit der Rurtalbahn
Unfälle in Industrie und Gewerbe
Hoch- und Tiefbauunfälle.
- Umfangreiches Werkzeug und Spezialgerät für technische Hilfeleistungen wie z.B.
- hydraulische Rettungsgeräte
- pneumatische Hebesätze
- Lichtmast
- Manuelle / Maschinelle Zugeinrichtung
- Ladefläche mit Ladebordwand zur Unterbringung von mindestens sechs Rollcontainern
oder Gitterboxen zur Einsatzstellenversorgung mit lagebezogenen Einsatzmittel wie z.B.
- Material zur Ölschadensbekämpfung
- Schlauchmaterial
- Pumpenmaterial
- Behältnisse zum ordnungsgemäßen Transport von gebrauchten oder
verschmutzten Einsatzmittel (Schlauchmaterial, Ölbindemittel, Druckluftflaschen)
Zusätzlich ist in jeder Löschgruppe ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) zu
stationieren, in jedem Löschzug ist ein MTF als ELW aus zu rüsten
Die Mannschaftstransportfahrzeuge sind notwendig und erforderlich, da sie für die
Aufgabenerledigung ein unverzichtbares Hilfsmittel darstellen.
Im Einsatzfall werden nachrückende Kräfte schnell und sicher zur Einsatzstelle fahren.
Unbedingt erforderlich ist dies,
-
da die Löschfahrzeuge nur eine begrenzte Anzahl von Einsatzkräften aufnehmen
können.
um zu gewährleisten, dass die an der Einsatzstelle erforderliche Zahl der
Einsatzkräfte erreicht wird.
damit das Löschfahrzeug im geforderten Zeitrahmen (4 Minuten nach
Alarmierung) ausrücken kann, obwohl noch weitere, für den Einsatz erforderliche,
Einsatzkräfte auf der Anfahrt zum Gerätehaus sind.
Wäre diese Möglichkeit nicht gegeben, so hätte dies erhebliche negative Auswirkungen auf
die Einsatzqualität. Entweder könnte das Löschfahrzeug erst dann ausrücken, wenn das
gesamte Personal einsatzbereit ausgerüstet ist bzw. wenn alle Plätze im Fahrzeug besetzt
sind. Dies hätte, besonders in den ohnehin kritischen Zeit an Werktagen, nicht zu
- 56 -
verantwortende Verzögerungen bei der Ausrücke- bzw. Eintreffzeit zur Folge. Oder das
Löschfahrzeug würde, wie bisher, nach 4 Minuten ausrücken, so wäre man darauf
angewiesen, dass die nachfolgenden Einsatzkräfte, die zum Erreichen der Mindeststärke
unbedingt erforderlich sind, mit ihren Privatfahrzeugen zur Einsatzstelle fahren, was aber
nicht zwingend verlässlich ist.
Die Inanspruchnahme des privaten PKW`s wird im Einzelfall sicherlich praktiziert, kann und
darf aber nicht als generelle einsatztaktische Maßnahme eingesetzt werden. Hiergegen
sprechen die Unfallverhütungsvorschriften einerseits, andererseits hat die Kommune aber
auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Feuerwehrleuten. Die Gefahr, das bei einer
Verwendung eines Privatfahrzeuges dem Fahrzeughalter ein Schaden entsteht, ist erheblich.
Als Beispiele sind hier zu nennen: keine Möglichkeit des Einsatzes von Sondersignalen und
somit erhöhte Unfallgefahr, Kontamination durch Schadstoffe in der Einsatzkleidung,
Verschmutzung des Fahrzeuges, Beschädigungen am Fahrzeug.
Die Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus, insbesondere im Alarmierungsfalle, stellt schon ein
Risiko und einen Aufwand für den Feuerwehrangehörigen dar.
Weitere Inanspruchnahmen sind nicht vertretbar.
Darüber hinaus werden mit den MTF`s Ausrüstung und Geräte zur Werkstatt und den Prüfund Pflegeeinrichtung gebracht, Teilnehmer der Lehrgänge, Seminare und Versammlungen
nutzen die Fahrzeuge als Transportmittel.
Die Nutzung der Löschfahrzeuge für diese Zwecke ist weder zweckmäßig noch
wirtschaftlich. Im Einsatzfall würden diese Fahrzeuge am Standort fehlen, für die meisten
Löschfahrzeuge ist eine besondere Fahrerlaubnis erforderlich, die heute bereits, besonders
aber auch zukünftig, nur noch wenige Kameraden haben werden. Auch für diese Zwecke ist
eine weitere
Inanspruchnahme nicht vertretbar.
Die Aufgabenerledigung in der Jugendfeuerwehr kann nur gewährleistet werden, wenn
dieser ein Fahrzeug zur Verfügung steht, welches nicht im Einsatzdienst eingebunden ist.
Der Wehrführer muss im Einsatzfall und für die Wahrnehmung seiner umfassenden
Aufgaben über einen KdoW verfügen, der ihm während seiner Einsatzbereitschaft dauerhaft
zur Verfügung steht. Nur so ist gewährleitet, das er seine Führungs-, Leitungs- und
Kontrollaufgaben gegenüber dem ehrenamtlichen Einsatzpersonal verantwortungsvoll
wahrnehmen kann.
Die im Einsatzleitdienst eingesetzten Führungskräfte sind im Einsatzfall auf die Nutzung
eines Führungsmittels angewiesen. Aus diesem Grunde ist für diese Funktion ein weiterer
KdoW vor zu halten.
10.5 Löschwasserversorgung
Nach § 1 Abs. 2 FSHG müssen die Gemeinden „eine den örtlichen Verhältnissen
angemessene Löschwasserversorgung“ sicherstellen.
Wasserversorgungsunternehmen unterliegen strengsten Hygienevorschriften, da
Trinkwasser als Lebensmittel gilt.
Insofern müssen die Fließgeschwindigkeiten des Wassers in den Rohrnetzen so bemessen
sein, dass es nicht zu einer erhöhten Keimbildung kommen kann. Geringere Querschnitte
führen zu diesen Effekten (höhere Fließgeschwindigkeit).
Eine angemessene Löschwasserversorgung benötigt i.d.R. größere Rohrquerschnitte als
nur solche für Zwecke der Trinkwasserversorgung.
- 57 -
Da dies der gesetzlichen Forderung nach einer angemessenen Löschwasserversorgung, für
die die Gemeinde verantwortlich ist widerspricht, ist eine sehr enge und vertrauensvolle
Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr und den Versorgungsunternehmen für eine für
alle Beteiligten zufriedenstellende Aufgabenerledigung unabdingbar.
Entsprechend der baurechtlichen Vorschriften ist durch die Gemeinde eine
Löschwasserversorgung in bebauten Gebieten sicher zu stellen. Die Qualität wird durch ein
technisches Regelwerk beschrieben („Technische Regeln des Deutschen Vereins
des Gas- und Wasserfaches“ (DVGW - Arbeitsblatt 405).
Danach soll für verschiedene bebaute Gebiete eine bestimmte Menge Löschwasser pro
Minute für die Dauer von 2 Stunden zur Verfügung stehen.
Entsprechend dieser Werte gelten daher folgende Anforderungen für die bebauten Gebiete:
-
Generell soll in den bebauten Bereichen (Innenbereiche nach
Landesbauordnung) des gesamten Gemeindegebietes ein Löschwasserbedarf
von 800 l/min. über 2 Std. vorhanden sein.
-
für eine verdichtete Bauweise, Ortsmittelpunkte und Gewerbegebiete müssen
1.600 l/min. über 2 Std. bereitstehen.
- 58 -
11. Ist - Struktur – Vergleich der Strukturen
11.1 Ausrückebereiche und Schutzzielerfüllung
Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau wird durch den Leiter der Feuerwehr geführt. Unterstützt
wird er derzeit von einem Stellvertreter. Die Feuerwehr Kreuzau ist gegliedert in neun
Löschgruppen. Diese Löschgruppen sind organisatorisch in drei voneinander unabhängig
arbeitende Löschzüge aufgeteilt. Die Löschgruppen Drove, Stockheim und Thum bilden den
Löschzug 1, die Löschgruppen Boich, Kreuzau und Üdingen den Löschzug 2 und die
Löschgruppen aus Obermaubach, Untermaubach und Winden den Löschzug 3. Diese
Aufteilung findet grundsätzlich bei der Aufgabenzuweisung Berücksichtigung. Dies aber hat
zur Folge, dass zu einem Schadensereignis nicht immer die räumlich nächstgelegene
Löschgruppe alarmiert würde. In den Fällen der zeitkritischen Einsätze ist in der Alarm- und
Ausrückeordnung allerdings festgelegt, dass die örtlich nächst gelegenen Löschgruppen
zusätzlich unterstützend hinzugerufen werden.
Die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau besteht derzeit aus 187 Mitgliedern
und weicht somit von der in Kapitel 10.2 ermittelten Soll-Zahl (= 285 Aktive) erheblich ab.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, ist die Gemeinde gefordert, ein Konzept zu
erstellen, mit dem der Mitgliederbestand der Feuerwehr erhöht werden kann.
Die derzeitige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Kreuzau und somit der aktuelle
Schutzzielerreichungsgrad ist den nachfolgenden Gemeindekarten zu entnehmen, die nach
folgenden Angaben gefertigt wurden:
-
Anhand eines Fragebogens haben alle Mitglieder der aktiven Wehr ihre
Einsatzbereitschaft dargelegt. Aufgrund der hierdurch erzielten Erkenntnisse
wurde ermittelt, wie viele Einsatzkräfte innerhalb und außerhalb der
personalkritischen Zeit in welchem Zeitraum ausrückebereit sind. Mit diesen
angeben kann realitätsnah ermittelt werden, in wie weit und an welchem Ort die 1.
und 2. Hilfsfrist erreicht werden kann.
-
Aufgrund der Auswertung der Einsatzberichte wird bei der Darstellung davon
ausgegangen, dass das erste Einsatzfahrzeug nach 6 Minuten das Gerätehaus
verlässt. Dies ist in der anliegenden Karte so berücksichtigt, dass für die 1.
Hilfsfrist eine Fahrstrecke von 2 Minuten und für die 2. Hilfsfrist eine Fahrstrecke
von
7 Minuten angenommen wurde.
-
Aufgrund der Auswertung der Einsatzberichte wird weiterhin davon ausgegangen,
dass das zweite Einsatzfahrzeug nach 9 Minuten das Gerätehaus verlässt. Die 1.
Hilfsfrist wird somit mit diesen Einsatzkräften überhaupt nicht erreicht, zur
Erreichung der 2. Hilfsfrist verbleibt eine Fahrzeit von 4 Minuten; die ebenfalls in
den Darstellungen der Karte berücksichtigt wurden.
Die Karte 1 zeigt den Erreichungsgrad der 1. Hilfsfrist in der personalkritischen Zeit, die
Karte 2 in der personalunkritischen Zeit.
Die Karte 3 zeigt den Erreichungsgrad der 2. Hilfsfrist in der personalkritischen Zeit, die
Karte 4 in der personalunkritischen Zeit.
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- 61 -
- 62 -
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Die Darstellungen zeigen, dass die vorhandenen Strukturen, die Organisation und
Ausstattung der Feuerwehr Kreuzau grundsätzlich geeignet sind, das geforderte Schutzziel
zu erreichen. Die Sicherstellung der Anforderungen in den sog. personalkritischen Zeiten,
werktags zwischen 06.00 Uhr und 18.00 Uhr, erfordert jedoch erheblich weitergehende
Maßnahmen. Derzeit ist die Personal-/Zeitanforderung in dieser Zeit nicht zu erreichen.
Eine Verbesserung der personellen Situation kann im Hinblick auf die Quantität nur
herbeigeführt werden, wenn folgende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden:
-
Aufbau und Organisation einer „Tages-Alarm-Gruppe“ für Mitarbeiter der Verwaltung zur
Unterstützung der 1. Hilfsfrist
Aufbau und Organisation einer „Tages-Alarm-Gruppe“ für Mitarbeiter des Bauhofes und
Wasserwerk zur Unterstützung der 2. Hilfsfrist.
Durch den Feuerschutzträger werden Gespräche mit ortsansässigen Arbeitgebern
durchgeführt (Stichpunkt: mögliche Tagesverfügbarkeit)
Mitgliederwerbung für die Jugendfeuerwehr
Einstellung von Feuerwehrkräften bei der Gemeinde
Eine erhebliche Verbesserung der Einsatzqualität würde durch die Einrichtung eines
Einsatzleitdienstes herbeigeführt werden. Die Funktionen einer Löschgruppe bzw. eines
Löschzuges
sind
klar
verteilt
und
ergeben
sich
aufgrund
bestehender
Feuerwehrdienstvorschriften aus der Sitzposition der Einsatzkraft im Löschfahrzeug. Müssen
die Einheiten, wie in der Feuerwehr Kreuzau notwendig und auch praktiziert, im
Additionsprinzip zusammengestellt werden, können diese Funktionen nicht vorab, sondern
erst beim Eintreffen an der Einsatzstelle zugewiesen werden. Nur durch einen qualifizierten
Führungsdienst, der schnell und umgehend an der Einsatzstelle eintrifft und über die
erforderliche Führungsausstattung verfügt, ist es überhaupt möglich, aus den aus
verschiedenen Teileinheiten zusammen geführten Einsatzkräften eine Einsatzeinheit zu
bilden. Durch den Einsatzleitdienst könnten dann bereits frühzeitig die Funktionen zugeteilt
werden um somit die im Schutzziel geforderten Mindeststandards zu erfüllen.
Nach den Ausführungen in Kapitel 10.3. ist es erforderlich, dass 176 Einsatzkräfte über eine
Fahrerlaubnis der Klasse C verfügen und somit berechtigt sind, ein Feuerwehrfahrzeug mit
den eingesetzten Einsatzkräften in den Einsatz zu bringen.
Da in der Feuerwehr Kreuzau tatsächlich 98 Einsatzkräfte über eine solche Fahrerlaubnis
verfügen, sind jährlich Mittel bereit zu stellen, die es ermöglichen, den dringend
erforderlichen Bedarf an Führerscheinen sicher zu stellen.
11.2 Feuerwehrgerätehäuser
Im Kapitel 10.2 wird ausgeführt, welche Anforderungen an ein Feuerwehrgerätehaus nach
den geltenden Bau- und Unfallverhütungsvorschriften gestellt werden.
Aufgrund der Darlegungen im Kapitel 6.4, (Seite 36) in dem der Ist – Zustand der
Gerätehäuser in der Gemeinde Kreuzau aufgezeigt wird, hat die Unfallkasse NRW eine
Aufstellung der unabweisbaren Maßnahmen gefertigt die wie folgt zusammen gefasst
werden:
In den Feuerwehrgerätehäusern in Untermaubach und Stockheim sind mehr
Fahrzeuge untergebracht als Stellflächen vorhanden sind.
In Untermaubach kann durch Umstellen der Fahrzeuge dieser Umstand abgestellt
werden.
- 64 -
Dies ist in Stockheim nicht der Fall. Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze wurde
beim Neubau des Feuerwehrgerätehauses ermittelt, allerdings wurde ein
Unterstellplatz neu errichtet, der aufgrund seiner Ausmaße nicht geeignet ist, ein
Fahrzeug unter zu stellen.
Da somit faktisch ein Stellplatz fehlt, gibt es keine Möglichkeit, das MTF der
Löschgruppe Stockheim im Gerätehaus unter zu bringen. Derzeit muss das Fahrzeug
auf dem Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus abgestellt werden. Da dies aber die
Einsatzfähigkeit erheblich einschränkt, ist kurzfristig ein geeigneter Garagenstellplatz
in der von der Unfallkasse geforderten Größe und Ausstattung zu errichten.
In den Feuerwehrgerätehäusern in Obermaubach, Boich und Thum sind keine
separaten Umkleideräume zur Lagerung der persönlichen Schutzausrüstung
vorhanden.
In Obermaubach kann die derzeit untragbare Situation, die auch deutlich von der
Unfallkasse NRW bemängelt wird, nur durch einen Anbau von rd. 120 qm entlang der
Fahrzeughalle
an
der
Schulhofseite
entschärft
werden.
Andere
Erweiterungskonzepte, z.B. die Einbindung von Räumen der Grundschule, wurden
geprüft. Diese lassen sich insbesondere aus Unfallverhütungsaspekten aber auch
aus Sicht der Einsatzanforderungen (knapp bemessene Hilfsfristen) nicht realisieren.
In Boich und Thum sind unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen
Gegebenheiten Maßnahmen zur Abstellung der dargestellten Missstände kurzfristig
zu planen.
Die vorhandenen Parkflächen in Kreuzau, Drove und Boich sind so zu reparieren
bzw. her zu richten, dass die Sturz- und Stolpergefahren abgestellt werden.
An den Feuerwehrgerätehäusern in Boich, Thum und Winden gibt es nicht genügend
Parkplätze für die Einsatzkräfte. Gerade im Hinblick auf die Gefährdung der
anrückenden Einsatzkräfte und aus Sicht der Einsatzanforderungen (knapp
bemessene Hilfsfristen) sind Verbesserungen dringend erforderlich.
In Winden ist die gemeindeeigene Freifläche ggü. der Gerätehausausfahrt als
Parkplatz her zu richten.
In Thum ist zu prüfen, in wie weit die gemeindeeigene Rasenfläche neben dem
Feuerwehrgerätehaus als Parkfläche ausgebaut werden kann.
In Boich kann eine Verbesserung der Situation nur herbeigeführt werden, wenn der
Schulhof an der Gereonstraße zukünftig vollständig als Parkfläche genutzt werden
könnte. Dies würde aber bedeuten, dass diese Fläche nicht mehr als Schulhof
genutzt werden kann.
Inwieweit
alle
Fahrzeughallen
in
den
Feuerwehrgerätehäusern
mit
Absaugeinrichtungen für Dieselemissionen ausgestattet werden müssen, wird
unverzüglich durch die Verwaltung geprüft. In den Fällen, in denen mehrere
Fahrzeuge in einer Halle stehen, wird aus Gründen der Gesundheitsgefährdung eine
entsprechende Aufrüstung als erforderlich angesehen.
Da außer die Gerätehäuser in Kreuzau und Stockheim in keinem anderen Standort eine
DSL-Telefonverbindung besteht sind entsprechende Nachrüstungen einzuplanen, um einen
Abgleich der Einsatzdaten und die Erstellung der Einsatzberichte orts- und zeitnah zu
ermöglichen.
Die im Einsatzplan geforderte Einsatzzentrale ist vorhanden und entsprechend ausgestattet.
- 65 -
Zusammengefasst ergeben sich folgende Erfordernisse bis zum Jahr 2017
2012 – 2017
2012
2013
2013
2016
Maßnahmen zur Unfallverhütung gem. Bericht der Unfallkasse NR
Erstellung eines Stellplatzes Gerätehaus Stockheim
Erweiterung Gerätehaus Obermaubach
Herrichtung der Parkflächen in Winden, Drove und Thum
Sanierung Gerätehaus Boich einschl. Außenanlagen
11.3 Fahrzeug- und Geräteausstattung
Eine Übersicht über die derzeitigen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Kreuzau ist im Kapitel
6.5 auf der Seite 37 abgebildet.
Die vorhandenen Lösch-, Mannschaftstransport- und Einsatzleitfahrzeuge decken die in
Kapitel 10.4 dargestellten Soll – Erfordernisse im Wesentlichen ab. Aus den vorangegangen
Ausführungen wird jedoch erkennbar, das eine Reduzierung dieser Fahrzeuge nicht möglich
ist. Aus dem Grunde sind altersbedingte Ersatzbeschaffungen mit Fahrzeugen der gleichen
Norm oder Normnachfolger einzuplanen.
Die Notwendigkeit, den Einsatzleitdienst mit einem Kommandowagen auszustatten wurde
umfassend dargestellt. Es handelt sich um eine unabweisbare Ergänzungsbeschaffung.
Derzeit werden in der Feuerwehr Kreuzau ein Rüstwagen 1 für die umfangreiche technische
Hilfe und ein Gerätewagen Logistik für die Einsatzstellenversorgung vorgehalten.
Der Rüstwagen aus dem Jahr 1988 ist entweder zu ersetzen oder aber umfassend zu
reparieren und zu ertüchtigen. Der Gerätewagen Logistik aus dem Jahr 1992 muss ebenfalls
ersetzt werden.
Bei einer Ersatzbeschaffung beider Fahrzeuge ist jedoch der Einsatz eines Gerätewagens
mit Zusatzbeladung deutlich wirtschaftlicher, sind mit diesem doch die Anforderungen sowohl
eines RW 1 als auch eines GW – Logistik erfüllt.
Der unter Gliederungsnummer 10.4 aufgeführte GWG – 1 des interkommunalen ABC –
Zuges steht derzeit nicht zur Verfügung. Da für die örtliche Gefahrenabwehr dieses
Fahrzeug unverzichtbar ist, ist für den Fall, dass die beteiligten Kommunen hierüber keine
Einigung erzielen, ein eigenes Fahrzeug vorzuhalten.
Für die Umstellung auf Digitalfunk sind entsprechende Haushaltsmittel ein zu planen (siehe
Kapitel 6.5 Seite 38).
Der Vergleich der Soll- und Ist-Struktur ergibt folgende Erfordernisse bis zum Jahr 2017:
2012 – 2017
2012
2012
2012
2012
2012
2013
2014
2014
2014
2015
2017
Jährliche Ersatzbeschaffung von Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen. Der jährliche Aufwand beträgt bis zu 60.000,- €.
Ersatzbeschaffung GWG – 1 (vorgesehen: interkommunal)
Ersatzbeschaffung MTF Winden
Ersatzbeschaffung MTF Obermaubach
Ersatzbeschaffung GW Rüst oder, sofern noch
wirtschaftlich, Reparatur und Überholung RW 1
Neuanschaffung Kdow Einsatzleitdienst
Ersatzbeschaffung MTF Boich
Ersatzbeschaffung GW Logistik wenn nicht anstatt des RW 1 ein GW –
Zusatzbeladung beschafft wird
Ersatzbeschaffung Kdow Wehrführer
Ersatzbeschaffung MTF Üdingen
Ersatzbeschaffung TLF Winden
Ersatzbeschaffung LF Boich
- 66 -
11.4 Löschwasserversorgung
Das zur Brandbekämpfung erforderliche Löschwasser wird in den besiedelten Bereichen des
Gemeindegebietes durch die Sammelwasserversorgung sichergestellt. Das heißt, die
Entnahme größerer Löschwassermengen erfolgt über die Hydranten der Wasserleitungen
des Trinkwasserversorgungsnetzes.
Trinkwasserversorger ist in der Hauptsache das Wasserwerk Concordia, in den Ortsteilen
Untermaubach, Bilstein und Langenbroich der Wasserleitungszweckverband Perlenbach.
Die Wasserentnahme erfolgt über Unterflurhydranten, lediglich am Schulzentrum Kreuzau,
auf dem Gelände der Stadtwerke Düren in Obermaubach sowie im Gewerbegebiet in
Stockheim und an der Niederauer Straße befinden sich Überflurhydranten.
Die Wartung der Hydranten erfolgt durch die Versorgungsunternehmen im Auftrage der
Gemeinde, die auch die Kosten hierfür übernimmt und als Pauschale bezahlt. Eine jährliche
Kontrolle der Hydranten erfolgt durch die Jugendfeuerwehr, die hierfür von der Gemeinde
eine Pauschale erhält.
Die Wartungsarbeiten werden allerdings nicht regelmäßig durchgeführt, vielmehr erfolgt eine
Reparatur im Schadensfalle. Da dieser allerdings in der Regel erst im Einsatzfall durch die
Feuerwehr festgestellt wird, trägt diese Vorgehensweise nicht zu einer optimalen
Einsatzdurchführung bei. Vielmehr kommt es zu Verzögerungen, die im Einsatzfall
entscheidend sein können.
Ein aktueller Hydrantenplan, der für einen effektiven Einsatz unverzichtbar ist, steht der
Feuerwehr derzeit nicht zur Verfügung
Das Wasserwerk Concordia hat folgenden Übersichtsplan erstellt:
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Hier ist die jeweils zur Verfügung stehende Löschwassermenge innerhalb des
Versorgungsgebietes ersichtlich. Im überwiegenden Teil des Versorgungsbereichs stehen
die im DVGW - Arbeitsblatt 405 geforderten Löschwassermengen zur Verfügung. In den gelb
und rot gekennzeichneten Bereichen ist erforderlich, das Versorgungsunternehmen und
Feuerwehr die Löschwassermenge gemeinsame ermitteln und, sofern erforderlich,
Vorgehensweisen gemeinsam abstimmen. Dies wird in den nächsten Monaten geschehen.
Bis zu einer endgültigen Festlegung wird der Bereitschaftsdienst des Wasserwerks bei
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bestimmten Alarmstichworten zeitgleich mit der Feuerwehr alarmiert und unterstützt die
Einsatzleitung in Fragen der Löschwasserversorgung vor Ort.
Auf Anfrage teilt der Wasserleitungszweckverband Perlenbach schriftlich mit, dass im
Versorgungsbereich grundsätzlich die im DVGW - Arbeitsblatt 405 geforderten
Löschwassermengen zur Verfügung stehen. In den Ortslagen Untermaubach und Bilstein
müssen jedoch für die Bereitstellung gewisser Wassermengen bestimmte Verbindungen
durch eingewiesenes Personal geöffnet werden. Auch in diesen Fällen wird in den nächsten
Monaten die Feuerwehr in Kooperation mit dem Wasserleitungszweckverband Perlenbach
eine Ermittlung der Löschwassermengen bei geschlossenen und geöffneten Verbindungen
vornehmen. Zudem wird auch der Bereitschaftsdienst des Wasserwerks bei bestimmten
Alarmstichworten zeitgleich mit der Feuerwehr alarmiert und unterstützt die Einsatzleitung in
Fragen der Löschwasserversorgung vor Ort. Derzeit wird geprüft, inwieweit dies auch durch
Mitarbeiter des Wasserwerks Concordia nach entsprechender Unterweisung erfolgen kann,
da diese in der Regel viel früher an der Einsatzstelle eintreffen werden.
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