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Allgemeine Vorlage ( Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau, (Peschstraße/Im Hirnfeld); hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Datum
23.10.2012
Erstellt
30.08.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (
Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau, (Peschstraße/Im Hirnfeld);
hier:  a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im 	 	Rahmen der Offenlage
	b) Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 31.08.2012 Vorlagen-Nr.: 27/2012 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 13.09.2012 25.09.2012 23.10.2012 Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau, (Peschstraße/Im Hirnfeld); hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage b) Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 die Aufhebung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen. Im vorliegenden Fall war nur die Durchführung einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau am 20. Juli 2012 erfolgt. Der Aufhebungsplan hat in der Zeit vom 30. Juli 2012 bis 30. August 2012 offengelegen. Die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.07.2012 über die Offenlage informiert und um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb der obengenannten Frist gebeten. Während der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, über die im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden muss. Ich schlage Ihnen vor, in Anwendung des § 10 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplanes formell zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch das Aufhebungsverfahren sind keine Kosten entstanden. III. Beschlussvorschlag: In Anwendung des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau, (Peschstraße/Im Hirnfeld) formell aufgehoben. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________