Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Datum
23.10.2012
Erstellt
30.08.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 31.08.2012
Vorlagen-Nr.: 27/2012 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
13.09.2012
25.09.2012
23.10.2012
Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau,
(Peschstraße/Im Hirnfeld);
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 die Aufhebung des o. a.
Bebauungsplanes beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, die erforderlichen
Verfahrensschritte durchzuführen. Im vorliegenden Fall war nur die Durchführung einer
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Die Bekanntmachung über die
öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau am 20. Juli 2012 erfolgt. Der
Aufhebungsplan hat in der Zeit vom 30. Juli 2012 bis 30. August 2012 offengelegen. Die gemäß §
4 Abs. 2 BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 09.07.2012 über die Offenlage informiert und um Abgabe einer Stellungnahme
innerhalb der obengenannten Frist gebeten.
Während der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, über die im Rahmen der
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden muss.
Ich schlage Ihnen vor, in Anwendung des § 10 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplanes
formell zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch das Aufhebungsverfahren sind keine Kosten entstanden.
III. Beschlussvorschlag:
In Anwendung des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau,
(Peschstraße/Im Hirnfeld) formell aufgehoben.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein: ________
Enthaltungen: ________