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Mitteilung (Verbot der Kameradschaft Aachener Land (KAL))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
23.10.2012
Erstellt
04.09.12, 13:03
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Verbot der Kameradschaft Aachener Land (KAL))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 28.08.2012 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 23.10.2012 Verbot der Kameradschaft Aachener Land (KAL) Aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 09.04.2012 hat sich der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom 18.04.2012 einstimmig dafür ausgesprochen, ein Verbot der KAL zu fordern. Die Resolution sollte an die Innenminister des Landes und des Bundes übermittelt werden, dies erfolgte jeweils mit Schreiben vom 15.05.2012. Das Antwortschreiben des Bundesministers des Inneren habe ich Ihnen mit der Einladung zur Ratsitzung am 26.06.2012 bekannt gegeben. Auch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW hat am 20.07.2012 geantwortet und um Verständnis gebeten, das im Rahmen des laufenden Beweissicherungsverfahrens der aktuelle Sachstand hinsichtlich eines Verbotsverfahrens nicht öffentlich gemacht werden könne. Das vorgenannte Schreiben ist dieser Mitteilung beigefügt. Umso mehr freuen mich die Aussagen in Berichten der Dürener Zeitung und der Dürener Nachrichten vom 24.08.2012, dass die KAL seit dem 23.08.2012 gemeinsam mit zwei weiteren Neonazigruppierungen aus Dortmund und Hamm verboten worden sind. Eine entsprechende Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 23.08.2012 ist ebenfalls beigefügt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm - Anlage