Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
161 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
13.09.12, 18:58
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 13.09.2012
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Hauptausschuss
25.09.2012
Breitbandausbau in den Ortsteilen Obermaubach, Schlagstein, Untermaubach, Bilstein,
Bogheim - Ergebnis des Auswahlverfahrens
Um den Breitbandausbau in den o. g. Ortsteilen durchzuführen, ist die Gemeinde Kreuzau
aufgrund der hohen entstehenden Infrastrukturkosten auf finanzielle Förderung angewiesen.
Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“
haben Gemeinden im ländlichen Raum die Möglichkeit, Fördermittel einzuwerben um den
Breitbandausbau zu forcieren. Für einen erfolgreichen Fördermittelantrag bedarf es einiger
Vorarbeit seitens der antragstellenden Gemeinde, welche in den vergangenen Monaten erfolgt ist.
Im März 2012 hat eine sog. Markterkundung stattgefunden, welche potentielle Anbieter abfragt, ob
Breitbanddienste ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinde in den nächsten drei Jahren installiert
werden könnten. Die Markterkundung blieb erwartungsgemäß ohne Rückmeldung.
Parallel zur Markterkundung wurde die Bestands- und Bedarfsanalyse in Form einer Umfrage
unter den Bewohnern und Unternehmen in den betroffenen Ortsteilen durchgeführt. An der
Umfrage haben 266 Haushalte/Betriebe teilgenommen; dies entspricht einer Rücklaufquote von
etwa 18 %. Die Ergebnisse der Umfrage sind - kurz zusammengefasst - nicht überraschend: die
Umfrageteilnehmer gelten größtenteils als mit Breitband unterversorgt (< 2 Mbit/s) und wünschen
sich eine deutlich schnellere Internetverbindung (mind. 16 Mbit/s).
Nach Abschluss dieser beiden notwendigen Schritte wurde ein offenes und transparentes
Auswahlverfahren durchgeführt. Hier wurden die potentiellen Anbieter gebeten, Angebote zum
Ausbau des Breitbandnetzes darzulegen und u.a. konkrete Angaben zur eingesetzten Technologie
und der entstehenden Wirtschaftlichkeitslücke zu machen. Als Wirtschaftlichkeitslücke wird die
Differenz zwischen den erwarteten Ausgaben für den Netzausbau und den Einnahmen durch die
Generierung neuer Kunden bezeichnet. Dieser Wert ist maßgeblich für die Höhe und spätere
Akquisition der Fördergelder. Im Auswahlverfahren wurden die betroffenen Ortsteile auf zwei Lose
aufgeteilt. Diese Aufteilung ist für die Gemeinde nicht verbindlich und stellt keine endgültige
Festlegung dar. Das Los 1 umfasst den Ortsteil Obermaubach, das Los 2 die Ortsteile Bilstein,
Bogheim, Schlagstein und Untermaubach.
Auf das Auswahlverfahren haben zwei Anbieter ein Angebot eingereicht. Im Folgenden sind die
wichtigsten technischen Eckdaten der Angebote aufgeführt.
Technische
Realisierung des
Infrastrukturausb
aus
Teilnehmerkosten
Anbieter 1: Glasfaserlösung
Glasfaserleitung bis zu
Kabelverzweigern (KVz), „letzte Meile“
über Kupferkabel
Anbieter 2: Funklösung
Hybridlösung: Leitung (Kupfer- oder
Glasfaserkabel) bis zum Sendemast,
Richtfunk bis zum Teilnehmeranschluss
Los 1
- Anbindung von 6 KVz an
Glasfasernetz
- Kabelverlegung unterirdisch 1,2 km
- Einziehen von Kabeln 3,7 km
Los 2
- Anbindung von 8 KVz an
Glasfasernetz
- Kabelverlegung unterirdisch 1,6 km
und oberirdisch 1,7 km
- Einziehen von Kabeln 2,6 km
- Sichtkontakt von Außenantenne zum
Richtfunkmast erforderlich, sonst evtl.
kein Breitbandanschluss möglich
- Max. Reichweite der Verbindungen
beträgt 3.000 m Luftlinie.
- Bau von Sendemasten nicht
erforderlich; Nutzung von
bestehenden Gebäuden/Masten
Versorgung der Anschlüsse
- 2-6 Mbit/s: 97 %
- 6-16 Mbit/s: 75 %
- 16-25 Mbit/s: 60 %
- 25-50 Mbit/s: 40 %
Einmalige Anschlusskosten: 99,95 €
Monatliche Kosten für Telefon- und
Internetflatrate:
Je nach Tarif/Bandbreite zwischen
29,95 € und 49,95 €
Einmalige Einrichtungsgebühr: 99,00 €
(ab 16 Mbit/s 199,00 €)
Anbindung der Endkundenschlüsse im
Angebot enthalten; umfasst RichtfunkAußenantenne inkl. Montage als auch
Inbetriebnahme der Verbindung über
Hardware
Monatliche Kosten (Auszug):
bis 2 Mbit/s: 34,99 €
bis 6 Mbit/s: 44,99 €
bis 16 Mbit/s: 109,99 €
bis 50 Mbit/s: 139,99 €
Über das bereits oben erwähnte GAK-Fördermittelprogramm und die „Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume“ (RdErl.
des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz II-60228.22900 v. 15.8.2008), können Gemeinden als Antragsteller für Maßnahmen zum
Breitbandausbau Fördergelder zur Unterstützung beantragen. Diese Mittel werden für den Ausbau
der leitungsgebundenen Infrastruktur, die Verlegung von Leerrohren zur Nutzung durch
Breitbandinfrastruktur sowie für Planungsarbeiten des Infrastrukturaufbaus zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde Kreuzau beabsichtigt Fördermittel für den Infrastrukturausbau zu akquirieren.
Zu Beginn des Verfahrens lag die Höhe der Förderung bei 90 % der zu erwartenden
Wirtschaftlichkeitslücke, maximal jedoch 180.000 Euro. Vor kurzem ist eine Änderung der o.g.
Richtlinie im Ministerialblatt veröffentlicht worden. Der Förderbetrag ist auf 75 % der
Wirtschaftlichkeitslücke gesunken; der maximale Förderbetrag von 180.000 Euro ist gleich
geblieben. Diese Werte gelten für jeweils einen Antrag. Die beiden Anbieter haben in ihren
Angeboten die errechneten Wirtschaftlichkeitslücken aufgeführt, welche zu folgenden
Eigenbeteiligungen für die Gemeinde führen würden:
-2-
Wirtschaftlichkeitslücke Los 1 (Obermaubach)
Maximale Fördersumme
Kosten Gemeinde
Wirtschaftlichkeitslücke Los 2 (Bilstein, Bogheim,
Schlagstein, Untermaubach)
Maximale Fördersumme
Kosten Gemeinde
Gesamtkosten Eigenbeteiligung Gemeinde
Glasfaserlösung
257.959,50 €
180.000,00 €
77.789,50 €
Funklösung
74.036,48 €
58.246,26 €
18.509,12 €
289.904,28 €
232.985,04 €
180.000,00 €
109.904,28 €
187.893,78 €
174.738,78 €
58.246,26 €
76.755,38 €
Zur weiteren Vorgehensweise:
Ein Antrag auf Gewährung der Fördermittel kann jederzeit gestellt werden. Somit besteht derzeit
kein akuter Handlungsbedarf. Von der Gemeinde wird die Glasfaserlösung klar favorisiert, da
diese die schnellere, sichere, nachhaltigere und für die Bürger und Unternehmen die
kostengünstigere Lösung ist. Problematisch dabei ist die Finanzierung der Eigenbeteiligung der
Gemeinde Kreuzau von ca. 190.000 Euro. Da es sich beim Breitbandausbau um eine freiwillige
Leistung handelt, ist das Vorhaben haushaltsmäßig als schwierig zu bezeichnen. Eine
Sitzungsvorlage
mit
Beschlussvorschlag
erfolgt
in
der
nächsten
Sitzungsrunde
(November/Dezember 2012).
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
-3-