Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
76 kB
Datum
23.10.2012
Erstellt
22.10.12, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 22.10.2012
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
23.10.2012
Antrag der Firma Niederauer Mühle gemäß § 16 BImSchG zum Parallelbetrieb der
Kesselanlagen 1 - 3;
hier: Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß
§ 14 Abs. 2 BauGB
Bezug: Ratsbeschluss vom 14.09.2012
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner o. a. Sitzung unter anderem unter Ziffer 4 Folgendes
beschlossen:
„Die Gemeinde Kreuzau beschließt nach § 14 (2) BauGB eine Ausnahme von der
Veränderungssperre für den Fall, dass die im ACCON-Gutachten ACB 0512-406622-105 vom 25.
Juni
2012
aufgeführten
Lärmminderungsmaßnahmen
Nebenbestimmungen
zum
Genehmigungsbescheid werden und damit die Durchführung dieser Maßnahmen zur rechtlichen
Verpflichtung des antragstellenden Unternehmens wird.“
Die Niederauer Mühle hat mit Schriftsatz vom 08.10.2012 bei der Bezirksregierung Köln den
Antrag auf Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB
gestellt.
Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 09.10.2012, hier eingegangen am 17.10.2012, den
Antrag mit der Bitte um Stellungnahme und schnellstmögliche Bearbeitung vorgelegt. Gleichzeitig
wird in dem Schreiben bestätigt, dass die Lärmminderungsmaßnahmen, sofern der Antrag positiv
beschieden wird, als Nebenbestimmung in einer Genehmigung mindestens gefordert werden.
Auf meine telefonische Nachfrage hin wurde mit Schreiben vom 18.10.2012 zusätzlich bestätigt,
dass die Durchführung der in der jeweiligen Nebenbestimmung geforderten Maßnahme für den
Genehmigungsinhaber rechtlich verpflichtend ist.
Die Voraussetzungen des Ratsbeschlusses zur Erteilung
Veränderungssperre liegen somit vor.
Die entsprechenden Schriftsätze sind als Anlage beigefügt.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
der
Ausnahme
von
der