Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
24 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
78/00
- Öffentlicher Teil -
Sitzungsvorlage
für den
Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
15.08.2000
14.09.2000
26.09.2000
TOP: Kürzung der freiwilligen Ausgaben;
hier:
Zuschüsse an die Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Verfügung vom 25.05.2000 ist die „Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes“ der Gemeinde Kreuzau
durch den Landrat des Kreises Düren –Amt für Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht- versagt worden. Dies
bedeutet, dass sich die Gemeinde im Zustand der vorläufigen Haushaltsführung befindet und somit nach § 81 der
Gemeindeordnung nur Ausgaben leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die
Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Konsequenz ist, dass die freiwilligen Ausgaben nicht
geleistet werden dürfen.
In einem Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten, Herrn Kreisdirektor Dr. Beyer, konnte aber erreicht werden, dass
von den bisherigen Haushaltsansätzen sowohl im Sport- als auch im Heimat- und Kulturbereich grundsätzlich 30 v.H.
ausgezahlt werden dürfen, und zwar orientiert an den Haushaltsansätzen des Jahres 1999. Maßgebend ist hierbei der
Gesamtbetrag der Einsparungen und nicht die Einsparung bei den einzelnen Ausgabeansätzen, wonach es also auch
möglich ist, bei einzelnen Haushaltsstellen Ausgaben in der bisherigen Höhe zu tätigen, wenn bei anderen
Haushaltsstellen entsprechende Einsparungen erzielt werden können.
Weiter ist hierbei sehr entscheidend die Aussage, dass die Kürzungen nicht erst ab 2001 durchzuführen sind, sondern
schon im Jahr 2000 vorgenommen werden müssen.
In Auswirkung der vorstehenden Aussage sind von daher entsprechende Kürzungen um 70 v.H. vorzunehmen, wobei
verschiedene Haushaltsstellen von dieser Regelung betroffen sind, die nachfolgend, und zwar im Zusammenhang mit
den bestehenden novellierten „Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände im Bereich der
Kultur- und Heimatpflege“, aufgeführt werden.
1.
Betroffen sind hiervon folgende Haushaltsstellen:
(auf bzw. abgerundete Summen)
bish.
Hiervon Bemerkungen, Hinweise
HHStelle
Bezeichnung
Betrag 30 %
DM
DM
1.366.7170.7
Zuschüsse an
Es handelt sich hierbei um folgende Vereinsarten:
Heimatvereine
14.000
4.700
1. Chöre,
2. Eifelvereine, Deutsche Waldjugend, KneippVerein sowie Seniorengemeinschaft,
3. Heimat- und Geschichtsverein Drove sowie
Heimat-, Kultur- und Verkehrsverein
Obermaubach – Schlagstein,
4. Instrumentalgruppen,
5. Kirchenchöre,
6. Maubacher Kunstforum,
7. Orchester,
8. Schützenbruderschaften,
9. Tambourcorps.
1.366.7171.5
Zuschüsse der Gemeinde zu
Hiermit werden die Karnevalsumzüge in den
Karnevalszügen
einzelnen Ortsteilen unterstützt.
5.100
1.550
1.780.7171.8
Zuschüsse an
Es handelt sich hierbei um:
„Landwirtschaftliche
600
0
1. Brieftaubenzuchtvereine,
Vereine“
2. Geflügel- und Kaninchenzuchtvereine
3. Imkerverein,
4. Rheinische Landfrauenvereinigung,
2
5.
Verein Deutsche Schäferhunde.
Gesamtsumme
19.700
6.250
(Info: Ersparnis: 13.450 DM)
Neben der Kürzung der bisherigen Zuschussbeträge auf 30 %, und zwar ausgehend vom Haushaltsansatz 1999, wird
weiter vorgeschlagen, dass Zuschüsse, die sich auf Grund dieser Kürzung auf einen Betrag unter 50 DM belaufen,
zukünftig generell gestrichen werden. Dies trifft auf einige Vereine unter der Haushaltsstelle 1.366.7170.7 sowie
grundsätzlich auf die sog. „Landwirtschaftlichen Vereine“ (HHStelle 1.780.7171.8) zu und ist in der o.a. Aufstellung
bereits berücksichtigt.
Im Übrigen sind die aus diesen Summen resultierenden Beträge, insbesondere auch hinsichtlich der Festlegungen für
die einzelnen Vereinsarten, aus einer als Anlage beigefügten Aufstellung ersichtlich.
Der Vollständigkeit halber ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass unter der Haushaltsstelle 1.366.7170.7 bis dato auch
die Mitgliedsbeiträge an den Eifelverein/Hauptverein (100 DM), den Dürener Geschichtsverein (30 DM) sowie den
Rheinischen Verein für Denkmalpflege 90 DM) verbucht wurden. Der Nachweis dieser Vereine sowie auch die daraus
resultierende Einsparung in Höhe von insgesamt 220 DM, ist aber in der o.a. Aufstellung nicht enthalten, da sie
Gegenstand einer besonderen Sitzungsvorlage hinsichtlich der Kündigung von Mitgliedschaften ist. Hierauf wird in
diesem Zusammenhang verwiesen.
2.
HHStelle 1.330.7170.9 –Verwaltungshaushalt- (Zuschuss zu den Personalkosten der Musikschule) sowie
HHStelle 1.330-9872.0 –Vermögenshaushalt- (Zuschüsse an die Musikschule)
Im Verwaltungshaushalt ist unter der HHStelle 1.330.7170.9 entsprechend den bestehenden
„Richtlinien“ seitens der Gemeinde Kreuzau die „musikalische Ausbildung ihrer Bürger“ gefördert
worden. Hier ist unter Punkt I.1 ad) festgelegt, dass „zu den Personalkosten der von den
ortsansässigen Vereinen zu diesem Zweck beschäftigten ausgebildeten Musiklehrer ein Beitrag bis
zu 1/3 der entstehenden Kosten geleistet wird“. Hieraus hat sich für die Musikschule Kreuzau, die
sich bekanntlich in der Trägerschaft des Jungen Orchesters Kreuzau befindet, in den letzten
Jahren ein Betrag von jeweils rd. 81.000 DM errechnet.
In einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht wurde aber dargelegt, dass die generell verfügte
Kürzung um 70 v.H. in diesem Falle kaum vertretbar ist, da sonst der „Betrieb der Musikschule“
nicht mehr möglich sei. Der Rat habe im Jahre 1993 beschlossen, der Musikschule Kreuzau die
Kosten für eine Musiklehrerin in Höhe von rd. 81.000 DM jährlich zu erstatten. Auf Grund dieser
Beschlusslage habe die Musikschule Kreuzau seinerzeit eine Musiklehrerin auf Dauer eingestellt,
welche im Übrigen die Leitung dieser Einrichtung übernommen hat. Dr. Beyer sieht hierin eine
durch die Gemeinde eingegangene Verpflichtung und ist von daher auch damit einverstanden,
dass der Zuschuss in der v.g. Höhe weiter gewährt wird. Die Festschreibung dieses Zuschusses
auf den Haushaltsansatz 1999 mit 81.549 DM ist aber verbindlich und bedeutet, dass diesseits
zukünftig keine Steigerung (z.B. im tariflichen Bereich) mehr mitgetragen werden kann. Es wird
also bei der genannten HHStelle auch zukünftig beim Haushaltsansatz des Jahres 1999 verbleiben
müssen.
Daneben ist der bis dato im Vermögenshaushalt unter der HHStelle 1.330.9872.0 veranschlagte
Zuschuss von jährlich 10.000 DM, mit dem investive Maßnahmen dieser Einrichtung gefördert
wurden, bereits ab dem Jahr 2000 von der verfügten Kürzung um 70 v.H. betroffen, wonach der
Zuschuss im Vermögenshaushalt auf nunmehr neu 3.000 DM festzusetzen ist.
3.
HHStelle 1.020.6571.9 (Aufwendungen für Partnerschaften)
Unter diesem Haushaltsansatz wurden jährlich entsprechende „Veranstaltungen“ mit den jeweils
festgesetzten Zuschüssen finanziell unterstützt. Im Jahr 1999 war dies ein Betrag von 3.000 DM
(Info: Ergebnis der Jahresrechnung 1998 1.321 DM).
Für das Jahr 2000 ist ebenfalls ein Betrag in dieser Höhe vorgesehen, der auf Grund bereits
eingegangener Verpflichtungen in diesem Jahre demnach noch in voller Höhe zur Auszahlung zu
bringen ist.
Vorgeschlagen wird aber im Hinblick auf die Aussagen der Bezugsverfügung des Kreises Düren,
diesen Zuschuss ab dem Jahr 2001 ganz zu streichen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb für das Jahr 2000 und dort wo zutreffend auch für die darauf
folgenden Jahre, entsprechend zu verfahren.
Informativ wird aber in dieser Sitzungsvorlage noch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um
generelle Feststellungen für die Haushaltsjahre 2000 und teilweise 2001 handelt, wobei die z.Zt.
geltenden
„Richtlinien“
vorzulegen sind.
grundsätzlich
3
zu überarbeiten
und
später
zur
Entscheidung
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Reduzierung der Ausgaben bei den vorgenannten Haushaltsstellen um 70 % werden in
diesem Jahr insgesamt (aufgerundet) 20.500 DM eingespart.
III. Beschlussvorschlag Verwaltung:
„Die freiwilligen Ausgaben im Bereich der Kultur- und Heimatpflege werden bei den HHStellen 1.366.7170.7
(Zuschüsse an Heimat- und Kulturvereine), 1.366.7171.5 (Zuschüsse der Gemeinde zu Karnevalszügen),
1.780.7171.8 (Zuschüsse an Landwirtschaftliche Vereine) sowie 1.330.9872.0 (Zuschüsse an die Musikschule
Kreuzau) um 70 v.H. gekürzt. Beträge unter 50 DM werden, so weit sie sich hierbei rechnerisch ergeben, nicht
ausgezahlt.
Der Betrag bei der HHStelle 1.020.6571.0 (Aufwendungen für Partnerschaften) entfällt ab 2001 ersatzlos."
III. Beschlussvorschlag:
„1. Die freiwilligen Ausgaben im Bereich der Kultur- und Heimatpflege werden bei den
HHStellen 1.366.7170.7 (Zuschüsse an Heimat- und Kulturvereine), 1.366.7171.5
(Zuschüsse der Gemeinde zu Karnevalszügen), 1.780.7171.8 (Zuschüsse an
Landwirtschaftliche Vereine) um 70 v. H. gekürzt. Beträge unter 50 DM werden, soweit
sie sich hierbei rechnerisch ergeben, nicht ausgezahlt.
Der Betrag bei der HHStelle 1.020.6571.0 (Aufwendungen für Partnerschaften) entfällt
ab 2001 ersatzlos.
2.
Die freiwilligen Ausgaben im Bereich der Kultur- und Heumatpflege werden
bei der HHStelle 1.330.9872.0 (Zuschüsse an die Musikschule Kreuzau) um 70 v.H.
gekürzt. Beträge unter 50 DM werden, so weit sie sich hierbei rechnerisch ergeben,
nicht ausgezahlt.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Winter -
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: