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Allgemeine Vorlage (Kürzung der freiwilligen Ausgaben; hier: Zuschüsse an die Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
24 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kürzung der freiwilligen Ausgaben;
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 78/00 - Öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 15.08.2000 14.09.2000 26.09.2000 TOP: Kürzung der freiwilligen Ausgaben; hier: Zuschüsse an die Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege I. Sach- und Rechtslage: Mit Verfügung vom 25.05.2000 ist die „Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes“ der Gemeinde Kreuzau durch den Landrat des Kreises Düren –Amt für Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht- versagt worden. Dies bedeutet, dass sich die Gemeinde im Zustand der vorläufigen Haushaltsführung befindet und somit nach § 81 der Gemeindeordnung nur Ausgaben leisten darf, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Konsequenz ist, dass die freiwilligen Ausgaben nicht geleistet werden dürfen. In einem Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten, Herrn Kreisdirektor Dr. Beyer, konnte aber erreicht werden, dass von den bisherigen Haushaltsansätzen sowohl im Sport- als auch im Heimat- und Kulturbereich grundsätzlich 30 v.H. ausgezahlt werden dürfen, und zwar orientiert an den Haushaltsansätzen des Jahres 1999. Maßgebend ist hierbei der Gesamtbetrag der Einsparungen und nicht die Einsparung bei den einzelnen Ausgabeansätzen, wonach es also auch möglich ist, bei einzelnen Haushaltsstellen Ausgaben in der bisherigen Höhe zu tätigen, wenn bei anderen Haushaltsstellen entsprechende Einsparungen erzielt werden können. Weiter ist hierbei sehr entscheidend die Aussage, dass die Kürzungen nicht erst ab 2001 durchzuführen sind, sondern schon im Jahr 2000 vorgenommen werden müssen. In Auswirkung der vorstehenden Aussage sind von daher entsprechende Kürzungen um 70 v.H. vorzunehmen, wobei verschiedene Haushaltsstellen von dieser Regelung betroffen sind, die nachfolgend, und zwar im Zusammenhang mit den bestehenden novellierten „Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Verbände im Bereich der Kultur- und Heimatpflege“, aufgeführt werden. 1. Betroffen sind hiervon folgende Haushaltsstellen: (auf bzw. abgerundete Summen) bish. Hiervon Bemerkungen, Hinweise HHStelle Bezeichnung Betrag 30 % DM DM 1.366.7170.7 Zuschüsse an Es handelt sich hierbei um folgende Vereinsarten: Heimatvereine 14.000 4.700 1. Chöre, 2. Eifelvereine, Deutsche Waldjugend, KneippVerein sowie Seniorengemeinschaft, 3. Heimat- und Geschichtsverein Drove sowie Heimat-, Kultur- und Verkehrsverein Obermaubach – Schlagstein, 4. Instrumentalgruppen, 5. Kirchenchöre, 6. Maubacher Kunstforum, 7. Orchester, 8. Schützenbruderschaften, 9. Tambourcorps. 1.366.7171.5 Zuschüsse der Gemeinde zu Hiermit werden die Karnevalsumzüge in den Karnevalszügen einzelnen Ortsteilen unterstützt. 5.100 1.550 1.780.7171.8 Zuschüsse an Es handelt sich hierbei um: „Landwirtschaftliche 600 0 1. Brieftaubenzuchtvereine, Vereine“ 2. Geflügel- und Kaninchenzuchtvereine 3. Imkerverein, 4. Rheinische Landfrauenvereinigung, 2 5. Verein Deutsche Schäferhunde. Gesamtsumme 19.700 6.250 (Info: Ersparnis: 13.450 DM) Neben der Kürzung der bisherigen Zuschussbeträge auf 30 %, und zwar ausgehend vom Haushaltsansatz 1999, wird weiter vorgeschlagen, dass Zuschüsse, die sich auf Grund dieser Kürzung auf einen Betrag unter 50 DM belaufen, zukünftig generell gestrichen werden. Dies trifft auf einige Vereine unter der Haushaltsstelle 1.366.7170.7 sowie grundsätzlich auf die sog. „Landwirtschaftlichen Vereine“ (HHStelle 1.780.7171.8) zu und ist in der o.a. Aufstellung bereits berücksichtigt. Im Übrigen sind die aus diesen Summen resultierenden Beträge, insbesondere auch hinsichtlich der Festlegungen für die einzelnen Vereinsarten, aus einer als Anlage beigefügten Aufstellung ersichtlich. Der Vollständigkeit halber ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass unter der Haushaltsstelle 1.366.7170.7 bis dato auch die Mitgliedsbeiträge an den Eifelverein/Hauptverein (100 DM), den Dürener Geschichtsverein (30 DM) sowie den Rheinischen Verein für Denkmalpflege 90 DM) verbucht wurden. Der Nachweis dieser Vereine sowie auch die daraus resultierende Einsparung in Höhe von insgesamt 220 DM, ist aber in der o.a. Aufstellung nicht enthalten, da sie Gegenstand einer besonderen Sitzungsvorlage hinsichtlich der Kündigung von Mitgliedschaften ist. Hierauf wird in diesem Zusammenhang verwiesen. 2. HHStelle 1.330.7170.9 –Verwaltungshaushalt- (Zuschuss zu den Personalkosten der Musikschule) sowie HHStelle 1.330-9872.0 –Vermögenshaushalt- (Zuschüsse an die Musikschule) Im Verwaltungshaushalt ist unter der HHStelle 1.330.7170.9 entsprechend den bestehenden „Richtlinien“ seitens der Gemeinde Kreuzau die „musikalische Ausbildung ihrer Bürger“ gefördert worden. Hier ist unter Punkt I.1 ad) festgelegt, dass „zu den Personalkosten der von den ortsansässigen Vereinen zu diesem Zweck beschäftigten ausgebildeten Musiklehrer ein Beitrag bis zu 1/3 der entstehenden Kosten geleistet wird“. Hieraus hat sich für die Musikschule Kreuzau, die sich bekanntlich in der Trägerschaft des Jungen Orchesters Kreuzau befindet, in den letzten Jahren ein Betrag von jeweils rd. 81.000 DM errechnet. In einem Gespräch mit der Kommunalaufsicht wurde aber dargelegt, dass die generell verfügte Kürzung um 70 v.H. in diesem Falle kaum vertretbar ist, da sonst der „Betrieb der Musikschule“ nicht mehr möglich sei. Der Rat habe im Jahre 1993 beschlossen, der Musikschule Kreuzau die Kosten für eine Musiklehrerin in Höhe von rd. 81.000 DM jährlich zu erstatten. Auf Grund dieser Beschlusslage habe die Musikschule Kreuzau seinerzeit eine Musiklehrerin auf Dauer eingestellt, welche im Übrigen die Leitung dieser Einrichtung übernommen hat. Dr. Beyer sieht hierin eine durch die Gemeinde eingegangene Verpflichtung und ist von daher auch damit einverstanden, dass der Zuschuss in der v.g. Höhe weiter gewährt wird. Die Festschreibung dieses Zuschusses auf den Haushaltsansatz 1999 mit 81.549 DM ist aber verbindlich und bedeutet, dass diesseits zukünftig keine Steigerung (z.B. im tariflichen Bereich) mehr mitgetragen werden kann. Es wird also bei der genannten HHStelle auch zukünftig beim Haushaltsansatz des Jahres 1999 verbleiben müssen. Daneben ist der bis dato im Vermögenshaushalt unter der HHStelle 1.330.9872.0 veranschlagte Zuschuss von jährlich 10.000 DM, mit dem investive Maßnahmen dieser Einrichtung gefördert wurden, bereits ab dem Jahr 2000 von der verfügten Kürzung um 70 v.H. betroffen, wonach der Zuschuss im Vermögenshaushalt auf nunmehr neu 3.000 DM festzusetzen ist. 3. HHStelle 1.020.6571.9 (Aufwendungen für Partnerschaften) Unter diesem Haushaltsansatz wurden jährlich entsprechende „Veranstaltungen“ mit den jeweils festgesetzten Zuschüssen finanziell unterstützt. Im Jahr 1999 war dies ein Betrag von 3.000 DM (Info: Ergebnis der Jahresrechnung 1998 1.321 DM). Für das Jahr 2000 ist ebenfalls ein Betrag in dieser Höhe vorgesehen, der auf Grund bereits eingegangener Verpflichtungen in diesem Jahre demnach noch in voller Höhe zur Auszahlung zu bringen ist. Vorgeschlagen wird aber im Hinblick auf die Aussagen der Bezugsverfügung des Kreises Düren, diesen Zuschuss ab dem Jahr 2001 ganz zu streichen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb für das Jahr 2000 und dort wo zutreffend auch für die darauf folgenden Jahre, entsprechend zu verfahren. Informativ wird aber in dieser Sitzungsvorlage noch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um generelle Feststellungen für die Haushaltsjahre 2000 und teilweise 2001 handelt, wobei die z.Zt. geltenden „Richtlinien“ vorzulegen sind. grundsätzlich 3 zu überarbeiten und später zur Entscheidung II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Reduzierung der Ausgaben bei den vorgenannten Haushaltsstellen um 70 % werden in diesem Jahr insgesamt (aufgerundet) 20.500 DM eingespart. III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „Die freiwilligen Ausgaben im Bereich der Kultur- und Heimatpflege werden bei den HHStellen 1.366.7170.7 (Zuschüsse an Heimat- und Kulturvereine), 1.366.7171.5 (Zuschüsse der Gemeinde zu Karnevalszügen), 1.780.7171.8 (Zuschüsse an Landwirtschaftliche Vereine) sowie 1.330.9872.0 (Zuschüsse an die Musikschule Kreuzau) um 70 v.H. gekürzt. Beträge unter 50 DM werden, so weit sie sich hierbei rechnerisch ergeben, nicht ausgezahlt. Der Betrag bei der HHStelle 1.020.6571.0 (Aufwendungen für Partnerschaften) entfällt ab 2001 ersatzlos." III. Beschlussvorschlag: „1. Die freiwilligen Ausgaben im Bereich der Kultur- und Heimatpflege werden bei den HHStellen 1.366.7170.7 (Zuschüsse an Heimat- und Kulturvereine), 1.366.7171.5 (Zuschüsse der Gemeinde zu Karnevalszügen), 1.780.7171.8 (Zuschüsse an Landwirtschaftliche Vereine) um 70 v. H. gekürzt. Beträge unter 50 DM werden, soweit sie sich hierbei rechnerisch ergeben, nicht ausgezahlt. Der Betrag bei der HHStelle 1.020.6571.0 (Aufwendungen für Partnerschaften) entfällt ab 2001 ersatzlos. 2. Die freiwilligen Ausgaben im Bereich der Kultur- und Heumatpflege werden bei der HHStelle 1.330.9872.0 (Zuschüsse an die Musikschule Kreuzau) um 70 v.H. gekürzt. Beträge unter 50 DM werden, so weit sie sich hierbei rechnerisch ergeben, nicht ausgezahlt.“ Der Bürgermeister i.V. - Winter - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: