Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
09.04.13, 19:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 08.04.2013
Vorlagen-Nr.: 7/2013 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.05.2013
11.06.2013
25.06.2013
Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Vorlage vom 09.01.2013 hatte ich Ihnen vorgeschlagen, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt
für die Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau Schuleinzugsbereiche einzuführen, die sich an
den früher bestehenden Schuleinzugsbezirken orientieren sollten. Ein Beschluss wurde aber
bisher nicht gefasst. Vielmehr wurde die Verwaltung beauftragt, zu diesem Thema in
Zusammenarbeit mit den Grundschulen eine Pro-/Contra-Liste zu erarbeiten und diese wieder
vorzulegen.
Diese Pro-/Contra-Liste ist nunmehr als Anlage 1 beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist ein Schreiben
des Schulleiters der KGS An der Rur, Herrn Franz, in dem er zu der Gesamtsituation Stellung
nimmt (Anlage 2), sowie die in diesem Schreiben angesprochene Übersicht der Stadt Rheine
(Anlage 3).
Insgesamt ist nach einem Gespräch mit den Schulleitungen der Grundschulen festzustellen, dass
die Einführung von Schuleinzugsbereichen nicht als probates Mittel angesehen wird, die
Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern zu lenken. Zudem wird es als sehr problematisch
angesehen, zum jetzigen Zeitpunkt über die Einführung von Schuleinzugsbereichen zu
entscheiden, obwohl die Auswirkungen der neu eingeführten kommunalen Klassenrichtzahlen
noch nicht abgesehen werden können. Die Dauer dieses Prozesses wird seitens des
Schulministeriums NRW immerhin mit 5 Jahren angegeben.
Auch mit den neuen Klassenrichtzahlen besteht ein Steuerungselement für den Schulträger, da
hierüber im Rahmen der zulässigen Klassenzahlen bestimmt werden kann und muss, wie viele
Eingangsklassen an welcher Grundschule gebildet werden dürfen.
Nachfragen bei verschiedenen Schulträgen haben ergeben, dass man von der Einführung der
Schuleinzugsbereichen abgesehen hat. Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass man
hiermit nicht den gewünschten Erfolg erzielen kann, die Kinder aus dem eigenen Bereich
ortsfremden Kindern vorziehen zu können oder auch Schülerwanderungen zu vermeiden.
Ein dringender Handlungsbedarf wird aktuell nicht gesehen. Daher schlage ich Ihnen jetzt vor,
zunächst die Entwicklungen der nächsten Jahre abzuwarten. Ein Beschlussvorschlag soll
allerdings erst in der Sitzung des Schulausschusses gefasst werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Von der Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche einzurichten, wird zurzeit Abstand genommen, da die
Auswirkungen der neu zu berücksichtigenden kommunalen Klassenrichtzahlen noch nicht
abgesehen werden können.
Dar Rat ist frühzeitig erneut zu unterrichten, wenn sich der Bedarf abzeichnet, diese
Schuleinzugsbereiche doch einzurichten.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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