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Allgemeine Vorlage (Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
09.04.13, 19:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 08.04.2013 Vorlagen-Nr.: 7/2013 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 22.05.2013 11.06.2013 25.06.2013 Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Mit Vorlage vom 09.01.2013 hatte ich Ihnen vorgeschlagen, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für die Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau Schuleinzugsbereiche einzuführen, die sich an den früher bestehenden Schuleinzugsbezirken orientieren sollten. Ein Beschluss wurde aber bisher nicht gefasst. Vielmehr wurde die Verwaltung beauftragt, zu diesem Thema in Zusammenarbeit mit den Grundschulen eine Pro-/Contra-Liste zu erarbeiten und diese wieder vorzulegen. Diese Pro-/Contra-Liste ist nunmehr als Anlage 1 beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist ein Schreiben des Schulleiters der KGS An der Rur, Herrn Franz, in dem er zu der Gesamtsituation Stellung nimmt (Anlage 2), sowie die in diesem Schreiben angesprochene Übersicht der Stadt Rheine (Anlage 3). Insgesamt ist nach einem Gespräch mit den Schulleitungen der Grundschulen festzustellen, dass die Einführung von Schuleinzugsbereichen nicht als probates Mittel angesehen wird, die Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern zu lenken. Zudem wird es als sehr problematisch angesehen, zum jetzigen Zeitpunkt über die Einführung von Schuleinzugsbereichen zu entscheiden, obwohl die Auswirkungen der neu eingeführten kommunalen Klassenrichtzahlen noch nicht abgesehen werden können. Die Dauer dieses Prozesses wird seitens des Schulministeriums NRW immerhin mit 5 Jahren angegeben. Auch mit den neuen Klassenrichtzahlen besteht ein Steuerungselement für den Schulträger, da hierüber im Rahmen der zulässigen Klassenzahlen bestimmt werden kann und muss, wie viele Eingangsklassen an welcher Grundschule gebildet werden dürfen. Nachfragen bei verschiedenen Schulträgen haben ergeben, dass man von der Einführung der Schuleinzugsbereichen abgesehen hat. Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass man hiermit nicht den gewünschten Erfolg erzielen kann, die Kinder aus dem eigenen Bereich ortsfremden Kindern vorziehen zu können oder auch Schülerwanderungen zu vermeiden. Ein dringender Handlungsbedarf wird aktuell nicht gesehen. Daher schlage ich Ihnen jetzt vor, zunächst die Entwicklungen der nächsten Jahre abzuwarten. Ein Beschlussvorschlag soll allerdings erst in der Sitzung des Schulausschusses gefasst werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Von der Möglichkeit, Schuleinzugsbereiche einzurichten, wird zurzeit Abstand genommen, da die Auswirkungen der neu zu berücksichtigenden kommunalen Klassenrichtzahlen noch nicht abgesehen werden können. Dar Rat ist frühzeitig erneut zu unterrichten, wenn sich der Bedarf abzeichnet, diese Schuleinzugsbereiche doch einzurichten. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-