Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
75 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
25.03.13, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 22.03.2013
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
09.04.2013
Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 01.04.2013
Zum 01.04.2013 tritt die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in
Kraft. Dies hat zur Folge, dass sich auch der Bußgeldkatalog für die Überwachung des ruhenden
Straßenverkehrs geändert hat.
Die Höhe der Verwarnungsgelder wird um je 5,00 € angehoben bis zu einem Höchstbetrag von
35,00 €.
Beispiel:
Parken ohne Parkscheibe bis zu 30 Min. bisher 5,00 €,
ab 01.04.2013, 10,00 €.
Wenn man eine Anzahl von 4.700 Verwarnungen (Durchschnitt in den letzten Jahren) zugrunde
legt, wären Mehreinnahmen in Höhe von 23.500,00 € jährlich realistisch.
Andererseits besteht seit dem 12.03.2013 die Anweisung der Bezirksregierung Köln, bei
Verstößen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs keine Bußgeldbescheide mehr zu erlassen,
wenn der tatsächliche Führer des erfassten Fahrzeuges nicht bekannt ist. Die Verhängung eines
Bußgeldbescheides gegen den Halter des Fahrzeuges kommt nicht in Betracht.
Steht der Fahrer nicht konkret fest, besteht lediglich die Möglichkeit, den Halter des
Kraftfahrzeuges zur Kostentragungspflicht nach § 25a des Straßenverkehrsgesetzes
heranzuziehen. In vielen Fällen ist die Feststellung des Fahrers innerhalb des Eintritts der
Verfolgungsverjährung (3 Monate) nicht möglich, da keine Aussagepflicht des betroffenen
Fahrzeughalters besteht.
Dies bedeutet, dass pro Bescheid, bei dem der Fahrer nicht ermittelt werden kann, die Einnahmen
um mindestens 10,00 € gesenkt würden.
Es handelt sich hier um ca. 600 Bescheide jährlich, also um ca. 6.000,00 € weniger an Einnahmen
jährlich.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -