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Mitteilung (Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 01.04.2013)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
75 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
25.03.13, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 01.04.2013)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 22.03.2013 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 09.04.2013 Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 01.04.2013 Zum 01.04.2013 tritt die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Dies hat zur Folge, dass sich auch der Bußgeldkatalog für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs geändert hat. Die Höhe der Verwarnungsgelder wird um je 5,00 € angehoben bis zu einem Höchstbetrag von 35,00 €. Beispiel: Parken ohne Parkscheibe bis zu 30 Min. bisher 5,00 €, ab 01.04.2013, 10,00 €. Wenn man eine Anzahl von 4.700 Verwarnungen (Durchschnitt in den letzten Jahren) zugrunde legt, wären Mehreinnahmen in Höhe von 23.500,00 € jährlich realistisch. Andererseits besteht seit dem 12.03.2013 die Anweisung der Bezirksregierung Köln, bei Verstößen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs keine Bußgeldbescheide mehr zu erlassen, wenn der tatsächliche Führer des erfassten Fahrzeuges nicht bekannt ist. Die Verhängung eines Bußgeldbescheides gegen den Halter des Fahrzeuges kommt nicht in Betracht. Steht der Fahrer nicht konkret fest, besteht lediglich die Möglichkeit, den Halter des Kraftfahrzeuges zur Kostentragungspflicht nach § 25a des Straßenverkehrsgesetzes heranzuziehen. In vielen Fällen ist die Feststellung des Fahrers innerhalb des Eintritts der Verfolgungsverjährung (3 Monate) nicht möglich, da keine Aussagepflicht des betroffenen Fahrzeughalters besteht. Dies bedeutet, dass pro Bescheid, bei dem der Fahrer nicht ermittelt werden kann, die Einnahmen um mindestens 10,00 € gesenkt würden. Es handelt sich hier um ca. 600 Bescheide jährlich, also um ca. 6.000,00 € weniger an Einnahmen jährlich. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm -