Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
112 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
26.03.13, 18:34
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu TOP 2
FDP-Fraktion im Rat der
Gemeinde Kreuzau
Anträge zu TOP 2 der 21. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der
21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungs
konzept der Gemeinde Kreuzau fur das Haushaltsjahr 2013 Vorlagel4/2013 1.Ergänzung“
—
Die FDP-Fraktion stellt zu den genannten Tagesordnungspunkten des Hauptausschusses und des
Rates folgende Anträge:
1.
Der Burgermeister wird beauftragt, umgehend die personellen und finanziellen Vor
aussetzungen fur die Schaffung der Stelle eines/r Finanzcontrollers/in zum Aufbau ei
nes internen Controllingsystems in der Gemeindeverwaltung Kreuzau zu schaffen. Für
eine der im Begründungstext vorgeschlagenen Alternativen sind entsprechende Beträ
ge in den Haushalt einzustellen.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Kreis Düren eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit dem Inhalt abzuschließen, dass die örtliche Rechnungsprüfung des
Kreises Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung in der Gemeinde Kreuzau gegen
Kostenerstattung übernimmt. Von der Möglichkeit des § 102 Abs. 2 Satz 2 GO ist inso
fern Gebrauch zu machen, als die Wahrnehmung der Rechnungsprüfung des Kreises
nur auf diejenigen Aufgabengebiete der Rechnungsprüfung in der Gemeinde gern.
§103 Abs. 1 GO NRW beschränkt wird, die nicht die Prüfungshandlungen des von der
Gemeinde beauftragten Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse zum In
halt haben. In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist ausdrücklich vorzusehen,
dass der Rat der Gemeinde Kreuzau der Rechnungsprüfung des Kreises als weitere
Aufgabe die Prüfung der Verwaltung der Gemeinde Kreuzau auf Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit nach § 103 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW überträgt. Für die voraussichtlich
zu erbringende Kostenerstattung ist ein angemessener Betrag in den Haushalt einzu
stellen.
3. Die von der Verwaltung erstmalig ab dem Haushaltsjahr 2017 eingeplanten Nutzungs
entgelte der Vereine für Sportstätten in Höhe von 50.000 EURO (Kostenstelle 4210101,
Sachkonto 432105) sind zeitlich vorzuziehen und bereits ab dem Haushaltsjahr 2014
anzusetzen. Mit der Erstellung einer entsprechenden Satzung ist unverzüglich zu be
ginnen, um den betroffenen Vereinen Planungssicherheit zu bieten.
4. Die für Kostenstelle 2450101 Sachkonto 524110 und Sachkonto 524120 eingeplanten
Aufwendungen sind ab 2014 um die im Zusammenhang mit den in Folge der Dachsa
nierung und der Erneuerung der Lüftungsanlage prognostizierten Energieeinsparun
gen zu kürzen.
Begründung zu 1:
Im Rahmen der Mitteilung 30/2012 für den öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses
vom 27.11.2013 wurden die Funktionen des Controllings und die Möglichkeiten des Einsatzes ei
nes Controllers bzw. einer Controllerin in der Gemeindeverwaltung Kreuzau zutreffend dargestellt.
Auch den in der Mitteilung 30/2012 getroffenen Aussagen, dass „ein sinnvolles und systematisches
Confrolling nicht nebenher mit bestehendem Personal durchgeführt werden“ kann und dass man
FDP-Fraktion im Rat der
Gemeinde Kreuzau
FDP
Di rae9
„einem entsprechend ausgebildete/n Mitarbeiter/in mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung“
braucht, ist zuzustimmen.
Folgende Lösungsalternativen bieten sich an:
a.) Mittels einer externen Stellenaussohreibung wird ein/e qualifizierter Mitarb
eiter/in (Entgelt
gruppe 11 TVÖD) gesucht und eingestellt.
b.) Der in der Abteilung Finanzen beschäftigte
„Betriebswirt, der in seinerfrüheren Tätigkeit
auch bereits Controlling betrieben hat“, wird durch Einstellung eines/r Mitarbeiters/in oder
durch Umschichtungen im Personalbereich so entlastet, dass er die Aufgabe des Finanzcon
trollers mit übernehmen kann.
c.)
Einstellung eines/r Anwärters/in als Beamter/in auf Widerruf in den Vorbereitungsdiens
t
flur die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes und Entsendung an die FHÖV
NRW in Köln zur Absolvierung des dualen Studienganges „Kommunaler Verwaltungs
dienst Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (B.A)“ mit dem Abschluss als „Bache
lor of
Arts (B.A)“. Der/Die Anwärter/in wird in den Praxisphasen neben dem notwendigen
Er
werb eines breiten Überblicks über die Tätigkeitsfelder der Gemeindeverwaltun vorneh
g
m
lich im Bereich der Abteilung Finanzen eingesetzt, um ihn/sie auf seine/ihre künftig
e Tätig
keit als Finanzcontroller/in vorzubereiten. Diese Absicht und die Erwartung, dass der/die
Bewerber/in nach erfolgreichem Studienabschluss in der Gemeindeverwaltung Kreuza
u als
Finanzcontroller/in tätig werden wird, ist den Bewerbem bereits bei den Einstellungsg
e
sprächen ausdrücklich zu vermitteln.
-
Die Alternativen a.) und insbesondere 1.,.) sind zweifellos die sichersten Wege, kurzfri
stig ein ef
fektives Controlling in der Gemeindeverwaltung Kreuzau zu implementieren aber sie
kosten auch
ihr Geld. Die Alternative c.) würde nur mittelfristig ihre volle Wirkung entfalten können
. Sie ist
auch risikoreich, weil nicht gewährleistet ist, dass der/die Bewerber/in den in ihn/sie
gesetzten Er
wartungen gerecht werden kann und auch ob er/sie die Planstelle als Finanzcontro
ller/in nach Stu
dienabschluss überhaupt antreten wird. Allerdings besteht im positiven Fall die Aussic
ht, dass
er/sie bei Aufliahme der Controllertätigkeit die Gemeindeverwaltung „von der Pike
auf‘ kennenge
lernt hat und sofort effektiv einsetzbar sein wird. Die Alternative c.) wäre zumin
dest auf kurze
Sicht die preiswerteste Lösung.
Begründung zu 2.
Wie in der Mitteilung 30/20 12 zutreffend zum Ausdruck kommt, besteht das
Controlling aus den
Elementen „Planung“, „Steuerung“ und „Kontrolle“. Durch die Einrichtung und
Besetzung einer
Controllingstelle (gern. Nr. 1) wären alle drei Bereiche zumindest flur eine kleine
Gemeinde wie
Kreuzau, auch im Zusammenspiel mit den in der Mitteilung beschriebenen ohnehi
n vorhandenen
Instrumenten hinreichend abgedeckt.
Solange diese Stelle jedoch nicht eingerichtet und besetzt ist, besteht in der Gemei
ndeverwaltung
ein eindeutiges Kontrolldefizit. Wie bereits in unserer Haushaltsrede 2012 ausflih
rlich dargelegt,
hat der Rechnungsprüfiingsausschuss rechtlich keine Möglichkeit, eigenständig die
Prüfung von
Vergaben und/oder die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtsc
haftlichkeit vorzu
2
FDP-Fraktion im Rat der
Gemeinde Kreuzau
nehmen. Wir haben damals ausgeführt: „Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zwar zu überpr
ü
fen, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Gemeinde entsprechende
s Ab
bild liefert. Diese Prüfung ist durch die Beiziehung eines Wirtschaftsprüfers zu hundert Prozen
t
gewährleistet. Darum geht es aber nicht. Was weder Rechnungsprüfungsausschuss noch
Wirt
schaftsprüfer überprüfen können und dürfen sind Fragen, ob und wie der Haushaltspla
n eingehal
ten worden ist oder ob die Verwaltung zweckmäßig und wirtschaftlich gearbeitet hat. Dies
wären
Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung.“
Unser Antrag beinhaltet einerseits sicherlich keine Ideallösung, weil mit der Kontrolle
lediglich ein
Teilaspekt des Controllingkonzeptes, wenn auch nur mit zeitlicher Verzögerung und noch
dazu mit
externen Kräften des Kreises abgedeckt würde.
Andererseits bietet die Lösung auch Vorteile. Durch eine entsprechende Gestaltung der
Vereinba
rung ware das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren für die Durchführung der überno
mmenen
Aufgaben in ihrer sachlichen Tätigkeit unmittelbar dem Rat der Gemeinde Kreuzau zu unterst
ellen
und diesem unmittelbar verantwortlich ( 104 Abs. 1 GO NRW).
Die Lösung ist zudem bei einem angenommenen Stundensatz von 60 EURO je angefangene
Stun
de eine verhältnismäßig preiswerte Möglichkeit, gezielt größere Vorhaben in der Gemeinde
undloder bestimmte Aspekte des Verwaltungshandelns auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlic
hkeit
überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeit ist schon wegen ihrer präventiven Wirku nicht
ng
zu ver
nachlässigen. Sobald das Controlling vollständig implementiert ist, könnte auf die
Dienste des
Kreises verzichtet werden.
Begründung zu 3.
Die Fragen der Einführung von Nutzungsentgelten und die Neuregelungen des Zuschu
sswesens an
Vereine liegen bereits seit dem 17.08.2008 (Vorlage 46/2008) auf Eis. Ausgearbeite
te und detail
lierte Vorschläge der FDP-Fraktion sind dem Rat und der Verwaltung mindestens seit
diesem Zeit
punkt bekannt. Wenn sich der Bürgermeister nun entschließt, Nutzungsentgelte ab
dem Haushalts
jahr 2017 einzuplanen, ist nicht einzusehen, warum dies angesichts der Haushaltsiag
e nicht bereits
ab 2014 erfolgen sollte. Dieses Haushaltsjahr erscheint bereits unter dem Gesichtspunk des
t
Ak
zeptanz wegen des zeitlichen Zusammenfalls mit der äußert kostspieligen Sanierung der
Großsporthalle Kreuzau günstig.
Begründung zu 4.
Für die Zustimmung des Rates zur Sanierung der Großsporthalle Kreuzau ist seitens der
Verwal
tung und des Gutachters mit bedeutenden Einsparungen beim Energieverbrauch geworb
en worden.
Falls mit diesen Einsparungen ernsthaft zu rechnen ist, sollten sie auch in der Haush
altsplanung ih
ren unmittelbaren Niederschlag finden.
Kreuzau, den 15.03.2012
gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender)
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