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Allgemeine Vorlage (Antrag FDP)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
112 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
26.03.13, 18:34
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Antrag FDP) Allgemeine Vorlage (Antrag FDP) Allgemeine Vorlage (Antrag FDP)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu TOP 2 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau Anträge zu TOP 2 der 21. Sitzung des Hauptausschusses und zum entsprechenden TOP der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau „Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungs konzept der Gemeinde Kreuzau fur das Haushaltsjahr 2013 Vorlagel4/2013 1.Ergänzung“ — Die FDP-Fraktion stellt zu den genannten Tagesordnungspunkten des Hauptausschusses und des Rates folgende Anträge: 1. Der Burgermeister wird beauftragt, umgehend die personellen und finanziellen Vor aussetzungen fur die Schaffung der Stelle eines/r Finanzcontrollers/in zum Aufbau ei nes internen Controllingsystems in der Gemeindeverwaltung Kreuzau zu schaffen. Für eine der im Begründungstext vorgeschlagenen Alternativen sind entsprechende Beträ ge in den Haushalt einzustellen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Kreis Düren eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Inhalt abzuschließen, dass die örtliche Rechnungsprüfung des Kreises Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung in der Gemeinde Kreuzau gegen Kostenerstattung übernimmt. Von der Möglichkeit des § 102 Abs. 2 Satz 2 GO ist inso fern Gebrauch zu machen, als die Wahrnehmung der Rechnungsprüfung des Kreises nur auf diejenigen Aufgabengebiete der Rechnungsprüfung in der Gemeinde gern. §103 Abs. 1 GO NRW beschränkt wird, die nicht die Prüfungshandlungen des von der Gemeinde beauftragten Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse zum In halt haben. In der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist ausdrücklich vorzusehen, dass der Rat der Gemeinde Kreuzau der Rechnungsprüfung des Kreises als weitere Aufgabe die Prüfung der Verwaltung der Gemeinde Kreuzau auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit nach § 103 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW überträgt. Für die voraussichtlich zu erbringende Kostenerstattung ist ein angemessener Betrag in den Haushalt einzu stellen. 3. Die von der Verwaltung erstmalig ab dem Haushaltsjahr 2017 eingeplanten Nutzungs entgelte der Vereine für Sportstätten in Höhe von 50.000 EURO (Kostenstelle 4210101, Sachkonto 432105) sind zeitlich vorzuziehen und bereits ab dem Haushaltsjahr 2014 anzusetzen. Mit der Erstellung einer entsprechenden Satzung ist unverzüglich zu be ginnen, um den betroffenen Vereinen Planungssicherheit zu bieten. 4. Die für Kostenstelle 2450101 Sachkonto 524110 und Sachkonto 524120 eingeplanten Aufwendungen sind ab 2014 um die im Zusammenhang mit den in Folge der Dachsa nierung und der Erneuerung der Lüftungsanlage prognostizierten Energieeinsparun gen zu kürzen. Begründung zu 1: Im Rahmen der Mitteilung 30/2012 für den öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses vom 27.11.2013 wurden die Funktionen des Controllings und die Möglichkeiten des Einsatzes ei nes Controllers bzw. einer Controllerin in der Gemeindeverwaltung Kreuzau zutreffend dargestellt. Auch den in der Mitteilung 30/2012 getroffenen Aussagen, dass „ein sinnvolles und systematisches Confrolling nicht nebenher mit bestehendem Personal durchgeführt werden“ kann und dass man FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau FDP Di rae9 „einem entsprechend ausgebildete/n Mitarbeiter/in mit betriebswirtschaftlicher Ausbildung“ braucht, ist zuzustimmen. Folgende Lösungsalternativen bieten sich an: a.) Mittels einer externen Stellenaussohreibung wird ein/e qualifizierter Mitarb eiter/in (Entgelt gruppe 11 TVÖD) gesucht und eingestellt. b.) Der in der Abteilung Finanzen beschäftigte „Betriebswirt, der in seinerfrüheren Tätigkeit auch bereits Controlling betrieben hat“, wird durch Einstellung eines/r Mitarbeiters/in oder durch Umschichtungen im Personalbereich so entlastet, dass er die Aufgabe des Finanzcon trollers mit übernehmen kann. c.) Einstellung eines/r Anwärters/in als Beamter/in auf Widerruf in den Vorbereitungsdiens t flur die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes und Entsendung an die FHÖV NRW in Köln zur Absolvierung des dualen Studienganges „Kommunaler Verwaltungs dienst Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (B.A)“ mit dem Abschluss als „Bache lor of Arts (B.A)“. Der/Die Anwärter/in wird in den Praxisphasen neben dem notwendigen Er werb eines breiten Überblicks über die Tätigkeitsfelder der Gemeindeverwaltun vorneh g m lich im Bereich der Abteilung Finanzen eingesetzt, um ihn/sie auf seine/ihre künftig e Tätig keit als Finanzcontroller/in vorzubereiten. Diese Absicht und die Erwartung, dass der/die Bewerber/in nach erfolgreichem Studienabschluss in der Gemeindeverwaltung Kreuza u als Finanzcontroller/in tätig werden wird, ist den Bewerbem bereits bei den Einstellungsg e sprächen ausdrücklich zu vermitteln. - Die Alternativen a.) und insbesondere 1.,.) sind zweifellos die sichersten Wege, kurzfri stig ein ef fektives Controlling in der Gemeindeverwaltung Kreuzau zu implementieren aber sie kosten auch ihr Geld. Die Alternative c.) würde nur mittelfristig ihre volle Wirkung entfalten können . Sie ist auch risikoreich, weil nicht gewährleistet ist, dass der/die Bewerber/in den in ihn/sie gesetzten Er wartungen gerecht werden kann und auch ob er/sie die Planstelle als Finanzcontro ller/in nach Stu dienabschluss überhaupt antreten wird. Allerdings besteht im positiven Fall die Aussic ht, dass er/sie bei Aufliahme der Controllertätigkeit die Gemeindeverwaltung „von der Pike auf‘ kennenge lernt hat und sofort effektiv einsetzbar sein wird. Die Alternative c.) wäre zumin dest auf kurze Sicht die preiswerteste Lösung. Begründung zu 2. Wie in der Mitteilung 30/20 12 zutreffend zum Ausdruck kommt, besteht das Controlling aus den Elementen „Planung“, „Steuerung“ und „Kontrolle“. Durch die Einrichtung und Besetzung einer Controllingstelle (gern. Nr. 1) wären alle drei Bereiche zumindest flur eine kleine Gemeinde wie Kreuzau, auch im Zusammenspiel mit den in der Mitteilung beschriebenen ohnehi n vorhandenen Instrumenten hinreichend abgedeckt. Solange diese Stelle jedoch nicht eingerichtet und besetzt ist, besteht in der Gemei ndeverwaltung ein eindeutiges Kontrolldefizit. Wie bereits in unserer Haushaltsrede 2012 ausflih rlich dargelegt, hat der Rechnungsprüfiingsausschuss rechtlich keine Möglichkeit, eigenständig die Prüfung von Vergaben und/oder die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtsc haftlichkeit vorzu 2 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau nehmen. Wir haben damals ausgeführt: „Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zwar zu überpr ü fen, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen der Gemeinde entsprechende s Ab bild liefert. Diese Prüfung ist durch die Beiziehung eines Wirtschaftsprüfers zu hundert Prozen t gewährleistet. Darum geht es aber nicht. Was weder Rechnungsprüfungsausschuss noch Wirt schaftsprüfer überprüfen können und dürfen sind Fragen, ob und wie der Haushaltspla n eingehal ten worden ist oder ob die Verwaltung zweckmäßig und wirtschaftlich gearbeitet hat. Dies wären Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung.“ Unser Antrag beinhaltet einerseits sicherlich keine Ideallösung, weil mit der Kontrolle lediglich ein Teilaspekt des Controllingkonzeptes, wenn auch nur mit zeitlicher Verzögerung und noch dazu mit externen Kräften des Kreises abgedeckt würde. Andererseits bietet die Lösung auch Vorteile. Durch eine entsprechende Gestaltung der Vereinba rung ware das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren für die Durchführung der überno mmenen Aufgaben in ihrer sachlichen Tätigkeit unmittelbar dem Rat der Gemeinde Kreuzau zu unterst ellen und diesem unmittelbar verantwortlich ( 104 Abs. 1 GO NRW). Die Lösung ist zudem bei einem angenommenen Stundensatz von 60 EURO je angefangene Stun de eine verhältnismäßig preiswerte Möglichkeit, gezielt größere Vorhaben in der Gemeinde undloder bestimmte Aspekte des Verwaltungshandelns auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlic hkeit überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeit ist schon wegen ihrer präventiven Wirku nicht ng zu ver nachlässigen. Sobald das Controlling vollständig implementiert ist, könnte auf die Dienste des Kreises verzichtet werden. Begründung zu 3. Die Fragen der Einführung von Nutzungsentgelten und die Neuregelungen des Zuschu sswesens an Vereine liegen bereits seit dem 17.08.2008 (Vorlage 46/2008) auf Eis. Ausgearbeite te und detail lierte Vorschläge der FDP-Fraktion sind dem Rat und der Verwaltung mindestens seit diesem Zeit punkt bekannt. Wenn sich der Bürgermeister nun entschließt, Nutzungsentgelte ab dem Haushalts jahr 2017 einzuplanen, ist nicht einzusehen, warum dies angesichts der Haushaltsiag e nicht bereits ab 2014 erfolgen sollte. Dieses Haushaltsjahr erscheint bereits unter dem Gesichtspunk des t Ak zeptanz wegen des zeitlichen Zusammenfalls mit der äußert kostspieligen Sanierung der Großsporthalle Kreuzau günstig. Begründung zu 4. Für die Zustimmung des Rates zur Sanierung der Großsporthalle Kreuzau ist seitens der Verwal tung und des Gutachters mit bedeutenden Einsparungen beim Energieverbrauch geworb en worden. Falls mit diesen Einsparungen ernsthaft zu rechnen ist, sollten sie auch in der Haush altsplanung ih ren unmittelbaren Niederschlag finden. Kreuzau, den 15.03.2012 gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender) 3