Daten
Kommune
Kreuzau
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13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /641-08
Kreuzau, 29. September 1997
Vorlagen-Nr.
141/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
23.10.1997
18.11.1997
26.11.1997
TOP: Ausbau der Straße "Vor dem Bruch" im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zum Ausbauentwurf
I. Sach- und Rechtslage:
Nach dem Investitionsprogramm ist der Ausbau der o.a. Straße im Jahre 1998 vorgesehen. Gemäß Ratsbeschluß vom
18.03.1997 wurde nach Vorlage der Haushaltsgenehmigung das Ingenieurbüro Bücker, Roetgen, mit der Erstellung
eines Straßenausbauplanes beauftragt.
Anhand erster Entwürfe wurde am 22.09.1997 eine Anliegerversammlung durchgeführt, um grundsätzliche Fragen mit
den Anliegern zu erörtern. An dieser Versammlung haben mit wenigen Ausnahmen alle Grundstückseigentümer
teilgenommen, so daß eine breite Meinungsbildung zustande gekommen ist.
Die Anlieger haben sich grundsätzlich für einen verkehrsberuhigten Ausbau entsprechend Zeichen 325/326 StVO
ausgesprochen. Trotz der sehr unterschiedlichen Nutzung im Bereich des ca. 420 m langen Straßenzuges (erheblicher
Lkw-Verkehr durch die Fa. Breuer, landwirtschaftlicher Verkehr durch den Landwirten Schmülgen) ist ein
verkehrsberuhigter Ausbau dennoch sinnvoll möglich.
Der Ausbauentwurf wird in der Sitzung ausführlich vorgestellt. Für den weiteren Arbeitsablauf ist es erforderlich, der
vorliegenden Vorplanung im Grundsatz zuzustimmen.
Unabhängig von der Gestaltung der öffentlichen Verkehrsfläche wurde von einem Anlieger vorgeschlagen, den
Straßenzug "Vor dem Bruch" aus Fahrtrichtung "Alte Gasse" als Sackgasse bis in etwa der Höhe der "Waldschenke" zu
beschildern. Dies würde allerdings bedeuten, daß dann am Ende der Sackgasse ein Wendehammer angelegt werden
müßte. Der Bebauungsplan sieht dies nicht vor, so daß eine Änderung des B-Planes erfolgen müßte.
Ich halte diesen Lösungsvorschlag jedoch nicht für akzeptabel.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Vermögenshaushalt 1997 wurden 25.000,00 DM Planungskosten veranschlagt. Nach dem Investitionsprogramm
sind für das Jahr 1998 Ausbaukosten in Höhe von 630.000,00 DM vorgesehen. Die Maßnahme wird durch
Erschließungsbeiträge in voller Höhe finanziert (Anteil der Straßenentwässerung in Höhe von 115.000,00 DM wird im
Zuge des Ausbaus mit abgerechnet).
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
"1.
Der Ausbau der Straße "Vor dem Bruch" erfolgt verkehrsberuhigt entsprechend den Verkehrszeichen 325/326 StVO.
2.
Dem vorliegenden Vorentwurf wird zugestimmt.
2
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der endgültigen Entwurfplanung Details noch
im einzelnen mit Grundstückseigentümern abzustimmen."
III. Beschlußvorschlag:
"1.
Der Ausbau der Straße "Vor dem Bruch" erfolgt verkehrsberuhigt entsprechend den Verkehrszeichen 325/326 StVO.
2.
Dem vorliegenden Hauptentwurf wird zugestimmt.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der endgültigen Entwurfplanung Details noch
im einzelnen mit Grundstückseigentümern abzustimmen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: