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Allgemeine Vorlage (Ausbau der Straße "Vor dem Bruch" im Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zum Ausbauentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ausbau der Straße "Vor dem Bruch" im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zum Ausbauentwurf) Allgemeine Vorlage (Ausbau der Straße "Vor dem Bruch" im Ortsteil Kreuzau;
hier: Zustimmung zum Ausbauentwurf)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /641-08 Kreuzau, 29. September 1997 Vorlagen-Nr. 141/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 23.10.1997 18.11.1997 26.11.1997 TOP: Ausbau der Straße "Vor dem Bruch" im Ortsteil Kreuzau; hier: Zustimmung zum Ausbauentwurf I. Sach- und Rechtslage: Nach dem Investitionsprogramm ist der Ausbau der o.a. Straße im Jahre 1998 vorgesehen. Gemäß Ratsbeschluß vom 18.03.1997 wurde nach Vorlage der Haushaltsgenehmigung das Ingenieurbüro Bücker, Roetgen, mit der Erstellung eines Straßenausbauplanes beauftragt. Anhand erster Entwürfe wurde am 22.09.1997 eine Anliegerversammlung durchgeführt, um grundsätzliche Fragen mit den Anliegern zu erörtern. An dieser Versammlung haben mit wenigen Ausnahmen alle Grundstückseigentümer teilgenommen, so daß eine breite Meinungsbildung zustande gekommen ist. Die Anlieger haben sich grundsätzlich für einen verkehrsberuhigten Ausbau entsprechend Zeichen 325/326 StVO ausgesprochen. Trotz der sehr unterschiedlichen Nutzung im Bereich des ca. 420 m langen Straßenzuges (erheblicher Lkw-Verkehr durch die Fa. Breuer, landwirtschaftlicher Verkehr durch den Landwirten Schmülgen) ist ein verkehrsberuhigter Ausbau dennoch sinnvoll möglich. Der Ausbauentwurf wird in der Sitzung ausführlich vorgestellt. Für den weiteren Arbeitsablauf ist es erforderlich, der vorliegenden Vorplanung im Grundsatz zuzustimmen. Unabhängig von der Gestaltung der öffentlichen Verkehrsfläche wurde von einem Anlieger vorgeschlagen, den Straßenzug "Vor dem Bruch" aus Fahrtrichtung "Alte Gasse" als Sackgasse bis in etwa der Höhe der "Waldschenke" zu beschildern. Dies würde allerdings bedeuten, daß dann am Ende der Sackgasse ein Wendehammer angelegt werden müßte. Der Bebauungsplan sieht dies nicht vor, so daß eine Änderung des B-Planes erfolgen müßte. Ich halte diesen Lösungsvorschlag jedoch nicht für akzeptabel. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Vermögenshaushalt 1997 wurden 25.000,00 DM Planungskosten veranschlagt. Nach dem Investitionsprogramm sind für das Jahr 1998 Ausbaukosten in Höhe von 630.000,00 DM vorgesehen. Die Maßnahme wird durch Erschließungsbeiträge in voller Höhe finanziert (Anteil der Straßenentwässerung in Höhe von 115.000,00 DM wird im Zuge des Ausbaus mit abgerechnet). III. Beschlußvorschlag Verwaltung: "1. Der Ausbau der Straße "Vor dem Bruch" erfolgt verkehrsberuhigt entsprechend den Verkehrszeichen 325/326 StVO. 2. Dem vorliegenden Vorentwurf wird zugestimmt. 2 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der endgültigen Entwurfplanung Details noch im einzelnen mit Grundstückseigentümern abzustimmen." III. Beschlußvorschlag: "1. Der Ausbau der Straße "Vor dem Bruch" erfolgt verkehrsberuhigt entsprechend den Verkehrszeichen 325/326 StVO. 2. Dem vorliegenden Hauptentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der endgültigen Entwurfplanung Details noch im einzelnen mit Grundstückseigentümern abzustimmen." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: