Daten
Kommune
Bedburg
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14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-814/2007
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
27.03.2007
Betreff:
Ergänzungswahl eines stellv. Mitgliedes im Wahlprüfungsausschuss
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen auf Vorschlag der CDU-Fraktion im Rat der
Stadt Bedburg, Frau/Herrn
_______________________________________________________
als stellvertretendes Ausschussmitglied für das ordentliche Ausschussmitglied Matthias Heinen in
den Wahlprüfungsausschuss zu wählen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens für das ausgeschiedene Ratsmitglied Dirk
Schehl in der Ratssitzung vom 06.02.2007 ist das stellv. Ausschussmitglied Dr. Georg
Kippels als ordentliches Mitglied für Herrn Schehl in den Wahlprüfungsausschuss
nachgerückt.
Für den dadurch vakant gewordenen stellvertretenden Ausschusssitz (persönlicher
Stellvertreter für das Ausschussmitglied Matthias Heinen) ist daher noch eine
Ersatzbestimmung vorzunehmen. Die derzeitige personelle Besetzung des Ausschusses
ist als Anlage beigefügt.
Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NW wählen die Ratsmitglieder (ohne Mitwirkung
des Bürgermeisters) im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes
aus einem Ausschuss auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das
ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine Nachfolgerin/einen Nachfolger.
Herr Schehl wurde auf Vorschlag der CDU-Fraktion in den v. g. Ausschuss gewählt.
Hinweis:
Bezüglich der Besetzung des Wahlprüfungsausschusses empfiehlt es sich lt. einschlägiger
Gesetzeskommentierung im Interesse einer unbeeinflussten Kontrolle, nicht solche
Personen zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen, die bereits im
Wahlausschuss der alten Vertretung tätig waren. Bezüglich der Besetzung des
Wahlausschusses der alten Wahlperiode wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12.03.2007
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin des Ratsbüros
Bürgermeister