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Beschlussvorlage (Ergänzungswahl eines stellv. Mitgliedes im Wahlprüfungsausschuss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Ergänzungswahl eines stellv. Mitgliedes im Wahlprüfungsausschuss) Beschlussvorlage (Ergänzungswahl eines stellv. Mitgliedes im Wahlprüfungsausschuss)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-814/2007 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 27.03.2007 Betreff: Ergänzungswahl eines stellv. Mitgliedes im Wahlprüfungsausschuss Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen auf Vorschlag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg, Frau/Herrn _______________________________________________________ als stellvertretendes Ausschussmitglied für das ordentliche Ausschussmitglied Matthias Heinen in den Wahlprüfungsausschuss zu wählen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens für das ausgeschiedene Ratsmitglied Dirk Schehl in der Ratssitzung vom 06.02.2007 ist das stellv. Ausschussmitglied Dr. Georg Kippels als ordentliches Mitglied für Herrn Schehl in den Wahlprüfungsausschuss nachgerückt. Für den dadurch vakant gewordenen stellvertretenden Ausschusssitz (persönlicher Stellvertreter für das Ausschussmitglied Matthias Heinen) ist daher noch eine Ersatzbestimmung vorzunehmen. Die derzeitige personelle Besetzung des Ausschusses ist als Anlage beigefügt. Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NW wählen die Ratsmitglieder (ohne Mitwirkung des Bürgermeisters) im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes aus einem Ausschuss auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine Nachfolgerin/einen Nachfolger. Herr Schehl wurde auf Vorschlag der CDU-Fraktion in den v. g. Ausschuss gewählt. Hinweis: Bezüglich der Besetzung des Wahlprüfungsausschusses empfiehlt es sich lt. einschlägiger Gesetzeskommentierung im Interesse einer unbeeinflussten Kontrolle, nicht solche Personen zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen, die bereits im Wahlausschuss der alten Vertretung tätig waren. Bezüglich der Besetzung des Wahlausschusses der alten Wahlperiode wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.03.2007 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister