Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
101 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
21.02.13, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19.02.2013
Vorlagen-Nr.: 56/2012 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
05.03.2013
19.03.2013
09.04.2013
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
Offenlage sowie Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 den Aufstellungsbeschluss
zum o. a. Bebauungsplan gefasst, dem Planentwurf mit entsprechenden Änderungen zugestimmt
und die Verwaltung ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13
Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurde im Amtsblatt für die Gemeinde
Kreuzau am 28.12.2012 bekannt gemacht und hat in der Zeit vom 07.01.2013 bis einschließlich
07.02.2013 stattgefunden. Zu Ihrer Orientierung ist der Bebauungsplanentwurf in verkleinertem
Maßstab als Anlage 1 (Anlage 1) nochmals beigefügt.
Während der Offenlage haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger den Planentwurf eingesehen
und um detaillierte Auskünfte gebeten. Letztendlich sind zwei umfassende Stellungnahmen
eingegangen, über die nunmehr im Rahmen der Abwägung zu entscheiden ist.
Es handelt sich um die Stellungnahmen des Herrn Eberhard Schaich, An der Papiermühle 1,
52372 Kreuzau, gemäß Schreiben vom 08.01.2013 (Anlage 2) und des Herrn Alfred Titze,
Kreuzstraße 21, 52372 Kreuzau, gemäß Schreiben vom 11. Januar 2013 (Anlage 3).
Hinweis: Auf eine Schwärzung der Namen konnte verzichtet werden, da sich beide mit der
Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden erklärt haben.
Die unterschiedlichen Themenbereiche sind im jeweiligen Schreiben durchnummeriert. Meine
Stellungnahme bezieht sich jeweils auf die entsprechende laufende Nummer.
Nachstehend nunmehr die Stellungnahme der Verwaltung:
1.
Schreiben des Herrn Eberhard Schaich:
Vorweg weise ich darauf hin, dass der Inhalt des Schreibens mit Herrn Schaich in einem
ausführlichen Gespräch am 14.02.2013 erörtert worden ist. Das Ergebnis der Erörterung fließt in
die Stellungnahme ein.
Zu 1: Aufgrund der geführten persönlichen Unterredung verzichtet Herr Schaich auf eine zentrale
Informationsveranstaltung. Im Übrigen wäre dies nicht abwägungsrelevant für den
Bebauungsplanentwurf.
Zu 2: Auch dieser Punkt ist als erledigt zu betrachten. Ich habe Herrn Schaich erklärt, dass aus
einer Bekanntmachung selbstverständlich nicht alle Details zu erkennen sind und von
daher ja bewusst die Offenlage durchgeführt wird, um jedem die Möglichkeit zu geben, sich
die Planinhalte von der Verwaltung erläutern zu lassen.
Zu 3: Herrn Schaich wurde der Unterschied zwischen dem Planentwurf und der tatsächlich
beabsichtigten Bebauung des Investors erläutert. Insbesondere hinsichtlich der Größe und
des Standortes der geplanten 4 Objekte. Inzwischen liegt auch ein detaillierter konkreter
Grundrissplan für die vier beabsichtigten Objekte vor. Diese tatsächlich geplante Bebauung
entspricht voll und ganz den Vorstellungen von Herrn Schaich. Er unterstützt insbesondere
diese aufgelockerte Bebauung gegenüber der bisher vorgesehenen Reihenhausbebauung.
Da der Investor die Baukörper inzwischen konkret im Grundriss geplant hat, schlage ich
auch vor, den Bebauungsplanentwurf im Bereich WA 5 insofern zu korrigieren, als dass die
durchgehende Bauzeile entfällt und nunmehr entsprechend vier Baufenster ausgewiesen
werden. Ein entsprechender Planentwurf ist als Anlage 4 beigefügt.
Zu 3a: Die Verkehrssituation in der Straße Friedenau ist nicht Gegenstand der
Bebauungsplanänderung. Die Problematik wurde mit Herrn Schaich ausführlich erörtert.
Eine Beschlussfassung hierzu ist nicht erforderlich.
Zu 4: Der Bebauungsplanentwurf sieht in diesem Bereich ein großzügig bemessenes Baufenster
vor. Innerhalb dieses Baufensters können maximal zwei Baukörper mit einer maximalen
Grundfläche von 670 m² errichtet werden. Der B-Plan-Entwurf sieht keine Festlegung der
Baukörper in eine bestimmte Himmelsrichtung vor. Der Teilbereich dieses
Bebauungsplanes wurde inzwischen auch intensiv mit dem Investor, insbesondere auch im
Hinblick auf die Stellungnahme des Herrn Titze, diskutiert. Da hier noch keine
Detailplanung vorliegt und noch intensive Überlegungen angestellt werden sollten, schlage
ich vor, diesen Teilbereich aus dem ersten Änderungsverfahren auszuklammern und
gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ein separates Änderungsverfahren
durchzuführen.
Zu 5: Es handelt sich hierbei um Wünsche und Anregungen, die jedoch nicht das
Änderungsverfahren unmittelbar betreffen. Zum Thema „kleiner Tante-Emma-Laden“ habe
ich Herrn Schaich darauf hingewiesen, dass es nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes planungsrechtlich zulässig ist, einen derartigen Laden zu errichten. Es
mangelt lediglich an einem Investor.
Fazit für den Beschlussvorschlag:
Die Ziffern 1, 2, 3a und 5 werden zur Kenntnis genommen und sind nicht abwägungsrelevant.
Zu Ziffer 3 wird der Anregung gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend geändert. Es
werden nunmehr konkret 4 Baufenster ausgewiesen. Aufgrund der Anregung zu Ziffer 4 wird der
Teilbereich WA 4 aus dem Änderungsverfahren herausgenommen.
2.
Stellungnahme des Herrn Alfred Titze:
Die Stellungnahme des Herrn Alfred Titze wurde ebenfalls in einem persönlichen Gespräch mit
den Eheleuten Titze am 12.02.2013 erörtert. Im Anschluss daran wurde auch eine
Ortsbesichtigung durchgeführt. Zu den einzelnen Punkten wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1: Den Eheleuten Titze wurde der Unterschied zwischen dem Planentwurf und der tatsächlich
beabsichtigten Bebauung des Investors erläutert, insbesondere hinsichtlich der Größe der
Objekte. Bezüglich der Geschossigkeit ist eindeutig festzustellen, dass der B-Plan nur eine
zweigeschossige Bebauung vorsieht und es sich beim Dachgeschoss lediglich um ein
Staffelgeschoss handelt. Entscheidend ist die maximale Gebäudehöhe, die unstrittig von
9 m auf 9,50 m erhöht worden ist. Die nunmehr geplanten Gebäude entsprechen dem
vorhandenen Gebäude An der Papiermühle, Haus Nr. 1.
Die Auffassung der Familie Titze, dass die nunmehr geplante Bebauung städtebaulich
nicht mehr zu vertreten ist, vermag ich nicht zu teilen. Aufgrund meiner Ausführungen zu
-2-
Ziffer 3 des Schreibens von Herrn Schaich ergibt sich eine Änderung des Planentwurfes.
Hieraus ist dann auch eindeutig eine aufgelockerte Bebauung zu erkennen.
Bei der mit den Eheleuten Titze durchgeführten Ortsbesichtigung konnte objektiv
festgestellt werden, dass die Eheleute Titze heute schon gar keinen Blickkontakt zu der
Bauzeile entlang der Straße „Friedenau“ haben und ihr eigenes Grundstück von der Art der
Bebauung überhaupt nicht tangiert ist. Diese Auffassung wird von den Eheleuten Titze
geteilt.
Der Anregung gemäß Schriftsatz, auf die beabsichtigte Änderung zu verzichten, wird nicht
gefolgt. Gleichwohl wird vorgeschlagen, eine Änderung des Planentwurfes gemäß
Anlage 4 vorzunehmen.
Zu 2: Der geforderte Erklärungsbedarf ist erfolgt. Der B-Plan selbst schreibt natürlich keine
Anzahl der Wohneinheiten vor. In der entsprechenden Bekanntmachung habe ich
allerdings erwähnt, dass im Bereich des WA 4-Gebietes jeweils bis zu 25 Wohneinheiten
möglich sind. Dies hängt natürlich auch von der Größe der Wohnungen ab. Die Anzahl der
Wohneinheiten je Objekt sind meines Erachtens auch nicht ausschlaggebend. Von
Bedeutung ist die Festlegung der maximalen Grundfläche (vorgesehen 670 m²) und der
maximalen Firsthöhe von 9,50 m. Richtig ist, dass die geplanten Baukörper unabhängig
von der zukünftigen Himmelsrichtung näher an das Anwesen der Eheleute Titze
heranragen als die bisher möglichen größeren Baukörper im alten WA 4-Gebiet entlang
der Straße „An der Papiermühle“.
Bei der Ortsbesichtigung konnte festgestellt werden, dass vom Gartenbereich der Eheleute
Titze im Gegensatz zum WA 5-Gebiet hier zukünftig natürlich ein unmittelbarer
Blickkontakt entsteht, über dessen Auswirkungen man durchaus unterschiedlicher
Auffassung sein kann. Da, wie bereits zu Ziffer 4 des Schreibens von Herrn Schaich
erwähnt, noch keine Detailplanung vorliegt und auch der Investor noch intensive
Überlegungen anstellen muss, habe ich ja bereits vorgeschlagen, diesen Teilbereich aus
dem 1. Änderungsverfahren auszuklammern.
Zu 3: Die Formulierung ist spekulativ. Gegenstand der Änderung ist lediglich die geringfügige
Verschiebung der überbaubaren Fläche entlang des Mühlenteiches. Die sonstigen
Festssetzungen hinsichtlich der Firsthöhe und der maximalen Grundfläche (140 m²) sollen
gar nicht geändert werden und sind auch in Zukunft nicht zu befürchten. Ich gehe davon
aus, dass innerhalb der nächsten 4-6 Wochen die entsprechenden Bauanträge eingereicht
werden. Dieser Punkt ist nicht abwägungsrelevant.
Zu 4: Auch dieser Punkt ist nicht abwägungsrelevant. Ich möchte ihn auch nur zu einem
Teilbereich kommentieren, und zwar bezüglich der im Baugebiet vorhandenen Hindernisse
für Rollatoren. Diese Situation ist baubedingt, da derzeit im Bereich der asphaltierten
Flächen noch die Schlussdecke fehlt. Beim endgültigen Ausbau ist die gesamte
Verkehrsfläche höhengleich, da es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt.
Fazit für den Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme zu Ziffer 1 wird zurückgewiesen. Aufgrund der Anregung zu Ziffer 2 wird der
Teilbereich WA 4 aus dem Änderungsverfahren ausgeklammert. Die Ziffern 3 und 4 werden zur
Kenntnis genommen und sind nicht abwägungsrelevant.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Die Kosten der Bebauungspanänderung werden vom
Investor übernommen.
-3-
III. Beschlussvorschlag:
1.
Die Stellungnahmen bezüglich Ziffer 1, 2, 3a und 5 gemäß Schreiben von Herrn Eberhard
Schaich werden zur Kenntnis genommen und sind nicht abwägungsrelevant.
Zu Ziffer 3 wird der Anregung gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend
geändert. Aufgrund der Anregung zu Ziffer 4 wird der Teilbereich WA 4 aus dem
Änderungsverfahren ausgeklammert.
2.
Die Stellungnahme zu Ziffer 1 gemäß Schreiben des Herrn Alfred Titze wird
zurückgewiesen. Aufgrund der Anregung zu Ziffer 2 wird der Teilbereich WA 4 aus dem
Änderungsverfahren ausgeklammert. Die Ziffern 3 und 4 werden zur Kenntnis genommen
und sind nicht abwägungsrelevant.
3.
Der Bebauungsplan Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, 1. Änderung, wird unter
Ausklammerung des WA 4-Gebietes gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der
dazugehörigen Begründung beschlossen.
Der Bürgermeister
i.A.
- Schmühl Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-4-