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Allgemeine Vorlage (Bildung eines Haushaltsrestes in Feuerwehrangelegenheiten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bildung eines Haushaltsrestes in Feuerwehrangelegenheiten) Allgemeine Vorlage (Bildung eines Haushaltsrestes in Feuerwehrangelegenheiten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - /Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 16.11.2004 Vorlagen-Nr.: 91/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.11.2004 14.12.2004 TOP: Bildung eines Haushaltsrestes in Feuerwehrangelegenheiten I. Sach- und Rechtslage: Im Brandschutzbedarfsplan, der in der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 28.05.2002, beschlossen wurde, ist u.a. die bauliche Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppe Untermaubach enthalten. Zur Abarbeitung des Brandschutzbedarfplanes wurde in der 29. Sitzung des Rates vom 09.07.2003 beschlossen, ab 2003 jährlich 200.000 € im Vermögenshaushalt bei der HHST 1.130.9350.1 bereitzustellen. In der Sitzung des Rates am 25.05.2004 wurde beschlossen, das bestehende Feuerwehrgerätehaus Untermaubach abzubrechen und hierfür einen Neubau bestehend aus zwei Fahrzeughallen und einem Umkleidetrakt zu errichten. Weiterhin sollen die Räumlichkeiten der ehemaligen Grundschule Untermaubach für Zwecke der Feuerwehr umgenutzt werden. Die Umbauarbeiten im ehemaligen Schulgebäude stehen kurz vor dem Abschluss. Der Abbruch des bestehenden Gebäudes erfolgt voraussichtlich Anfang Januar 2005. Die Mittel sollen entsprechend dem Baufortschritt im Jahre 2004 bzw. 2005 in Anspruch genommen werden. Damit die Finanzierungsmittel zur Abarbeitung des Brandschutzbedarfplanes nicht verloren gehen, müssten die am Ende des Haushaltsjahres nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel der HHST 1.130.9310.1 in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Die Haushaltsrestebildung erfolgt normalerweise nach § 41 GemHVO. Bei HSK-Gemeinden hat der Rat unter den Voraussetzungen des § 81 GO (Unabweisbarkeit) über die Bildung von Haushaltsresten zu befinden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine -2III. Beschlussvorschlag: „Die Ende des Haushaltsjahres 2004 nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel der HHST 1.130.935o.1 des Vermögenshaushaltes werden in das nächste Haushaltsjahr übertragen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________