Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - /Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 16.11.2004
Vorlagen-Nr.:
91/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.11.2004
14.12.2004
TOP: Bildung eines Haushaltsrestes in Feuerwehrangelegenheiten
I. Sach- und Rechtslage:
Im Brandschutzbedarfsplan, der in der 21. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom
28.05.2002, beschlossen wurde, ist u.a. die bauliche Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der
Löschgruppe Untermaubach enthalten. Zur Abarbeitung des Brandschutzbedarfplanes wurde in
der 29. Sitzung des Rates vom 09.07.2003 beschlossen, ab 2003 jährlich 200.000 € im
Vermögenshaushalt bei der HHST 1.130.9350.1 bereitzustellen.
In der Sitzung des Rates am 25.05.2004 wurde beschlossen, das bestehende
Feuerwehrgerätehaus Untermaubach abzubrechen und hierfür einen Neubau bestehend aus zwei
Fahrzeughallen und einem Umkleidetrakt zu errichten. Weiterhin sollen die Räumlichkeiten der
ehemaligen Grundschule Untermaubach für Zwecke der Feuerwehr umgenutzt werden.
Die Umbauarbeiten im ehemaligen Schulgebäude stehen kurz vor dem Abschluss. Der Abbruch
des bestehenden Gebäudes erfolgt voraussichtlich Anfang Januar 2005.
Die Mittel sollen entsprechend dem Baufortschritt im Jahre 2004 bzw. 2005 in Anspruch
genommen werden.
Damit die Finanzierungsmittel zur Abarbeitung des Brandschutzbedarfplanes nicht verloren gehen,
müssten die am Ende des Haushaltsjahres nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel der HHST
1.130.9310.1 in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.
Die Haushaltsrestebildung erfolgt normalerweise nach § 41 GemHVO. Bei HSK-Gemeinden hat
der Rat unter den Voraussetzungen des § 81 GO (Unabweisbarkeit) über die Bildung von
Haushaltsresten zu befinden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
-2III. Beschlussvorschlag:
„Die Ende des Haushaltsjahres 2004 nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel der HHST
1.130.935o.1 des Vermögenshaushaltes werden in das nächste Haushaltsjahr
übertragen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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