Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Eckpunkte zum Leistungsverzeichnis)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
111 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
13.02.13, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Eckpunkte zum Leistungsverzeichnis) Allgemeine Vorlage (Eckpunkte zum Leistungsverzeichnis) Allgemeine Vorlage (Eckpunkte zum Leistungsverzeichnis) Allgemeine Vorlage (Eckpunkte zum Leistungsverzeichnis)

öffnen download melden Dateigröße: 111 kB

Inhalt der Datei

Eckpunkte für die Abfalleinsammlung in der Gemeinde Kreuzau Stand: 06.02.2013 Seite 1 von 4 KommunalAgenturNRW GmbH im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kreuzau , Eckpunkte für die Abfalleinsammlung Eckpunkte für die Abfalleinsammlung in der Gemeinde Kreuzau Ziel der Festlegung der Eckpunkte für die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen ist es, die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Leistungen der Abfalleinsammlung festzulegen. Dabei gilt es, Bewährtes beizubehalten und dort, wo Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen gesehen werden, die zu keiner wesentlichen Verschlechterung des Services der Abfalleinsammlung führen, diese vorzuschlagen. Die von der KommunalAgenturNRW GmbH im Folgenden vorgeschlagenen Maßnahmen sollen als eine Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde Kreuzau dienen. Grundsätzlich gilt: Je flexibler die Gemeinde bei den nicht wesentlichen Anforderungen ist, desto günstiger kann der Preis werden. Jedoch müssen wichtige Punkte den Entsorgern vorgeschrieben werden Wettbewerb und Vertragslaufzeiten Die Gemeinde Kreuzau strebt ein offenes Vergabeverfahren (europaweite Ausschreibung) an. Der jetzige Vertrag der Gemeinde Kreuzau läuft zum 01.01.2014 aus. Es wird eine Vertragsdauer von 8 Jahren empfohlen, da dieser Zeitraum für die Abschreibung der Fahrzeuge und Behälter des Entsorgers einen günstigen Preis ermöglicht. Anlieferstelle: Entsorgungsanlage für Restmüll: ELC Horm gem. § 8 Abs. 2 Abfallentsorgungssatzung ZEW Entsorgungsanlage für Sperrmüll: ELC Horm Entsorgungsanlage für Biomüll: ELC Horm Restabfallbehältervolumen Die bisherigen Gefäße sollen in der derzeitigen Form bestehen bleiben und durch den Entsorger auf Mietbasis der Gemeinde überlassen werden. Die Auslieferung und der Tausch der Abfallgefäße erfolgt alle 2 Wochen durch den Entsorger. Im Jahre 2012 wurde der Tonnentausch an 26 Terminen im Jahr angeboten. Hierbei wurden insgesamt 422 neue Abfallgefäße aufgestellt, 120 Abfallgefäße wurden abgezogen und 164 Gefäße wurden in Bezug auf das Behältervolumen getauscht. Beistellsäcke: Es erfolgt, wie bisher, die Ausgabe von Beistellsäcken für Bio- und Restmüll. Durchschnittlich sind jährlich rd. 1300 Restabfallsäcke und 100 Bioabfallsäcke mit einzusammeln. Altpapier: Durch den ZEW ist vorgesehen, noch in diesem Jahr das Altpapier wieder dem Anschluss- und Benutzungszwang zu unterwerfen, so dass die Vermarktung dann dem ZEW unterliegt. Anlieferstelle für die Kommunen wird dann ebenfalls das ELC Horm. Zur Altpapiereinsammlung gab es in den letzten zwei Jahren sehr unterschiedliche Urteile, die von der Unterstützung der gewerblichen Altpapierbehälter bis zu deren Untersagung reichen. Wegen der rechtlichen Risiken sollte das Altpapier unbedingt als separates Los ausgeschrieben werden. Derzeit werden blaue Behälter für die Altpapiererfassung eingesetzt. Seite 2 von 4 KommunalAgenturNRW GmbH im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kreuzau , Eckpunkte für die Abfalleinsammlung Bioabfall Die Einsammlung von Bioabfall sollte mit den bestehenden Behältergrößen und Abfuhrrhythmus beibehalten werden. Die Behälter sollten auch grau mit braunem Deckel zugelassen werden. Sperrmüll Auch bei der Sperrmüllabfuhr soll das bisherige Verfahren beibehalten werden. Wie bisher erfolgt eine telefonische Anmeldung. Im Rahmen der allgemeinen Betriebszeiten ist dieses Bürgertelefon durch den Entsorger zu betreiben. Elektroschrott Abholung Sammelstelle Rathaus und zur Annahmestelle ELC Horm. Farbe der Abfallbehälter Es ist nicht voraussehbar, ob der bisherige Entsorger oder ein anderes Entsorgungsunternehmen den Zuschlag für die Leistungen der durchzuführenden Ausschreibung erhält. Da in anderen Städten und Gemeinden auch andersfarbige Abfallbehälter als in der Gemeinde Kreuzau genutzt werden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass ein Bieter, der einen Auftrag andernorts verloren hat, über eine große Zahl solcher gebrauchter Abfallbehälter verfügt, die er kostengünstig in der Gemeinde Kreuzau einsetzen kann oder dass Hersteller andersfarbige Abfallbehälter gerade günstiger auf dem Markt anbieten. Die Zulassung einer gewissen Farbvariabilität führt i.d.R. zu Preisvorteilen für die Gemeinde. So sollten für den Bioabfall braune oder graue, schwarze oder anthrazitfarbenen Behälter mit braunem Deckel zugelassen werden. Für die Altpapiererfassung sollten blaue oder graue, schwarze oder anthrazitfarbenen Abfallbehälter mit blauem Deckel zugelassen werden. Abfuhrtage/ Abfuhrbezirke Die Möglichkeit für die Bieter die Abfuhrtage und -bezirke selbst festlegen zu können, führt i.d.R. zu Kosteneinsparungen für die Gemeinde. Meist orientieren sich die Entsorger an den bisherigen Abfuhrbezirken, gelegentlich fassen sie Ortteile anders zusammen. Mit der Vorgabe, dass ein bis max. drei Abfuhrbezirke vom Entsorger festgelegt werden können, sollte die Flexibilität gegeben sein. Bei Vorgabe eines bestimmten Wochentages muss das Entsorgungsunternehmen ggf. zusätzliche Fahrzeuge kaufen und Personal beschäftigen, da das Unternehmen sich zuvor in einer anderen Gemeinde auf diesen Tag festgelegt hat. Andererseits sind an einem anderen Wochentag Fahrzeuge und Personal nicht ausgelastet. Selbstverständlich muss das Entsorgungsunternehmen einen einmal in einem Abfuhrbezirk gewählten Wochentag für mindestens 1 Jahr beibehalten. Der Entsorger kann den Abfuhrtag zwischen Dienstag und Freitag frei wählen. Er ist allerdings immer für ein Jahr festzulegen. Für den Fall, dass der Freitag als Abfuhrtag gewählt wird, ist zu gewährleisten, dass mögliche „Nachbesserungen“ zeitnah durchgeführt werden. Seite 3 von 4 KommunalAgenturNRW GmbH im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kreuzau , Eckpunkte für die Abfalleinsammlung Vergabe der Abfalleinsammlung nach Losen Einerseits sollen nach der VOL/ A Lose gebildet werden, damit sich kleine und mittlere Bieter bewerben können, andererseits soll eine unwirtschaftliche Zersplitterung der Aufträge vermieden werden. Es wird vorgeschlagen, die Leistungen wie folgt aufzuteilen: Los 1: Restabfall, Sperrmüll, Bioabfall, E-Schrott, Metallschrott, Altholz Los 2: Altpapier Diese Aufteilung ist vergaberechtlich möglich und wird von uns auch als plausibel angesehen. Vorschläge zu den Eckpunkten für die Ausschreibung der Abfallentsorgung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 16. Europaweite, offene Ausschreibung, Restabfall: wie bisher Bioabfallbehälter; auch graue Behälter mit braunem Deckel zulassen, Altpapierbehälter; auch graue Behälter mit blauem Deckel zulassen, Sperrmüllabfuhr wie bisher, Einsatz von Müllfahrzeugen mit (nachgerüstetem) Rußfilter, Möglichkeit der Bieter, die Abfuhrbezirke neu einzuteilen (max. 3), Keine Alternativen, keine Optionen und keine Nebenangebote zulassen, Vertragsdauer 8 Jahre, Die Abfuhrwochentage sollen von Dienstag bis Freitag den Auftragnehmern freigestellt sein, jedoch nach erfolgter Festlegung für mindestens 1 Jahr bleiben. Vergabe nach Losen. Los 1: Restabfall, Sperrmüll, Bioabfall, E-Schrott, Metallschrott und Altholz Los 2: Altpapier Müllabfuhr erst ab 7.00 Uhr (gesetzlich früheste Uhrzeit) bis 20.00 Uhr. Der gesetzliche Mindestlohn muss eingehalten werden. Nachweise sind von den Unternehmen, die nach Auswertung der Angebote den Auftrag erhalten sollen, hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohnes durch Vorlage der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes zu fordern. Ansonsten soll das bisheriges Behälter- und Leerungssystem beibehalten werden. Die Verwaltung wird beauftragt mit der bereits beauftragten Beratung durch die KommunalAgenturNRW GmbH – unter Beachtung der Eckpunkte - das Vergabeverfahren im offenen Verfahren durchzuführen. Für die KommunalAgenturNRW GmbH Düsseldorf, 06.02.2013 im Auftrag (Dipl.-Ing. Umwelt- und Hygienetechnik, Dipl.-Biol. W.H. Jahr) Seite 4 von 4