Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
138 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
05.02.13, 18:37
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl
Kreuzau, 05.02.2013
Vorlagen-Nr.: 58/2012 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
27.02.2013
05.03.2013
19.03.2013
09.04.2013
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Am 11.12.2012 hat der Rat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1,
Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, beschlossen. In derselben Ratssitzung wurde
zum genannten Bebauungsplan eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen. Parallel
zum Bebauungsplanverfahren wird im Zuge der 33. Änderung des Flächennutzungsplans das
Plangebiet des Bebauungsplans G 1 als Konzentrationszone für die Errichtung von
Windenergieanlagen ausgewiesen. Hierzu wird der Rat am 19.02.2013 voraussichtlich die
Offenlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen.
Im Gegensatz zum erwähnten Flächennutzungsplanverfahren, das lediglich die räumliche
Abgrenzung der Konzentrationszone ausweist, jedoch keine konkreten Aussagen zu
Windenergieanlagen und seinen Standorten oder Höhen aussagt, beinhaltet nun der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans eben diese Informationen.
Bei der Festlegung der Standorte wurde darauf geachtet, dass der Betrieb der Anlagen möglichst
rentabel erfolgen kann. Hierzu ist nicht nur eine Abstimmung der Anlagenstandorte und -höhen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfolgt, sondern auch auf die geplante Konzentrationszone
auf Nideggener Hoheitsgebiet, angrenzend zum geplanten Windpark auf Kreuzauer Seite.
Da der Planentwurf zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der vorliegenden Sitzungsvorlage noch nicht
vorgelegen hat, wird dieser in den jeweiligen Ausschusssitzungen bzw. der Ratssitzung vorgestellt
und nachgereicht. Zudem wird der Planentwurf der Niederschrift als Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag (gem. § 11 BauGB) mit der REA
GmbH, Düren abgesichert, sodass für die Gemeinde keine haushaltsmäßigen Auswirkungen
entstehen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Dem Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) sowie 4 (1) BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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