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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
138 kB
Datum
09.04.2013
Erstellt
05.02.13, 18:37
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 05.02.2013 Vorlagen-Nr.: 58/2012 2. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 27.02.2013 05.03.2013 19.03.2013 09.04.2013 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Am 11.12.2012 hat der Rat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, beschlossen. In derselben Ratssitzung wurde zum genannten Bebauungsplan eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erlassen. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird im Zuge der 33. Änderung des Flächennutzungsplans das Plangebiet des Bebauungsplans G 1 als Konzentrationszone für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen. Hierzu wird der Rat am 19.02.2013 voraussichtlich die Offenlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen. Im Gegensatz zum erwähnten Flächennutzungsplanverfahren, das lediglich die räumliche Abgrenzung der Konzentrationszone ausweist, jedoch keine konkreten Aussagen zu Windenergieanlagen und seinen Standorten oder Höhen aussagt, beinhaltet nun der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eben diese Informationen. Bei der Festlegung der Standorte wurde darauf geachtet, dass der Betrieb der Anlagen möglichst rentabel erfolgen kann. Hierzu ist nicht nur eine Abstimmung der Anlagenstandorte und -höhen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfolgt, sondern auch auf die geplante Konzentrationszone auf Nideggener Hoheitsgebiet, angrenzend zum geplanten Windpark auf Kreuzauer Seite. Da der Planentwurf zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der vorliegenden Sitzungsvorlage noch nicht vorgelegen hat, wird dieser in den jeweiligen Ausschusssitzungen bzw. der Ratssitzung vorgestellt und nachgereicht. Zudem wird der Planentwurf der Niederschrift als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag (gem. § 11 BauGB) mit der REA GmbH, Düren abgesichert, sodass für die Gemeinde keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) sowie 4 (1) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-