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Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten) Allgemeine Vorlage (Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 72/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 31.08.2000 14.09.2000 26.09.2000 TOP: Anerkennung einer weiteren offenen Jugendeinrichtung sowie Übernahme der damit verbundenen Kosten I. Sach- und Rechtslage: Bisher konnte im Bezug auf die offene Jugendarbeit in Kreuzau kein Ergebnis erzielt werden. Der Antrag beim Kreisjugendamt Düren wurde mit Schreiben vom 20.03.2000 konkretisiert in dem die Situation deutlich gemacht wurde, die sowohl im Zentralort als auch in den einzelnen Ortsteilen – insbesondere Stockheim – gegeben ist. Vom Kreisjugendamt wurde mit Schreiben vom 17.04.2000 gefordert, die Notwendigkeit nochmals zu begründen sowie ein Trägerkonzept und eine Kostenplanung aufzustellen. Die Begründung der Notwendigkeit wird vor allem deswegen gefordert, weil in der Regionalkonferenz im November 1997 festgestellt worden ist, dass zunächst ein akuter Bedarf an Räumlichkeiten angemeldet wurde und dieses Problem bisher nicht gelöst werden konnte. Da eine eigenverantwortliche Nutzung vorgesehen war, ist darzulegen, warum eine weitere Fachkraft eingebunden werden soll, obwohl die Räumlichkeiten nicht zur Verfügung gestellt werden können. Die Raumfrage konnte seitens der Verwaltung bisher nicht geklärt werden, da geeignete freie Räume nicht zur Verfügung stehen. Aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation ist es auch nicht möglich, Kosten für das Herrichten von Räumen zu übernehmen, da entsprechende Mittel nicht zur Verfügung stehen. Es kann sich also nur um Räume handeln, die in ihrem jetzigen Zustand den Jugendlichen angeboten werden können. Weiterhin zu bedenken ist, dass die Gemeinde Kreuzau aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht in der Lage ist, zusätzliche Sachkosten, die durch die Jugendarbeit anfallen werden, zu übernehmen. Wie bekannt ist, wurde die Genehmigung der Haushaltssatzung 2000 durch den Landrat des Kreises Düren mit Bescheid vom 25.05.2000 versagt. Dieses bedeutet, dass freiwillige Ausgaben und zu diesen zählen die Ausgaben für die Jugendarbeit, nicht oder nur in eingeschränktem Umfang geleistet werden dürfen. Selbst wenn die Personalkosten zu 100 % durch das Kreisjugendamt bezuschusst werden, können demzufolge keine weiteren Mittel aufgebracht werden, die aber erforderlich sind, wenn ein sinnvolles Angebot gemacht werden soll. Eine Nachfrage bei der Gemeinde Hürtgenwald hat ergeben, dass dort im Haushalt 20.000 DM für pädagogische Sachkosten veranschlagt sind, von denen 50 % die Gemeinde selbst tragen muss. Da durch das Kreisjugendamt Düren immer wieder auf die „kleine offene Tür in Winden“ verwiesen wird, fand am 21.06.2000 in Winden ein Gespräch bezüglich der Jugendarbeit in Kreuzau statt an dem Herr Pastor Dörenkamp, Frau Heider, Leiterin der „kleinen offenen Tür“ der Pfarre St. Urbanus Winden, Herr Dechant Scherer aus Stockheim, Herr Plum als Vertreter des Dekanates für den Bereich Jugend sowie Herr Steg von der Gemeinde Kreuzau teilgenommen haben. Bei diesem Gespräch äußerte Frau Heider, dass sie keine Möglichkeit sehe, zusätzlich in Kreuzau eine funktionierende Jugendarbeit aufzubauen, da sie neben ihrer Tätigkeit in Winden zwischenzeitlich auch in Zusammenarbeit mit Realschule und Gymnasium ein Mädchencafe errichten werde, woraus später dann auch die Mädchenarbeit insgesamt intensiviert werden soll. Bei diesem Gespräch bestand Einigkeit darüber, dass nicht eine weitere feste Einrichtung geschaffen werden soll, sondern dass es wichtig ist, verschiedene Gruppen aufzusuchen und diese zu betreuen. Da es für die Gemeinde Kreuzau aus finanzieller Sicht zurzeit nicht möglich ist, die Trägerschaft zu übernehmen stellt sich die Frage, wer diese Trägerschaft überhaupt übernehmen kann. Hierzu wird Herr Dechant Scherer insbesondere bei den Pfarrgemeinden Kreuzau, Drove und Stockheim nachfragen, ob eine Trägerschaft durch die Kath. Kirchengemeinden möglich und gewollt ist. Das Ergebnis hierzu soll nach den Sommerferien vorgelegt werden. Zusätzlich wurde das Kreisjugendamt Düren angeschrieben und gebeten, einen „runden Tisch“ einzuberufen, um mit allen Beteiligten die Problematik in Kreuzau zu besprechen. Hierzu liegt eine Stellungnahme bislang noch nicht vor. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: 2 zunächst keine III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin nach Räumlichkeiten für die offene Jugendarbeit – insbesondere im Zentralort Kreuzau – zu suchen. Zudem wird sie beauftragt, die Frage der möglichen Trägerschaft zu klären, damit dem Kreisjugendamt Düren wie gefordert eine ausführliche Begründung zur Notwendigkeit, ein Trägerkonzept sowie eine Kostenplanung zur geplanten Einrichtung eingereicht werden können.“ III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Frage der möglichen Trägerschaft zu klären, weiterhin nach Räumlichkeiten für die offene Jugendarbeit – insbesondere im Zentralort Kreuzau – zu suchen, damit dem Kreisjugendamt, wie gefordert, eine ausführliche Begründung der Notwendigkeit, ein Trägerkonzept sowie eine Kostenplanung zur geplanten Einrichtung eingereicht werden können. Darüber hinaus wird eine Sondersitzung des Sozialausschusses baldmöglichst stattfinden, an der Herr Otte vom Kreisjugendamt, die Vertreter des Jugendhilfeausschusses sowie Herr Ingo Eßer als Kreistagsabgeordneter teilnehmen sollen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: