Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
15.01.13, 18:53
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Büchel
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 11.01.2013
Vorlagen-Nr.: 9/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
05.02.2013
19.02.2013
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens am 21.04.2013, des Fischmarktes am
30.06.2013, des Ortsfestes am 01.09.2013 und des Adventsmarktes am 01.12.2013
I. Sach- und Rechtslage:
Die KIG - Kreuzauer Interessengemeinschaft e.V. hat mit Schreiben vom 08.01.2013 die
Genehmigungen von Sonntagsöffnungen anlässlich des Radrennens „Rund um Düren“ am
21.04.2013, des geplanten Fischmarktes am 30.06.2013, des Ortsfestes am 01.09.2013 und des
Adventsmarktes am 01.12.2013 für den Ortsteil Kreuzau beantragt.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 16.11.2006 das Gesetz zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) beschlossen, welches nach Ausfertigung und Verkündung am
21.11.2006 in Kraft getreten ist. Damit kommen Kunden und Einzelhändler in NRW in den Genuss
einer weitgehenden Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Lande. Nach § 6 Abs. 1 dieses
Gesetzes dürfen Verkaufsstellen bis zur Dauer von fünf Stunden an jährlich höchstens vier Sonnoder Feiertagen geöffnet sein. Von der Freigabe der Tage nach Abs. 1 sind drei Adventssonntage,
1. und 2. Weihnachtstag, Ostersonntag, Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des
Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen.
Gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten kann die Gemeinde als örtliche
Ordnungsbehörde das Offenhalten von Verkaufsstellen durch ordnungsbehördliche Verordnung
zulassen.
Der Zeitraum, während dessen die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, ist anzugeben. Er darf
fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18:00 Uhr enden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine, da die Veröffentlichung der Ordnungsbehördlichen Verordnung im Amtsblatt erfolgt.
III. Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten wird der Erlass einer
ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des
1)
2)
2)
3)
Radrennens „Rund um Düren“
Fischmarkt mit Marktschreiertagen
Ortsfestes
Adventsmarktes
am 21.04.2013 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
am 30.06.2013 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
am 01.09.2013 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
am 01.12.2013 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnungen ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-