Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 9/2013)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,6 kB
Erstellt
15.01.13, 18:53
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 9/2013)

öffnen download melden Dateigröße: 7,6 kB

Inhalt der Datei

Anlage zu Vorlage-Nr. 9/2013 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom ……………………. Aufgrund des § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV.NRW. 2006 S. 516) in der zurzeit jeweils geltenden Fassung wird für die Gemeinde Kreuzau verordnet: §1 1. Aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 21.04.2013, von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr, für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau geöffnet sein. 2. Aus Anlass des Fischmarktes mit Marktschreiertagen dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 30.06.2013, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr, für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau geöffnet sein. 3. Aus Anlass des Ortsfestes dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 01.09.2013, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr, für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau geöffnet sein. 4. Aus Anlass des Adventmarktes dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 01.12.2013, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr, für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau geöffnet sein. §2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 1 außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten Verkaufsstellen offen hält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet werden. §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft und am 02.12.2013 außer Kraft. Die vorstehende Verordnung wird hiermit veröffentlicht: Kreuzau, den ………………… Gemeinde Kreuzau als örtliche Ordnungsbehörde Der Bürgermeister - Walter Ramm -