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Allgemeine Vorlage (Änderung eines Straßennamens)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung eines Straßennamens) Allgemeine Vorlage (Änderung eines Straßennamens)

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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 1.Ergänzung 71/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 24.10.2000 07.11.2000 28.11.2000 TOP: Änderung eines Straßennamens I. Sach- und Rechtslage: Der Top ist in der 5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau am 17.08.2000 zurückgestellt worden, da sich die exakte Abgrenzung vor Ort als problematisch darstellte ( z.B. Einbeziehung von 2 Häusern entlang der Maubacher Straße gegenüber der Einmündung nach Üdingen, die straßennamensmäßig zur Kelterstraße gehören. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich mit den Eigentümern der beiden Häuser die Angelegenheit noch mal erörtert. Sie begrüßen, dass eine Straßennamensänderung erfolgt, möchten aber auf keinen Fall dem Ortsteil Untermaubach zugeordnet werden. Ich bin daher der Meinung, dass die beiden Häuser der Maubacher Straße zugeordnet werden sollen und im Anschluss daran bis zum Ortseingangsschild Untermaubach der Straßenzug die neue Straßenbezeichnung erhalten soll. Aufgrund des neuen Sachverhalts wird der Top nun erneut mit der Bitte um Entscheidung vorgelegt. Herr Arnold Thomas, Mitarbeiter der Firma Metsä Tissue GmbH, hat den Antrag gestellt, im Gemeindeteil Untermaubach eine Straße nach dem verstorbenen Eigentümer der früheren Fa. Strepp (Hochkoppelmühle), Theo Strepp, zu benennen. Der Antrag, der als Anlage beigefügt ist, zielt darauf ab, den Straßenbereich Hochkoppel - von der Üdinger Brücke am Bürogebäude der Firma Metsä Tissue GmbH vorbei incl. der Häuser in der Rurstraße von Haus-Nr. 51 bis einschließlich Haus-Nr. 43 - in „Theo-Strepp-Straße“ umzubenennen. Der Antrag beinhaltet jedoch nur einen Teil der Rurstraße. Die Verwaltung sieht keinen Sinn darin, mitten in einem Straßenverlauf mit einer neuen Straßenbezeichnung zu beginnen; sie ist vielmehr der Auffassung, dass, wenn dem Antrag stattgegeben werden sollte, der Straßenbereich von der Üdinger Brücke bis zur Einmündung der Brigidastraße in die Rurstraße (Abzweig Schlagstein) von der Umbenennung erfasst werden solle. Eine zwischenzeitlich durchgeführte Befragung der betreffenden Anwohner hat ergeben, dass diese mit einer Änderung der bestehenden Straßenbezeichnung in keinster Weise einverstanden sind und sie eine Umbenennung grundsätzlich ablehnen. Der Verwaltung scheint es deshalb sinnvoller eine kleinere Lösung vorzuschlagen, die beinhaltet, den unteren Bereich der Straße Hochkoppel, beginnend hinter dem Haus Kelterstraße 191 bis zum Beginn der Rurstraße am Ortseingangsschild Untermaubach in „Theo-Strepp-Straße“ umzubenennen. 2 Dr. Strepp hat sich nach telefonischer Befragung mit einer solchen Änderung einverstanden erklärt. In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll, die beiden Häuser gegenüber der Einmündung nach Üdingen, die bisher noch straßennamensmäßig zur Kelterstraße gehören, richtigerweise der Maubacher Straße zuzuordnen. Die beiden Eigentümer sind mit dieser Regelung einverstanden. Es wird daher vorgeschlagen, dem Straßenzug, beginnend hinter dem dann umbenannten Haus Maubacher Straße 191 gegenüber der Einmündung nach Üdingen bis zum Beginn der Rurstraße am Ortseingangsschild Untermaubach, den Namen „Theo-Strepp-Straße“ zu geben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Mittel für die erforderlichen Straßenbenennungsschilder werden von Herrn Dr. Strepp getragen. III. Beschlussvorschlag: 1. „Der Straßenabschnitt Kelterstraße beginnend in Höhe der Fa. Reifen Blank bis einschließlich Haus-Nr. 191 erhält die Bezeichnung Maubacher Straße. 2. Der Straßenbereich Hochkoppel - beginnend hinter dem dann umbenannten Haus Maubacher Straße 191 gegenüber der Einmündung nach Üdingen am Bürogebäude der Firma Metsä Tissue GmbH vorbei bis zum Ortseingangsschild Untermaubach erhält den Namen „Theo-Strepp-Straße“.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: