Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 269/2014
Az.: 61. 21-20 / 174
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.07.2014
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
25.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
11.09.2014
30.09.2014
beschließend
Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. §13(a) BauGB im beschleunigten Verfahren
als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die
Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt – Blessem, Reinoldweg.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, sowie von der
zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs (s. Anlage)
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden
gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen und den Bebauungsplanentwurf zu erstellen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 19.11.2013 (B 529/2013; Anregung
bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplans in E.-Blessem) die Aufstellung eines Bebauungsplans für
den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich grundsätzlich begrüßt
Im wirksamen Flächenutzungsplan der Stadt Erftstadt sind die betroffenen Flächen als
Wohnbaufläche dargestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans kann aufgrund der Flächengröße von weniger als 20 000m²
und aufgrund der Tatsache, dass es sich um die Wiedernutzbarmachung eines bereits baulich in
Anspruch genommenen Gebietes handelt, im vereinfachten Verfahren gem. §13a Baugesetzbuch
(BauGB) erfolgen.
Der Landesbetrieb Straßen NRW, Euskirchen, hat als zuständiger Straßenbaulastträger der
beabsichtigten Planung - der Planbereich liegt in unmittelbarer Nähe zur B 265 - unter der
Voraussetzung, das auf der Grundlage eines Lärmgutachtens (Kostenübernahme durch die
Grundstückseigentümer) der entsprechende Lärmschutz gewährleistet ist bzw. geeignete
Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden, der Planung zugestimmt.
Die frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer zweiwöchigen Offenlage erfolgen.
In Vertretung
(Erner)
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