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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg;
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und 
    Behördenbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg;
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und 
    Behördenbeteiligung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 269/2014 Az.: 61. 21-20 / 174 Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 15.07.2014 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 25.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen 11.09.2014 30.09.2014 beschließend Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt-Blessem, Reinoldweg; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. §13(a) BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt – Blessem, Reinoldweg. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. II. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs (s. Anlage) die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen und den Bebauungsplanentwurf zu erstellen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 19.11.2013 (B 529/2013; Anregung bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplans in E.-Blessem) die Aufstellung eines Bebauungsplans für den im Anlageplan gekennzeichneten Bereich grundsätzlich begrüßt Im wirksamen Flächenutzungsplan der Stadt Erftstadt sind die betroffenen Flächen als Wohnbaufläche dargestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplans kann aufgrund der Flächengröße von weniger als 20 000m² und aufgrund der Tatsache, dass es sich um die Wiedernutzbarmachung eines bereits baulich in Anspruch genommenen Gebietes handelt, im vereinfachten Verfahren gem. §13a Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen. Der Landesbetrieb Straßen NRW, Euskirchen, hat als zuständiger Straßenbaulastträger der beabsichtigten Planung - der Planbereich liegt in unmittelbarer Nähe zur B 265 - unter der Voraussetzung, das auf der Grundlage eines Lärmgutachtens (Kostenübernahme durch die Grundstückseigentümer) der entsprechende Lärmschutz gewährleistet ist bzw. geeignete Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden, der Planung zugestimmt. Die frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer zweiwöchigen Offenlage erfolgen. In Vertretung (Erner) -2-