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Beschlussvorlage (Vorentwurfsbegründung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Beschlussvorlage (Vorentwurfsbegründung) Beschlussvorlage (Vorentwurfsbegründung)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt - Blessem, Reinoldweg Vorentwurfsbegründung Ausgangslage Der Bebauungsplan soll auf der Grundlage der Wohnbauflächendarstellung des wirksamen Flächennutzungsplans eine geordnete bauliche Entwicklung des Bereichs zwischen dem Reinoldweg und der Von-Stephan-Straße in Erftstadt-Blessem gewährleisten. Die betreffenden Grundstücke sind zurzeit überwiegend gewerblich genutzt bzw. gewerblich bebaut (Werkstatt, Halle etc.) und befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur vorhandenen Wohnbebauung am Reinoldweg und angrenzend an das Gebiet des seit 1977 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 74, E.-Blessem, Von Stephan Straße. Die von den Eigentümern beabsichtigte Aufgabe der gewerblichen Nutzung bei gleichzeitiger Entwicklung einer Wohnbebauung wird aus städtebaulicher Sicht positiv bewertet. Der Bebauungsplan kann aufgrund der Flächengröße von weniger als 20.000 qm und der Tatsache, dass es sich im Wesentlichen um die Wiedernutzbarmachung eines bereits baulich in Anspruch genommenen Gebietes handelt, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4340 qm. Städtebauliche Planungsinhalte Vorgesehen ist entsprechend der vorhandenen Bebauung am Reinoldweg eine Einfamilien- bzw. Doppelhausbebauung in ein- bis zweigeschossiger Bauweise. Die vorgesehenen Grundstücksgrößen reichen von etwa 280 m² bis 530 m²; die Grundflächenzahl soll bei 0,4 festgesetzt werden. Die Wohngebäude entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze sind aufgrund der Nähe zur vorhandenen eingeschossigen Nachbarbebauung (Gartenhofhäuser) auf eine eingeschossige Bauweise mit Traufhöhen von max. 4m und Firsthöhen von max. 7m begrenzt. Nach Beseitigung des Baubestands lassen sich bis zu 10 Wohngebäude realisieren. Die Erschließung erfolgt über den Neubau einer 4,50m breiten Erschließungsstraße (Mischverkehrsfläche) vom Reinoldweg ausgehend mit zwei anschließenden Stichwegen in einer Breite von jeweils 3,50m. Die Flächen werden nicht von Müllfahrzeugen befahren, daher ist an der Einmündung zum Reinoldweg in geringer Entfernung ein Standort für Müllbehälter vorgesehen. Öffentliche Stellplätze sind am Wendehammer des Reinoldwegs vorgesehen. Notwendige Stellplätze und Garagen sind den Grundstücken zugeordnet. Am vorhandenen Wendehammer des Reinoldwegs wird je ein öffentlicher Stellplatz pro 2 Wohneinheiten vorgehen. Das anfallende Oberflächenwasser wird in die vorhandene Abwasserkanalisation eingeleitet. Die Fläche ist keine Neuerschließung; es handelt sich hierbei um die städtebauliche Neuordnung einer bereits bestehenden Bebauung, sodass gem. § 51a Landeswassergesetz auf die ortsnahe Versickerung verzichtet werden kann. Das Baugebiet befindet sich unmittelbar an der B 265. In Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW wird entlang der Bundesstraße eine Abstandsfläche von 20m, welche von einer Bebauung freigehalten ist, im Bebauungsplan festgesetzt. Die vorhandene Bebauung ist bisher durch eine Lärmschutzwand, die beim Ausbau der Straße in den 1980er Jahren errichtet wurde, von den Schallimmissionen der Schnellstraße geschützt. In einer schalltechnischen Untersuchung (Lärmgutachten) werden ggf. notwendige Lärmschutzmaßnahmen für das geplante Baugebiet ermittelt.