Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 174, Erftstadt - Blessem, Reinoldweg
Vorentwurfsbegründung
Ausgangslage
Der Bebauungsplan soll auf der Grundlage der Wohnbauflächendarstellung des
wirksamen Flächennutzungsplans eine geordnete bauliche Entwicklung des Bereichs
zwischen dem Reinoldweg und der Von-Stephan-Straße in Erftstadt-Blessem
gewährleisten.
Die betreffenden Grundstücke sind zurzeit überwiegend gewerblich genutzt bzw.
gewerblich bebaut (Werkstatt, Halle etc.) und befinden sich in unmittelbarer
Nachbarschaft zur vorhandenen Wohnbebauung am Reinoldweg und angrenzend an
das Gebiet des seit 1977 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 74, E.-Blessem, Von
Stephan Straße. Die von den Eigentümern beabsichtigte Aufgabe der gewerblichen
Nutzung bei gleichzeitiger Entwicklung einer Wohnbebauung wird aus städtebaulicher
Sicht positiv bewertet.
Der Bebauungsplan kann aufgrund der Flächengröße von weniger als 20.000 qm und
der Tatsache, dass es sich im Wesentlichen um die Wiedernutzbarmachung eines
bereits baulich in Anspruch genommenen Gebietes handelt, im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der
Innenentwicklung aufgestellt werden.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4340 qm.
Städtebauliche Planungsinhalte
Vorgesehen ist entsprechend der vorhandenen Bebauung am Reinoldweg eine
Einfamilien- bzw. Doppelhausbebauung in ein- bis zweigeschossiger Bauweise. Die
vorgesehenen Grundstücksgrößen reichen von etwa 280 m² bis 530 m²; die
Grundflächenzahl soll bei 0,4 festgesetzt werden. Die Wohngebäude entlang der
nordöstlichen Grundstücksgrenze sind aufgrund der Nähe zur vorhandenen
eingeschossigen Nachbarbebauung (Gartenhofhäuser) auf eine eingeschossige
Bauweise mit Traufhöhen von max. 4m und Firsthöhen von max. 7m begrenzt.
Nach Beseitigung des Baubestands lassen sich bis zu 10 Wohngebäude realisieren.
Die Erschließung erfolgt über den Neubau einer 4,50m breiten Erschließungsstraße
(Mischverkehrsfläche) vom Reinoldweg ausgehend mit zwei anschließenden
Stichwegen in einer Breite von jeweils 3,50m. Die Flächen werden nicht von
Müllfahrzeugen befahren, daher ist an der Einmündung zum Reinoldweg in geringer
Entfernung ein Standort für Müllbehälter vorgesehen. Öffentliche Stellplätze sind am
Wendehammer des Reinoldwegs vorgesehen.
Notwendige Stellplätze und Garagen sind den Grundstücken zugeordnet. Am
vorhandenen Wendehammer des Reinoldwegs wird je ein öffentlicher Stellplatz pro 2
Wohneinheiten vorgehen.
Das anfallende Oberflächenwasser wird in die vorhandene Abwasserkanalisation
eingeleitet. Die Fläche ist keine Neuerschließung; es handelt sich hierbei um die
städtebauliche Neuordnung einer bereits bestehenden Bebauung, sodass gem. § 51a
Landeswassergesetz auf die ortsnahe Versickerung verzichtet werden kann.
Das Baugebiet befindet sich unmittelbar an der B 265. In Abstimmung mit dem
zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW wird entlang der Bundesstraße eine
Abstandsfläche von 20m, welche von einer Bebauung freigehalten ist, im
Bebauungsplan festgesetzt. Die vorhandene Bebauung ist bisher durch eine
Lärmschutzwand, die beim Ausbau der Straße in den 1980er Jahren errichtet wurde,
von den Schallimmissionen der Schnellstraße geschützt. In einer schalltechnischen
Untersuchung (Lärmgutachten) werden ggf. notwendige Lärmschutzmaßnahmen für
das geplante Baugebiet ermittelt.