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Allgemeine Vorlage (Einebnung von Reihen- und Kindergräbern auf dem Gemeindefriedhof Kreuzau, Ortsteil Drove.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Einebnung von Reihen- und Kindergräbern auf dem Gemeindefriedhof Kreuzau, Ortsteil Drove.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Elsig/ Frau Kurth BE: Herr Elsig Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 7/97 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bauausschuß 27.02.1997 Hauptausschuß 11.03.1997 Rat 18.03.1997 TOP: Einebnung von Reihen- und Kindergräbern auf dem Gemeindefriedhof Kreuzau, Ortsteil Drove. I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund des Ratsbeschluß der Gemeinde Kreuzau vom 26. Mai 1983 wurden die auf dem Friedhof im Ortsteil Drove befindlichen Reihengräbern Nr. 1 - 74, Feld A, ausgenommen die Kindergräber 12,13, die Reihengräber 54-64 eingeebnet und zur Wiederbelegung freigegeben. Die Ruhefrist der Reihengräber im Feld A Nr. 54-64, Nr. 75 und Nr. 78 - 84, im Feld D Nr. 85-88, ist inzwischen abgelaufen. Ebenfalls ist die Ruhefrist der Kindergräber auf dem Gemeindefriedhof Drove, Feld A, Nr. 12 und 13, Feld D, Nr. 300, Nr. 302 - 317 und Nr. 350 und 351, abgelaufen. Die Angehörigen der Verstorbenen wurden nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher entsprechend benachrichtigt. Die Verwaltung schlägt vor, die einzuebnenden Reihengräber für die Wiederbelegung freizugeben und den Friedhofslageplan in der Form abzuändern, daß diese Gräber als Wahlgräber ausgewiesen werden. Erst hierdurch wird die Möglichkeit geschaffen, die endgültige Gestaltung der Gräberfelder und die Neuausweisung als Wahlgräber vorzunehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Durch die Ausweisung von Wahlgräbern und durch die Abänderung des Friedhofsbelegungsplanes sind Einnahmen in den nächsten Jahren in Höhe von ca. 62.400,00 DM zu erwarten. III. Beschlußvorschlag: Die Kindergräber im Feld A, Nr. 12 und 13, im Feld D Nr. 300, 302 - 317 und Nr. 350 und 351 werden eingeebnet. Eine Neubelegung dieser Gräber erfolgt nicht. Die einzuebnenden Reihengräber im Feld A, Nr. 54 - 65, Nr. 75 und Nr. 78 - 84 auf dem Gemeindefriedhof Kreuzau, Ortsteil Drove, werden zur Wiederbelegung freigegeben. Der Friedhofsbelegungsplan wird in der Form abgeändert, daß die bisherigen Reihengräber als Wahlgräber ausgewiesen werden. Der Gemeindedirektor - Ramm -