Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Elsig/ Frau Kurth
BE: Herr Elsig
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
7/97
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bauausschuß
27.02.1997
Hauptausschuß
11.03.1997
Rat
18.03.1997
TOP: Einebnung von Reihen- und Kindergräbern auf dem Gemeindefriedhof Kreuzau, Ortsteil Drove.
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund des Ratsbeschluß der Gemeinde Kreuzau vom 26. Mai 1983 wurden die auf dem Friedhof im Ortsteil Drove
befindlichen Reihengräbern Nr. 1 - 74, Feld A, ausgenommen die Kindergräber 12,13, die Reihengräber 54-64
eingeebnet und zur Wiederbelegung freigegeben.
Die Ruhefrist der Reihengräber im Feld A Nr. 54-64, Nr. 75 und Nr. 78 - 84, im Feld D Nr. 85-88, ist inzwischen
abgelaufen.
Ebenfalls ist die Ruhefrist der Kindergräber auf dem Gemeindefriedhof Drove, Feld A, Nr. 12 und 13, Feld D, Nr. 300,
Nr. 302 - 317 und Nr. 350 und 351, abgelaufen.
Die Angehörigen der Verstorbenen wurden nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher entsprechend benachrichtigt.
Die Verwaltung schlägt vor, die einzuebnenden Reihengräber für die Wiederbelegung freizugeben und den
Friedhofslageplan in der Form abzuändern, daß diese Gräber als Wahlgräber ausgewiesen werden. Erst hierdurch wird
die Möglichkeit geschaffen, die endgültige Gestaltung der Gräberfelder und die Neuausweisung als Wahlgräber
vorzunehmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Durch die Ausweisung von Wahlgräbern und durch die Abänderung des Friedhofsbelegungsplanes sind Einnahmen in
den nächsten Jahren in Höhe von ca. 62.400,00 DM zu erwarten.
III. Beschlußvorschlag:
Die Kindergräber im Feld A, Nr. 12 und 13, im Feld D Nr. 300, 302 - 317 und Nr. 350 und 351 werden eingeebnet.
Eine Neubelegung dieser Gräber erfolgt nicht.
Die einzuebnenden Reihengräber im Feld A, Nr. 54 - 65, Nr. 75 und Nr. 78 - 84 auf dem Gemeindefriedhof Kreuzau,
Ortsteil Drove, werden zur Wiederbelegung freigegeben.
Der Friedhofsbelegungsplan wird in der Form abgeändert, daß die bisherigen Reihengräber als Wahlgräber ausgewiesen
werden.
Der Gemeindedirektor
- Ramm -