Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 04.11.2004
Vorlagen-Nr.:
85/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.11.2004
30.11.2004
14.12.2004
TOP: Verwendung der Sportpauschale
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 22.07.2004 wurden allen Sportvereinen in der Gemeinde Kreuzau die
„Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung
gestellten Sportpauschale in der vom Rat der Gemeinde Kreuzau am 21.07.2004 beschlossenen
Fassung“ zugesandt mit der Aufforderung, Anträge für das Jahr 2004 bis zum 31.10.2004
einzureichen. Die Richtlinien sind zu Ihrer Kenntnis als Anlage 1 beigefügt.
Bis zum Stichtag sind hier folgende Anträge eingegangen:
Datum
11.03.2004
05.07.2004
06.10.2004
Verein
TV Germania
Obermaubach
Billard Club Winden
TSV Stockheim
21.10.2004
SC Kreuzau 05
Maßnahme
Umzäunung der Sportanlage an
der Grundschule Obermaubach
Herrichten eins Billards
Anstrich des neuen Sportheimes
und Verlegen eines Pflasterweges
Bau eines Mehrzweckraumes
Kosten
ca. 8.000,00 €
1.500,00 €
Angebote
angefordert
ca. 71.000 €
Die jeweiligen Anträge sind zu Ihrer Kenntnis als Anlage in Kopie beigefügt. Im Folgenden werden
die Anträge unter Berücksichtigung der Richtlinien bewertet:
a) Zaunanlage Obermaubach
Hier beabsichtigt der Verein, das Sportgelände einzuzäunen, damit es gegen äußere
Einflüsse besser geschützt ist. Da der Antrag noch Erstellen der Richtlinien eingereicht
worden ist, wurde nur ein Angebot eingeholt. Ein Vergleichsangebot kann nach Auskunft
des Vereinsvorsitzenden allerdings beigebracht werden. Aus dem gleichen Grund liegt
auch noch kein Finanzierungsplan vor.
Die Maßnahme entspricht den Vorgaben Aus dem Erlass des Innenministeriums und des
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, da es sich um die Erweiterung einer
Sportanlage handelt. Auch nach den Richtlinien der Gemeinde Kreuzau ist die Maßnahme
förderungsfähig.
b) Herrichten eines Billards
Der Verein muss durch den Aufstieg in die 2. Bundesliga den vorhandenen Billardtisch
überarbeiten lassen, damit ein Training unter Wettkampfbedingungen in Winden möglich
ist.
Auch diese Maßnahme entspricht den Voraussetzungen des ministeriellen Erlasses, da
nach Ziffer 5 auch die Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten berücksichtigt ist.
-2Ebenfalls sind die Voraussetzungen nach den Richtlinien der Gemeinde Kreuzau erfüllt.
Eine Förderung über den Landessportbund scheidet aus, da letztmalig 2001 ein Zuschuss
gewährt worden ist und die Frist erst 2005 endet.
Wegen der Dringlichkeit der Maßnahme (die Billardsaison hat bereits Anfang Oktober
begonnen) wurde zugesagt, dass die Ausführung bereits erfolgen konnte, auch wenn über
einen eventuellen Zuschuss erst später entschieden werden kann.
c) Anstrich des Sportheimes und Verlegen eines Pflasterweges
Von Vereinsseite wurde bisher nur pauschal der Antrag auf Bezuschussung der geplanten
Maßnahme gestellt. Die Kosten wurden mit jeweils mehr als 1.000 Euro mitgeteilt. Konkrete
Kostenermittlungen sind allerdings nicht vorgelegt worden, so dass ein Endbetrag nicht
genannt werden kann.
d) Bau eines Mehrzweckraumes
Es ist geplant, in Kreuzau neben dem vorhandenen Sportheim einen Mehrzweckraum
anzubauen, da die vorhandenen Räumlichkeiten nicht für den Bedarf des Vereins
ausreichen. Dieser Raum soll genutzt werden für Versammlungen und
Mannschaftssitzungen, Seminare, Treff und Begegnungsstätte der Vereinsmitglieder und
mit Gastmannschaften sowie als Trainingsraum für gymnastische Übungen und Kraftraum
bei schlechtem Wetter. Die Kosten für die gesamte Maßnahme liegen bei ca. 71.000 Euro.
In diesem Betrag sind Eigenleistungen in Höhe von 37.000 Euro enthalten, so dass ein zu
finanzierender Restbetrag von 34.000 Euro verbleibt, den der Verein aufbringen muss. Es
ist ein Zuschuss der Sparkasse Düren in Höhe von 10.000 Euro eingeplant, wodurch sich
der Betrag auf 24.000 Euro verringern würde. Hierzu beantragt der Verein einen Zuschuss
in Höhe von 10.000 Euro aus Mitteln der Sportpauschale. Dies entspricht einem Anteil von
41,67 %.
Für die Maßnahmen a) und d) liegen Kostenvoranschläge vor, für die Maßnahmen b) wurde die
Rechnung und für die Maßnahme c) entsprechende Kostenvoranschläge angefordert. Alle
Maßnahmen entsprechen den Richtlinien der Gemeinde Kreuzau. Diese sind zu Ihrer Kenntnis als
Anlage beigefügt.
Bei Berücksichtigung der bekannten Kosten würden Mittel in Höhe von 14.750 Euro aus der
Sportpauschale an die Vereine gezahlt. Dies entspricht 33,66 %. Die Maßnahme in Stockheim ist
dabei nicht berücksichtigt, da Kosten hierfür nicht bekannt sind.
Ein weitere Antrag des JVC Columbia Drove auf Bezuschussung einer Beach-Volleyballanlage
wurde zwischenzeitlich zurückgezogen, da die Gesamtfinanzierung des Vorhabens durch
Spendenzusagen aus der freien Wirtschaft bzw. mit großzügiger Unterstützung der Sparkasse
Düren sichergestellt werden konnte.
Da gemeindliche Vorhaben aus der Sportpauschale einer Auszahlung in diesem Jahr nicht
entgegenstehen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Maßnahmen aus Mitteln der
Sportpauschale zu bezuschussen. Grundsätzlich kommt gemäß Schreiben des Innenministeriums
des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05. Juli 2004 bei Kommunen mit genehmigtem HSK oder in
der vorläufigen Haushaltsführung eine Weiterleitung der Mittel an Vereine nur dann in Betracht,
wenn die tatsächlichen Aufwendungen der Gemeinde für diesen Zweck geringer sind als die Mittel
der Sportpauschale und wenn in künftigen Jahren keine größeren Maßnahmen im Sinne der
Zweckbindung zu finanzieren sind, für die die Mittel der Sportpauschale zweckgebunden in der
allgemeinen Rücklage angespart werden sollen. Da keine Maßnahmen der Gemeinde anstehen,
für die die Mittel in voller Höhe benötigt oder für die die Mittel der allgemeinen Rücklage zugeführt
werden müssen, ist diese Voraussetzung erfüllt.
Über die Maßnahme des TSV Stockheim kann allerdings derzeit nicht entscheiden werden, da
keine Unterlagen vorgelegt worden sind. Eine Berücksichtigung kann erst bei der Entscheidung
über die Mittel für 2005 erfolgen.
-3-
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei der Haushaltsstelle 1.900.3615.4 stehen im Vermögenshaushalt insgesamt 43.818 Euro zur
Verfügung, die auch für Ausgaben im Verwaltungshaushalt verwendet werden können.
III. Beschlussvorschlag:
„Aus Mitteln der Sportpauschale für das Jahr 2004 werden folgende Zuschüsse an Vereine
gezahlt:
4.000,00 € TV Germania Obermaubach
Umzäunung der Sportanlage an der
Grundschule Obermaubach
750,00 € Billard Club Winden
Herrichten eines Billards
10.000,00 € SC Kreuzau
Bau eines Mehrzweckraumes
Der Antrag des TSV Stockheim wird für 2004 nicht berücksichtigt, da keine konkreten Kosten
benannt sind. Der Restbetrag aus der Sportpauschale in Höhe von 29.068 € wird der allgemeinen
Rücklage zugeführt, sofern nicht bis zum Jahresende Maßnahmen der Gemeinde hieraus zu
finanzieren sind.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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