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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale) Allgemeine Vorlage (Verwendung der Sportpauschale)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 04.11.2004 Vorlagen-Nr.: 85/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Hauptausschuss Rat 17.11.2004 30.11.2004 14.12.2004 TOP: Verwendung der Sportpauschale I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 22.07.2004 wurden allen Sportvereinen in der Gemeinde Kreuzau die „Richtlinien über die Verwendung der Mittel aus der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale in der vom Rat der Gemeinde Kreuzau am 21.07.2004 beschlossenen Fassung“ zugesandt mit der Aufforderung, Anträge für das Jahr 2004 bis zum 31.10.2004 einzureichen. Die Richtlinien sind zu Ihrer Kenntnis als Anlage 1 beigefügt. Bis zum Stichtag sind hier folgende Anträge eingegangen: Datum 11.03.2004 05.07.2004 06.10.2004 Verein TV Germania Obermaubach Billard Club Winden TSV Stockheim 21.10.2004 SC Kreuzau 05 Maßnahme Umzäunung der Sportanlage an der Grundschule Obermaubach Herrichten eins Billards Anstrich des neuen Sportheimes und Verlegen eines Pflasterweges Bau eines Mehrzweckraumes Kosten ca. 8.000,00 € 1.500,00 € Angebote angefordert ca. 71.000 € Die jeweiligen Anträge sind zu Ihrer Kenntnis als Anlage in Kopie beigefügt. Im Folgenden werden die Anträge unter Berücksichtigung der Richtlinien bewertet: a) Zaunanlage Obermaubach Hier beabsichtigt der Verein, das Sportgelände einzuzäunen, damit es gegen äußere Einflüsse besser geschützt ist. Da der Antrag noch Erstellen der Richtlinien eingereicht worden ist, wurde nur ein Angebot eingeholt. Ein Vergleichsangebot kann nach Auskunft des Vereinsvorsitzenden allerdings beigebracht werden. Aus dem gleichen Grund liegt auch noch kein Finanzierungsplan vor. Die Maßnahme entspricht den Vorgaben Aus dem Erlass des Innenministeriums und des Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, da es sich um die Erweiterung einer Sportanlage handelt. Auch nach den Richtlinien der Gemeinde Kreuzau ist die Maßnahme förderungsfähig. b) Herrichten eines Billards Der Verein muss durch den Aufstieg in die 2. Bundesliga den vorhandenen Billardtisch überarbeiten lassen, damit ein Training unter Wettkampfbedingungen in Winden möglich ist. Auch diese Maßnahme entspricht den Voraussetzungen des ministeriellen Erlasses, da nach Ziffer 5 auch die Einrichtung und Ausstattung von Sportstätten berücksichtigt ist. -2Ebenfalls sind die Voraussetzungen nach den Richtlinien der Gemeinde Kreuzau erfüllt. Eine Förderung über den Landessportbund scheidet aus, da letztmalig 2001 ein Zuschuss gewährt worden ist und die Frist erst 2005 endet. Wegen der Dringlichkeit der Maßnahme (die Billardsaison hat bereits Anfang Oktober begonnen) wurde zugesagt, dass die Ausführung bereits erfolgen konnte, auch wenn über einen eventuellen Zuschuss erst später entschieden werden kann. c) Anstrich des Sportheimes und Verlegen eines Pflasterweges Von Vereinsseite wurde bisher nur pauschal der Antrag auf Bezuschussung der geplanten Maßnahme gestellt. Die Kosten wurden mit jeweils mehr als 1.000 Euro mitgeteilt. Konkrete Kostenermittlungen sind allerdings nicht vorgelegt worden, so dass ein Endbetrag nicht genannt werden kann. d) Bau eines Mehrzweckraumes Es ist geplant, in Kreuzau neben dem vorhandenen Sportheim einen Mehrzweckraum anzubauen, da die vorhandenen Räumlichkeiten nicht für den Bedarf des Vereins ausreichen. Dieser Raum soll genutzt werden für Versammlungen und Mannschaftssitzungen, Seminare, Treff und Begegnungsstätte der Vereinsmitglieder und mit Gastmannschaften sowie als Trainingsraum für gymnastische Übungen und Kraftraum bei schlechtem Wetter. Die Kosten für die gesamte Maßnahme liegen bei ca. 71.000 Euro. In diesem Betrag sind Eigenleistungen in Höhe von 37.000 Euro enthalten, so dass ein zu finanzierender Restbetrag von 34.000 Euro verbleibt, den der Verein aufbringen muss. Es ist ein Zuschuss der Sparkasse Düren in Höhe von 10.000 Euro eingeplant, wodurch sich der Betrag auf 24.000 Euro verringern würde. Hierzu beantragt der Verein einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro aus Mitteln der Sportpauschale. Dies entspricht einem Anteil von 41,67 %. Für die Maßnahmen a) und d) liegen Kostenvoranschläge vor, für die Maßnahmen b) wurde die Rechnung und für die Maßnahme c) entsprechende Kostenvoranschläge angefordert. Alle Maßnahmen entsprechen den Richtlinien der Gemeinde Kreuzau. Diese sind zu Ihrer Kenntnis als Anlage beigefügt. Bei Berücksichtigung der bekannten Kosten würden Mittel in Höhe von 14.750 Euro aus der Sportpauschale an die Vereine gezahlt. Dies entspricht 33,66 %. Die Maßnahme in Stockheim ist dabei nicht berücksichtigt, da Kosten hierfür nicht bekannt sind. Ein weitere Antrag des JVC Columbia Drove auf Bezuschussung einer Beach-Volleyballanlage wurde zwischenzeitlich zurückgezogen, da die Gesamtfinanzierung des Vorhabens durch Spendenzusagen aus der freien Wirtschaft bzw. mit großzügiger Unterstützung der Sparkasse Düren sichergestellt werden konnte. Da gemeindliche Vorhaben aus der Sportpauschale einer Auszahlung in diesem Jahr nicht entgegenstehen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Maßnahmen aus Mitteln der Sportpauschale zu bezuschussen. Grundsätzlich kommt gemäß Schreiben des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 05. Juli 2004 bei Kommunen mit genehmigtem HSK oder in der vorläufigen Haushaltsführung eine Weiterleitung der Mittel an Vereine nur dann in Betracht, wenn die tatsächlichen Aufwendungen der Gemeinde für diesen Zweck geringer sind als die Mittel der Sportpauschale und wenn in künftigen Jahren keine größeren Maßnahmen im Sinne der Zweckbindung zu finanzieren sind, für die die Mittel der Sportpauschale zweckgebunden in der allgemeinen Rücklage angespart werden sollen. Da keine Maßnahmen der Gemeinde anstehen, für die die Mittel in voller Höhe benötigt oder für die die Mittel der allgemeinen Rücklage zugeführt werden müssen, ist diese Voraussetzung erfüllt. Über die Maßnahme des TSV Stockheim kann allerdings derzeit nicht entscheiden werden, da keine Unterlagen vorgelegt worden sind. Eine Berücksichtigung kann erst bei der Entscheidung über die Mittel für 2005 erfolgen. -3- II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei der Haushaltsstelle 1.900.3615.4 stehen im Vermögenshaushalt insgesamt 43.818 Euro zur Verfügung, die auch für Ausgaben im Verwaltungshaushalt verwendet werden können. III. Beschlussvorschlag: „Aus Mitteln der Sportpauschale für das Jahr 2004 werden folgende Zuschüsse an Vereine gezahlt: 4.000,00 € TV Germania Obermaubach Umzäunung der Sportanlage an der Grundschule Obermaubach 750,00 € Billard Club Winden Herrichten eines Billards 10.000,00 € SC Kreuzau Bau eines Mehrzweckraumes Der Antrag des TSV Stockheim wird für 2004 nicht berücksichtigt, da keine konkreten Kosten benannt sind. Der Restbetrag aus der Sportpauschale in Höhe von 29.068 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt, sofern nicht bis zum Jahresende Maßnahmen der Gemeinde hieraus zu finanzieren sind.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________