Daten
Kommune
Kreuzau
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 26.10.2004
Vorlagen-Nr.:
82/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.11.2004
14.12.2004
TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der
Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im Übrigen sind sie dem Rat zur
Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei
einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 24.09.2002 festgesetzt,
bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich, sowie welche
Ausgaben als geringfügig anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich.
Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben
aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern,
Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich,
wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von
500 €.
Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle
a)
1.
b)
2.
Höhe der Überschreitung
€
Ausgabeemächtigung
€
Kenntnisnahme
nicht
erheblicher
überund
außerplanmäßiger
Ausgaben
des
Verwaltungshaushalts der Gemeinde Kreuzau
Verwaltungshaushalt
1.464.7180.3
Zuschüsse an Kirchengemeinden zu den Betriebskosten
der Pfarrkindergärten (3. Gruppen in Drove u. Stockheim)
37.000,00
916,01
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Verwaltungshaushalt
1.210.7181.9
Zuschuss zu den Kosten der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach
0
6.450,00
-23.
1.675.5100.9
Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes
4. 1.700.6850.5
Verzinsung des Anlagenkapitals –Abwasserbeseitigung5. 1.720.6204.0
Kosten für die Entsorgung von sperrigem Abfall
6. 1.720.6890.1
Kalkulatorische Rückstellung Abfallbeseitigung
(Gebührenüberschuss 2003)
7. 1.750.6890.2
Kalkulatorische Rückstellung Bestattungswesen
(Gebührenüberschuss 2003)
8. 1.771.5500.4
Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung (Bauhof)
9. 1.900.8329.2
Härteausgleich für durch Art. 29 2. Modernisierungsgesetz
außergewöhnlich belastete Kommunen
Vermögenshaushalt
10. 1.510.9810.0
Krankenhausumlage
11. 1.910.9111.6
Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten
66.000,00
38.094,98
230.000,00
21.292,82
39.910,00
18.548,37
0,00
23.666,72
0,00
6.876,46
102.500,00
49.283,99
200.000,00
66.843,18
83.000,00
14.469,13
0,00
7.093,75
Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen:
1. Die Abrechnung der Betriebskosten aus dem Vorjahr für die 3. Gruppen in Drove und
Stockheim führte zu einer geringen Überschreitung.
2. Die Übernahme des Lehrschwimmbeckens Obermaubach durch einen privaten Trägerverein
erfordert die Bereitstellung eines Zuschusses zu den Betriebskosten an diesen Verein. Dies
war bei Aufstellung des Haushalts 2004 noch nicht absehbar.
3. Der im Vergleich zu den Vorjahren strengere Winter 2003/2004 erforderte bisher Mehrkosten
für den Winterdienst von 35.574,56 €. Bis zum Schluss des Haushaltsjahres werden weitere
Kosten in noch nicht zu beziffernder Höhe entstehen. Die Unterdeckung dieser
kostenrechnenden Einrichtung fließt allerdings in die Gebührenbedarfsberechnung der
nächsten 3 Jahre ein.
4. Durch höhere Zugänge beim Anlagevermögen „Abwasserbeseitigung“ ergab sich eine höhere
Verzinsung und damit eine Belastung für den Gebührenhaushalt, die allerdings im Rahmen
der Abrechnung zum Ende des HJ 2004 entweder durch Mehreinnahmen oder
Minderausgaben innerhalb der kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ oder
eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen wird. Für die Gemeinde
stellt die höhere Verzinsung eine Mehreinnahme dar, da die Verzinsung des Anlagekapitals
durch Verrechnung mit dem Einzelplan 9 allgemeine Deckungsmittel darstellen.
5. Die Ausgaben für die Sperrgutabfuhr sind gegenüber der Kalkulation erheblich gestiegen.
Sollten die Mehrausgaben im Zuge der Abrechnung der kostenrechnenden Einrichtung
„Abfallbeseitigung“ nicht kompensiert werden können, fließen diese in die
Gebührenkalkulation 2006 ein.
6. Die Abrechnung der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallbeseitigung“ für das Haushaltsjahr
2003 ergab einen Gebührenüberschuss von 23.666,72 €, welcher der Sonderrücklage
zugeführt und bei der Gebührenkalkulation 2005 berücksichtigt wird.
7. Auch die Abrechnung der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das
Haushaltsjahr 2003 führte zu einem Gebührenüberschuss von 6.876,46 €, der ebenfalls der
Sonderrücklage zugeführt wird.
8. Eine Vielzahl von kostenträchtigen Reparaturen an Fahrzeugen und Geräten des
gemeindlichen Bauhofes führt zur ausgewiesenen Überschreitung. Dies war bei Aufstellung
des Haushalts 2004 nicht absehbar. Bei dieser Haushaltsstelle wurden bereits über 210
Rechnungen verausgabt.
-39.
Die Abrechnung der Sozialhilfeausgaben der außergewöhnlich belasteten Kommunen durch
den Kreis Düren ergab für das Haushaltsjahr 2003 eine Nachzahlung von rd. 54.000 €. Die
daraufhin angepasste Abschlagszahlung für das HJ 2004 um 12.000 € auf nunmehr rd.
212.000 € führt somit gegenüber dem Haushaltsansatz zu einer Überschreitung von rd.
67.000 €.
10. Durch Bescheid vom 19.2.2004 wurde der Grundbetrag für die Berechnung der Anteile an der
Krankenhausfinanzierung auf 5,30473137 € je Einwohner festgesetzt. Entsprechend der
Einwohnerzahl der Gemeinde Kreuzau (18.374) ergab sich ein Anteil von 97.569,13 € und
damit eine Überschreitung von 14.469,13 €. Dies war bei Aufstellung des Haushaltsplanes
nicht abzusehen. Im Vorjahr betrug der Grundbetrag noch 4,50363314 € je Einwohner.
11. Die Abrechnung der Betriebskosten der Kindergärten der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2003 ergab einen Überschuss von 7.093,75 € und musste der Sonderrücklage
zugeführt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Gesamtbetrag der zur Kenntnis zu nehmenden und zu genehmigenden Mehrausgaben des
Verwaltungshaushalts beträgt rund 220.000 €. Diesen Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen von
rund 235.000 € gegenüber, so dass eine Deckung gewährleistet ist.
Inwieweit allerdings der für das HJ 2004 kalkulierte Fehlbedarf von 12.028.264 € zu halten ist,
kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Es steht bereits fest, dass nach dem Bescheid über
die Einkommensteueranteile für das III. Quartal (die 4. Rate im Dez. wird in gleicher Höhe gezahlt)
der Haushaltsansatz um rd. 400.000 € unterschritten wird. Ob diese Mindereinnahmen durch
Minderausgaben aufgefangen werden können, ist jedoch mehr als fraglich.
Im Vermögenshaushalt betragen die zu genehmigenden Mehrausgaben rd. 21.500 €.
Demgegenüber stehen Verbessserungen in Höhe von rd. 24.500 € gegenüber, so dass ein
Ausgleich gegeben ist. Es fehlen aber noch wesentliche Einnahmen aus dem Verkauf von
Baugrundstücken in einer Größenordnung von 452.000 €, da alle bisherigen Interessenten von
ihren Kaufabsichten zurückgetreten sind. Somit wird wahrscheinlich eine außerplanmäßige
Entnahme aus der Rücklage zum Ausgleich des Vermögenshaushalts 2004 notwendig werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und
außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im Übrigen
werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
genehmigt:
Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle
2.
3.
4.
5.
6.
Verwaltungshaushalt
1.210.7181.9
Zuschuss zu den Kosten der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach
1.675.5100.9
Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes
1.700.6850.5
Verzinsung des Anlagenkapitals –Abwasserbeseitigung1.720.6204.0
Kosten für die Entsorgung von sperrigem Abfall
1.720.6890.1
Kalkulatorische Rückstellung Abfallbeseitigung
(Gebührenüberschuss 2003)
Höhe der Überschreitung
€
Ausgabeemächtigung
€
0
6.450,00
66.000,00
38.094,98
230.000,00
21.292,82
39.910,00
18.548,37
0,00
23.666,72
-47.
1.750.6890.2
Kalkulatorische Rückstellung Bestattungswesen
(Gebührenüberschuss 2003)
8. 1.771.5500.4
Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung (Bauhof)
9. 1.900.8329.2
Härteausgleich für durch Art. 29 2. Modernisierungsgesetz außergewöhnlich belastete Kommunen
Vermögenshaushalt
10. 1.510.9810.0
Krankenhausumlage
11. 1.910.9111.6
Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
0,00
6.876,46
102.500,00
49.283,99
200.000,00
66.843,18
83.000,00
14.469,13
0,00
7.093,75