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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 26.10.2004 Vorlagen-Nr.: 82/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.11.2004 14.12.2004 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 24.09.2002 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich, sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 €. Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle a) 1. b) 2. Höhe der Überschreitung € Ausgabeemächtigung € Kenntnisnahme nicht erheblicher überund außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungshaushalts der Gemeinde Kreuzau Verwaltungshaushalt 1.464.7180.3 Zuschüsse an Kirchengemeinden zu den Betriebskosten der Pfarrkindergärten (3. Gruppen in Drove u. Stockheim) 37.000,00 916,01 Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Verwaltungshaushalt 1.210.7181.9 Zuschuss zu den Kosten der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach 0 6.450,00 -23. 1.675.5100.9 Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes 4. 1.700.6850.5 Verzinsung des Anlagenkapitals –Abwasserbeseitigung5. 1.720.6204.0 Kosten für die Entsorgung von sperrigem Abfall 6. 1.720.6890.1 Kalkulatorische Rückstellung Abfallbeseitigung (Gebührenüberschuss 2003) 7. 1.750.6890.2 Kalkulatorische Rückstellung Bestattungswesen (Gebührenüberschuss 2003) 8. 1.771.5500.4 Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung (Bauhof) 9. 1.900.8329.2 Härteausgleich für durch Art. 29 2. Modernisierungsgesetz außergewöhnlich belastete Kommunen Vermögenshaushalt 10. 1.510.9810.0 Krankenhausumlage 11. 1.910.9111.6 Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten 66.000,00 38.094,98 230.000,00 21.292,82 39.910,00 18.548,37 0,00 23.666,72 0,00 6.876,46 102.500,00 49.283,99 200.000,00 66.843,18 83.000,00 14.469,13 0,00 7.093,75 Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1. Die Abrechnung der Betriebskosten aus dem Vorjahr für die 3. Gruppen in Drove und Stockheim führte zu einer geringen Überschreitung. 2. Die Übernahme des Lehrschwimmbeckens Obermaubach durch einen privaten Trägerverein erfordert die Bereitstellung eines Zuschusses zu den Betriebskosten an diesen Verein. Dies war bei Aufstellung des Haushalts 2004 noch nicht absehbar. 3. Der im Vergleich zu den Vorjahren strengere Winter 2003/2004 erforderte bisher Mehrkosten für den Winterdienst von 35.574,56 €. Bis zum Schluss des Haushaltsjahres werden weitere Kosten in noch nicht zu beziffernder Höhe entstehen. Die Unterdeckung dieser kostenrechnenden Einrichtung fließt allerdings in die Gebührenbedarfsberechnung der nächsten 3 Jahre ein. 4. Durch höhere Zugänge beim Anlagevermögen „Abwasserbeseitigung“ ergab sich eine höhere Verzinsung und damit eine Belastung für den Gebührenhaushalt, die allerdings im Rahmen der Abrechnung zum Ende des HJ 2004 entweder durch Mehreinnahmen oder Minderausgaben innerhalb der kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ oder eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen wird. Für die Gemeinde stellt die höhere Verzinsung eine Mehreinnahme dar, da die Verzinsung des Anlagekapitals durch Verrechnung mit dem Einzelplan 9 allgemeine Deckungsmittel darstellen. 5. Die Ausgaben für die Sperrgutabfuhr sind gegenüber der Kalkulation erheblich gestiegen. Sollten die Mehrausgaben im Zuge der Abrechnung der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallbeseitigung“ nicht kompensiert werden können, fließen diese in die Gebührenkalkulation 2006 ein. 6. Die Abrechnung der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallbeseitigung“ für das Haushaltsjahr 2003 ergab einen Gebührenüberschuss von 23.666,72 €, welcher der Sonderrücklage zugeführt und bei der Gebührenkalkulation 2005 berücksichtigt wird. 7. Auch die Abrechnung der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Haushaltsjahr 2003 führte zu einem Gebührenüberschuss von 6.876,46 €, der ebenfalls der Sonderrücklage zugeführt wird. 8. Eine Vielzahl von kostenträchtigen Reparaturen an Fahrzeugen und Geräten des gemeindlichen Bauhofes führt zur ausgewiesenen Überschreitung. Dies war bei Aufstellung des Haushalts 2004 nicht absehbar. Bei dieser Haushaltsstelle wurden bereits über 210 Rechnungen verausgabt. -39. Die Abrechnung der Sozialhilfeausgaben der außergewöhnlich belasteten Kommunen durch den Kreis Düren ergab für das Haushaltsjahr 2003 eine Nachzahlung von rd. 54.000 €. Die daraufhin angepasste Abschlagszahlung für das HJ 2004 um 12.000 € auf nunmehr rd. 212.000 € führt somit gegenüber dem Haushaltsansatz zu einer Überschreitung von rd. 67.000 €. 10. Durch Bescheid vom 19.2.2004 wurde der Grundbetrag für die Berechnung der Anteile an der Krankenhausfinanzierung auf 5,30473137 € je Einwohner festgesetzt. Entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinde Kreuzau (18.374) ergab sich ein Anteil von 97.569,13 € und damit eine Überschreitung von 14.469,13 €. Dies war bei Aufstellung des Haushaltsplanes nicht abzusehen. Im Vorjahr betrug der Grundbetrag noch 4,50363314 € je Einwohner. 11. Die Abrechnung der Betriebskosten der Kindergärten der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 ergab einen Überschuss von 7.093,75 € und musste der Sonderrücklage zugeführt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Gesamtbetrag der zur Kenntnis zu nehmenden und zu genehmigenden Mehrausgaben des Verwaltungshaushalts beträgt rund 220.000 €. Diesen Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen von rund 235.000 € gegenüber, so dass eine Deckung gewährleistet ist. Inwieweit allerdings der für das HJ 2004 kalkulierte Fehlbedarf von 12.028.264 € zu halten ist, kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Es steht bereits fest, dass nach dem Bescheid über die Einkommensteueranteile für das III. Quartal (die 4. Rate im Dez. wird in gleicher Höhe gezahlt) der Haushaltsansatz um rd. 400.000 € unterschritten wird. Ob diese Mindereinnahmen durch Minderausgaben aufgefangen werden können, ist jedoch mehr als fraglich. Im Vermögenshaushalt betragen die zu genehmigenden Mehrausgaben rd. 21.500 €. Demgegenüber stehen Verbessserungen in Höhe von rd. 24.500 € gegenüber, so dass ein Ausgleich gegeben ist. Es fehlen aber noch wesentliche Einnahmen aus dem Verkauf von Baugrundstücken in einer Größenordnung von 452.000 €, da alle bisherigen Interessenten von ihren Kaufabsichten zurückgetreten sind. Somit wird wahrscheinlich eine außerplanmäßige Entnahme aus der Rücklage zum Ausgleich des Vermögenshaushalts 2004 notwendig werden. III. Beschlussvorschlag: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im Übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle 2. 3. 4. 5. 6. Verwaltungshaushalt 1.210.7181.9 Zuschuss zu den Kosten der Betriebsführung des Lehrschwimmbeckens Obermaubach 1.675.5100.9 Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes 1.700.6850.5 Verzinsung des Anlagenkapitals –Abwasserbeseitigung1.720.6204.0 Kosten für die Entsorgung von sperrigem Abfall 1.720.6890.1 Kalkulatorische Rückstellung Abfallbeseitigung (Gebührenüberschuss 2003) Höhe der Überschreitung € Ausgabeemächtigung € 0 6.450,00 66.000,00 38.094,98 230.000,00 21.292,82 39.910,00 18.548,37 0,00 23.666,72 -47. 1.750.6890.2 Kalkulatorische Rückstellung Bestattungswesen (Gebührenüberschuss 2003) 8. 1.771.5500.4 Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung (Bauhof) 9. 1.900.8329.2 Härteausgleich für durch Art. 29 2. Modernisierungsgesetz außergewöhnlich belastete Kommunen Vermögenshaushalt 10. 1.510.9810.0 Krankenhausumlage 11. 1.910.9111.6 Zuführung zur Sonderrücklage Betriebskostenüberschüsse der Kindergärten Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ 0,00 6.876,46 102.500,00 49.283,99 200.000,00 66.843,18 83.000,00 14.469,13 0,00 7.093,75