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Allgemeine Vorlage (2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,5 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, "Am Rebstock";
hier:	Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00/I 3 Kreuzau, 17. Juli 2000 Vorlagen-Nr. 70/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.08.2000 14.09.2000 26.09.2000 TOP: 2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, „Am Rebstock“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 08.06.2000 die Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf ist als Anlage beigefügt. Die getroffenen Festsetzungen sind hierin enthalten. Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens war eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht erforderlich. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche Beteiligung betroffener Bürger wurde durchgeführt. Bedenken wurden nicht vorgebracht. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, den Satzungsbeschluss zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten des Änderungsverfahrens werden sich auf rund 500,00 DM belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bereit. III. Beschlussvorschlag: „Die 2. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. I 3, Ortsteil Winden, „Am Rebstock“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: