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Allgemeine Vorlage (Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Erstellt
08.01.13, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen) Allgemeine Vorlage (Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen)

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Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Linden BE: Herr Wolfram/Herr Linden Kreuzau, 04.01.2013 Vorlagen-Nr.: 3/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 21.01.2013 05.02.2013 19.02.2013 Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 08.05.2007 die Verwaltung nach Beratung über einen vorliegenden Bürgerantrag ermächtigt, in dem Teilstück zwischen Bahnhof und Sparkasse an insgesamt 22 Stellen sowie an 3 Stellen im Bereich der Festhalle die vorhandenen Bordsteinanlagen behindertengerecht abzusenken. Auf die Sitzungsvorlage vom 01.03.2007 (Vorlagen-Nr. 24/2007) sowie die Niederschriften aus den Sitzungen wird verwiesen. Die Maßnahmen wurden im Jahre 2007 entsprechend auch durchgeführt. Im Zuge des demografischen Wandels ist es sicherlich notwendig, diese im Zentralort Kreuzau begonnenen Maßnahmen fortzusetzen und auch in anderen Ortsteilen, sofern erforderlich, durchzuführen. Ziel soll es dabei sein, für Menschen, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen sind, Zuwegungen zu Bankinstituten, Ärzten, Kirchen und zu sonstigen öffentlichen Einrichtungen so herzurichten, dass diese problemlos genutzt werden können. Ich habe inzwischen alle Ortsvorsteher gebeten, mir mitzuteilen, an welchen Stellen in den einzelnen Ortsteilen eine behindertengerechte Absenkung unter Berücksichtigung der o.a. Aspekte als erforderlich angesehen wird. Aufgrund der Rückmeldungen müssten an 90 Stellen (in den Einmündungsbereichen in aller Regel beidseitig) Absenkungen vorgenommen werden. Diese gliedern sich wie folgt: Leversbach: Thum: Boich: Obermaubach: Untermaubach: Drove: Winden: Stockheim: 5 Absenkungen, 1 Absenkung, 4 Absenkungen, 8 Absenkungen, 14 Absenkungen, 28 Absenkungen, 28 Absenkungen, 2 Absenkungen. Aus einer Erbschaftsangelegenheit in Welk stehen 40.000,00 € zweckgebunden für die vorgesehenen Maßnahmen zur Verfügung. Da erfahrungsgemäß ca. 1.000,00 €/Absenkung kalkuliert werden müssen, können mit diesen Mitteln etwa 40 Absenkungen hergestellt werden. Für die in Rede stehenden Menschen sind die Absenkungen allerdings nur dann hilfreich, wenn sie zum Erreichen der o.a. Stellen auf den „Hauptstraßen“ durchgängig und nicht nur vereinzelt vorhanden sind. Dieses wurde von den Ortsvorstehern, wie sich aus den eingereichten Vorschlägen schlüssig ergibt, entsprechend berücksichtigt. Aus Sicht der Verwaltung halte auch ich es daher für sinnvoll und angezeigt, sämtliche vorgeschlagenen Absenkungen in einem Zuge herzustellen und schlage Ihnen eine entsprechende Zustimmung zu der Maßnahme vor. Über die 40.000,00 € hinaus könnten, sofern meinem Vorschlag gefolgt wird, die restlichen 50.000,00 € für die verbleibenden 50 Absenkungen aus dem noch zu beschließenden Haushaltsansatz bei Kostenstelle 5410101, Sachkonto 522101 (Unterhaltung der Straßen) finanziert werden. Weitere Absenkungen entlang von „Nebenstraßen“ könnten in späteren Jahren noch nachrangig erfolgen, sofern dieses notwendig erscheint. Insofern sollten die nun prioritär vorgeschlagenen Absenkungen nicht unbedingt als abschließend verstanden werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau müssten 90.000,00 € im Jahre 2013 bereitgestellt werden. Davon stehen 40.000,00 € zweckgebunden aus der Erbschaftsangelegenheit in Welk zur Verfügung. Die restlichen 50.000,00 € werden aus dem Haushaltsansatz bei der Kostenstelle 5410101, Sachkonto 522101, finanziert. III. Beschlussvorschlag: Der behindertengerechten Absenkung von Bordsteinen in den Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau wird entsprechend den von den Ortsvorstehern eingereichten Vorschlägen zugestimmt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-