Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Erstellt
08.01.13, 13:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Linden
BE: Herr Wolfram/Herr Linden
Kreuzau, 04.01.2013
Vorlagen-Nr.: 3/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
21.01.2013
05.02.2013
19.02.2013
Behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau;
hier: Zustimmung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 08.05.2007 die Verwaltung nach
Beratung über einen vorliegenden Bürgerantrag ermächtigt, in dem Teilstück zwischen Bahnhof
und Sparkasse an insgesamt 22 Stellen sowie an 3 Stellen im Bereich der Festhalle die
vorhandenen Bordsteinanlagen behindertengerecht abzusenken. Auf die Sitzungsvorlage vom
01.03.2007 (Vorlagen-Nr. 24/2007) sowie die Niederschriften aus den Sitzungen wird verwiesen.
Die Maßnahmen wurden im Jahre 2007 entsprechend auch durchgeführt.
Im Zuge des demografischen Wandels ist es sicherlich notwendig, diese im Zentralort Kreuzau
begonnenen Maßnahmen fortzusetzen und auch in anderen Ortsteilen, sofern erforderlich,
durchzuführen. Ziel soll es dabei sein, für Menschen, die auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe
angewiesen sind, Zuwegungen zu Bankinstituten, Ärzten, Kirchen und zu sonstigen öffentlichen
Einrichtungen so herzurichten, dass diese problemlos genutzt werden können.
Ich habe inzwischen alle Ortsvorsteher gebeten, mir mitzuteilen, an welchen Stellen in den
einzelnen Ortsteilen eine behindertengerechte Absenkung unter Berücksichtigung der o.a.
Aspekte als erforderlich angesehen wird.
Aufgrund der Rückmeldungen müssten an 90 Stellen (in den Einmündungsbereichen in aller
Regel beidseitig) Absenkungen vorgenommen werden. Diese gliedern sich wie folgt:
Leversbach:
Thum:
Boich:
Obermaubach:
Untermaubach:
Drove:
Winden:
Stockheim:
5 Absenkungen,
1 Absenkung,
4 Absenkungen,
8 Absenkungen,
14 Absenkungen,
28 Absenkungen,
28 Absenkungen,
2 Absenkungen.
Aus einer Erbschaftsangelegenheit in Welk stehen 40.000,00 € zweckgebunden für die
vorgesehenen Maßnahmen zur Verfügung. Da erfahrungsgemäß ca. 1.000,00 €/Absenkung
kalkuliert werden müssen, können mit diesen Mitteln etwa 40 Absenkungen hergestellt werden.
Für die in Rede stehenden Menschen sind die Absenkungen allerdings nur dann hilfreich, wenn
sie zum Erreichen der o.a. Stellen auf den „Hauptstraßen“ durchgängig und nicht nur vereinzelt
vorhanden sind. Dieses wurde von den Ortsvorstehern, wie sich aus den eingereichten
Vorschlägen schlüssig ergibt, entsprechend berücksichtigt.
Aus Sicht der Verwaltung halte auch ich es daher für sinnvoll und angezeigt, sämtliche
vorgeschlagenen Absenkungen in einem Zuge herzustellen und schlage Ihnen eine
entsprechende Zustimmung zu der Maßnahme vor.
Über die 40.000,00 € hinaus könnten, sofern meinem Vorschlag gefolgt wird, die restlichen
50.000,00 € für die verbleibenden 50 Absenkungen aus dem noch zu beschließenden
Haushaltsansatz bei Kostenstelle 5410101, Sachkonto 522101 (Unterhaltung der Straßen)
finanziert werden.
Weitere Absenkungen entlang von „Nebenstraßen“ könnten in späteren Jahren noch nachrangig
erfolgen, sofern dieses notwendig erscheint. Insofern sollten die nun prioritär vorgeschlagenen
Absenkungen nicht unbedingt als abschließend verstanden werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die behindertengerechte Absenkung von Bordsteinen im Gemeindegebiet Kreuzau müssten
90.000,00 € im Jahre 2013 bereitgestellt werden. Davon stehen 40.000,00 € zweckgebunden aus
der Erbschaftsangelegenheit in Welk zur Verfügung. Die restlichen 50.000,00 € werden aus dem
Haushaltsansatz bei der Kostenstelle 5410101, Sachkonto 522101, finanziert.
III. Beschlussvorschlag:
Der behindertengerechten Absenkung von Bordsteinen in den Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau
wird entsprechend den von den Ortsvorstehern eingereichten Vorschlägen zugestimmt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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