Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl, 621-00/E 6, 11. Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 15. 10. 2004
Vorlagen-Nr.:
79/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
18.11.2004
30.11.2004
14.12.2004
TOP: 11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6,
Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen Spielplatzflächen „Im Auerfeld“ und
„Heribertstraße“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, wurde Anfang der siebziger Jahre aufgestellt und
hat mit Datum vom 20. 04. 1972 Rechtskraft erlangt.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich unter anderem die gemeindeeigenen Grundstücke
Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Parzelle Nr. 722 (Heribertstraße) und Flur 3, Parzelle Nr. 572 (Im
Auerfeld). Beide Grundstücke sind im Bebauungsplan als Spielplatzfläche ausgewiesen. Eine
Ablichtung des bisherigen Bebauungsplanes ist als Anlage 1 beigefügt.
Aufgrund der Altersstruktur des Baugebietes sind beide Spielplätze im Prinzip überflüssig
geworden. Außerdem wird in Kürze im Bereich der „Hans-Zens-Straße/Ecke Stockheimer Weg“
ein neuer Spielplatz angelegt. Ich schlage Ihnen von daher vor, im Rahmen einer
Bebauungsplanänderung in Anpassung an die vorhandene Nachbarbebauung hier eine
Wohnbebauung zukünftig zuzulassen und die Grundstücke auf dem freien Markt als
Baugrundstücke zu veräußern. Ich habe inzwischen für beide Grundstücke einen
Bebauungsplanentwurf erstellen lassen.
Für das Grundstück an der „Heribertstraße“ verweise ich auf die Anlage 2 ,
für das Grundstück an der Straße „Im Auerfeld“ auf die Anlagen 3 und 4.
Nachstehend folgende Erläuterungen hierzu:
1.) Grundstück „Heribertstraße“:
Das Grundstück hat eine katastermäßige Größe von 1.636 qm. Zur „Heribertstraße“ beträgt die
Frontlänge 42 m, im rückwärtigen Bereich ist das Grundstück 52 m breit.
Im Zuge der Errichtung des Kindergartens in der „Heribertstraße“ wurde bereits eine Teilfläche des
Kinderspielplatzes als Außenspielfläche dem Kindergarten zugeordnet (siehe Plan). Die
verbleibende Restfläche mit einer Frontlänge von ca. 22,50 m entlang der „Heribertstraße“ ist
derzeit noch Spielplatz. Von dieser derzeitigen Spielplatzfläche sollte ein Baugrundstück
angrenzend an das Wohnhaus „Heribertstraße 55“ in einer Breite von 16 m parzelliert werden. Die
verbleibende Fläche sollte der Spielplatzfläche des Kindergartens zugeordnet werden. Außerdem
kann eine wegemäßige Verbindung in einer Breite von 2 m zwischen „Dürener Straße“ und
„Heribertstraße“ angelegt werden.
-22.) Grundstück „Im Auerfeld“
Das Grundstück hat eine katastermäßige Größe von 1.211 m². Der Grundstückszuschnitt ist
sicherlich nicht als optimal zu bezeichnen; dennoch eignet sich das Grundstück durchaus zur
Errichtung eines Doppelhauses, sodass zwei Grundstücke in einer Größenordnung von jeweils
rund 600 m² entstehen können. Für eine Doppelhausbebauung eignet sich der
Bebauungsplanentwurf - Anlage 3 -. Der Bebauungsplanentwurf gemäß Anlage 4 eignet sich eher
für die Errichtung eines Winkelbungalows. Welche Fassung zum Tragen kommt, sollte man den
Grundstücksverkaufsverhandlungen vorbehalten.
Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es kann somit ein
Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 1 wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Unter Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 wird eine Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Aufgrund bereits erfolgter Änderungsverfahren handelt es sich um die 11. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. E 6.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden sich auf ca. 500,00 € belaufen.
Da ich bei der Veräußerung der Grundstücke auf jeden Fall davon ausgehe, das der
Baulandrichtwert (zurzeit 160,00 €) erzielt werden kann, ergeben sich im Jahre 2005 Einnahmen
aus den Verkaufserlösen in Höhe von rund 280.000,00 €. Zusätzliche Erschließungsmaßnahmen
sind nicht erforderlich.
III. Beschlussvorschlag:
„1.) Die Aufstellung der 11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, im Bereich der bisherigen
Spielplatzflächen „Im Auerfeld“ und „Heribertstraße“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
In Anwendung des § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB.
2.) Die Änderung beinhaltet den Wegfall der bisherigen Spielplatzflächen und die
Ausweisung überbaubarer Flächen zum Zwecke der Errichtung von Wohnhäusern
entsprechend den vorliegenden Planentwürfen und den hierin enthaltenen
Festsetzungen.
3.) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke auf dem freien Markt zum Verkauf
anzubieten.“
Der Bürgermeister
- Ramm -Anlagen-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein: ________
Enthaltungen: ________