Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Elsig
BE: Herr Stolz/Herr Elsig
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
68/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
14.09.2000
26.09.2000
TOP: Verwaltungskostenbeitrag des Wasserwerks Concordia der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2000 und für die
folgenden Jahre
I. Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde ist nach den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts verpflichtet, die Haushaltsmittel wirtschaftlich
und sparsam zu bewirtschaften. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, sind Kosteninformationen
erforderlich. Die Kenntnis von Kosteninformationen ist darüber hinaus für eine Vielzahl einzelner Zwecke, so z.B. für
die Ermittlung von Verwaltungskostenerstattungen im Rahmen der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung
notwendig.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in der Sitzung am 23.11.1995 beschlossen, den Verwaltungskostenbeitrag des
Wasserwerks Concordia der Gemeinde Kreuzau ab dem Rechnungsjahr 1996 auf 80.000,00 DM festzusetzen. Bei
dieser Festsetzung sind als Berechnungsgrundlagen u.a. die Anzahl der Büros und die Zahl der Dienstkräfte im
Verhältnis der Gesamtbüros bzw. Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innendienst zu Concordia zu
Grunde gelegt worden. Nicht berücksichtigt wurden dabei bisher:
1.
2.
3.
4.
5.
Personalkosten des Gemeindeboten
EDV-Koordinator
Verbrauchsmaterialien für ADV
Miete Kopierer/Telefonanlage
Umlagebeitrag an die KDVZ Frechen.
Zu 2
Die Kosten eines Arbeitsplatzes mit Technikunterstützung wurden bisher bei der Berechnung außer Ansatz gelassen.
Mit zunehmender Technisierung der Arbeitsplätze erhöhen sich zwangsläufig auch die Sachkosten eines Arbeitsplatzes
und sind demzufolge in die Berechnung mit einzubeziehen.
Zu 5
Der für die Gemeinde Kreuzau zu zahlende Umlagebeitrag an die KDVZ Frechen betrug im Jahre 1999 DM
205.381,00. Hiermit sind die gesamten Unterstützungsleistungen des Rechenzentrums für die Gemeinde abgegolten.
Auf das Wasserwerk Concordia entfällt ein Anteil von 4,16 %.
Eine Neuberechnung des Verwaltungskostenbeitrages für das Wasserwerk Concordia ist deshalb zwingend notwendig.
Anhaltspunkte für die Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages sind wie bisher zum einen die Büros, zum anderen
die Zahl der Dienstkräfte. Von den 41,5 besetzten Büros werden 2 Büros durch das Wasserwerk benutzt = 4,82 %. Das
Wasserwerk beschäftigt 3 Innendienstmitarbeiter. Abgestellt auf die Gesamtzahl der Innendienstkräfte der
Gemeindeverwaltung einschließlich Concordia von 60,5 ergibt dies einen Anteil von 4,96 %.
Berechnung:
Miete für Büros mtl. (41,36 qm a 14,28 DM)
Miete für Lagerräume mtl. (173,73 qm a 8,00 DM)
590,62 DM
1.389,84 DM
1.980,46 DM x 12
Bewirtschaftungskosten
(4,82 % der Jahreskosten 1999 in Höhe von 61.196,05 DM)
Porto- und Fernsprechgebühren
(4,96 % der Jahreskosten 1999 in Höhe von 78.412,10 DM)
Büromaterialien
jährlich
23.765,52 DM
2.949,65 DM
3.889,24 DM
2
(bei teilweiser Selbstgestellung)
2 % der Jahreskosten 1999 in Höhe von 52.134,51 DM
Berechnung des anteiligen Finanz- und Versorgungsaufwandes (Berechnungsgrundlage Personalkosten 1999)
a)
Kasse
b)
Personalabteilung
c)
Haushaltsüberwachungskartei
d)
Kämmerei
e)
Bürgermeister
f)
Reinigung (Raumpflegerin)
g)
EDV-Koordinator
h)
Gemeindebote
1.042,69 DM
30.700,00 DM
5.800,00 DM
3.000,00 DM
6.960,00 DM
9.500,00 DM
2.900,00 DM
6.300,00 DM
3.235,00 DM
68.395,00 DM
Verbrauchsmaterialien für ADV
4,96 % der Jahreskosten 1999 in Höhe von 3.781,34 DM
Miete Kopierer/Telefonanlage
4,96 % der Jahreskosten 1999 in Höhe von 71.725,17 DM
Umlage an KDVZ Frechen
4,16 % des Umlagebetrages aus 1999 in Höhe von 205.381,40 DM
insgesamt
abgerundet
187,55 DM
3.557,57 DM
8.543,86 DM
112.331,08 DM
112.000,00 DM
Wie aus der vorstehenden Berechnung zu entnehmen ist, ist der bisher erhobene Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von
80.000,00 DM nicht mehr kostendeckend. Eine Anhebung sollte rückwirkend zum 01.01.2000 erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2000 wurden 80.000,00 DM veranschlagt. Durch die Neufestsetzung des Verwaltungskostenbeitrages
ab 2000 in Höhe von 112.000,00 DM entstehen Mehreinnahmen in Höhe von 32.000,00 DM.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Verwaltungskostenbeitrag des Wasserwerks Concordia der Gemeinde Kreuzau wird ab dem
Rechnungsjahr 2000 auf 112.000,00 DM festgesetzt.“
Der Bürgermeister
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: