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Beschlussvorlage (Feststellung des korrigierten Gesamtabschlusses 31.12.2010 nach örtlicher Prüfung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
30.09.2014
Erstellt
11.09.14, 15:06
Aktualisiert
11.09.14, 15:06
Beschlussvorlage (Feststellung des korrigierten Gesamtabschlusses 31.12.2010 nach örtlicher Prüfung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 266/2014 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 15.07.2014 gez. Knips Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss - 20 - gez. Knips, Kämmerer BM / Dezernent Termin Bemerkungen 23.09.2014 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 29.09.2014 vorberatend Rat 30.09.2014 beschließend Betrifft: 03.09.2014 Datum Freigabe -100- Feststellung des korrigierten Gesamtabschlusses 31.12.2010 nach örtlicher Prüfung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Rat nimmt die korrigierte Fassung des Gesamtabschlusses der Stadt Erftstadt zum 31.12.2010 zur Kenntnis und verfährt gemäß Vorlage V 251/2014 des Rechnungsprüfungsamtes. 2. Der Rat beschließt über die Ergebnisverwendung gemäß §§ 116 Abs. 1, 96 Abs. 1 GO. In Höhe des Konzern-Jahresfehlbetrages von 3.671.385,23 EUR ist die Ausgleichsrücklage aufzulösen. Begründung: Aufgrund der Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt sind einzelne Bilanzposten berichtigt worden. Der korrigierte Gesamtabschluss wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise (Feststellung des Gesamtabschlusses sowie Entlastung des Bürgermeisters) wird auf die Vorlage V 251/2014 verwiesen, die vom Rechnungsprüfungsamt erstellt worden ist. (Erner)