Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-880/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
22.05.2007
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 32/Kaster; 4. vereinfachte Änderung
-Teilgebiet an der Max-Beckmann-Straße in Kasterhier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) für die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster – Im
Spless- für ein Teilgebiet an der Ecke Max-Beckmann-Straße / Carl-Leyhausen-Allee sowie
fußläufige Verbindung in die Ausgleichsfläche zwischen L 213/L279 und Max-Beckmann-Straße.
Wesentliches Planungsziel ist
o die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche zur Anpassung an das vorhandene
Plankonzept,
o die Aufweitung der fußläufigen Verbindung von der Max-Beckamnn-Straße in die
Ausgleichsfläche von 3,00 m auf 8,50 m zur Aufrechterhaltung der optionalen Möglichkeit
der Anbindung des Baugebietes an die Landstraße
Ein Planentwurf ist in der Anlage beigefügt.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Die Vermarktung und Erschließung des Baugebietes „Im Spless“ (Bebauungsplan Nr. 32/Kaster)
schreitet fort. Der Bebauungsplan selbst befindet sich zur Zeit in der Fassung der 3. vereinfachten
Änderung vom 31.03.2004.
Die bislang erfolgten Planänderungen Änderungen hatten zum Ergebnis, dass die Grundstücke
bedarfsorientiert und beschleunigt einer Bebauung zugeführt werden konnten, wobei die
Grundzüge der Planung zu keiner Zeit tangiert wurden.
Im Rahmen der weiteren Vermarktung und Festlegung der Grundstückzuschnitte – insbesondere
im letzten Teilabschnitt an der Max-Beckmann-Straße - wurde festgestellt, dass eine Verschiebung
der überbaubaren Grundstücksflächen eine sinnvolle Ergänzung der Planung darstellt und die
Größen der entstehenden Grundstücke dem Bedarf entsprechen.
Ferner wurde in der Vergangenheit – im Rahmen der Beratung zu den Beschlüssen der 2. und 3.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster- angeregt, einen Anschluss des
Baugebiets an die L 213/L279 vorzusehen.
Hierzu hat die Verwaltung bereits im Juli 2003 Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW geführt. Seitens des Landesbetriebs wurde eine Anbindung des Baugebiets nicht gänzlich
abgelehnt, sondern von einem Nachweis der unabdingbaren Notwendigkeit abhängig gemacht. In
einem Verkehrsgutachten sollen entsprechende Nachweise geführt werden. Die Kosten zur
Anbindung sind durch die Stadt Bedburg zu tragen.
Da die Vermarktung der Flächen im Plangebiet nunmehr zügig fortschreitet und damit die
Aufteilung der Flächen an der Max-Beckmann-Straße (insbesondere auch die an der
Ausgleichsfläche gelegenen Grundstücke) ansteht, ist es angezeigt, zumindest die Option für den
späteren Anschluss des Baugebiets an die L 279 offen zuhalten, bevor der Verkauf der
Grundstücke entlang der bislang fußläufigen Verbindung abgeschlossen ist und die Möglichkeit
daher für die Zukunft ausgeschlossen ist.
Durch eine Aufweitung des Gehweges auf 8,50 m ist einerseits ein künftiger Anschluss und ein
ordnungsgemäßer Abfluss der Verkehre gewährleistet und andererseits verbleiben ausreichende
Grundstückgrößen bei einer angemessenen überbaubaren Grundstücksfläche für künftige
Eigentümer der angrenzenden Grundstücke.
Eine Prognoseberechnung über die aus dem Anschluss resultierende Verkehrsbelastung ist zum
jetzigen Zeitpunkt entbehrlich und kann im Rahmen der künftigen Ausweisung der Anbindung
erfolgen.
Inwieweit grundsätzlich ein Planungsnachteil durch die Anlieger des Baugebietes geltend gemacht
werden kann, kann zur Zeit nicht bestimmt werden. Dies ist künftig in einem gesonderten
Planverfahren, nach entsprechender Prognose der Verkehrsbelastung abzuhandeln.
Da im Rahmen dieser Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, schlägt die
Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.05.2007
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister