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Beschlussvorlage (Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg Gut Kaiskorb Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg  Gut Kaiskorb
Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches
Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg  Gut Kaiskorb
Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches
Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg  Gut Kaiskorb
Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches
Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-822/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 13.03.2007 Betreff: Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg – Gut Kaiskorb a) Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches b) Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zum Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büround Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg – Gut Kaiskorb auf der Grundlage des § 35 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 4 des Baugesetzbuch zu erteilen. Ein entsprechender Städetbaulicher Vertrag ist abzuschließen. b) Zur langfrsitigen Sicherung der Planung fasst Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich des Gutes Kaiskorb . Wesentliches Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit den nachfolgenden Inhalten: o Gewerbliche Nutzungen im Funktionszusammenhang mit dem Braunkohlentagebau o Landwirtschaftliche Nutzungen (Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude) zur planungsrechtlichen Sicherstellung Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Die Kosten für die Planungsleistungen sind durch RWE Power zu übernehmen. Begründung: Mit Schreiben vom 01.03.2007 wird bei der Stadt Bedburg ein Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg – Gut Kaiskorb, auf den Grundstücken Gemarkung Pütz, Flur 1, Nrn. 5, 6 und 45 (gem. beigefügtem Übersichtsplan) durch RWE Power AG gestellt. Die Fläche liegt zwischen der Hofstelle des Gutes Kaiskorb und der Autobahn 61 und betrifft die derzeit landwirtschaftlich genutzten Hallen nebst Umgebungsflächen. Infolge der Erschließung des Tagebaus Garzweiler II ist dieser Außenstützpunkt für die Bergbautreibende (RWE Power AG) von besonderer Bedeutung und erfüllt die erforderlichen Standortvoraussetzungen. Es ist vorgesehen, an diesem Standort Büro- sowie Sozialräume und Lagerräume für Geräte und Fahrzeuge zu installieren. Eine Abstimmung mit dem Grundstückeigentümer ist erfolgt. Zur Erschließung in abwassertechnischer Hinsicht ist ein Vertrag in Vorbereitung, der diese sicherstellt. Geplant ist die Verlegung einer Druckentwässerungsleitung mit Anschluss an das öffentliche Kanalnetz; dies betrifft die gesamte Bebauung des Gutes Kaiskorb, so dass der Anschlussgrad der angeschlossenen Anwesen an das öffentliche Kanalnetz in der Stadt Bedburg optimiert wird (derzeit erfolgt die Behandlung der Abwässer über eine eigene Kläranlage). Eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde ist erforderlich. An diesem Standort werden 70 Arbeitsplätze im Schichtbetreib eingerichtet. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die verkehrliche Erschließung ist über die Gemeindestraße, die von der L 277 (Teilstrecke Bedburg-Kirchherten - Titz-Jackerath) in östlicher Richtung abzweigt, gesichert. Der Landschaftsplan 2 des Rhein-Erft-Kreises setzt den Bereich als Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB ) fest .Die Untere Landschaftsbehörde hat zur geplanten Umnutzung bereits im Vorfeld keine Bedenken erhoben. Die Lage der Fläche in unmittelbarer Tagebaurandnähe und die räumliche Nähe zum Tagebau Garzweiler II bietet dem Bergbautreibenden an diesem Standort beste logistische Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens. Unzumutbare Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Die Erschließung bzw. der Anschluß der Gesamtflächen des Gutes Kaiskorb an das öffentliche Kanalnetz – bislang unwirtschaftlich hoher Aufwand- wird erfolgen und der Anschlussgrad wird gesteigert und ferner wird der Siedlungsansatz Gut Kaiskorb planungsrechtlich gesichert. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Sinne von § 35 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 4 des Baugesetzbuches als sonstiges Vorhaben im Außenbereich liegen vor. Entsprechende Vorgespräche mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises sowie der Bezirskergierung Köln sind geführt worden. Um dem Vorhaben des Energieversorgers Rechung zu tragen und eine entsprechende, zuvor beschriebene Nutzung zu ermöglichen und gleichzeitig der Lage des Siedlungsansatzes Gut Kaiskorb Rechnung zu tragen, wird zur langfrsitigen planungsrechtlichen Absicherung ergänzend die Änderung des Flächennutzungsplanes von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen mit nachfolgender Zweckbestimmung bzw. Planungszielen erforderlich: o o Gewerbliche Nutzungen im Funktionszusammenhang mit dem Braunkohlentagebau Landwirtschaftliche Nutzungen (Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäuden) zur planungsrechtlichen Sicherstellung STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage RWE Power hat sich bereits erklärt, die Kosten zur Umsetzung der Maßnahme zu übernehmen; dies betrifft insbesondere die Herstellung der Erschließung und die Kosten für anfallende bauleitplanerische Maßnahmen. Ein Vertragsentwurf ist dem nichtöffentlichen Teil der Einladung beigefügt. Es bestehen daher aus städtebaulicher Sicht gegen die Vorgehensweise gem. Beschlussvorschlag keine Bedenken. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 05.03.2007 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Koerdt) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister