Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-822/2007
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
13.03.2007
Betreff:
Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt
des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im
Außenbereich von Bedburg – Gut Kaiskorb
a) Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches
b) Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gem. § 36
des Baugesetzbuches zum Bauantrag für die Umnutzung landwirtschaftlich genutzter
Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büround Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg – Gut Kaiskorb auf der
Grundlage des § 35 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 4 des Baugesetzbuch zu erteilen. Ein
entsprechender Städetbaulicher Vertrag ist abzuschließen.
b) Zur langfrsitigen Sicherung der Planung fasst Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
den Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bedburg gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich des
Gutes Kaiskorb . Wesentliches Planungsziel ist die
Ausweisung eines Sondergebietes mit den nachfolgenden Inhalten:
o Gewerbliche Nutzungen im Funktionszusammenhang mit dem Braunkohlentagebau
o Landwirtschaftliche Nutzungen (Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe und
die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude) zur planungsrechtlichen
Sicherstellung
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Die Kosten für die Planungsleistungen sind durch RWE Power zu übernehmen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 01.03.2007 wird bei der Stadt Bedburg ein Bauantrag für die Umnutzung
landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes
(BOWA) mit Büro- und Sozialräumen sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg – Gut
Kaiskorb, auf den Grundstücken Gemarkung Pütz, Flur 1, Nrn. 5, 6 und 45 (gem. beigefügtem
Übersichtsplan) durch RWE Power AG gestellt.
Die Fläche liegt zwischen der Hofstelle des Gutes Kaiskorb und der Autobahn 61 und betrifft die
derzeit landwirtschaftlich genutzten Hallen nebst Umgebungsflächen. Infolge der Erschließung des
Tagebaus Garzweiler II ist dieser Außenstützpunkt für die Bergbautreibende (RWE Power AG) von
besonderer Bedeutung und erfüllt die erforderlichen Standortvoraussetzungen. Es ist vorgesehen,
an diesem Standort Büro- sowie Sozialräume und Lagerräume für Geräte und Fahrzeuge zu
installieren. Eine Abstimmung mit dem Grundstückeigentümer ist erfolgt.
Zur Erschließung in abwassertechnischer Hinsicht ist ein Vertrag in Vorbereitung, der diese
sicherstellt. Geplant ist die Verlegung einer Druckentwässerungsleitung mit Anschluss an das
öffentliche Kanalnetz; dies betrifft die gesamte Bebauung des Gutes Kaiskorb, so dass der
Anschlussgrad der angeschlossenen Anwesen an das öffentliche Kanalnetz in der Stadt Bedburg
optimiert wird (derzeit erfolgt die Behandlung der Abwässer über eine eigene Kläranlage). Eine
Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde ist erforderlich.
An diesem Standort werden 70 Arbeitsplätze im Schichtbetreib eingerichtet.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt den Bereich als Fläche für die Landwirtschaft
dar. Die verkehrliche Erschließung ist über die Gemeindestraße, die von der L 277 (Teilstrecke
Bedburg-Kirchherten - Titz-Jackerath) in östlicher Richtung abzweigt, gesichert. Der
Landschaftsplan
2
des
Rhein-Erft-Kreises
setzt
den
Bereich
als
Geschützten
Landschaftsbestandteil (GLB ) fest .Die Untere Landschaftsbehörde hat zur geplanten Umnutzung
bereits im Vorfeld keine Bedenken erhoben.
Die Lage der Fläche in unmittelbarer Tagebaurandnähe und die räumliche Nähe zum Tagebau
Garzweiler II bietet dem Bergbautreibenden an diesem Standort beste logistische
Voraussetzungen zur Umsetzung des Vorhabens. Unzumutbare Beeinträchtigungen sind nicht zu
erwarten. Die Erschließung bzw. der Anschluß der Gesamtflächen des Gutes Kaiskorb an das
öffentliche Kanalnetz – bislang unwirtschaftlich hoher Aufwand- wird erfolgen
und der
Anschlussgrad wird gesteigert und ferner wird der Siedlungsansatz Gut Kaiskorb planungsrechtlich
gesichert.
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen im Sinne von § 35 Abs. 2 i.V.m. § 35 Abs. 4 des
Baugesetzbuches als sonstiges Vorhaben im Außenbereich liegen vor. Entsprechende
Vorgespräche mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises sowie der
Bezirskergierung Köln sind geführt worden.
Um dem Vorhaben des Energieversorgers Rechung zu tragen und eine entsprechende, zuvor
beschriebene Nutzung zu ermöglichen und gleichzeitig der Lage des Siedlungsansatzes Gut
Kaiskorb Rechnung zu tragen, wird zur langfrsitigen planungsrechtlichen Absicherung ergänzend
die Änderung des Flächennutzungsplanes von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen
mit nachfolgender Zweckbestimmung bzw. Planungszielen erforderlich:
o
o
Gewerbliche Nutzungen im Funktionszusammenhang mit dem Braunkohlentagebau
Landwirtschaftliche Nutzungen (Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe und
die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäuden) zur planungsrechtlichen
Sicherstellung
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
RWE Power hat sich bereits erklärt, die Kosten zur Umsetzung der Maßnahme zu übernehmen;
dies betrifft insbesondere die Herstellung der Erschließung und die Kosten für anfallende
bauleitplanerische Maßnahmen. Ein Vertragsentwurf ist dem nichtöffentlichen Teil der Einladung
beigefügt.
Es bestehen daher aus städtebaulicher Sicht gegen die Vorgehensweise gem.
Beschlussvorschlag keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 05.03.2007
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Koerdt)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister