Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Flächen des Tennisclubs Lechenich, des Tennisclubs Bliesheim und auf dem Gelände des Ville-Express)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Flächen des Tennisclubs Lechenich, des Tennisclubs Bliesheim und auf dem Gelände des Ville-Express) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Flächen des Tennisclubs Lechenich, des Tennisclubs Bliesheim und auf dem Gelände des Ville-Express)

öffnen download melden Dateigröße: 93 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 329/2014 Az.: 82 31-20/P 7, 99 u. 313.1 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 14.08.2014 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 11.09.2014 29.08.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Flächen des Tennisclubs Lechenich, des Tennisclubs Bliesheim und auf dem Gelände des VilleExpress Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Den Fällungen eines Bergahorns (Acer pseudoplatanus) auf dem Gelände des Tennisclubs Lechenich, einer Gemeinen Esche (Fraxinus excelsior) auf dem Gelände des Tennisclubs Bliesheim und zweier Spitzahorne (Acer platanoides) wird laut § 6 Abs. 1 c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hat die Kontrolle seines Baumbestandes (an Schulen, Kindergärten etc. sowie an den verpachteten oder zur Nutzung überlassenen Grundstücken) ausgeschrieben und im Ergebnis an den Baumpflegebetrieb Menke, Takustraße 68, 50825 Köln vergeben (V 604/2013). Im Rahmen der von Firma Menke durchgeführten Baumkontrollen ist auf zahlreichen Grundstücken Handlungsbedarf zur Herstellung der Verkehrssicherheit festgestellt worden. Dies betrifft neben umfangreichen baumpflegerischen Maßnahmen (wie z. B. Totholzbeseitigungen) auch die Fällung einiger geschützter Bäume. Die Fällungen sind im Auftrag der Vereine/Pächter von Fachfirmen durchzuführen. Die Kosten trägt aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zur Unterhaltung der Grundstücke der jeweilige Verein/Pächter. Tennisclub Lechenich, Kölner Ring Auf dem Gelände des Tennisclubs Blau-Weiß Lechenich e. V. ist die Fällung eines Bergahorns erforderlich. Der Baum (Stammumfang 115 cm) hat in der Krone zahlreiches Totholz, weist im Stamm Risse auf und hat starke Schäden im Wurzelbereich, so dass die Gefahr des Umstürzens besteht. Der Baum ist auf beigefügtem Luftbild mit lfd. Nr. 16 gekennzeichnet. Tennisclub Bliesheim, Kaspar-Stotzem-Sportpark Auf dem Gelände des Tennislcubs Bliesheim e. V. ist die Fällung einer Gemeinen Esche erforderlich. Der Baum (Stammumfang 135 cm) weist starke Stammbeschädigungen (Rippen, Höhlung und Zwiesel) auf und ist in einer Höhe von ca. 110 cm zu fast 2/3 eingesägt, so dass die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Der Baum ist auf beigefügtem Luftbild mit lfd. Nr. 59 gekennzeichnet. Pachtfläche „Ville-Express“ Liblar, Max-Planck-Straße Auf der Pachtfläche des „Ville-Express“ ist die Fällung von zwei Spitzahorne erforderlich. Beide Bäume (Stammumfang 130 cm und 140 cm) sind so stark am Stamm geschädigt und weisen Faulstellen aus, so dass die Gefahr des Umstürzens besteht. Die Bäume sind im beigefügten Luftbild mit lfd. Nrn. 32 und 44 gekennzeichnet. Die Bäume sind aufgrund der beschriebenen Schäden nicht mehr verkehrssicher und können nicht durch baumpflegerische Maßnahmen erhalten werden. In Vertretung (Hallstein) -2-