Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
04.09.14, 18:47
Aktualisiert
04.09.14, 18:47
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 329/2014
Az.: 82 31-20/P 7, 99 u. 313.1
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.2 Datum: 14.08.2014
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
11.09.2014
29.08.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf den Flächen des
Tennisclubs Lechenich, des Tennisclubs Bliesheim und auf dem Gelände des VilleExpress
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den Fällungen eines Bergahorns (Acer pseudoplatanus) auf dem Gelände des Tennisclubs
Lechenich, einer Gemeinen Esche (Fraxinus excelsior) auf dem Gelände des Tennisclubs
Bliesheim und zweier Spitzahorne (Acer platanoides) wird laut § 6 Abs. 1 c) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft hat die Kontrolle seines Baumbestandes (an Schulen,
Kindergärten etc. sowie an den verpachteten oder zur Nutzung überlassenen Grundstücken)
ausgeschrieben und im Ergebnis an den Baumpflegebetrieb Menke, Takustraße 68, 50825 Köln
vergeben (V 604/2013). Im Rahmen der von Firma Menke durchgeführten Baumkontrollen ist auf
zahlreichen Grundstücken Handlungsbedarf zur Herstellung der Verkehrssicherheit festgestellt
worden. Dies betrifft neben umfangreichen baumpflegerischen Maßnahmen (wie z. B.
Totholzbeseitigungen) auch die Fällung einiger geschützter Bäume. Die Fällungen sind im Auftrag
der Vereine/Pächter von Fachfirmen durchzuführen. Die Kosten trägt aufgrund der vertraglichen
Vereinbarungen zur Unterhaltung der Grundstücke der jeweilige Verein/Pächter.
Tennisclub Lechenich, Kölner Ring
Auf dem Gelände des Tennisclubs Blau-Weiß Lechenich e. V. ist die Fällung eines Bergahorns
erforderlich. Der Baum (Stammumfang 115 cm) hat in der Krone zahlreiches Totholz, weist im
Stamm Risse auf und hat starke Schäden im Wurzelbereich, so dass die Gefahr des Umstürzens
besteht. Der Baum ist auf beigefügtem Luftbild mit lfd. Nr. 16 gekennzeichnet.
Tennisclub Bliesheim, Kaspar-Stotzem-Sportpark
Auf dem Gelände des Tennislcubs Bliesheim e. V. ist die Fällung einer Gemeinen Esche
erforderlich. Der Baum (Stammumfang 135 cm) weist starke Stammbeschädigungen (Rippen,
Höhlung und Zwiesel) auf und ist in einer Höhe von ca. 110 cm zu fast 2/3 eingesägt, so dass die
Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Der Baum ist auf beigefügtem Luftbild mit lfd. Nr. 59
gekennzeichnet.
Pachtfläche „Ville-Express“ Liblar, Max-Planck-Straße
Auf der Pachtfläche des „Ville-Express“ ist die Fällung von zwei Spitzahorne erforderlich. Beide
Bäume (Stammumfang 130 cm und 140 cm) sind so stark am Stamm geschädigt und weisen
Faulstellen aus, so dass die Gefahr des Umstürzens besteht. Die Bäume sind im beigefügten
Luftbild mit lfd. Nrn. 32 und 44 gekennzeichnet.
Die Bäume sind aufgrund der beschriebenen Schäden nicht mehr verkehrssicher und können
nicht durch baumpflegerische Maßnahmen erhalten werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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