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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Pastor-Faßbender-Straße, Erftstadt-Erp)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
86 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Pastor-Faßbender-Straße, Erftstadt-Erp) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Pastor-Faßbender-Straße, Erftstadt-Erp)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 245/2014 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.07.2014 gez. Böcking Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 25.07.2014 Datum Freigabe -100- Termin 09.09.2014 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der PastorFaßbender-Straße, Erftstadt-Erp Finanzielle Auswirkungen: Mittel für die Aufstellung des Zeichens 325/ 326 StVO sind beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Pastor-Faßbender-Straße wurde abschnittsweise in den letzten Jahren nach und nach als Mischverkehrsfläche fertig gestellt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, diese Straße verkehrsrechtlich mit dem Zeichen Nr. 325/326 StVO (Verkehrsberuhigter Bereich) auszuweisen. Falls die Pastor-Faßbender-Straße als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen wird, sollte der ganze Straßenzug einschließlich des Ernteweges mit einbezogen werden. Abschnittsweise verläuft die Pastor-Faßbender-Straße in langen geraden Abschnitten. Hier ist zu berücksichtigen, dass die in einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ gültige Schrittgeschwindigkeit voraussichtlich nicht immer eingehalten wird. Ggfl. sind hier deswegen zusätzliche Parkstände anzuordnen. Für die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ hat sich in dem vorliegenden Antrag nur ein Teil der Anwohner ausgesprochen. Deshalb schlage ich vor, zunächst die gesamten Anwohner der betroffenen Zone schriftlich zu befragen. Die gültigen Regeln, welche von den Verkehrsteilnehmern in einem „verkehrsberuhigten Bereich“ einzuhalten sind, würde ich bei dieser Befragung den Anwohnern zukommen lassen. Nach Auswertung der Befragung könnte dann über die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ in der Pastor-Faßbender-Straße entschieden werden. In Vertretung (Hallstein) -2-