Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden
BE: Herr Linden /Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
17/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
27.02.1997
11.03.1997
TOP: Beratung und Beschlußvorschlag zum Antrag der SPD-Fraktion auf Freigabe der Gehwege auf der Maubacher
Straße für Fahrradfahrer
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17.12.1996 einen Antrag der SPD-Fraktion auf Freigabe der
Gehwege für Fahrradfahrer auf der Maubacher Straße zur Kenntnis genommen und an den Fachausschuß verwiesen.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Wie Sie sich sicherlich erinnern, nahm die Diskussion über die Berücksichtigung der Belange der Radfahrer vor dem
seinerzeitigen Umbau der Maubacher Straße erheblichen Raum sowohl in der durchgeführten Bürgerversammlung als
auch in den Gemeindegremien ein. Letztendlich wurde der Planvariante des Kreises Düren, die primär eine
Verkehrsberuhigung durch bauliche Elemente vorsah, der Vorrang eingeräumt. Bei einer diskutierten Verbreiterung der
Gehwege Richtung Fahrbahn oder einer Abmarkierung von Radwegen an den Fahrbahnrändern wäre der durchgeführte
Ausbau nicht möglich gewesen.
Die beidseits der Maubacher Straße vorhandenen Gehwege wurden von dem Ausbau nicht tangiert. Bereits damals kam
eine ebenfalls diskutierte kombinierte Nutzung der vorhandenen Gehwege durch Fußgänger und Radfahrer nicht in
Betracht, da eine kombinierte Nutzung mindestens eine Breite von 2,50 m voraussetzt. Daran hat sich bis zum heutigen
Zeitpunkt nichts geändert, so daß jedenfalls die Aufstellung des Verkehrszeichens 240 StVO (gemeinsamer Fuß- und
Radweg) aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Da der SPD-Antrag allerdings nicht konkret auf die Aufstellung des vorgenannten Verkehrszeichens ausgerichtet ist,
lasse ich nicht unerwähnt, daß eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 239 StVO (Fußgänger) mit dem Zusatzzeichen
"Fahrradfahrer frei" wie in der Fußgängerzone im Ortskern Kreuzau möglich wäre. Im Gegensatz zu VZ 240 bedeuten
die vorgenannten Zeichen, daß der Gehweg von Radfahrern nicht benutzt werden muß, jedoch für den Radfahrer auf
dem Gehweg eine Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist.
Mit der Aufstellung dieses Zeichens wäre zwar gegebenenfalls die in dem SPD-Antrag geschilderte Problematik für
Radfahrer, sofern der Gehweg tatsächlich benutzt wird, im Hinblick auf Lkw-Verkehr aufgehoben. Gleichwohl vermag
ich zum einen nicht zu glauben, daß Radfahrer den Gehweg tatsächlich mit Schrittgeschwindigkeit befahren, zum
anderen habe ich in die Überlegung einer Mitbenutzung auch und gerade die Sicherheitsinteressen der Fußgänger mit
einzubeziehen. Auch wenn die unterschiedlichen Beschilderungen unterschiedliche Gehwegbreiten zulassen und dieses
rechtlich durch eine Schrittgeschwindigkeit kompensiert werden soll, sehe ich in tatsächlicher Hinsicht bei einer
kombinierten Nutzung eines durchschnittlich nur 1,50 m breiten Bürgersteiges nicht nur erhebliche Gefährdungen für
Fußgänger, sondern bei einem möglichen Zusammenstoß auch für den jeweiligen Radfahrer selbst.
Unabhängig von der von mir geschilderten Gefahrenlage für Fußgänger, die durch die Aufstellung der Verkehrszeichen
quasi legalisiert würde, halte ich es gegebenenfalls für zumutbar, als Radfahrer die Kelterstraße oder teilweise parallel
zur Maubacher Straße die Urbanusstraße zu benutzen, falls ihm das Befahren der Maubacher Straße zu gefährlich ist.
Anderenfalls muß sich der einzelnen Radfahrer, der den Gehweg derzeit verbotswidrig benutzt, der rechtlichen
Konsequenzen bei einem Unfall mit einem Fußgänger im klaren sein. Die Legalisierung des Befahrens des Gehweges
durch die in Rede stehenden Verkehrszeichen würde ihn zwar, sofern er tatsächlich Schrittgeschwindigkeit gefahren ist,
haftungsmäßig entlasten. Diese Entlastung ginge allerdings zu Lasten der Fußgänger, die normalerweise darauf
vertrauen können, daß ihnen ein ca. 1,50 m breiter Gehweg richtigerweise vorenthalten bleibt.
Unabhängig von den rechtlichen bzw. grundsätzlichen Bedenken gegen die kombinierte Nutzung des Gehweges darf
ich noch ausführen, daß bei Aufstellung der Verkehrszeichen gegebenenfalls die Bürgersteige an den Einmündungen
abgesenkt, Verkehrszeichen jeweils an den Einmündungen wiederholt sowie Fahrradfurten an den einmündenden
Straßen aufgemalt werden müßten. Aufgrund der Vielzahl der Einmündungen auf die Maubacher Straße wäre dieses
insgesamt mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden, der, wie beschrieben, in keinem Verhältnis zu der
nur vermeintlichen Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger stehen würde.
2
Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß der Antrag der SPD-Fraktion, der im Grundsatz sicherlich eine
Sicherheit für Fahrradfahrer vorsieht, bei Vorliegen örtlicher Gegebenheiten namentlich eines ausreichend breiten
Gehweges von der Verwaltung uneingeschränkt positiv beurteilt würde. Da diese baulichen Gegebenheiten jedoch
rechtlich nicht ausreichen, eine kombinierte Nutzung durch VZ 240 StVO zuzulassen und die Aufstellung von VZ 239
mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" in tatsächlicher Hinsicht die Sicherheitsinteressen der Fußgänger erheblich
tangiert, schlage ich Ihnen vor, den Antrag der SPD-Fraktion, die Gehwege auf der Maubacher Straße für Fahrradfahrer
freizugeben, insgesamt abzulehnen. Rein nachrichtlich erwähne ich noch, daß das Straßenverkehrsamt des Kreises
Düren die Aufstellung von VZ 240 StVO nicht anordnen darf. Im übrigen teilen sowohl das Straßenverkehrsamt als
auch die Polizei meine Bedenken im Hinblick auf die Fußgänger in vollem Umfange. Ob das SVA gegebenenfalls
einem Beschluß zur Aufstellung von VZ 239 mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" zustimmen würde, bleibt
abzuwarten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie meinem Beschlußvorschlag folgen, keine.
III. Beschlußvorschlag der Verwaltung:
"Der Antrag der SPD-Fraktion auf Freigabe der Gehwege auf der Maubacher Straße für Fahrradfahrer wird abgelehnt,
da wegen zu geringer Breite der Gehwege die Aufstellung von VZ 240 StVO in rechtlicher Hinsicht nicht möglich ist
bzw. die Sicherheit für Gehwegbenutzer durch die Aufstellung von VZ 239 StVO mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer
frei" aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründen gefährdet würde."
III. Beschlußvorschlag:
"Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei Vorschläge zur Verbesserung der
Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger im Bereich Maubacher-Straße zu erarbeiten und zur Beratung und
Beschlußfassung vorzulegen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm IV: Beratungsergebnis:
Einstimmig:_____________
Ja:____________________
Nein:__________________
Enthaltung:_____________
Anlage