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Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zum Antrag der SPD-Fraktion auf Freigabe der Gehwege auf der Maubacher Straße für Fahrradfahrer)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zum Antrag der SPD-Fraktion auf Freigabe der Gehwege auf der Maubacher Straße für Fahrradfahrer) Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zum Antrag der SPD-Fraktion auf Freigabe der Gehwege auf der Maubacher Straße für Fahrradfahrer)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 17/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß 27.02.1997 11.03.1997 TOP: Beratung und Beschlußvorschlag zum Antrag der SPD-Fraktion auf Freigabe der Gehwege auf der Maubacher Straße für Fahrradfahrer I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17.12.1996 einen Antrag der SPD-Fraktion auf Freigabe der Gehwege für Fahrradfahrer auf der Maubacher Straße zur Kenntnis genommen und an den Fachausschuß verwiesen. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Wie Sie sich sicherlich erinnern, nahm die Diskussion über die Berücksichtigung der Belange der Radfahrer vor dem seinerzeitigen Umbau der Maubacher Straße erheblichen Raum sowohl in der durchgeführten Bürgerversammlung als auch in den Gemeindegremien ein. Letztendlich wurde der Planvariante des Kreises Düren, die primär eine Verkehrsberuhigung durch bauliche Elemente vorsah, der Vorrang eingeräumt. Bei einer diskutierten Verbreiterung der Gehwege Richtung Fahrbahn oder einer Abmarkierung von Radwegen an den Fahrbahnrändern wäre der durchgeführte Ausbau nicht möglich gewesen. Die beidseits der Maubacher Straße vorhandenen Gehwege wurden von dem Ausbau nicht tangiert. Bereits damals kam eine ebenfalls diskutierte kombinierte Nutzung der vorhandenen Gehwege durch Fußgänger und Radfahrer nicht in Betracht, da eine kombinierte Nutzung mindestens eine Breite von 2,50 m voraussetzt. Daran hat sich bis zum heutigen Zeitpunkt nichts geändert, so daß jedenfalls die Aufstellung des Verkehrszeichens 240 StVO (gemeinsamer Fuß- und Radweg) aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Da der SPD-Antrag allerdings nicht konkret auf die Aufstellung des vorgenannten Verkehrszeichens ausgerichtet ist, lasse ich nicht unerwähnt, daß eine Beschilderung mit Verkehrszeichen 239 StVO (Fußgänger) mit dem Zusatzzeichen "Fahrradfahrer frei" wie in der Fußgängerzone im Ortskern Kreuzau möglich wäre. Im Gegensatz zu VZ 240 bedeuten die vorgenannten Zeichen, daß der Gehweg von Radfahrern nicht benutzt werden muß, jedoch für den Radfahrer auf dem Gehweg eine Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. Mit der Aufstellung dieses Zeichens wäre zwar gegebenenfalls die in dem SPD-Antrag geschilderte Problematik für Radfahrer, sofern der Gehweg tatsächlich benutzt wird, im Hinblick auf Lkw-Verkehr aufgehoben. Gleichwohl vermag ich zum einen nicht zu glauben, daß Radfahrer den Gehweg tatsächlich mit Schrittgeschwindigkeit befahren, zum anderen habe ich in die Überlegung einer Mitbenutzung auch und gerade die Sicherheitsinteressen der Fußgänger mit einzubeziehen. Auch wenn die unterschiedlichen Beschilderungen unterschiedliche Gehwegbreiten zulassen und dieses rechtlich durch eine Schrittgeschwindigkeit kompensiert werden soll, sehe ich in tatsächlicher Hinsicht bei einer kombinierten Nutzung eines durchschnittlich nur 1,50 m breiten Bürgersteiges nicht nur erhebliche Gefährdungen für Fußgänger, sondern bei einem möglichen Zusammenstoß auch für den jeweiligen Radfahrer selbst. Unabhängig von der von mir geschilderten Gefahrenlage für Fußgänger, die durch die Aufstellung der Verkehrszeichen quasi legalisiert würde, halte ich es gegebenenfalls für zumutbar, als Radfahrer die Kelterstraße oder teilweise parallel zur Maubacher Straße die Urbanusstraße zu benutzen, falls ihm das Befahren der Maubacher Straße zu gefährlich ist. Anderenfalls muß sich der einzelnen Radfahrer, der den Gehweg derzeit verbotswidrig benutzt, der rechtlichen Konsequenzen bei einem Unfall mit einem Fußgänger im klaren sein. Die Legalisierung des Befahrens des Gehweges durch die in Rede stehenden Verkehrszeichen würde ihn zwar, sofern er tatsächlich Schrittgeschwindigkeit gefahren ist, haftungsmäßig entlasten. Diese Entlastung ginge allerdings zu Lasten der Fußgänger, die normalerweise darauf vertrauen können, daß ihnen ein ca. 1,50 m breiter Gehweg richtigerweise vorenthalten bleibt. Unabhängig von den rechtlichen bzw. grundsätzlichen Bedenken gegen die kombinierte Nutzung des Gehweges darf ich noch ausführen, daß bei Aufstellung der Verkehrszeichen gegebenenfalls die Bürgersteige an den Einmündungen abgesenkt, Verkehrszeichen jeweils an den Einmündungen wiederholt sowie Fahrradfurten an den einmündenden Straßen aufgemalt werden müßten. Aufgrund der Vielzahl der Einmündungen auf die Maubacher Straße wäre dieses insgesamt mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden, der, wie beschrieben, in keinem Verhältnis zu der nur vermeintlichen Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger stehen würde. 2 Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß der Antrag der SPD-Fraktion, der im Grundsatz sicherlich eine Sicherheit für Fahrradfahrer vorsieht, bei Vorliegen örtlicher Gegebenheiten namentlich eines ausreichend breiten Gehweges von der Verwaltung uneingeschränkt positiv beurteilt würde. Da diese baulichen Gegebenheiten jedoch rechtlich nicht ausreichen, eine kombinierte Nutzung durch VZ 240 StVO zuzulassen und die Aufstellung von VZ 239 mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" in tatsächlicher Hinsicht die Sicherheitsinteressen der Fußgänger erheblich tangiert, schlage ich Ihnen vor, den Antrag der SPD-Fraktion, die Gehwege auf der Maubacher Straße für Fahrradfahrer freizugeben, insgesamt abzulehnen. Rein nachrichtlich erwähne ich noch, daß das Straßenverkehrsamt des Kreises Düren die Aufstellung von VZ 240 StVO nicht anordnen darf. Im übrigen teilen sowohl das Straßenverkehrsamt als auch die Polizei meine Bedenken im Hinblick auf die Fußgänger in vollem Umfange. Ob das SVA gegebenenfalls einem Beschluß zur Aufstellung von VZ 239 mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" zustimmen würde, bleibt abzuwarten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie meinem Beschlußvorschlag folgen, keine. III. Beschlußvorschlag der Verwaltung: "Der Antrag der SPD-Fraktion auf Freigabe der Gehwege auf der Maubacher Straße für Fahrradfahrer wird abgelehnt, da wegen zu geringer Breite der Gehwege die Aufstellung von VZ 240 StVO in rechtlicher Hinsicht nicht möglich ist bzw. die Sicherheit für Gehwegbenutzer durch die Aufstellung von VZ 239 StVO mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei" aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründen gefährdet würde." III. Beschlußvorschlag: "Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Straßenbaulastträger und der Polizei Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger im Bereich Maubacher-Straße zu erarbeiten und zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen." Der Gemeindedirektor - Ramm IV: Beratungsergebnis: Einstimmig:_____________ Ja:____________________ Nein:__________________ Enthaltung:_____________ Anlage