Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 186/2014
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.04.2014
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
15.07.2014
Datum Freigabe -100-
Termin
09.09.2014
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Nichtinstallation bzw. Entfernung von Markierungen auf der
Heddinghovener Straße, E.-Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Markierung bzw. Aufhebung von Parkverboten sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen
vorhanden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu A)
Der Antrag zur Nichtinstallation einer Markierung auf der Heddinghovener Straße bezieht sich auf
einen Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 12.02.2014 (siehe
B 34/2014). Hiernach soll zur Vermeidung des Parkens von LKW auf der Heddinghovener Straße
im Einmündungsbereich zur Herriger Straße das bestehende Parkverbot im Kurvenradius bis zur
Einfahrt des Hauses Heddinghovener Straße Nr.2 verlängert werden. Dieses kann durch das
Auftragen des Zeichens 299 (Zick-Zack-Markierungslinie) auf die Fahrbahn ausgeführt werden.
Den Beschluss zur Auftragung der Markierung habe ich aufgrund des jetzigen Antrages zunächst
ausgesetzt.
Selbstverständlich bin ich daran interessiert, möglichst wenige Maßnahmen zur Regelung des
ruhenden Verkehrs auch im Zuge der Schilderentrümpelung im öffentlichen Verkehrsraum zu
treffen. Hier allerdings kann ich erkennen, dass bei einer zu dichten Beparkung der
Heddinghovener Straße im Abschnitt zwischen Herriger Straße und der Straße „Am Böttchen“
Probleme für den fließenden Verkehr auftreten können. Unter anderem sollte deshalb auf die
Verlängerung des Parkverbotes nicht verzichtet werden.
Zu B)
Auch die beiden bereits bestehenden Parkverbote im Kreuzungsbereich Heddinghovener Straße/
Am Böttchen, die durch entsprechende Markierungen (Zeichen Nr.299 StVO) gekennzeichnet
sind, sollten erhalten bleiben. Auch wenn hier der Schulbus seit einigen Jahren nicht mehr diese
Strecke benutzt, kann es bei einer Entfernung der Markierung zu Problemen hinsichtlich der
Befahrbarkeit der Straßen durch parkende Fahrzeuge kommen.
In Vertretung
(Hallstein)
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