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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Nichtinstallation bzw. Entfernung von Markierungen auf der Heddinghovener Straße, E.-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
28.08.14, 15:08
Aktualisiert
28.08.14, 15:08
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Nichtinstallation bzw. Entfernung von Markierungen auf der Heddinghovener Straße, E.-Lechenich) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Nichtinstallation bzw. Entfernung von Markierungen auf der Heddinghovener Straße, E.-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 186/2014 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 28.04.2014 gez. Böcking Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 15.07.2014 Datum Freigabe -100- Termin 09.09.2014 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Nichtinstallation bzw. Entfernung von Markierungen auf der Heddinghovener Straße, E.-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Für die Markierung bzw. Aufhebung von Parkverboten sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu A) Der Antrag zur Nichtinstallation einer Markierung auf der Heddinghovener Straße bezieht sich auf einen Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 12.02.2014 (siehe B 34/2014). Hiernach soll zur Vermeidung des Parkens von LKW auf der Heddinghovener Straße im Einmündungsbereich zur Herriger Straße das bestehende Parkverbot im Kurvenradius bis zur Einfahrt des Hauses Heddinghovener Straße Nr.2 verlängert werden. Dieses kann durch das Auftragen des Zeichens 299 (Zick-Zack-Markierungslinie) auf die Fahrbahn ausgeführt werden. Den Beschluss zur Auftragung der Markierung habe ich aufgrund des jetzigen Antrages zunächst ausgesetzt. Selbstverständlich bin ich daran interessiert, möglichst wenige Maßnahmen zur Regelung des ruhenden Verkehrs auch im Zuge der Schilderentrümpelung im öffentlichen Verkehrsraum zu treffen. Hier allerdings kann ich erkennen, dass bei einer zu dichten Beparkung der Heddinghovener Straße im Abschnitt zwischen Herriger Straße und der Straße „Am Böttchen“ Probleme für den fließenden Verkehr auftreten können. Unter anderem sollte deshalb auf die Verlängerung des Parkverbotes nicht verzichtet werden. Zu B) Auch die beiden bereits bestehenden Parkverbote im Kreuzungsbereich Heddinghovener Straße/ Am Böttchen, die durch entsprechende Markierungen (Zeichen Nr.299 StVO) gekennzeichnet sind, sollten erhalten bleiben. Auch wenn hier der Schulbus seit einigen Jahren nicht mehr diese Strecke benutzt, kann es bei einer Entfernung der Markierung zu Problemen hinsichtlich der Befahrbarkeit der Straßen durch parkende Fahrzeuge kommen. In Vertretung (Hallstein) -2-