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Beschlussvorlage (Tourismuskonzept - Aufstellung von touristischen Hinweisschildern an der A 61 vor den Autobahnausfahrten Bedburgs)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Tourismuskonzept
- Aufstellung von touristischen Hinweisschildern an der A 61 vor den Autobahnausfahrten Bedburgs) Beschlussvorlage (Tourismuskonzept
- Aufstellung von touristischen Hinweisschildern an der A 61 vor den Autobahnausfahrten Bedburgs) Beschlussvorlage (Tourismuskonzept
- Aufstellung von touristischen Hinweisschildern an der A 61 vor den Autobahnausfahrten Bedburgs)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-871/2007 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 12.06.2007 Betreff: Tourismuskonzept - Aufstellung von touristischen Hinweisschildern an der A 61 vor den Autobahnausfahrten Bedburgs Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, die Aufstellung von touristischen Hinweisschildern an der A 61 vor den Autobahnausfahrten Bedburgs gemäß den vorgelegten Mustern durchzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Um auf das touristische Potential der Stadt Bedburg professionell aufmerksam zu machen und eine Vielzahl von interessierten Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, hat der Rat auf Empfehlung des Hauptausschusses vom 22.08.2006 im Rahmen der Festlegung des Haushaltsbudgets des Ratsbüros für das Haushaltsjahr 2007 am 19.12.2006 einstimmig beschlossen, an der A 61 (vor den Autobahnausfahrten Bedburgs) jeweils ein touristisches Hinweisschild zu attraktiven Sehenswürdigkeiten von Bedburg – z. B. Schloss Bedburg und Alt-Kaster - aufzustellen. Weiterhin sprach man sich dafür aus, vor einer Auftragserteilung bezüglich der Layouts und der Auswahl der beworbenen Sehenswürdigkeiten die Entscheidung des Rates einzuholen. Die Zulässigkeit der Schilder richtet sich nach den ‚Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen’ (RtH). Zwei Motive auf einem Schild dürfen nicht beworben werden. Es ist aber möglich, an den jeweiligen Abfahrten unterschiedliche Schilder aufzustellen. Beabsichtigt ist nunmehr, an den Autobahnausfahrten Bedburgs - A 61 Richtung Venlo, sowie – A 61 Richtung Koblenz – jeweils eine Sehenswürdigkeit – Schloss Bedburg bzw. Alt-Kaster zu bewerben. Entsprechende Entwürfe der Schilder – die optisch gemäss den äußerst engen Vorgaben der ‚Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen’ gestaltet wurden, sind als Anlagen 1 und 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Der Entwurf für Alt-Kaster wurde mit der Vorsitzenden des Arbeitskreises Altstadt Kaster e. V. (AKAK), Frau Hilde Holz, abgestimmt. Zuständig für die Genehmigung der Entwürfe ist die Bezirksregierung Köln, die bezüglich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit beider Motive vorab kontaktiert worden ist. Lt. Auskunft der Bezirksregierung kann der historische Ortskern Alt-Kaster beworben werden, wogegen Voraussetzung für die Bewerbung von Schloss Bedburg noch die Eintragung in die beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, Gelsenkirchen, geführte Liste ‚herausragender Gebäude’ ist. Dies wurde zwischenzeitlich ebenfalls veranlasst. Sobald hier die Eintragung erfolgt ist, können die Entwürfe zwecks abschließender Genehmigung der Bezirksregierung Köln vorgelegt werden. Entsprechende Angebote für die Fertigung der Schilder wurden zwischenzeitlich ebenfalls angefordert. Die Produktionskosten belaufen sich lt. den bis dato vorliegenden Angeboten auf insg. 1.900 € für zwei Schilder. Hinzu kommen noch Kosten für die Aufstellung und Reinigung (einmalige Ablösesumme) i. H. v. insgesamt ca. 3.500 €/2 Schilder. Eine Prüfung bezüglich der Förderung aus Mitteln des Landes NRW hat ergeben, dass das Vorhaben als Einzelmaßnahme der Stadt Bedburg nach den Förderkriterien des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW, für den Tourismus in NRW nicht förderfähig ist, da ausschließlich Tourismusprojekte mit überörtlicher Ausstrahlung gefördert werden, die in einen regionalen Konsens eingebunden sind. Der Begriff Region ist nicht einheitlich definiert, so wäre ein Projekt bezogen nur auf RheinErft-Kreis-Ebene lt. Auskunft der Bezirksregierung Köln zu eng gefasst, so dass vor diesem Hintergrund eine Förderung ausgeschlossen erscheint. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Entsprechende Haushaltsmittel wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2007 bei den Produkten Stadtmarketing / Tourismus eingestellt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 18.05.2007 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Leiterin des Ratsbüros Bürgermeister