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Allgemeine Vorlage (2. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmitz/652-06 BE: Herr Schmitz/Herr Schmühl Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 81/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.11.2004 14.12.2004 TOP: 2. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Basierend auf der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau vom 21.11.2001 betragen die Gebührensätze für die Grubenentleerung seit dem 01.01.2004 einheitlich bei Grundstücksklärgruben und Sammelgruben 24,88 €/cbm abgefahrenen Grubeninhalts. Der Gebührensatz basiert auf dem Abfuhrvertrag mit der Fa. Schönmackers, dem Deponievertrag mit dem Wasserverband Eifel-Rur sowie den Verwaltungsgemeinkosten. Aufgrund des Vertrages mit der Fa. Schönmackers ist zum 01.01.2005 entsprechend der Lohn- und Preisgleitklausel eine Gebührenanpassung vorzunehmen. Hiernach beläuft sich das Abfuhrentgelt ab dem 01.01.2005 auf 12,88 €/cbm einschl. Mehrwertsteuer (bisher 12,42 €/cbm einschl. Mehrwertsteuer). Die an den Wasserverband Eifel-Rur zu zahlenden Deponiekosten belaufen sich weiterhin auf 7,30 €/cbm Grubeninhalt. Die Anzahl der Klärgruben (25 Stück) wird sich im Jahre 2005 nicht verändern, so dass weiterhin insgesamt ca. 170 cbm Grubeninhalt entleert werden muss. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 911,00 €. Auf den Kubikmeter umgerechnet belaufen sich die Verwaltungsgemeinkosten demnach auf 5,36 €. Die Gebühren setzen sich demnach wie folgt zusammen: 1. 2. 3. Entgelt der Fa. Schönmackers Deponiekosten WVER Verwaltungsgemeinkosten 12,88 €/cbm 7,30 €/cbm 5,36 €/cbm Insgesamt 25,54 €/cbm Ich schlage Ihnen vor, eine 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau vom 21.11.2001 in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Entleerung verbundenen Kosten decken sich mit dem zu erwartenden Gebührenaufkommen. III. Beschlussvorschlag: -2„1. Die Gebührensätze für die Grubenentleerung betragen ab dem 01.01.2005 bei Grundstücksklärgruben und Sammelgruben 25,54 €/cbm abgefahrenen Grubeninhalts. 2. Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________