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Beschlussvorlage (Bahnübergang Erkelenzer Straße hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bahnübergang Erkelenzer Straße
hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau) Beschlussvorlage (Bahnübergang Erkelenzer Straße
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-966/2007 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.08.2007 Betreff: Bahnübergang Erkelenzer Straße hier: Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die vorgelegte Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb abzuschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Bedingt durch den Umbau des Bahnüberganges Erkelenzer Straße werden auch Baumaßnahmen auf der L 213 erforderlich. So soll, wie bereits in vorangegangenen Sitzungen berichtet, ein Kreisel im Kreuzungsbereich Wiesenstraße / Neusser Straße errichtet werden. Da die Stadt Bedburg nicht Straßenbaulastträger ist, ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau erforderlich. Die Finanzierung, die sich nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz richtet sieht vor, dass von den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.112.875,00 € ein Drittel = 371.000,00 € von der Stadt Bedburg zu tragen sind. Über diesen Betrag wurde ein Förderantrag nach GVFG gestellt. Mit Schreiben vom 29.06.2007 hat die Bezirksregierung eine Einplanungsmitteilung übersandt. Hiernach ist eine Gesamtförderung in Höhe von 278.000,00 € vorgesehen. Die Verwaltung schlägt den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung vor. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 02. August 2007 ----------------------------------Naujock ----------------------------------Leveringhaus ----------------------------------Koerdt Leiter der Bauverwaltung Fachbereichsleiter Bürgermeister