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Sitzungsvorlage (Anlassbezogener gemeinsamer Schulentwicklungsplan der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
142 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
10.07.13, 14:33
Aktualisiert
10.07.13, 14:33
Sitzungsvorlage (Anlassbezogener gemeinsamer Schulentwicklungsplan der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz) Sitzungsvorlage (Anlassbezogener gemeinsamer Schulentwicklungsplan der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz) Sitzungsvorlage (Anlassbezogener gemeinsamer Schulentwicklungsplan der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz) Sitzungsvorlage (Anlassbezogener gemeinsamer Schulentwicklungsplan der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz) Sitzungsvorlage (Anlassbezogener gemeinsamer Schulentwicklungsplan der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es Jülich, 09.07.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 297/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 18.07.2013 Stadtrat 18.07.2013 TOP Ergebnisse Anlassbezogener gemeinsamer Schulentwicklungsplan der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz Anlg.1: V SD.Net Beschlussentwurf: Die Sekundarschule Jülich wird nicht um einen Teilstandort in Titz erweitert. Begründung: Am 27. 06.2013 tagten in gemeinsamer Sitzung die Schulausschüsse der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz. Anlass für die gemeinsame Sitzung war die Vorstellung des von beiden Kommunen in Auftrag gegebenen anlassbezogenen Schulentwicklungsplans durch das Planungsbüro biregio. Zur Vorgeschichte: 2011 verabschiedeten alle kreisangehörigen Kommunen einen gemeinsamen kreisweiten Schulentwicklungsplan. Dieser empfiehlt für den Nordkreis die Gründung von Sekundarschulen in Aldenhoven, Jülich und Linnich/Titz. Mit drei Gymnasien, einem Berufskolleg und Gesamtschulen in Niederzier und Langerwehe stehen im Nordkreis sechs Oberstufen zur Verfügung; weitere Oberstufenangebote gibt es in der angrenzenden Städteregion und dem Kreis Heinsberg. Alle Kommunen im Nordkreis hätten bei Umsetzung der Empfehlungen ein wohnortnahes Angebot der Sekundarstufe I vorhalten können, die durch zentrale Angebote der Sekundarstufe II ergänzt worden wären. In Abweichung vom Konsens des kreisweiten Schulentwicklungsplans verfolgen die Stadt Linnich und die Gemeinde Aldenhoven seit 2012 die Gründung einer gemeinsamen Gesamtschule. Die Gesamtschule ist im ersten Anlauf gescheitert (es gab 85 statt der erforderlichen 125 Anmeldungen) und soll nach dem Willen beider Kommunen im zweiten Anlauf nun zum Schuljahr 2014/15 mit min. 100 Schülern (bei horizontaler Gliederung mit Klassen 5 – 8 in Aldenhoven und 9 – 13 in Linnich) an den Start gehen. Diese Planungen haben Auswirkungen auf die Schullandschaft in Jülich und Titz. Besonders betroffen wäre die Gemeinde Titz. Sie ist als Standort eines schulischen Angebots der Sekundarstufe I gefährdet. Biregio wurde deshalb mit einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz beauftragt. Ergebnisse: Biregio hält auf der Grundlage der ermittelten Daten drei Szenarien für denkbar. 1. Die Sekundarschule Jülich wird weiter in alleiniger Trägerschaft der Stadt Jülich am Standort Jülich betrieben. 2. Für die Jahrgangstufen 5 und 6 wird eine Dependance der Sekundarschule in Titz errichtet, falls eine ausreichende Anzahl an Eltern dies wünscht. 3. Die Gemeinde Titz beteiligt sich am Schulversuch und gründet eine Primusschule (Schule mit Klasse 1 – 10) Diese Szenarien sind ausführlicher in der Anlage beschrieben (vollständiger Auszug aus dem SEP, S. 119/120). Biregio führte abschließend in der Sitzung aus, dass es schwierig sei, die richtige Entscheidung zu treffen und dass es keinen Königsweg gebe. Insbesondere aus den Planungen der Nachbarkommunen Aldenhoven und Linnich erwüchsen erhebliche Unwägbarkeiten für die Schulentwicklung im Nordkreis. Neben der politischen Entscheidung müssten zudem die Belange der Sekundarschule aus pädagogischer Sicht berücksichtigt werden. Weiteres Verfahren: Auswertung und Beratung des anlassbezogenen Schulentwicklungsplans und seiner Empfehlungen erfolg(t)en in den jeweiligen Gremien der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz getrennt. In Jülich wurde der Schulentwicklungsplan zur weiteren Beratung zunächst in den Arbeitskreis Schulentwicklung verwiesen. Damit insbesondere die Gemeinde Titz Planungssicherheit erhält und ggf. zum 31.07.2013 den Antrag auf Genehmigung einer Primusschule stellen kann, sprach sich der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport in seiner Sitzung am 27.06.2013 dafür aus, noch vor den Sommerferien eine abschließende Entscheidung zu treffen. Vor der Ratssitzung am 18.07.2013 solle deshalb eine Sondersitzung des Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport stattfinden. Der Arbeitskreis Schulentwicklung tagte am 1.07.2013. Die Leitung der Sekundarschule war ebenfalls eingeladen, zu den möglichen Auswirkungen einer Dependance-Lösung auf das pädagogische Konzept der Sekundarschule Jülich und deren weitere Entwicklung Stellung zu beziehen. Im Arbeitskreis wurden neben den allgemeinen Aussagen des SEP vorrangig folgende Aspekte erörtert: 1. Pädagogisches Konzept der Sekundarschule Jülich 2. Prognostizierte Schülerzahlen am Standort Titz und mögliche Folgen für Jülicher Schüler Zu 1) Pädagogisches Konzept der Sekundarschule Jülich Die Schule hat das pädagogische Konzept - das Grundlage der Genehmigung war - im ersten Jahr des Bestehens weiterentwickelt. Die von der Schulleitung vorgebrachten Bedenken sind vor diesem Hintergrund zu verstehen. Sie werden im Folgenden kurz zusammengefasst: Bei Errichtung eines zweiten Standorts werde durch die räumliche Trennung soziales und kulturelles Lernen behindert, es gebe keine Gemeinsamkeit stiftende Schulgemeinde mehr. Gerade dies mache aber die erfolgreiche Sekundarschule aus. Sitzungsvorlage 297/2013 Seite 2 Sämtlicher Unterricht, in dem die Schüler sich begegnen, wie Lernbüros, Werkstätten, Förderkurse, Begabtenförderung, Wahlpflichtunterricht, Religion und Sport sowie die Arbeitsgemeinschaften, könnte nicht mehr in der jetzigen Qualität und guten Organisation durchgeführt werden. Gerade diese gemeinsam in wöchentlichen Teamsitzungen entwickelte Pädagogik und guter Unterricht seien eng verknüpft mit der Kooperation des Kollegiums untereinander und einer Präsenz der Lehrer in allen Jahrgangsstufen. Für diese junge Schule im Aufbau gelte es jetzt, das Konzept in jedem Jahr zum einen nach oben fortzuführen und fortzuschreiben. Zum anderen müsse die Pädagogik für jede neue Schülergeneration, aber auch für die neue Lehrergeneration – das Kollegium verdoppelt sich zum nächsten Schuljahr – wirksam nach unten kommuniziert werden. Jedes Jahr werden neue Lehrer für den neuen Jahrgang eingestellt, die systematisch auf die besondere Pädagogik und Philosophie der Schule eingestimmt, dafür ausgebildet und begleitet werden müssten. Diese Ausbildung und Begleitung sei nicht an beiden Standorten möglich. Ein zweiter Standort werde die bisherige und die weitere von der Schulgemeinschaft geplante Entwicklung der Sekundarschule Jülich maßgeblich beeinflussen und verändern. Es würden zwei eigenständige Schulen entstehen. Die ursprüngliche Sekundarschule Jülich werde sich drastisch verändern. Einige Beispiele sollen dies illustrieren: Qualität und Sicherstellung des Unterrichts Die Titzer Schüler würden von einigen wenigen neu eingestellten Lehrern unterrichtet, die nicht am Standort Jülich ausgebildet, angeleitet und begleitet werden können. Sie würden neben ihren studierten Fächern auch fachfremd unterrichten müssen. Durch das kleine Kollegium ist der Vertretungsunterricht nicht gewährleistet. Es werde zu Unterrichtsausfall kommen. Bisher ist an der Sekundarschule in Jülich keine einzige Unterrichtsstunde ausgefallen (!). Wahlpflichtbereich ab Kl. 6 (4. Hauptfach) Im Wahlpflichtbereich der Jahrgangstufe 6 werden den Schülern am Standort Jülich alle vier möglichen Bereiche angeboten (Spanisch, Naturwissenschaften, Arbeitslehre, Darstellen und Gestalten). Der WP-Unterricht wird zurzeit bei 125 Schülern in sechs Kursen angeboten. Am Standort Titz könnten bei prognostizierten 50 Schülern nur zwei evtl. drei Angebote gemacht werden. Davon muss ein Angebot die 2. Fremdsprache sein. Die Gruppen in Titz wären verhältnismäßig klein (Spanisch max. 8 bis 12 bei 50 Schülern), folglich müssten die Gruppen in Jülich vergrößert werden. Die Titzer Schüler könnten mindestens einen Fachbereich für ihre gesamte Schullaufbahn nicht wählen. Ein nicht verfügbares Wahlpflichtprogramm bedeutet eine zwangsweise Zuweisung durch die Schule. Klassengrößen Bei einer Klassengröße von min. 20 Schülern am Teilstandort wären 40 Kinder am Standort in Titz erforderlich. In Jülich würden beim derzeitigen Stand noch 85 Schüler beschult. Dies entspricht drei Eingangsklassen. Sollten in Titz weniger Schüler in zwei Klassen mit der Mindestgröße von je 20 Schülern beschult werden, würden sich die Klassen in Jülich deutlich vergrößern. Arbeitsgemeinschaften Die vielfältigen AG-Angebote in den Jahrgangsstufen 5 und 6 können nicht mehr angeboten werden. Zurzeit gibt es an der Sekundarschule Jülich zehn verschiedene Angebote für 125 Schüler. Bei einem Standort mit 50 Schülern in Titz könnten dort maximal vier Angebote gemacht werden. Folge für den Hauptstandort Jülich: Die Jülicher Kinder erhalten nur noch sechs Angebote. Schüler Das längere gemeinsame Lernen ist ein elementarer Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Sekundarschule Jülich. Dies könnte bei einem Teilstandort nicht entsprechend umgesetzt werden. Sitzungsvorlage 297/2013 Seite 3 Ältere Schüler können in Jülich als Paten die jungen Schüler beim Übergang von der Grundschule zur Sekundarschule unterstützen. Als Sanitätsdienst und Streitschlichter können sie u.a. in Konfliktfällen für die jungen Schüler Ansprechpartner sein. Jüngere und ältere Schüler lernen in jahrgangsübergreifenden Projekten und Werkstätten voneinander. Dieser Effekt wäre für die Titzer Schüler nicht gegeben. Nach zwei Jahren käme ein Gebäudewechsel auf die Titzer Schüler zu. Sie identifizieren sich so weitaus weniger mit ihrer Schule und müssten in Jülich neu integriert werden. Sie wären an einem anderen Schulstandort von anderen Lehrern unterrichtet worden und müssten ab Klasse 7 in einer völlig neuen Umgebung erneut beginnen. Dies ist ein unnötiger Übergang in einem Alter, in der die Schüler dringend Kontinuität und Verlässlichkeit benötigen. Die Jülicher Lehrerschaft und die Titzer Schülerschaft müssten sich erst kennenlernen. Der Jülicher Standort muss zum gleichen Zeitpunkt die rückkehrenden Schüler der drei Gymnasien aufnehmen. Lehrerpräsenz Die Lehrer würden wegen der Fahrten an beiden Standorten für Beratungen, Gespräche, Rückfragen für Schüler, Kollegen und Eltern nicht zur Verfügung stehen. Ebenfalls könnten sie an beiden Standorten nicht für Vertretungsunterricht oder nur eingeschränkt für außerunterrichtliche Aufgaben eingesetzt werden. Zu 2) Prognostizierte Schülerzahlen am Standort Titz und mögliche Folgen für Jülicher Schüler Die Aufnahme der Schüler erfolgt im Rahmen des Anmeldeverfahrens durch die Schulleitung. Auch die Entscheidung, ob die Schüler am Haupt- oder am Teilstandort beschult werden, ist von der Schulleitung zu treffen. Da der Standort Titz gemäß Prognose des Schulentwicklungsplans die erforderliche Schülerzahl für die Bildung von zwei Klassen nicht aus der eigenen Gemeinde gewinnen kann, müssten entweder Schüler aus umliegenden Kommunen dort angemeldet werden oder aber die Titzer Klassen müssten mit Schülern aus Jülich aufgefüllt werden, auch ohne Zustimmung der Eltern. Empfehlung: Der Arbeitskreis spricht sich nach intensiver Abwägung einstimmig dafür aus, die Sekundarschule Jülich auch künftig nur an einem Standort, nämlich Jülich, zu führen. Die Sekundarschule Jülich hat sich im ersten Jahr ihres Bestehens überaus positiv entwickelt. 153 Anmeldungen und damit sechs Züge zum Schuljahr 2013/14 sind eine deutliche Bestätigung des im Gründungsjahr entwickelten modellhaften pädagogischen Ansatzes. Die Sekundarschule benötigt nun Ruhe und Planungssicherheit, um ihr pädagogisches Konzept weiter entwickeln zu können. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 297/2013 Seite 4 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 297/2013 X nein nein Seite 5