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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Hubert-Rüttger-Straße/ Erftstadt-Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
20.03.14, 15:07
Aktualisiert
20.03.14, 15:07
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Hubert-Rüttger-Straße/ Erftstadt-Köttingen) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Hubert-Rüttger-Straße/ Erftstadt-Köttingen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 141/2014 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 18.03.2014 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: - 20 - Termin 25.03.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 19.03.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Hubert-RüttgerStraße/ Erftstadt-Köttingen Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2014 des Eigenbetriebs Straßen enthalten. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung von vier Robinien (Robinia pseudoacacia) in der Hubert-Rüttger-Straße in E.Köttingen wird laut § 6 Abs. (1) c), d) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: In Köttingen verläuft parallel zu dem alten Bahndamm ein öffentlicher Fußweg, der verschiedene Straßen innerhalb des Ortteiles miteinander verbindet. In dem Abschnitt zwischen „In den Vierwinden“ und „Am Giezenbach“ grenzen an den Fußweg einige Mehrfamilienhäuser an, die sich im Eigentum des Bauvereins Erftstadt e.G. (Fritz-Erler-Str. 6, 50374 Erftstadt) befinden. Die zu den Mehrfamilienhäusern gehörenden Außenanlagen werden von einem Erftstadter Gartenbauunternehmen gepflegt. Dieser Unternehmer setze sich mit der Gartenbauabteilung der Stadt Erftstadt in Verbindung, da einige Bäume gegen die Zaunanlagen gewachsen sind. Es erfolgte anschließend ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Unternehmer sowie dem Bauverein. Entlang der Außenanlagen stehen insgesamt 7 städt. Bäume, von denen 4 unter die Baumschutzsatzung fallen und die sich allesamt wild angesiedelt haben. Der Konkurrenzdruck mit den auf dem Bahndamm befindlichen Bäumen bewirkte, dass die Bäume am Fußweg stark in Richtung der Privatgrundstücke gewachsen und mittlerweile an vielen Stellen gegen den Zaun drücken bzw. dort bereits eingewachsen sind. Zur Abwendung weiterer Schäden und hieraus resultierender Kosten ist die Fällung der Bäume erforderlich. Die schräg stehenden Bäume weisen zudem fast alle Schäden (Faulstellen) auf und sind auch aufgrund des ungünstigen Standortes als nicht erhaltenswert anzusehen. (Erner) -2-