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Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmässige Bereitstellung von Haushaltsmitteln)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
20.03.14, 15:07
Aktualisiert
20.03.14, 15:07
Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmässige Bereitstellung von Haushaltsmitteln)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 109/2014 Amt: 370 Az.: 370.1 gez. Klösgen Amtsleiter Datum: 05.03.2014 14.03.2014 Datum Freigabe -100- RPA Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 01.04.2014 vorberatend Rat 08.04.2014 beschließend Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Bemerkungen Überplanmässige Bereitstellung von Haushaltsmitteln Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V V 108/2014 wird gem. § § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit soll erfolgen, da eine Begleichung der Forderung keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung des Rates duldet. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 109/2014 wird zugestimmt. Erftstadt, den 05.03.2014 (Erner) Bürgermeister (Zerres) Ausschussvorsitzende/r