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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufrechterhaltung des Erftstädter Möbellagers, Zuschussgewährung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
84 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
20.03.14, 15:07
Aktualisiert
20.03.14, 15:07
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Aufrechterhaltung des Erftstädter Möbellagers, Zuschussgewährung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 110/2014 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 05.03.2014 gez. Brost Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent 11.03.2014 Datum Freigabe -100- Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Termin 01.04.2014 vorberatend Hauptausschuss 08.04.2014 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Aufrechterhaltung des Erftstädter Möbellagers, Zuschussgewährung Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen im Doppelhaushalt 2013/2014 nicht zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Einrichtung des Möbellagers konnte aus Sicht der Verwaltung nur befürwortet werden. Sie war ein Fazit des 2007 erstellten Erftstädter Armutsberichtes. Zwei Jahre zahlte die Stadt Erftstadt seinerzeit auch einen Zuschuss in Höhe von je 10.000 € als Anschubfinanzierung. Das Möbellager bietet sowohl finanziell schlechter gestellten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, preisgünstig Möbel zu erwerben, als auch langzeitarbeitslosen Menschen eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeit. Da im Doppelhaushalt 2013/2014 keine Haushaltsmittel für das Möbellager veranschlagt sind, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 zu behandeln. (Erner)