Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
03.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 144/2014
Az.: 8221
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 18.03.2014
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
- 20 -
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Termin
20.03.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
03.04.2014
beschließend
Bebauungsplan Nr. 168 der Stadt Erftstadt, Erftstadt-Liblar, Spickweg;
Beschluss über die Grundstückspreise
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft, Betriebszweig
Boden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verkaufspreise für die im Bebauungsplanes Nr. 168 der Stadt Erftstadt, Spickweg in ErftstadtLiblar zur Verfügung stehenden Wohnbaugrundstücke werden wie folgt festgesetzt:
Grundstück Nr. 1
Grundstück Nr. 2
Grundstück Nr. 3
Grundstück Nr. 4
Grundstück Nr. 5
Grundstück Nr. 6
373 qm
476 qm
472 qm
798 qm
515 qm
848 qm
85.790,00 €
109.480,00 €
108.560,00 €
140.700,00 €
118.450,00 €
163.080,00 €
Die Preise verstehen sich erschließungsbeitragsfrei.
Begründung:
Die am Spickweg in Erftstadt-Liblar zum Verkauf stehende Grundstücksfläche (siehe Anlage
Übersichtsplan) ist bereits seit Jahrzehnten Eigentum der Stadt Erftstadt. Auf den neuen
Grundstücken Nr. 3 und 5 befanden sich bis vor zwei Jahren zwei städtische Übergangsheime für
Asylbewerber. Diese wurden 2012 abgerissen, da sie wirtschaftlich aufgrund des
heruntergewirtschafteten Zustandes nicht mehr zu halten waren und der Sanierungsaufwand
enorm gewesen wäre.
Ende des Jahres 2011 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 168 in diesem
Bereich gefasst. Der Rat hat letztendlich den Bebauungsplan Nr. 168 als Satzung beschlossen
und eine Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern in bis zu zweigeschossiger Bauweise
festgesetzt; er ist seit dem 22.01.2014 rechtskräftig.
Ich habe zwischenzeitlich eine Aufteilung des gesamten Grundstücksbereiches vorgenommen und
die als Anlage 3 beigefügte Grundstücksfestlegung vorgenommen. Um eine Vermarktung der
Grundstücke durchführen zu können, ist die Festlegung des Verkaufspreises erforderlich.
Der Richtwert 2013 für den Stadtteil Liblar wurde durch den Gutachterausschuss mit 210,00 €
erschließungsbeitragsfrei (190,00 €/qm erschließungsbeitragspflichtig) ermittelt.
Für das Baugebiet ist mit einem Erschließungskostenanteil in Höhe von ca. 40,00 € zu rechnen,
so dass sich ein Gesamtwert in Höhe von 230,00 € ergibt. Die Grundstücke im Bereich des letzten
Vermarktungsgebietes “Villehang“ sind seinerzeit zum Preis von 240,00 € bzw. 250,00 € je nach
Lage veräußert worden. Diese Werte sind allerdings für das Baugebiet am Spickweg nicht zu
vergleichen, da die Grundstücke dort zwar sehr ruhig gelegen, jedoch relativ weit entfernt vom
Bahnhof und dem Nahversorgungsbereich von Liblar entfernt sind.
Daher halte ich für die Grundstücke Nrn. 1, 2, 3 + 5 einen Verkaufspreis in Höhe von 230,00 € für
angemessen. Für die Grundstücke Nrn. 4 und 6 hat der rechtskräftige Bebauungsplan jeweils eine
größere Fläche als nicht bebaubar festgesetzt (im beigefügten Auszug aus dem Bebauungsplan
[Anlage 2] schraffiert gekennzeichnet); auch ist das Baufenster für die beiden Grundstücke sehr
begrenzt, so dass ich für diese Fläche (besseres Gartenland) lediglich einen Betrag in Höhe von
60,00 €/qm angesetzt habe.
Dadurch ergeben sich für diese Grundstücke folgende Verkaufspreise:
Nr. 4
Nr. 6
546 qm x 230,00 €
660 qm x 230,00 €
252 qm x 60,00 €
188 qm x 60,00 €
insgesamt: 140.700,00 €
insgesamt: 163.080,00 €
Der Bau der Erschließungsanlage mit Baustraße ist für die Zeit von Oktober bis November 2014
vorgesehen. Ich beabsichtige, nachdem die Höhe der Kaufpreise beschlossen worden ist, mit der
Vermarktung der Baugrundstücke an Bauwillige zu beginnen. Bis zum heutigen Tage liegen mir
für den Stadtteil Liblar 19 Grundstücksbewerbungen vor.
(Erner)
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