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Anfrage (Anfrage bzgl. offener Posten der Stadt Erftstadt im Bereich Vollstreckung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
205 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Albert Granrath Richardstraße 14 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Rechnungsprüfungsamt Holzdamm 10 Herr Walter 0 22 35 / 409-109 Mein Zeichen Ihr Zeichen gez. Walter 25.03.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 13.03.2014 Rat Betrifft: Datum 20.03.2014 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 139/2014 08.04.2014 Anfrage bzgl. offener Posten der Stadt Erftstadt im Bereich Vollstreckung Sehr geehrter Herr Granrath, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: I. Zur Darstellung der angesprochenen Tabellen im Jahresprüfbericht 2011 Zu 1. und 2.: Es handelt sich in Teil II des Prüfberichtes (gelber Teil Seite 19) um den Kassenprüfbericht aus 2011. Zusätzlich wurde – nachrichtlich – in Teil III (Seite 147) der aktuelle Prüfbericht aus 2013 dargestellt. Hierdurch wird die Aktualität der Informationen an die politischen Gremien – insbesondere im Hinblick auf die bisherigen (bei nahezu allen Kommunen) noch stattfindenden zeitlichen Verzögerungen der Erstellung der NKF-Jahresabschlüsse - sichergestellt. Der „alte“ Kassenprüfbericht aus 2011 wurde dabei selbstverständlich im Wortlaut übernommen, da Gegenstand der Beratung der Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2011 war. Unabhängig davon sind in 2012 und 2013 durchaus Bewegungen zu diesen älteren Kassenresten erfolgt (z.B. Einzahlungen, Niederschlagungen), daher der zusätzliche, aktuelle Bericht aus 2013. Zu 3. und 4.: Die Tabelle im Kassenprüfbericht 2011 wurde seinerzeit aus dem Verfahren K-IRP erstellt, die Tabelle aus 2013 dagegen aus dem neuen Verfahren INFOMA. Zu diesem Zeitpunkt (2013) waren die – fremden - Amtshilfeersuchen (AHE) noch nicht in INFOMA erfasst. Dies ist in dem Zusammenhang unschädlich, da es sich bei den AHE zwar um offene Posten der Stadtkasse handelt (zur Vollstreckung anstehend), jedoch nicht um stadteigene Forderungen. Die von Ihnen dargestellte „Differenz“ vermindert sich daher im Hinblick auf stadteigene Forderungen um 563.441,59 €. Auch wenn die beiden Tabellen (2011/2013) aus unterschiedlichen Verfahren eruiert werden mussten und sich in der Darstellung unterscheiden (die Tabelle 2011 weist die AHE explizit auch als solche aus) sind die Ergebnisse jeweils nachvollziehbar. II. Zu den einzelnen Fragen Zu a): Die Differenzsumme teilt sich gemäß Auswertung der Stadtkasse folgendermaßen auf: - Niederschlagungen 2012: 291.760,65 € bis Fälligkeit 31.12.2009 - Niederschlagungen 2013: 33.460,09 € bis Fälligkeit 31.12.2009 - Gutschriften: 6.628,02 € bis Fälligkeit 31.12.2009 - Ergibt Summe = 331.848,76 € Der verbleibende Betrag ist den IST-Einnahmen zuzuordnen. Zu b): Bei Amtshilfeersuchen anderer Behörden an die Stadt Erftstadt wird die jeweilige Forderung im System erfasst und beim Schuldner vollstreckt. Im Falle einer Zahlung ist die Forderung ausgeglichen und der Betrag wird an die ersuchende Behörde weitergeleitet. Erfolgt keine Zahlung auf das Ersuchen, wird die Forderung abgesetzt. Es erfolgt in keinem Fall eine Niederschlagung oder Abschreibung, da es sich nicht um städtische Forderungen handelt. Die o.g. Summe aus Amtshilfeersuchen i.H.v. 563.441,59 € beinhaltet Tausende Einzelforderungen, die in der Kürze der Zeit nicht recherchiert werden konnten. Es ist davon auszugehen, dass ein Teilbereich vollstreckt werden konnte oder noch vollstreckt werden kann. Zu c und d): Gemäß städt. Dienstanweisung (abgestimmt mit der Zuständigkeitsordnung des Rates) werden Niederschlagungen bis 20.000 € vom Kämmerer genehmigt, bei Beträgen oberhalb 20.000 € sind diese den politischen Gremien vorzulegen. Seit 2009 wurden keine Forderungen über 20.000 € niedergeschlagen. Anstehende Niederschlagungen, die diese Betragsgrenze überschreiten und im Zuge der Aufarbeitung der Rückstände angefallen sind, werden in der nächsten Ausschuss- bzw. Ratssitzung vorgelegt. Mit freundlichen Grüßen (Erner) -2-